RKI-Leaks: Strafanzeige wegen Verfälschungen des Protokolls vom 25.3.2020!
gettr.com, 12. August 2024, ca. 11 Uhr, apolut, @apolut_net,
apolut@apolut_net,
RKI-Leaks: Strafanzeige wegen Verfälschungen des Protokolls vom 25.3.2020!
Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person beim RKI, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet. https://x.com/dablitz_f/stat...


Friedemann Däblitz (@dablitz_f) on X
Ich habe soeben Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des @rki_de erstattet. Laut Recherchen von @SHomburg und @paul_schreyer hat diese ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 an 639 Stellen inh..
Info: https://gettr.com/post/p3a0ghf6592
weiteres:
Herausgegeben von Stefan Korinth und Paul Schreyer

RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen Stefan Homburg und Paul Schreyer schildern in einem gemeinsamen Beitrag, was aus den Protokollen folgt, wie diese teils kurz vor Freigabe vom RKI redigiert wurden, warum Multipolar seine gerichtlichen Klagen fortführt – und weshalb ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss unvermeidlich ist.
multipolar-magazin.de, 9. August 2024, STEFAN HOMBURG UND PAUL SCHREYER, 10 Kommentare,
PDF https://multipolar-magazin.de/media/pdf/rki-protokolle-und-leak-offene-fragen.pdf
Das auf einer Pressekonferenz am 23. Juli in Berlin veröffentlichte Material eines anonymen Informanten aus dem Robert Koch-Institut (RKI) ist auf enorme Resonanz gestoßen, sowohl in den sozialen als auch in den traditionellen Medien. Das sogenannte RKI-Leak umfasst alle ungeschwärzten Protokolle und den gesamten Emailverkehr zum Thema Corona, außerdem Präsentationen, Briefe, Kalkulationsblätter und vieles mehr, insgesamt rund 10 Gigabyte an Daten. Die Dokumente vollständig seriös auszuwerten wird Jahre dauern und die Mitarbeit vieler Helfer erfordern. Dieser Prozess hat begonnen und fördert ständig neue Erkenntnisse zutage. Freilich wurden schon kurz nach der Pressekonferenz zum RKI-Leak berechtigte Fragen nach der Authentizität des Materials laut, die in diesem Artikel ebenfalls thematisiert werden sollen.
Die wichtigste Information hierzu vorab: In einer kürzlich aktualisierten Stellungnahme missbilligt das RKI zwar die Weitergabe der Daten, bestreitet aber nicht deren Authentizität. Dies ist von Bedeutung, weil das geleakte Material viele Beteiligte, insbesondere den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seinen Nachfolger Karl Lauterbach, stark beschädigt. So konnte Lauterbach noch im März 2024, nachdem er geschwärzte Protokolle herausgegeben hatte, und zwar ausschließlich solche aus der Amtszeit seines Vorgängers, kategorisch behaupten, es habe „keine politischen Weisungen“ gegenüber dem RKI gegeben. Das im RKI-Leak enthaltene interne Protokoll des Krisenstabs vom 25. Februar 2022 widerlegt dies klar:
„Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG [Bundesgesundheitsministerium] abgelehnt“.
Noch deutlicher ist das Protokoll vom 26. April 2023, als das RKI eine wichtige Entscheidung Lauterbachs offenbar aus der Zeitung erfährt und überlegt, wie es damit umgehen soll:
„Der Minister hat Anfang April die Pandemie für beendet erklärt … könnte überlegt werden, die Risikobewertung auf niedrig zu setzen.“
Beide Passagen zeigen, dass die für Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Masken- und Impfnötigung fundamentale Risikobewertung nicht auf wissenschaftlicher Basis durch das RKI erarbeitet, sondern von der Politik angeordnet wurde. Unter Verweis auf das RKI-Leak fordert Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki aktuell Lauterbachs Rücktritt, obwohl beide Mitglieder einer gemeinsamen Regierungskoalition sind.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass ein amtierender Minister die Herausgabe von Material lanciert, das ihn selbst derart schwer belastet. Ebenso unplausibel erscheint, dass die zur Politik loyalen RKI-Präsidenten Lothar Wieler und Lars Schaade das Leak billigten oder gar veranlassten; denn auch ihre Rolle gerät durch die Protokolle immer stärker ins Zwielicht. Beide müssen sich fragen lassen, warum sie sich sachfremden Weisungen beugten statt zu remonstrieren. Vor allem die Aussagen des RKI vor den Gerichten in Verfahren um Lockdowns und Impfpflichten erscheinen angesichts der Protokolle mehr als heikel. Es scheint schlüssig, dass der Whistleblower ein (ehemaliger) Mitarbeiter des Instituts ist, den sein Gewissen plagte.
