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Dominique Hommel, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons


Seit Jahrzehnten tragen Euro-Romantiker aller politischen Lager wie eine Monstranz die Behauptung vor sich her, die Europäische Union sei das Modellbeispiel einer funktionierenden, weltweit vorbildlichen föderalistischen Demokratie, gar die Inkarnation westlicher humanistischer und demokratischer Werte. Die Wahrheit ist: Nichts könnte falscher sein als das.

Wie gründet man auf demokratische Art und Weise eine kontinentweite Föderation aus zuvor selbstständigen Einzelstaaten? Der gesunde Menschenverstand würde folgendes Prozedere suggerieren: In allen Ländern, die an dem anvisierten Zusammenschluss interessiert sind, findet die Wahl von Abgeordneten für eine Verfassunggebende Versammlung statt. Diese erarbeitet dann einen Verfassungsentwurf, der den jeweiligen Bevölkerungen der einzelnen zukünftigen Mitgliedsstaaten vorgelegt wird. Diejenigen Länder, in denen eine Mehrheit für dem Beitritt zu der Föderation stimmt, schließen sich dann zu dem neuen politischen Gebilde zusammen und bestimmen durch allgemeine Wahlen ein Parlament und eine Regierung des neuen Bundes; diejenigen, in denen das Projekt vom Volk abgelehnt wird, bleiben selbstständige, souveräne Staaten. Exakt auf diese Art und Weise entstand in den Jahren 1897 bis 1901 das Commonwealth of Australia. (1)

Ein Land – Neuseeland – zog sich bereits während der Beratungen der Constitutional Convention zurück, seinen Vertretern gingen die von der Mehrheit der Versammlung geplanten Befugnisse der zukünftigen Bundesregierung zu weit. (2) In den anderen sechs beteiligten Ländern – Victoria, New South Wales, Western Australia, South Australia, Queensland und Tasmania – ergaben die Referenden über den von der Convention verabschiedeten Verfassungsentwurf klare Mehrheiten für die Annahme. In der Präambel der heute noch gültigen australischen Verfassung wird immer noch Neuseeland als mögliches zukünftiges Mitglied der Föderation ausdrücklich genannt; politisch ist dies allerdings schon seit vielen Jahrzehnten absolut kein Thema mehr. (3)

Und wie lief im Vergleich hierzu der Prozess der Gründung der heutigen EU ab? Im Jahre 1957 wurden die so genannten „Römischen Verträge“ zur Konstituierung einer „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) unterzeichnet, eines Zusammenschlusses von Westdeutschland, Frankreich, Italien und den drei Benelux-Staaten zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes ohne interne Zollschranken. Nur die radikalsten der Euro-Romantiker träumten damals von einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Föderation, einem richtigen Bundesstaat nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika. Und es dauerte sage und schreibe 22 Jahre (!), bis zum ersten Mal die parlamentarische Versammlung dieser EWG von den Bevölkerungen der (zu diesem Zeitpunkt) neun Mitgliedsstaaten direkt gewählt wurde – in den Jahrzehnten davor waren die Abgeordneten dieses Gremiums nur indirekt von den jeweiligen nationalen Parlamenten der einzelnen Länder bestimmt worden. (4)

