Offener Brief wegen der Inhaftierungen von S. Crane und S. van der Hijden
Hallo Ihr Lieben,
wir freuen uns über weitere Unterzeichnungen des Offenen Briefes.
Antwort bitte an Martin Otto <mo-wz@gaaa.org>.
Lieben Gruß,
Marion
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Kampagnenrat] Offener Brief wegen der Inhaftierungen von S.
Crane und S. van der Hijden
Datum: Fri, 21 Jun 2024 10:20:48 +0200
Von: Martin Otto <mo-wz@gaaa.org>
Antwort an:
An:
/Der Atomkrieg ist unmöglich, sagt die Optimistin / Der Atomkrieg ist
unvermeidbar, sagt die Pessimistin / Der Atomkrieg ist unvermeidbar,
wenn wir ihn nicht unmöglich machen, sagt die Realistin/
/
/
Hallo,
dieses Rundschreiben versende ich heute über fünf Mailinglisten und per
BCC an Einzelne und Gruppen.
Susan Crane aus Kalifornien und Susan van der Hijden aus Amsterdam haben
am 4. Juni gemeinsam ihre Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA
Wöllstein-Rohrbach (nahe Bad Kreuznach) angetreten. Wegen Teilnahme an
mehreren Go-In-Aktionen in den Atomwaffenstützpunkt Büchel sind beide
rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie setzen ihren Zivilen
Ungehorsam gegen die Atomwaffenlagerung dadurch fort, dass sie ihre
Geldstrafen nicht bezahlen, sondern diese durch demonstrative
"Mahnwachen hinter Gittern" ersatzweise im Gefängnis tilgen. Susan Crane
ist zu einer Haft von 229 Tagen geladen worden, Susan van der Hijden zu
115 Tagen. (Die bislang längste Mahnwache hinter Gittern wegen Büchel
hat 58 Tage angedauert - vom 23.3. bis 19.5.2023 in der JVA Bautzen.)
Darüber hinaus hat Susan Crane eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre
Verurteilung eingelegt, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dagegen hat sie eine
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Diese Beschwerden
haben keine aufschiebende Wirkung für die Strafvollstreckung.
Susan van der Hijden hat in einem Brief an den Kommodore von Büchel
geschrieben: "Meine Handlungen werden vom Gesetz nicht akzeptiert, Ihre
dagegen schon. Das Durchtrennen eines Zauns und das Eindringen in einen
Stützpunkt haben mich ins Gefängnis gebracht. Wenn du Bomben wirfst und
Menschen tötest, bekommst du einen Orden. Es macht mich traurig, dass
ich in einer Welt lebe, in der Zäune und Bomben als heiliger angesehen
werden als Menschenleben."
Wer mag, kann den beiden zur Aufmunterung ein Postkärtchen (oder
mehrere) oder einen Brief (oder mehrere) schicken an: Susan Crane oder
Susan van der Hijden, JVA Rohrbach, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein.
Im Anhang dieser Mail findet Ihr einen Offenen Brief an das
Bundesverfassungsgericht, den ich anlässlich der beiden Inhaftierungen
verfasst habe. Es wäre schön, wenn sich dafür viele
Mitunterzeichner:Innen fänden. Eine Einverständniserklärung findet Ihr
in demselben Anhang unter dem Text des Offenen Briefs.
Übrigens: Es ist das 19. und 20. Mal, dass wegen Teilnahme an
gewaltfreien Aktionen aus Protest gegen die Atomwaffenlagerung in Büchel
"Mahnwachen hinter Gittern" abgehalten werden. Das 18. Mal war die von
Dennis DuVall im Frühjahr 2023. (Wegen gewaltfreier Aktionen in der
US-Atomwaffen-Einsatzzentrale EUCOM in Stuttgart waren 13 Mal Leute im
Knast.)
Also: Beachtet bitte den Anhang!
Grüße reihum
Martin Otto
Zustellungsbevollmächtigt für Antwortschreiben:
Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar
OFFENER BRIEF im Juni 2024
AN DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Seit 4. Juni 2024: 32. und 33. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
Susan Crane und Susan van der Hijden haben am 4. Juni Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Wöllstein-Rohrbach angetreten, nachdem sie rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden waren, die sie nicht zahlen können. Susan Crane hat gegen ihre Verurteilung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dagegen hat sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Susan Crane und Susan van der Hijden wurden wegen „Hausfriedensbruchs“ und Sachbeschädigung verurteilt, nachdem sie in den Jahren 2018 und 2019 mehrfach ungebeten den Militärischen Sicherheitsbereich des Atomwaffenstützpunkts bei Büchel in der Südeifel betreten hatten. Bei den Aktionen war der Zaun des Bücheler Fliegerhorsts aufgeschnitten worden. S. Crane ist zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Tagen, S. van der Hijden zu einer solchen von 115 Tagen geladen worden.
Der Gefängnisaufenthalt der beiden ist der 32. und 33. von Atomwaffengegner*innen, die sich seit 1990 an gewaltfreien Aktionen in der US-Atomwaffen-Einsatzzentrale „European Command“ in Stuttgart-Vaihingen und im Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel, in dem US-Atombomben gelagert werden, beteiligt haben. Sie alle und viele weitere zivil-ungehorsame Atomwaffengegner*innen, die bisher nicht ins Gefängnis mussten, protestieren mit ihren Aktionen gegen die völkerrechtswidrige Stationierung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden.
Bisher haben bereits 19 Personen Verfassungsbeschwerden eingelegt, nachdem sie wegen „Hausfriedensbruchs“ im Fliegerhorst Büchel rechtskräftig verurteilt worden sind. Alle ihre Beschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Gegen diese Nichtannahme-Entscheidungen haben 6 dieser 19 inzwischen Beschwerden beim EGMR eingelegt. Nach unserem Wissen ist über diese Beschwerden noch nicht entschieden worden.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern hiermit das Bundesverfassungsgericht auf, endlich die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenlagerung in Deutschland festzustellen, die einen Verstoß gegen den Nichtverbreitungsvertrag darstellt. Mit ihrem Beitritt zu diesem UN-Vertrag hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen zu verzichten. Trotzdem wird in Büchel weiterhin die „nukleare Teilhabe“ praktiziert.
Vervielfältigungen dieses Offenen Briefes erhalten der Bundeskanzler, die Bundesaußenministerin, die Botschafterin der USA, der Bundesverteidigungsminister, der Bundesjustizminister, der Kommodore des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel und verschiedene Presseorgane.
Die Namen der Unterzeichnenden sind angefügt.
Wer das unten stehende Einverständnis erklären möchte und diese Seite per E-Mail erhält, lade sie sich bitte herunter, trage Namen und Wohnort ein, speichere die neue Version und sende mir diese als Anhang einer E-Mail an meine Adresse jur.folgen@gaaa.org
Oder:
Wer das unten stehende Einverständnis erklären möchte und diese Seite auf Papier erhält (oder sich diese Seite ausdrucken will), trage bitte Namen und Wohnort ein und gebe oder sende mir das Blatt zurück: Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar.
Gerne können sich mehrere Personen mit ihren Namen und Wohnorten unten eintragen.
Die Einverständniserklärungen sollten bis zum 30.6.2024 bei mir eingegangen sein.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und mein Wohnort (wie unten aufgeführt) unter dem Text des Offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht vom Juni 2024 veröffentlicht werden.
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.