Gegenstimmen aus CDU/SPD/Grünen bei der Abstimmung am 18.3. / Erklärungen nach § 31 GO
aus e-mail von Friedensbüro Hannover, 21. März 2025, 10:02 Uhr
im Folgenden
1. Informationen zu den drei Abgeordneten aus SPD, CDU und Grünen, die
am 18.3. mit <> Nein gestimmt haben,
2. Hinweise auf <> Erklärungen nach § 31 GO mehrerer Abgeordneter
sowie
3. insbes. die Erklärung von Canan Bayram. <>
Zu 1. Informationen zu den drei Abgeordneten aus SPD, CDU und Grünen, die am
18.3. mit Nein gestimmt haben
In der Abstimmung über den Antrag von CDU/CSU und SPD zur
Grundgesetzänderung haben drei Abgeordnete aus CDU, SPD und Grünen mit
Nein gestimmt:
- CDU: Mario Czaja
https://de.wikipedia.org/wiki/Mario_Czaja
aus dem Wikipedia-Artikel:
Bei der Bundestagswahl 2025 unterlag Czaja in seinem Wahlbezirk
Marzahn-Hellersdorf dem AfD-Direktkandidaten Gottfried Curio und scheidet
somit aus dem Bundestag aus.
- SPD: Jan Dieren
https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_Dieren
aus dem Wikipedia-Artikel:
Aufgrund der Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 wird er in den 21.
Deutschen Bundestag über die Landesliste erneut einziehen.
- Grüne: Canan Bayram
https://de.wikipedia.org/wiki/Canan_Bayram
aus dem Wikipedia-Artikel:
Anfang Oktober 2024 erklärte Bayram, im Wahlkreis nicht erneut für den
Bundestag kandidieren zu wollen. Sie begründete dies mit geschwundenem
Vertrauen in Selbstverständnis und Positionen der Partei. Sie wolle ihr
Mandat bis zum Ende der Legislaturperiode wahrnehmen, den Wahlkampf zur
Bundestagswahl 2025 jedoch nicht unterstützen.
zu 2. Hinweise auf Erklärungen nach § 31 GO mehrerer Abgeordneter
Ihr findet Erklärungen mehrerer Abgeordneter auf S. 27802 ff des
Plenarprotokoll(s) 20/214
! !
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20214.pdf.
! !
Darin werden insbes. von einigen Abgeordneten von SPD und Grünen mehr oder
weniger heftige Bauchschmerzen geäußert teils inhaltlich, teils zum
Verfahren.
Nun ist es natürlich so, dass mensch sich für derartige Erklärungen nichts
kaufen kann.
Gleichwohl halte ich es für sinnvoll, sie zur Kenntnis zu nehmen und das
Gespräch mit diesen Abgeordneten zu suchen.
Und da ja in den letzten Tagen gelegentlich die Parallele zum 4.8.1914
gezogen wurde und dabei ebenfalls gelegentlich Mythen verbreitet werden,
will ich auf Folgendes hinweisen:
Liebknecht (gemeint ist hier natürlich Karl L., B.Pf.), der die
(ungeschriebenen) Regeln der Partei- und Fraktionsdisziplin in den Jahren
zuvor immer wieder gegen Vertreter des rechten Parteiflügels verteidigt
hatte, beugte sich dem Beschluss der Mehrheit und stimmte der
Regierungsvorlage im Plenum des Reichstags ebenfalls zu.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Liebknecht#Erster_Weltkrieg)
(Weitere Einzelheiten zu seinem Abstimmungsverhalten und dem Verhalten
weiterer SPD-Abgeordneter dann am 2.12.1914 s. ebenfalls in diesem
Wikipedia-Artikel)
Das macht die heutige Zustimmung nicht besser, sollte aber vor einem allzu
leichtfertigen Urteil bewahren.
zu 3. insbes. die Erklärung von Canan Bayram
Von den drei Abgeordneten, die gegen die Grundgesetzänderung gestimmt haben,
hat nur Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Erklärung nach $ 31 GO
abgegeben, die ich hier im Wortlaut widergebe:
Bei dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) stimme ich
mit Nein.
Meine Entscheidung beruht auf den folgenden Erwägungen:
Ich kann nicht erkennen, worin die Notlage besteht, wenn die
Beschlussfassung am 18. März 2025 durch den alten statt am 25. März 2025
durch den neuen Bundestag erfolgt. Mir wäre es lieber, wenn ein solch
gigantisches Schuldenpaket mit den Fraktionen des neuen Bundestags
verhandelt und entschieden würde. Es wäre möglich, mit der Linkspartei
sozial- wie klimapolitisch abgewogene Entscheidungen zu treffen.