Besonders repräsentativ zusammengesetzt ist dieses „Europäische Parlament“ allerdings bis heute nicht, die Zahl der Abgeordneten für die einzelnen Mitgliedsstaaten korrespondiert nur sehr grob mit der jeweiligen Zahl der Wählerinnen und Wähler in ihnen: Bevölkerungsmäßig große Staaten sind stark unter-, kleine stark überrepräsentiert. Malta etwa entsendet sechs Abgeordnete für seine rund 520.000 Bürger, also einen für knapp 87.000 Bewohner. Deutschland müsste nach dem demselben Schlüssel also über 900 (!) Vertreter in das Brüsseler Parlament entsenden, tatsächlich sind es aber nur 96. Selbstverständlich gibt es in etlichen föderativ verfassten Ländern direkt gewählte gesetzgebende Versammlungen, die auf ähnliche Weise in ihrer Zusammensetzung kleinere Gliedstaaten bevorzugen – den amerikanischen Senat etwa oder den Schweizer Ständerat – aber in all diesen Fällen steht ihnen eine zweite Parlamentskammer zur Seite, die meist peinlich genau die demographische Stärke der einzelnen Staaten oder Kantone abbildet: das Repräsentantenhaus in den USA, der Schweizer Nationalrat. Das Problem mit dem „Europäischen Parlament“ ist, dass es das einzige direkt gewählte Gremium im Institutionengefüge der europäischen Union ist, und es ein quasi eingebautes, absolut nicht zu vernachlässigendes demokratisches Defizit aufweist, denn das Prinzip „One man, one vote“ gehört schließlich seit Jahrhunderten unbestritten zu den Kernbestandteilen eines repräsentativen Wahlverfahrens.

Das Scheitern der „Europäischen Verfassung“

Und es dauerte dann noch einmal 22 Jahre, bis eine Art Verfassunggebende Versammlung einberufen wurde (2001): der so genannte „Giscard-Konvent“, dem der greise ehemalige französische Staatspräsident Giscard d’Estaing (der in seinem Heimatland 1981 krachend abgewählt worden war) vorsaß. Kein einziger der insgesamt 105 Abgeordneten dieses Gremiums war für diesen Zweck direkt vom Volk gewählt worden, ein Teil wurde (wie vor 1979 bei der parlamentarischen Versammlung der EWG üblich) von den Parlamenten der einzelnen Nationalstaaten entsandt, ein Teil vom Europäischen Parlament, der Rest wurde von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt. (5) Dieses recht merkwürdige Gebilde einigte sich auf einen Verfassungsentwurf, der anschließend nur in neun (von 25) EU-Mitgliedstaaten einem Referendum unterworfen werden sollte, in allen anderen war lediglich eine Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Parlamente vorgesehen. In Spanien und in Luxemburg stimmte die Bevölkerung 2005 dem Entwurf zu; die Wählerinnen und Wähler in Frankreich und Holland lehnten ihn jedoch ab, in beiden Fällen mit einer großen Mehrheit. Die geplanten (und in einigen Fällen auch verfassungsrechtlich obligatorischen) Referenden in Irland, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Polen und der Tschechischen Republik wurden daraufhin abgesagt. (6)

Hochinteressant ist der Fall Frankreich. Verfassungsrechtlich hätte es dort keine Notwendigkeit für die Abhaltung eines Referendums gegeben, aber der damalige französische Staatspräsident Jacques Chirac entschloss sich, angesichts der Meinungsumfragen, die eine beeindruckend große Mehrheit für die Vorlage prognostizierten, sein Volk zu konsultieren. Aber dann machte er einen entscheidenden Fehler: Er veranlasste, landesweit jedem Haushalt per Post ein Exemplar des Verfassungsentwurfs zuzusenden. Und die Französinnen und Franzosen lasen das dann offenbar auch. Jeder, der im Frühjahr 2005 einmal eine Buchhandlung in Paris, Lyon oder Strasbourg aufgesucht hat, wird es wohl bestätigen können: Das Interesse an dem Thema war enorm. Gleich am Eingang einer fnac-Filiale oder der einer anderen Buchladenkette lagerten stapelweise Paperback-Exemplare der Constitution pour l’Europe herum, im Unterschied zu der von der Post versandten Version zusätzlich mit einem ausführlichen und allgemeinverständlichen Kommentar zu jedem einzelnen der vorgeschlagenen Verfassungsartikel. Und die Bücher gingen weg wie die sprichwörtlichen warmen Semmeln. Das Ganze hatte eine verblüffende Ähnlichkeit mit einer Alphabetisierungskampagne in einem Dritte-Welt-Land.


