Von der Erosion des Rechts zur Usurpation der Macht
seniora.org, vom 21. August 2025, 20.08.2025 Von Ewald Wetekamp* - mit freundlicher Genehmigung des Autors
Bürgermeister von Hiddensee: „Unser Land braucht keine Panzerpatenschaft – es braucht eine Sozialdividende, eine Bildungsoffensive und ein echtes Infrastrukturpaket. Und es braucht den politischen Mut, sich dem Rüstungswahn zu widersetzen.“

(Bildquelle ref.ch)
Was tun, wenn der Rechtsstaat erodiert, der Rechtsschutz nicht mehr gewährleistet wird und die Rechtssicherheit nicht mehr gilt? Und das im besten Deutschland aller Zeiten. Was spielt sich da auf nationalstaatlicher Ebene ab?
Freiheits- und Abwehrrechte gegenüber dem Staat Die ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes sind Freiheits- und Abwehrrechte gegenüber einem übergriffigen Staat. Und das kommt nicht von ungefähr. Um diese Freiheits- und Abwehrrechte anzurufen, bedarf es einer praktizierten Gewaltenteilung, bedarf es der Unabhängigkeit der Justiz. So ist es in unserem Grundgesetz vorgesehen. So ist es in allen demokratischen Verfassungen vorgesehen. Und das aus gutem Grunde. Die Zeiten, in denen ein Monarch, oder, in unserer jüngeren Geschichte, ein Diktator die gesamte Macht innehatte und sich selbst als Souverän betrachtete, haben mit dem Grundgesetz ein Ende genommen. Die ehemalige Machtkonzentration und Machtfülle wurde abgelöst durch die Gewaltenteilung. Erstaunlich nur, wie man mit diesen Grundgesetzartikeln in Deutschland umgeht.
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter
Wenn das Bundesverfassungsgericht oberste Hüterin der Verfassung ist, es also letztinstanzlich über die Verfassungskonformität der Legislative entscheiden kann, so ist zu erwarten, dass die Bundesverfassungsrichter als Träger und Garant dieser Institution sich bewusst sind, dass sie über den Parteien zu stehen haben, andernfalls besteht die Gefahr, dass ihr Ruf Schaden nimmt. Das riefe zu Recht ein fundamentales Misstrauen hervor.
Bereits im Wahlverfahren der 16 Bundesverfassungsrichter, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden, setzt sich jedoch Parteipolitik durch, denn ein nach Parteienproporz zusammengestellter Wahlausschuss schlägt die Kandidaten vor, die dann dem Bundestag zur Wahl gestellt werden. Da hier in der Regel die Regierungsparteien per se die Mehrheit haben, steht für gewöhnlich die Mehrheit fest. Ähnlich verhält es sich im Bundesrat.
Stephan Harbarth war unter Kanzlerin Merkel CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Parallel zu seiner Tätigkeit im Bundestag wurde er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Schilling Zutt & Anschütz geführt. Ein Richteramt, egal auf welcher Ebene hat er nie ausgeführt. Stellt sich die Frage, was ihn für das höchste Richteramt qualifizieren mag? Harbarth stellte sich mit einer Rede im Bundestag den Abgeordneten zur Wahl. Sein Wahlversprechen war, sich für die Migration im Stile Kanzlerin Merkels einzusetzen und sich für die Maßnahmen der Coronapandemie im Sinne Kanzlerin Merkels auszusprechen. Daraufhin wurde er gewählt und ist seit Juni 2020 passend zur Politik der Pandemie Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Wenn sich die Regierungsmacht nicht mehr kontrollieren lässt
Bis heute muss sich Frau Merkel für ihr „Wir schaffen das!“ und die Folgen nicht verantworten, obwohl sie mit der faktischen Aufhebung der Staatsgrenzen den Staat delegitimiert hat. Ganz anders ist es jenem Rentner, der mit dem Konterfei des Herrn Habeck den Begriff Schwachkopf weitergeleitet hat, ergangen. Dass Kanzlerin Merkel im Rahmen der Coronamassnahmen den Bundestag ausgeschaltet und ohne Notverordnung mit Hilfe von Kabinettsbeschlüssen regiert und dafür gesorgt hat, dass die Ministerpräsidentenkonferenz für die Bundesländer ebenso verfuhr, kommt quasi einem Putsch gleich. Aber haben wir in Deutschland darüber gesprochen? Haben Mainstreammedien darüber berichtet? Wurde sie zur Rechenschaft gezogen?
