Zum Fall Elon Musk: „Habecks Wunsch nach einer staatlichen Steuerung der Meinungsbildung ist totalitär“
berliner-zeitung.de, 01. Januar 2025, 31.12.2024 aktualisiert am 01.01.2025 - 12:55 Uhr
Zum Fall Elon Musk: „Habecks Wunsch nach einer staatlichen Steuerung der Meinungsbildung ist totalitär“
Unser Autor ist prominenter Medienanwalt. In seinem Gastbeitrag zeigt er auf, dass die Meinungsfreiheit hierzulande missverstanden wird. Erst recht von Robert Habeck.
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht sich für eine Regulierung von Algorithmen in sozialen Medien aus.Michael Kappeler/dpa
Wir haben im Jahre 2024 viel über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland erfahren. Über einen Staat, der Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerungen verfolgte. Der sich vor Zivil- und Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht mit einer beispiellosen Niederlagenserie blamierte und schließlich mit dem Versuch, ein rechtsextremes Magazin zu verbieten, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Dieser freiheitsfeindlichen Haltung wurde in der politischen Debatte mit Thesen der Boden bereitet, die mit dem in Art. 5 GG verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung, und damit unserer Verfassung, nicht in Einklang zu bringen sind.
Familienministerin Paus (Grüne) wollte „dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“ So formuliert der Staat seinen Versuch, legale Inhalte zu kriminalisieren. Innenministerin Faeser (SPD) drohte: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ In einer Entscheidung vom 11.04.2024 (Der Staat gegen Julian Reichelt) verlor die Bundesrepublik allerdings und das Bundesverfassungsgericht hielt fest: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“
Ein Platzverweis, mit dem Faesers Drohung aus dem Bereich dessen, was unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dem Staat gestattet, verwiesen wurde. Dies gilt auch für Äußerungen von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne), der von einem „Angriff auf die Demokratie“ spricht und diesen in einer „politischen Polemisierung“ zu erkennen meint. Nun ist die Wahrnehmung von Grundrechten, und politische Polemik gehört dazu, kein Angriff auf die Demokratie, sie gehört vielmehr zum freiheitlichen Staat und ist für diesen schlechthin konstituierend. Verfassungsschutzpräsident Haldenwang warnte vor „verbaler und mentaler Grenzverschiebung“. Man müsse aufpassen, „dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“
Elon #Musk ist ausgestattet mit Milliarden u. ungebändigter Kommunikationsmacht. Sein Aufruf für die AfD hat System: Er will Europa schwächen.
Es braucht Begrenzung von Macht: Kein Geschäftsmodell darf unsere Demokratie zerstören.#Europa muss seine Macht nun konsequent nutzen. pic.twitter.com/4lLN0HHADZ
— Andreas Audretsch (@AnAudretsch) December 31, 2024
Habeck will transparente Algorithmen
Allerdings: Die Gedanken sind frei, die Meinung ist es auch. Gedanken gehen den Verfassungsschutz nichts an, Sprachmuster, die kein Gesetz verletzen, ebenso wenig. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Demokratiefördergesetz, der Digital Services Act, Trusted Flagger, Meldestellen für antimuslimischen Rassismus, Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen und Tausende Strafanzeigen von Politikern wegen oft banaler Äußerungen runden das hier nur rudimentär gezeichnete Bild eines völlig übergriffigen Staates ab. Robert Habeck hat seinen Strafantrag in Sachen „Schwachkopf-Gate“ bis heute nicht zurückgenommen. Er legt also trotz der öffentlichen Debatte über diesen Fall weiter Wert darauf, dass ein Rentner aus Bayern von der Strafjustiz wegen einer nicht strafbaren Lappalie zur Verantwortung gezogen wird.