Ein nachträglich redigiertes Protokoll
Dessen ungeachtet verbleiben unserer Ansicht nach Zweifel, ob die geleakten Protokolle vollständig wiedergeben, was zum jeweiligen Zeitpunkt im RKI besprochen wurde. Diese Zweifel gelten aber erst recht für die geschwärzten und unvollständigen Protokolle, die das RKI im Zuge des von Multipolar angestrengten Gerichtsverfahrens herausgab. Wir wollen unsere Zweifel im Folgenden begründen und damit zugleich einen Anstoß für weitere Nachforschungen und Ermittlungen geben.
Das vom Whistleblower erlangte Zusatzmaterial enthält zu jedem Sitzungstag zwischen Januar 2020 und Juni 2023 einen separaten Ordner. Der vom 25. März 2020 sieht wie folgt aus:

An sechster Stelle in dieser Liste findet sich das bereits bekannte Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom betreffenden Tag. In den nicht dargestellten Metadaten dieser Datei fällt auf, dass sie zuletzt am 3. Januar 2023 bearbeitet wurde, also knapp drei Jahre nach ihrer Erstellung, und zwar von Bettina Hanke. Frau Hanke gehört keiner Fachabteilung an, sondern ist stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI, die mit der Abwehr von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und ursprünglich auch mit der Abwehr von Klagen auf Akteneinsicht betraut war, bevor diese Aufgabe an eine große externe Rechtsanwaltskanzlei übergeben wurde. An der betreffenden Sitzung des Krisenstabs hatte Frau Hanke nicht teilgenommen.
All dies wäre nicht bemerkenswert, wenn der Ordner nicht einen Unterordner namens „Archiv“ enthalten würde. Ein derartiger Unterordner ist nur selten vorhanden und wohl als nicht gelöschtes Überbleibsel zu betrachten. In ihm befindet sich eine frühere Version des Protokolls vom 25. März 2020, die sich auffällig von der durch Frau Hanke bearbeiteten unterscheidet. Die frühere Version wurde von Ute Rexroth, der RKI-Fachgruppenleiterin für infektionsepidemiologisches Krisenmanagement und regelmäßigen Protokollführerin, erstellt und letztmalig von RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba gespeichert, und zwar am 25. März 2020, also dem Sitzungstag. Die von Frau Hanke geänderte und im Rahmen des Gerichtsverfahrens übergebene Version vom 3. Januar 2023 unterscheidet sich von der ursprünglichen an 639 Stellen, wobei reine Änderungen der Formatierung nicht mitgezählt sind. Es fragt sich, warum ein Protokoll derart spät und massiv bearbeitet wurde. Der Verdacht, dies könne mit dem absehbaren Prozesserfolg von Multipolar zusammenhängen, liegt nahe.
„Gewagt, Causalität herzustellen“
Bevor wir auf den wichtigsten Versionsunterschied eingehen, sei an die zentrale Streitfrage aus dem Frühjahr 2020 erinnert, die damals im Zusammenhang mit den zuvor nie gekannten Lockdowns und Schulschließungen aufkam. Kritiker dieser Maßnahmen führten an, dass bereits der Volksmund von „Viruswellen“ spricht, die oft im Herbst kommen und im Frühjahr automatisch abklingen. Demgegenüber vertraten die Lockdownverfechter den Standpunkt, SARS-CoV-2 sei ein Virus eigener Art, das sich anders als alle übrigen Coronaviren und sonstigen Erkältungsviren unbegrenzt ausbreiten werde, wenn der Staat nicht schärfste Grundrechtseinschränkungen verfüge.