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Eine bizarre „Querfront“-Allianz aus ganz rechts und ganz links (vom Front National bis hin zu den Kommunisten) hatte sich zusammengefunden, um gegen den Verfassungsentwurf zu agitieren – und prompt kippten die Meinungsumfragen. Propagandistisch sehr geschickt argumentierte insbesondere die KP Frankreichs: Unablässig wetterte sie gegen die „Constitution Giscard“ und machte sich voll den Umstand zunutze, dass der ehemalige Staatschef aufgrund seiner extrem unsozialen Politik in den 1970er Jahren immer noch bei großen Teilen der Bevölkerung regelrecht verhasst war. Und der technokratische Jargon des Verfassungstextes und das fast völlige Fehlen von Bestimmungen, die die Schaffung eines sozialeren Europas rechtlich untermauert hätten, machten den Entwurf auch nicht wirklich populärer. Am Ende lehnten über 54% der Wählerinnen und Wähler ihn ab. (7)

Der Lissabon-Vertrag

Es war eine böse Klatsche für die Brüsseler Polit-Elite – aber wer damals geglaubt hatte, damit sei das Thema „EU-Verfassung“ zumindest mittelfristig erst einmal erledigt, hatte nicht mit der Findigkeit und dem Trickreichtum der EU-Technokraten gerechnet: Nur zwei Jahre später (2007) vereinbarte der „Europäische Rat“, zusammengesetzt aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen EU-Staaten, den Vertrag von Lissabon, der so gut wie alle Elemente des Giscard’schen Entwurfs wieder aufnahm – außer der Überschrift: „Verfassung“. Das heißt: Der nur leicht modifizierte Text wurde zu einem internationalen Vertrag herabgestuft – und musste deshalb nur in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, in Irland, einem Referendum unterworfen werden. In Frankreich berief der seit 2007 amtierende neue Staatspräsident Nicolas Sarkozy eine gemeinsame Sitzung beider Parlamentskammern ein und ließ dort den Lissabon-Vertrag absegnen, auch in allen anderen Staaten – außer Irland – nickten die nationalen Parlamente den Text ab. (8) Man kann sich darüber streiten, inwieweit dieses trickreiche Manöver zur Umgehung eines eindeutig ausgefallenen Volksentscheids zu Sakozys Niederlage bei den französischen Präsidentschaftswahlen 2012 (nach nur einer Amtszeit wurde er abgewählt) beigetragen hat – aber eine gewisse Rolle hat es bestimmt gespielt.

Die irischen Wählerinnen und Wähler stimmten dann allerdings 2008 mehrheitlich gegen diesen Vertrag, allgemeines Entsetzen in Brüssel und den Hauptstädten der EU-Schwergewichte auslösend. Und die EU-Technokraten machten prompt das, was sie schon öfters, beispielsweise in den Jahren 2002 und 2003, erfolgreich praktiziert hatten (weiter unten mehr dazu): Sie ließen einfach noch einmal abstimmen. 2009 wurde der Lissabon-Vertrag dem Volk in Irland erneut vorgelegt, mit ein paar Zugeständnissen, von denen ein Punkt allerdings wirklich wichtig war: Den Iren wurde das Recht zugebilligt, die anvisierte „Europäische Verteidigungsunion“ zu boykottieren – in einem Land, das immerhin einmal jahrhundertelang eine Kolonie des gewichtigen EU- und NATO-Mitglieds Großbritanniens gewesen war und in dem der Osteraufstand 1916 gegen die britischen Kolonialherren auch heute noch gefeiert wird, durchaus keine kleine Sache. Der Vertrag wurde unter diesen Umständen schließlich angenommen. (9)