Erinnern wir uns an das Jahr 2020. In Thüringen wurde der Ministerpräsident gewählt. Thomas Kemmerich (FDP) wurde mit Stimmen der AfD und mit Stimmen der CDU-Fraktion zum Ministerpräsidenten gewählt. Mit dem Hinweis, dass dies unverzeihlich sei, da mit den Stimmen der AfD keine Mehrheit geschaffen werden dürfe, sorgte Frau Merkel dafür, dass die Wahl annulliert wurde. Das sei ein schlechter Tag für die Demokratie, meinte sie noch. Erkennen Sie hier irgendein Demokratie- bzw. Rechtsstaatsprinzip wieder?
Wird das deutsche Verfassungsgericht ein „Organ“ des Parteienstaates?
War die Wahl von Herrn Harbarth bereits äußerst bedenklich, stand er doch schon als ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter nicht über den Parteien, was pflichtgemäße Aufgabe der Richter in diesem Amt wäre, sondern seine „Wahlrede“ war die Wiederholung der Regierungspolitik. So stellt die aktuelle Richterwahl einen weiteren radikalen Trend dar, das höchste Gericht für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Drei Richter standen zur Wahl. Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold sind die Kanditaten der SPD und Günter Spinner wurde mandatiert von der CDU.
Im Focus einer scharfen Auseinandersetzung stand Frauke Brosius-Gersdorf. Bei Lanz sprach sie über das Parteiverbot der AfD. Ein solches Verbot hielt sie für ein Zeichen einer wehrhaften Demokratie. Einziges Problem waren für sie die 10 Millionen AfD-Wähler. Was macht man dann mit denen?
Auch ihr Ruf nach einer „Reform“ des Abtreibungsparagraphen rief Empörung hervor. Denn in einem Aufsatz behauptete sie, dass die Annahme, die Menschenwürde gelte überall, wo menschliches Leben existiere, ein „biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“[1] sei. Dass damit die grundsätzliche Freistellung von Strafe bei einer Abtreibung auch ausserhalb des Paragraphen 218 gemeint ist, ist naheliegend. Schaut man in unsere Nachbarländer, so hat Englands Labour-Partei bereits für die vollständige Legalisierung der Abtreibung gestimmt. Frankreich hat die Abtreibung in die Verfassung aufgenommen, so dass ein Protest dagegen eine Verfassungsfeindlichkeit darstellt. Kanada scheint eine Vorreiterrolle bei einer völligen Abtreibungsfreiheit einzunehmen. Berichten zur Folge soll diese Gesetzeslage bereits zu Diskussionen geführt haben, was mit Neugeborenen zu tun sei, die die Abtreibung überlebt haben.
Ein weiterer Stein des Anstosses war ihre dezidierte Meinung zur Einführung einer Impfpflicht, die sie verfassungsrechtlich verankert sehen wollte. All das hat für scharfen Protest und einer Verschiebung der Wahl gesorgt. In der Zwischenzeit ist sie unter extremen medialem Getöse von der Kandidatur zurückgetreten. Mainstreampresse und die linken Parteien im Bundestag machten eine rechtsextreme Propaganda dafür verantwortlich.
Aber nicht nur Frauke Brosius-Gersdorf ignoriert mit diesen eindeutigen Stellungnahmen das traditionelle Zurückhaltungsgebot, was in ihrer Funktion als Bewerberin für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht als selbstverständlicher Ausdruck richterlicher Neutralität angesehen wird. Auch Ann-Katrin Kaufhold positionierte sich mit ihrer Ansicht, dass das Grundgesetz einer ökologischen Transformation bedürfe, als eindeutige Vertreterin politischer Interessen. Der Natur, so meint sie, sollten Grundrechte verliehen werden. Auch Steine hätten ein Recht, geschützt zu werden. Das steht im bedrohlichen Gegensatz zum Schutz der menschlichen Grundrechte. Damit redet sie einem Antagonismus zwischen der Natur und den Menschen das Wort. Wer nun „Anwalt der Natur“ wird, masst sich das Recht an, über den Rechten der Menschen zu stehen. Da kommen Erinnerungen an die UNESCO- Biosphärenkonferenz aus dem Jahre 1968 auf. Das Überleben des Raumschiffs Erde wurde damals zur neuen ethischen Grundlage erhoben, der alles andere unterzuordnen sei.
Der Verdacht auf eine Machtausübung mit Hilfe einer schleichend eingeführten „Ökodiktatur“ via Richterwahl zum BVG ist nicht von der Hand zu weisen.