Große Medien stellten Modellrechnungen jahrelang nicht als Wellen dar, sondern durch psychologisch sehr wirksame „Messergrafiken“, bei denen eine Kurve ohne jeden Wendepunkt immer steiler nach oben geht. Diese Grafiken suggerierten eine unbegrenzte Ausdehnung, falls Schulen, Betriebe und Gaststätten offenblieben; sie waren ein zentraler Hebel zur Durchsetzung der Lockdownpolitik. Dass Schweden und andere Staaten die Irrigkeit solcher Vorstellung belegt hatten, blieb unerwähnt, und auch das RKI trat der irreführenden Botschaft der Messergrafiken niemals entgegen, sondern nutzte die so geschürte Angst zur Stützung des politisch vorgegebenen Kurses. Vor diesem Hintergrund ist die folgende Passage im ursprünglichen Protokoll bedeutsam:
„Bevölkerungsbezogene Maßnahmen zeigen Effekt (…) Ute [Rexroth]: aber gewagt, Causalität herzustellen – Wir sind ja generell am Ende der Grippesaison – vorsichtig formulieren“.
Im Protokoll, dass das RKI später im Rahmen des Gerichtsverfahrens freigab, fehlt der entscheidende Satz zur „gewagten“ Annahme einer Kausalität und der Hinweis auf das Ende der Grippewelle. Dort steht lediglich:
„Strategien [gehen] in die richtige Richtung. Aber vorsichtig formulieren!“
Relevanz bekommt der gelöschte Satz, den Lockdownkritiker unterschreiben würden, durch folgende Feststellung im Protokoll: „ARE Und ILI Raten bei Grippeweb sind deutlich zurückgegangen“, also sowohl die leichten Erkältungskrankheiten (ARE) als auch die schweren (ILI). Mit anderen Worten war dem RKI schon am 25. März 2020, dem dritten Tag des Lockdowns, bekannt, dass die saisonale Erkältungswelle auslief. Infolge der Inkubationszeit und des Meldeverzugs konnte das unmöglich mit dem Lockdown zusammenhängen. Nach außen hin stützte das RKI aber nicht nur diesen Lockdown, sondern auch den folgenden, der im November 2020 begann, sechs Monate dauerte und durch eine Ausgangssperre verschärft wurde.
Geschönte Protokollversionen
Im RKI-Protokoll vom 25. März 2020 wurde also ein Satz, der die Lockdownpolitik infrage stellte, vor der Herausgabe im Gerichtsverfahren entfernt. Diesen Satz haben wir zufällig entdeckt, weil sich in einem wohl vergessenen Unterordner das ursprüngliche Protokoll befand. Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren. Ohne den Whistleblower indes wäre die Schönung des fraglichen Protokolls nicht herausgekommen und hätten die vom RKI geschönten Versionen als authentisch gegolten.
Anders gesagt: Die Dokumente aus dem RKI-Leak erlauben, mathematisch ausgedrückt, eine „untere Abschätzung“ der tatsächlichen Ereignisse und Diskussionen, das heißt, die Wahrheit kann zwar schlimmer sein, aber nicht weniger schlimm. Doch bereits das erlangte Material widerlegt die offizielle Darstellung in wesentlichen Punkten: Es war keineswegs so, dass die Politik auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse handelte. Vielmehr hat sie autonom entschieden und dem RKI diktiert, die beschlossenen Maßnahmen in der Bevölkerung zu popularisieren.