Direkte Demokratie und die EU

Dass die EU-Elite grundsätzlich mit Volksentscheiden auf Kriegsfuß steht, zeigen auch noch ein paar andere Fallbeispiele. 1992 etwa sprachen sich die irischen Wähler in einem Referendum gegen den so genannten Maastricht-Vertrag (der die Grundlagen für die heutige EU legte) aus, 2002 gegen den Vertrag von Nizza, der unter anderem die Notwendigkeit der Einstimmigkeit bei EU-Beschlüssen in vielen Bereichen aufhob. Im Klartext: Drei Mal in weniger als 20 Jahren scheiterte auf der Grünen Insel eine Volksabstimmung, mittels derer eine vertiefte europäische Integration abgesegnet werden sollte. Und in allen drei Fällen wurden die Referenden kurze Zeit später wiederholt – und ergaben dann jeweils das gewünschte gegenteilige Ergebnis. (10) Offenkundiges Motto der Brüsseler EU-Spitze: Wir lassen einfach so lange abstimmen, bis das renitente Volk irgendwann einmal weichgeklopft ist.

Ähnlich aufsässig wie die Iren gebärdeten sich die Dänen. Auch sie lehnten 1992 den Maastricht-Vertrag zunächst ab und stimmten ein Jahr später erst dann zu, nachdem ihnen von der EU das Recht zugestanden wurde, sich in insgesamt vier Politikfeldern dem europäischen Integrationsprozess entziehen zu können (so genannte „opt-outs“), darunter der Verpflichtung, den Euro als Währung einzuführen und sich an der „Europäischen Verteidigungsinitiative“ zu beteiligen. Drei Mal in den letzten 25 Jahren versuchten die EU und die dänische Regierung seither in trauter Gemeinsamkeit, einzelne dieser „opt-outs“ wieder abzuschaffen: Im Jahre 2000 scheiterte der Versuch, die Euro-Gemeinschaftswährung doch einzuführen, in einem erneuten Referendum, 2014 auf dieselbe Art und Weise der Vorstoß, Dänemarks weitgehende Selbstständigkeit in den Bereichen Justiz/Polizei aufzuheben (mit der Konsequenz, dass das Land bis heute nicht voll in das Europol-System integriert ist). 2022 allerdings gelang dann der Versuch, die Dänen doch noch in die „Europäische Verteidigungsinitiative“ einzubinden – nach einer massiven Angstkampagne der Kopenhagener Regierung und der Mainstream-Parteien, die nach dem Beginn des Ukraine-Krieges das Gespenst eines Angriffs der russischen Armee auf das kleine skandinavische Land an die Wand malten. Eine überwältigende Mehrheit der Wählerinnen und Wähler stimmte schließlich für die Abschaffung des „opt-out“-Vorbehalts. (11)

Ein Fake-Parlament?

Aber auch als repräsentative Demokratie hat die EU keineswegs Modellcharakter, und das nicht nur aufgrund der ziemlich unrepräsentativen Zusammensetzung des EU-Parlaments. Diesem fehlt nämlich auch noch die wichtigste Kompetenz, die ein legislatives Gremium überhaupt haben kann: das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen – das hat nur die EU-Kommission. (12) Nicht einmal dem kaiserlichen Reichstag unter dem Regime Wilhelm des Zweiten (zweifellos ein extrem autoritäres System) wurde dieses Recht aberkannt. Und auch mit der parlamentarischen Verantwortlichkeit hapert es: Die Kommission kann nur als Ganzes abgesetzt werden, Misstrauensvoten gegen einzelne Kommissare sind nicht möglich. Und es bedarf auch einer Zweidrittelmehrheit, um eine EU-Kommission zum Rücktritt zu zwingen – etwas, das es in keinem parlamentarischen System der Welt gibt. Die „Impeachment“-Verfahren in Präsidial- und präsidentiellen Systemen, die meist ebenfalls eine parlamentarische Zweidrittel-Mehrheit erfordern, sind mit „normalen“ Misstrauensvoten in legislativen Gremien nicht vergleichbar, sie setzen nämlich konkrete strafrechtliche Verfehlungen des betreffenden Präsidenten (in manchen Verfassungen auch seine gesundheitsbedingte Amtsunfähigkeit) voraus – und nicht lediglich eine Missbilligung seiner gerade aktuellen Politik. (13)