Wenn wir als Abgeordnete des alten Bundestags den Haushaltsspielraum der
Kolleginnen und Kollegen des neuen Bundestages so weitreichend einschränken
und ihren politischen Gestaltungsspielraum beschneiden, finde ich das
problematisch. Schließlich mache ich mir große Sorgen, dass wir die
Sonderschulden, was das so-
genannte Sondervermögen eigentlich ist, aus dem laufenden Haushalt
zurückzahlen müssen und dies auch auf Kosten von Bürgergeldempfängerinnen
und Bürgergeldempfängern sowie Menschen mit Migrationshintergrund gehen
kann.
Das geplante Verfahren bleibt rechtlich und politisch angreifbar, und ich
befürchte, dass genau dies die Politikverdrossenheit fördert.
Grundsätzlich gilt für mich: Wer Sicherheit denkt, muss Klima mitdenken.
Wir leben bereits in der Klimakrise. So lautet das Fazit einer jüngst
veröffentlichten Studie von Klimaforscherinnen und Klimaforschern. Darin
heißt es, dass der Klimawandel eines der größten Sicherheitsrisiken für
Deutschland ist. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD verkennen die vor uns
stehenden Herausforderungen mit Blick auf Klimaschutz und Klimaanpassung in
gravierender Weise. Insoweit geht es an der Realität vorbei, die Ausnahme
der Schuldenbremse nur für Verteidigungsausgaben vorzuschlagen.
Klimaschutz hat Verfassungsrang. Schon am 24. März 2021 stellte das
Bundesverfassungsgericht fest, dass die Verschiebung von Problemen in die
Zukunft gerade künftige Generationen in ihren Grundrechten einschränkt. Die
Klimapolitik der damaligen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD stellte
demnach eine Gefahr für die Freiheit, das Leben und die körperliche
Unversehrtheit künftiger Generationen dar. Die Richter/-innen betonten, dass
ein wesentlich ambitionierterer Klimaschutz notwendig ist, damit für junge
Menschen auch in Zukunft Freiheiten wie die Reisefreiheit erhalten bleiben
und grundlegende Rechte des Individuums auch für die nachfolgenden
Generationen zu sichern sind. Jetzt, genau vier Jahre nach diesem Urteil,
steht eine Koalition aus denselben Parteien bevor, und wieder ignorieren sie
die drängendste globale Krise, die eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit
aller Menschen auf unserem Planeten darstellt. Wieder scheint es, als
wollten sie die entscheidenden Jahre für die Weichenstellung hin zur
Klimaneutralität ungenutzt verstreichen lassen.
Die von Bündnis 90/Die Grünen verhandelten 100 Milliarden Euro für
Klimaschutz stellen zwar einen Verhandlungserfolg dar und verbessern den
ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf. Sie sind aber mit Blick auf die
Herausforderungen der nächsten Jahre nicht mehr als ein Tropfen auf den
heißen Stein. Bei der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss machten
die Sachverständigen deutlich, dass auch für Klimaschutzinvestitionen eine
Ausnahme von der Schuldenbremse erforderlich ist, um die anstehenden
Aufgaben zu bewältigen. Der Expertenrat für Klimafragen beziffert den
jährlichen Bedarf an transformationsbedingten Mehrinvestitionen in
Deutschland auf bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Mehrinvestitionen
erfassen allein die transformationsbedingten Mehrkosten. Die insgesamt
notwendigen Transformationsinvestitionen belaufen sich auf bis zu 255
Milliarden Euro pro Jahr. Auch die Aufnahme der Worte Klimaneutralität bis
2045 als bloße Zweckbestimmung der Verschuldung setzt keinen
Handlungsrahmen für politische Entscheidungen. Wofür das Geld am Ende
konkret ausgegeben wird, entscheiden nicht wir Grünen, sondern Union und SPD
mit ihrer einfachen Mehrheit im Haushaltsausschuss. Als Grüne sollten wir
dabei nicht auf Friedrich Merz vertrauen.
Einer provisorischen Grundgesetzänderung, die nur für die kommende
Bundesregierung finanzielle Beinfreiheit ermöglicht und damit den Druck für
eine grundlegende Reform der Schuldenbremse verringert, kann ich nicht
zustimmen. Vielmehr ist eine nachhaltige Reform erforderlich.
(a.a.O., S. 27804 f)
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.

Quelle: www.globallookpress.com © Benoit Doppagn
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