Diese Wahrheit wird durch das Protokoll vom 29. Juni 2020 eindrücklich illustriert: Am Tag des Erhalts der sachfremden Weisung, die Risikostufe im Sommer trotz minimaler Erkältungen und PCR-Zahlen auf „hoch“ zu halten, beschloss das RKI, den Tagesordnungspunkt „Neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ dauerhaft von der Tagesordnung zu entfernen. Derartige Erkenntnisse waren offenbar zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gefragt. Besonders bitter und für manche fatal erwies sich solche Willkür im Hinblick auf die Impfpolitik, zu der das Protokoll vom 3. Dezember 2021 lakonisch vermerkt:
„Politischer Entschluss ist schon längst gefasst, oberste Priorität so viele Leute so schnell wie möglich impfen.“
Klagen werden fortgeführt, Urteil steht aus
Multipolar führt seine Klagen auf Freigabe aller Protokolle in ungeschwärzter Form weiter. Zuletzt erklärten die RKI-Anwälte gegenüber dem Gericht, die Papiere seien ja nun geleakt worden und verwiesen auf das entsprechende X-Posting von Aya Velazquez, die das Material veröffentlicht hatte. Das Leak entbindet das RKI jedoch nicht von seiner Verpflichtung nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Papiere amtlich und offiziell vorzulegen. Dies teilte Christoph Partsch, der Anwalt, der Multipolar juristisch vertritt, nun auch dem Verwaltungsgericht Berlin mit. Gegenüber Multipolar führt Partsch aus:
„Das Verhalten des RKI ist unwissenschaftlich, das seiner Anwälte unseriös – statt Transparenz und Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs wird im Verfahren getrickst und getäuscht. Eine Erledigung des Rechtsstreits tritt nicht durch den Verweis auf den Downloadlink einer dritten Partei ein.“
Die Verkündung des anstehenden Urteils war vom Richter eigentlich für Ende Juli angekündigt worden, verzögert sich aber derzeit aus unklaren Gründen. Auf Nachfrage weigert sich die Pressestelle des Gerichtes, dazu Stellung zu nehmen.
Der Ball liegt nun im Spielfeld von Politik und breiter Öffentlichkeit. Formate wie eine Enquete-Kommission oder ein Bürgerrat dürften in ihrer Unverbindlichkeit kaum mehr ausreichen, den Sachverhalt, dessen Abgründe sich mit jedem Tag und jeder Woche weiter vertiefen, angemessen aufzuklären. Ein Untersuchungsausschuss ist unvermeidlich.
Über die Autoren: Stefan Homburg, Jahrgang 1961, ist Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz Universität Hannover i.R. Er war Mitglied der Förderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium und Mitglied des Rates für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Paul Schreyer, Jahrgang 1977, ist Mitherausgeber von Multipolar.
Weitere Artikel zum Thema:
- „Die volle Macht der Regierung entfesseln“ (Paul Schreyer, 6. Juni 2024)
- „Es soll hochskaliert werden“ (Paul Schreyer, 18. März 2024)
- Pandemiemanager vor dem Untersuchungsausschuss (Interview mit Tom Lausen, 6. September 2023)
- Wie der Lockdown nach Deutschland kam (Paul Schreyer, 15. Juli 2021)
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PETER SAMSTAG, 9. August 2024, 16:05 UHR
In diesem Zusammenhang habe ich heute sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat meiner Krankenkasse (mit Fristsetzung) gebeten, zu den durch die Politik verursachten Maßnahmen Stellung zu nehmen und gefragt, welche Maßnahmen im Gegenzug, auch juristische, die Kasse ergreift oder zu ergreifen gedenkt. Auch eine Aufarbeitung innerhalb der Kasse scheint mir dringend geboten, da es hier keinerlei Einspruch, Widerstand oder gar Klage gegeben hat. Dies war nicht im Sinne der Mitarbeiter und der Versicherten, weder gesundheitlich noch finanziell.
LEO HOHENSEE, 9. August 2024, 18:30 UHR
Da haben Sie völlig recht. Wir sollten alle unseren Krankenkassen abverlangen, dass sie auch juristische Schritte ergreifen müssen gegen die Verursacher von enormen Kosten unter Vorspiegelung einer allgemeinen Bedrohungslage. Höchst wahrscheinlich müssen die auch in ihren eigenen Reihen nach belasteten Mitarbeitern suchen. Jedenfalls gibt es einen riesigen Anspruch auf Schadenersatz zu Gunsten der Gemeinschaft der Versicherten.
SE, 11. August 2024, 00:00 UHR
Gute Idee, das mache ich auch! Habe seit Wochen einen Brief rumliegen, wo sich der Chef meiner Krankenkasse bzgl. der Beitragserhöhungen herausredet, alles auf "Corona-Nachwirkungen" und die Politik im allgemeinen schiebt und von mir Treue erbittet, weil er sich ja so sehr bemüht, mir Zusatzleistungen zu bieten...