Die CDU befördert diese Entwicklung
Aber mittlerweile befindet sich Frau Kaufhold in guter Gesellschaft. Weil Merz mit Stimmen der Grünen Kanzler werden wollte, sorgte er dafür, dass der „Klimaschutz“ als Grundrecht ins Grundgesetz geschrieben wurde. Eine Steilvorlage für all jene staatlich finanzierten NGOs, die ab nun im Rückgriff auf dieses „Grundrecht“ Unternehmen und Privatpersonen verklagen können, da sie angeblich in ihren Aktivitäten den Klimaschutz nicht berücksichtigen. Dass Merz sich nach seiner Wahl zum Bundeskanzler für eine aktive und passive Förderung von NGOs ausgesprochen hat, spricht für sich. Hat Merz doch noch vor der Wahl mehr als 550 kritische Fragen bezüglich der Finanzierung der NGOs an die damalige rot/grüne Koalition gestellt, was für viel Wirbel sorgte, so verweigert die CDU, jetzt selbst in der Regierung, durch das Auswärtige Amt die Auskunft darüber, wieviel Steuergelder an die NGOs fließen.
Die NGO-Förderung durch Steuergeld wird zur Verschlusssache erklärt. Der Demokratiefond der Bundesregierung sowie Zuwendungen weiterer Ministerien in Bund und Ländern stellen nahezu 1,3 Milliarden €[2] als finanzielle Förderung für die Aktivitäten der NGOs dar, die als Vorfeldorganisationen parteipolitischer Interessen angesehen werden können. So wird auf der Strasse Regierungspolitik gemacht und die Opposition im Bundestag wird nicht im Meinungsstreit herausgefordert, sondern sie wird auf der Strasse attackiert. Was angeblich als politischer Alltag inszeniert wird, ist ein Zusammenspiel behördlicher Berichte mit jenen steuerfinanzierten NGOs und den nahezu gleichgeschalteten Mainstreammedien.
Demokratie entspringt einer Ethik – keinem Formalismus
Demokratisches Handeln war nie als Formalismus gedacht, dann entspräche auch jedes autoritäre Regime – in Beibehaltung einer äusseren Form – demokratischem Handeln.
Demokratie aber hat nichts mit Formalismus zu tun. Sie entspringt einer Ethik, die sich an der Sozialnatur des Menschen orientiert. Sie will dem Wunsch der Menschen nach Gemeinschaft, Frieden, Gerechtigkeit, Schutz nach innen und aussen gerecht werden. Deswegen haben sich Menschen zu staatlichen Gemeinschaften zusammengetan. Das sind ihre berechtigten Forderungen an ein von ihnen ideell getragenes und finanziell gestütztes Gemeinwesen.
Sorgen wir dafür, dass unser Gemeinwesen und seine hochstehende Zivilisation und Kultur nicht an der Erosion des Rechts, durch verlorene Tugenden und kulturelle Amnesie zu Grunde geht.
Beispiel einer nachahmenswerten couragierten Wortmeldung ist der offene Brief des Bürgermeisters von Hiddensee. Er kontrastiert das Handeln der Regierung mit dem notleidenden Zustand der Kommunen. Er spricht aus, was auszusprechen auf der Berliner Bühne tunlichst vermieden wird. Stattdessen unterstützt die Regierungspolitik weltweit Kriege, biedert sich vasallenhaft dem westlichen Hegemon an, stellt Billionen für die Rüstung zur Verfügung und spricht geschichtsvergessen und siegesbesoffen offen von Krieg. Demgegenüber schreibt der Bürgermeister von Hiddensee:
„Unser Land braucht keine Panzerpatenschaft – es braucht eine Sozialdividende, eine Bildungsoffensive und ein echtes Infrastrukturpaket. Und es braucht den politischen Mut, sich dem Rüstungswahn zu widersetzen.“[3]
*Ewald Wetekamp, deutscher Staatsbürger, Jahrgang 1952, Lehrer für Mathematik, Geschichte und kath. Religionslehre, Mitbewerber für die Bundestagswahl 2002 als unabhängiger Kandidat im Stimmkreis Konstanz, Mitbegründer und langjähriger Leiter des „Initiativkreis Freie Bürger für eine Freie Demokratie“, Mitbegründer des „Arbeitskreis Schule und Bildung in Baden-Württemberg“, hin und wieder Veröffentlichungen in der Schweizer Genossenschaftszeitung „Zeit-Fragen“
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2 So der Journalist und Buchautor Klaus Rüdiger Mai in: https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-08-august-2025
[3] Offener Brief des Bürgermeisters von Hiddensee: Gemeinsam für Frieden und Heimat
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.












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