Dies alles zusammengenommen lässt eigentlich nur einen einzigen Schluss zu: Das Institutionensystem der Europäischen Union ist, durchaus mit Absicht, so konstruiert, dass demokratische Begehrlichkeiten so weit wie möglich vom eigentlichen Machtzentrum des Staatenbundes ferngehalten werden: der EU-Kommission. Zahllose Entscheidungen dieser wahrlich supranationalen Regierung in den letzten Jahrzehnten wurden völlig selbstherrlich gefällt, meist ohne irgendjemanden zu konsultieren (abgesehen natürlich von den EU-Staats- und Regierungschefs, die oft von der betreffenden Materie keine Ahnung haben, und den in Brüssel inzwischen offenbar allgegenwärtigen Lobbyisten) – darunter etliche, die massiv und direkt in das Alltagsleben der europäischen Bürger eingreifen. (14) Das EU-Parlament? Das besteht in seiner großen Mehrheit aus Politikerinnen und Politikern der zweiten und dritten Garnitur, die eifrig das nachplappern, was ihnen „Experten“ aus den transnationalen Lobbyverbänden vorher vorgekaut haben (wer’s nicht glaubt, sollte sich nur einmal zehn Minuten lang die Gesprächsrunden ansehen, die regelmäßig von dem von der EU ko-finanzierten TV-Nachrichtensender Euronews ausgestrahlt werden). Und die nationalen Parlamente nicken das alles schließlich nur noch ab.

Die EU in ihrer heutigen Form ist eine Fake-Demokratie – ein politisches Institutionensystem, in dem Demokratie lediglich simuliert, nicht praktiziert wird. Sie ist unendlich weit entfernt von dem, was Abraham Lincoln (angeblich) einmal so charakterisierte: „…eine Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk.“

 

Fußnoten

1) Harry Hobbs/Andrew Trotter: „The Constitutional Conventions and Constitutional Change“, University of Adelaide Paper (2017)

2) „Federation and the Constitutional Conventions“ auf: https://education.parliament.nsw.gov.au

3) „Commonwealth of Australia Constitution Act“ auf: www.aph.gov.au

4) „Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ auf: https://historicalarchives.europarl.europa.eu; „Europa wählt – zum ersten Mal“, Hans-Böckler-Stiftung (2019)

5) „Convention sur l’avenir de l’Europe“ auf: https://fr.wikipedia.org

6) „Vor zehn Jahren scheiterte die EU-Verfassung“ (2015) auf: www.euranetplus.de

7) „Vor 20 Jahren verloren viele Franzosen das Vertrauen in die EU“, German Council on Foreign Relations (2025)

8) „Le traité de Lisbonne est une trahison de la démocratie“, Reporterre (2019)

9) Ben Tonra: „The 2009 Irish Referendum on the Lisbon Treaty“, Journal of Contemporary European Research (2009)

10) „Ireland and the EU: A special case“, BBC (2018)

11) „The Danish opt-outs from EU cooperation“ in: The Danish Parliament (2025)

12) „Wie entsteht ein EU-Gesetz?“ auf www.bundesregierung.de (2025)

13) Daniel C. Schmidt: „Wie funktioniert ein Impeachment?“ in: fluten, 4.11.2019

14) Hierfür gibt es bekanntlich zahllose Beispiele: „Wie die EU Einfluss auf unseren Alltag nimmt“, WDR aktuell, 29.5.2024


Norbert Faulhaber fing nach einem Studium der Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften und Soziologie 1991 bei der Konstanzer Tageszeitung „Südkurier“ an: als freier Mitarbeiter für TV- und Filmkritik, Konzertberichte und CD-Besprechungen. Ab 1998 arbeitete er auch als Vertretung des TV-Redakteurs, von 2004 bis 2006 als Verantwortlicher für die tägliche TV-Programmseite. Von 2006 bis März 2023 arbeitete er als Redakteur am NewsDesk See-West in Konstanz.
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