... meine Aufforderungen, die Öffentlichkeit mit deren Datenauswertungen zu versorgen, sind in seinen Abteilungen jahrelang versandet. Ihr Vorgehen ist die richtige Antwort!
MAREN MUELLER, 9. August 2024, 16:25 UHR
Mein allererster Gedanke nach dem Leak war der nach dem Beweis für die Lauterkeit der Aktion des Whistleblowers. Es ging schließlich nicht um die Preisgabe eines Geheimrezeptes, sondern um die massivste Täuschung der deutschen Bevölkerung seit dem Zeller Loch. Die stückweise Herausgabe des Materials spricht für die Theorie einer sukzessive vorgenommenen "Sichtung und Korrektur" und die Empfängerin des Leaks, als Vertreterin der "alternativen" Szene, als Garant für eine Verbreitung strikt vorbei am staatsgläubigen traditionellen Milieu der Bürgerlichen Mitte. Das Ganze ist ein Krimi und das Ende ist noch immer offen. Viel Erfolg weiterhin, lieber Paul Schreyer.
PAUL SCHREYER, 9. August 2024, 17:45 UHR
Das leuchtet mir nicht ein, denn die fragliche Datei wurde ja bereits im Januar 2023 geändert. Ein zeitlicher Zusammenhang zum Leak ist da nicht ersichtlich.Die stückweise Herausgabe des Materials spricht für die Theorie einer sukzessive vorgenommenen "Sichtung und Korrektur"
WERNER, 9. August 2024, 22:15 UHR
Ich weiß jetzt nicht, seit wann die Multipolar-Klage läuft, aber alles was n a c h dem Datum der Einreichung der Klage am RKI-Material verändert wurde, spricht doch für "Sichtung und Korrektur"
WERNER, 10. August 2024, 22:20 UHR
Hier: https://www.youtube.com/watch?v=9NtfNYQsCKU wird m.E. plausibel erklärt, warum die "offiziellen" Verlautbarungen sich von den internen Protokollen unterscheiden können.
STRESSTEST, 9. August 2024, 21:35 UHR
... hierzu eine Passage aus dem heutigen Artikel von welt.de (https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/Politik__Inland_/article252927868/Lauterbach-Corona-Massnahmen-mehr-als-begruendet.html):"Beide Passagen zeigen, dass die für Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Masken- und Impfnötigung fundamentale Risikobewertung nicht auf wissenschaftlicher Basis durch das RKI erarbeitet, sondern von der Politik angeordnet wurde."
"Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt Forderungen von FDP-Vize Wolfgang Kubicki an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach «persönlichen Konsequenzen» im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der sogenannten Corona-Files des Robert Koch-Instituts (RKI) unkommentiert. «Die Äußerungen von Herrn Kubicki kommentiert das BMG nicht», hieß es auf Nachfrage lediglich.
Das Ministerium zitierte Lauterbach darüber hinaus allgemein «zum Themenkomplex Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungsbefugnis» mit den Worten: «Es gibt in den RKI-Protokollen nichts zu verbergen. Daher habe ich die Veröffentlichung der Protokolle angewiesen. Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben. Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium. Trotz der insgesamt vorsichtigen Strategie sind allein im Jahr 2022 in Deutschland noch mehr als 50.000 Menschen an Corona gestorben. Die Maßnahmen waren damit mehr als begründet.»"
Das bedeutet, die Schwerpunkte in der Aufarbeitung müsste man von der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz aller sog. Corona-Maßnahmen auf das Widerlegen des Märchens, dass: "Trotz der insgesamt vorsichtigen Strategie sind allein im Jahr 2022 in Deutschland noch mehr als 50.000 Menschen an Corona gestorben.", verlegen. Die Übersterblichkeit in Deutschland im Jahr 2022 war höher als die von Lauterbach genannte Zahl der angeblich an Corona Verstorbenen:
"Während es im Jahr 2020 keine wirkliche Übersterblichkeit gab (+0,41 Prozent), starben 2021 etwa 34.000 mehr Menschen als erwartet und 2022 sogar 66.000. Dabei sei die hohe Übersterblichkeit vor allem auf einen Anstieg der Sterbefälle in den Altersgruppen zwischen 15 und 79 Jahren zurückzuführen."
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/uebersterblichkeit-deutschland-102.html
Und 15-, 30- oder 40-Jährige sterben nicht wegen Altersschwäche oder eines Erkältungsvirus.
DR. H. KÄSMACHER, 12. August 2024, 12:05 UHR
Die größte Schweinerei hat Lauterbach nicht zu verantworten, nämlich das Strategiepapier aus dem BMI unter Seehofer, in dem das Framing für eine Verängstigung der Bevölkerung als Gebrauchsanweisung für die Medien vorformuliert war. Einer der Verfasser kokettierte im Rahmen eines Podiumsgesprächs in Wien später damit, dass man dem Text durch die graphisch dargestellten Szenarien lediglich einen wissenschaftlichen Anstrich geben wollte.
In der Tat fiel schon damals auf, dass die Kalkulation verschiedener Szenarien äußerst stümperhaft war. Man hatte nach Belieben jeweils eine aufsteigende und eine absteigende Exponentialfunktion so nebeneinander gesetzt, dass ihre Spitzen sich berührten. Eine Simulation mit dem lange bekannten SEIR-Modell (einsehbar für jeden bei Wikipedia) hätte wenigstens eine Welle ergeben und bei verschiedenen Annahmen über die vorhandene Kreuzimmunität und Infektionssterblichkeit fürs Erste eine brauchbare Abschätzung erlaubt. Aber, das konnte von den beteiligten Soziologen und Ökonomen offenbar niemand. Auf die Panikmache kam es an. Das ist unethisch und erst recht verantwortungslos. Eigentlich offenbart sich diesem (absichtlich?) geleakten Strategierpapier aus dem Innenministerium nur Dummheit und Inkompetenz.
Eine ebenso perfide Vorgehensweise wurde mit der 2-G-Regel etabliert. Bereits im Juli 2021 war eine Arbeit erschienen, die zeigte, dass Geimpfte eine ebenso große Viruslast umhertragen, wie Ungeimpfte (https://journals.plos.org/plospathogens/article?id=10.1371/journal.ppat.1010876).
Am 13.8.2021 notierte das RKI:
Geimpfte, die trotz Impfung infiziert sind (Impfdurchbrüche bei ca. 79%), scheiden Delta fast so aus wie ungeimpfte nicht alle geimpften die exponiert sind scheiden Delta aus, nur die, die Infektion erleiden, nur Impfdurchbrüche, wurde auch von PHE so dargestellt.
Eine weitere Arbeit erschien im November im renommierten New England Journal of Medicine (https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2102507). Das wird ganz sicher auch im RKI gelesen. In dieser Studie ist die Viruslast der Ungeimpften etwas höher aber nicht so viel, als dass man daraus ableiten könnte, dass Geimpfte keine Coronaviren ausscheiden würden. In den RKI-Papers fand sich daraufhin der folgende Eintrag (Anmerkungen in Klammern von mir):
24.9.2021
Ole Wichmann (Vorsitzender der WHO-Impfkommission für Europa) hat heute Papers zur Transmission bei Geimpften an den Krisenstab geschickt, „generell Viruslast geringer und Ausscheidungsdauer verkürzt“ muss angepasst werden, die Situation komplexer ist. Sowohl Dauer als auch Wahrscheinlichkeit der Virustransmission geringer bei Geimpften, sie wird nicht unterbunden, aber das Risiko sinkt. Viruslast im oberen Respirationstrakt ist bei Geimpften und Ungeimpften nicht wesentlich anders, aber bei gleicher Exposition ist eine Infektion weniger wahrscheinlich. Es gibt wenig Daten zur Ausscheidungsdauer. Das Virus verbreitet sich zurzeit bevorzugt unter Ungeimpften. Werden gleich viele Geimpfte und Ungeimpfte getestet? Eher mehr Testung von Ungeimpften
Am 12.11.21 vermerken die RKI-Protokolle:
Hinweis: Grundlage für 2G/3G ist der Schutz vor schwerer Erkrankung und vor ITS-Behandlungsbedarf, er wurde auch bei Quarantäne für Geimpfte nicht entfallen, 2/3 Schutz vor Infektion ist kein guter Wert, RKI sollte nicht kommunizieren, dass Geimpfte keine Überträger sind, da bald viele Menschen Geimpfte Übertragende kennen werden.
Man beschloss demnach wohl stillschweigend, die bisherige Rechtfertigung zu beerdigen, nämlich, dass Geimpfte nicht ansteckend seien. Und man wusste offenbar, dass auch Geimpfte schwer erkranken können. Das RKI hat die Wochenberichte, die Auskunft darüber geben, von seiner Internetseite verschwinden lassen. Auch im Tagesbericht vom 23.11,21, fehlt jetzt eine Tabelle, die die Zahl der Impfdurchbrüche dokumentiert, von der ich aber einen Screenshot besitze. Demnach waren beispielsweise während der 43-46 Kalenderwoche 52,5% der verstorbenen Patienten über 60 Jahre geimpft, und das bei einer Impfquote, die schon über 70% lag. Auch der Anteil der Geimpften an den Intensivpatienten betrug in der Altersgruppe über 60 46,4%. Von einer Pandemie der Ungeimpften konnte also keine Rede sein. Eher traf das Gegenteil zu. Als der Virologe Alexander Kekulé diese Behauptung öffentlich kritisierte, war er seine Professur los.
Durch die falsche Annahme, dass Geimpfte das Virus nicht weitergeben würden und sich deshalb nicht testen lassen mussten, waren die Bedingungen geradezu exzellent, um die Viren in den Krankenhäusern und Pflegeheimen unbemerkt zu verbreiten. Und das wusste man im RKI und auch in der Politik. So wurde am 23.11.21 die Testpflicht für geimpfte Ärzte eingeführt (https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Ab-Mittwoch-Taeglicher-Corona-Test-ist-Pflicht-fuer-Aerzte-und-MFA-424730.html).
Spätestens jetzt hätte die unsinnige 2G-Regel wegfallen müssen, schlichtweg, weil die lange gepflegte Hypothese hinfällig war. Dennoch wurde die Regel aufrechterhalten und Impfunwillige in zunehmendem Maße drangsaliert. Während der niedersächsische Ministerpräsident Weil in einer Talkshow das Fortbestehen der Regel damit begründete, dass die Geimpften vor den Ungeimpften geschützt werden müssten, begründete Lauterbach die Regelung mit dem Gegenteil, nämlich, dass die Ungeimpften vor den Geimpften geschützt werden müssten.
Lauterbach setzte diesem perfiden und absurden Schwachsinn nach dem Regierungswechsel das Sahnehäubchen auf, erhöhte den Druck auf die Impfunwilligen und erwog, wie man aus den freigeklagten Papieren des Expertenrates weiß, sogar eine 1-G-Regel, bei der nur noch mehrfach Geimpfte Zutritt zu Geschäften haben sollten.
Neben einer parlamentarischen Aufarbeitung sind hier m.E. auch juristische Schritte gegen die Verantwortlichen nötig.
MATTHIAS, 12. August 2024, 12:30 UHR
Lauterbach macht einfach immer weiter. Statt "an Corona" müsste er mindestens sagen "an oder mit Corona", wobei auch diese populäre Redeweise ungenau ist, denn "Corona" bedeutet zunächst nur "positiv getestet". Dass Lauterbach es sich leisten kann, weiterhin zu 'schwurbeln', und dass die große Mehrheit der Leitmedien eisern schweigt, während sie auf kritische Stimmen sofort die 'Faktenchecker' ansetzt, ist bezeichnend..
Info: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-und-leak-offene-fragen
unser Kommentar: quod erat demonstrandum (lat. für „was zu beweisen war“) Quelle: s. wiki
unser Kommentar: Betroffene sollten Anzeige und Strafanträge, gegen die wissenschaftlichen Institute, politisch verantwortliche Amtspersonen sowie gegen die bei Verdacht auf Straftaten ermittelnden Kammern wegen des Verdachts von versuchten Nötigungen und Körperverletzungen mit Verdacht auf Totschlagsabsichten, stellen.

Quelle: Legion-media.ru © .

Quelle: AP © Rajesh Kumar
© Felicitas Rabe
Quelle: Sputnik © RIA Nowosti