Habeck ist es auch, der sich wiederholt öffentlich dafür starkgemacht hat, „dass die Algorithmen [der sozialen Medien] erstens transparent gemacht werden und zweitens, dass sie dann auch so reguliert werden, dass nicht der Raum der Demokratie … unmöglich gemacht wird.“ Ob Habeck weiß, dass ausgerechnet Elon Musk den Quellcode des Algorithmus von X (Twitter), der zuvor ein streng gehütetes Geheimnis war, bereits veröffentlicht hat und die von Habeck als so wichtig erachtete Transparenz bereits existiert? Was Habeck an diesen Algorithmen gfs. stört, hat der grüne Kanzlerkandidat bislang nicht mitgeteilt. Ob er Sachkunde besitzt, zur komplexen Frage der Programmierung von Algorithmen Kritik oder gar verfassungsrechtlich haltbare Änderungswünsche zu formulieren, ist ebenfalls unklar.
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Habecks Wunsch allerdings, dass der Staat durch Eingriffe in die Programmierung der sozialen Medien die Meinungsbildung steuern soll, ist in seinem Wesen totalitär.
Habeck und Bundespräsident Steinmeier geben die Richtung vor
Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebenso wenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.
Nun wird der vorstehende Absatz mutmaßlich hier und da für Widerspruch oder gar Empörung sorgen. Dies würde dann der Beweis dafür sein, dass nicht hinreichend bekannt ist, was Meinungsfreiheit bedeutet. Denn der ganze Absatz entstammt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018. Diese beschreiben den weiten Rahmen, den unsere Verfassung den Bürgern bei der Ausübung eines ihrer wichtigsten Abwehrrechte gegen den Staat zieht. Den Rahmen der Meinungsfreiheit, die in der elementaren Bedeutung der freien Machtkritik ihre wesentliche Grundlage findet.
Trump-Befürworter Elon MuskAlex Brandon/AP/dpa
In einem von trivialen Floskeln wie „Hass und Hetze“ kontaminierten Diskurs wird dieser Rahmen immer weiter eingeengt. Denn der Staat hat kein Interesse an Meinungsfreiheit. Frau Paus, Frau Faeser und Herr Habeck, Frau Baerbock und Frau Strack-Zimmermann stehen nicht auf der Seite der Freiheit, sie stehen auf der anderen Seite.
Was die aktuelle Debatte um einen Tweet auf X und einen Meinungsartikel von Elon Musk in der Welt angeht, haben u.a. Habeck und Bundespräsident Steinmeier im medialen Kulturkampf die Richtung vorgegeben.
„Wir können am Ende nicht zulassen als liberale Demokratien, dass Milliardäre, die in den USA Donald Trump unterstützen, mit ihrer Vorstellung von Kommunikation … den Diskurs in Europa definieren“, Robert Habeck.
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Zu Facebook hört man von Habeck nichts
Auch hier zeigt Dr. Habeck ein höchst problematisches Demokratieverständnis. Dass Elon Musk, einer der größten Innovatoren unserer Zeit, mit einem Tweet oder einem Meinungsartikel den Diskurs in Europa definieren könnte, ist natürlich Unsinn. Deutschland hat eine Medienlandschaft, die zu einem erheblichen Teil von dem mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt ist, in der die SPD über ihre Beteiligungsgesellschaft Madsack über viele Tageszeitungen beträchtlichen medialen Einfluss besitzt und der Staat mit der Auslagerung und Millionenförderung von weltanschaulichen Erfüllungsgehilfen von Correctiv bis HateAid oder Trusted Flaggern in verfassungsrechtlich problematischer Weise und mit dem Geld der Steuerzahler Dinge tun lässt, die ihm selbst von Verfassungs wegen verboten sind.
Dass es Habeck als relevant ansieht, dass Musk Milliardär ist und Donald Trump unterstützt, lässt die Schlussfolgerung zulässig erscheinen, dass er mit Musk kein Problem hätte, wenn dessen Vermögen kleiner und er Anhänger der US-Demokraten wäre. Dass die Meinungsfreiheit und das Eigentum an sozialen Plattformen in einem freien Land aber nicht von den Vermögensverhältnissen oder der politischen Einstellung abhängen dürfen, muss für einen Politiker, der sich selbst die Befähigung zum Bundeskanzler attestiert, offensichtlich sein.
Mark Zuckerberg hat ein Vermögen von über 200 Milliarden US-Dollar. Der rechtliche Kampf gegen Facebook wurde von der Washington Post mit dem Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verglichen. Ich kann mich dieser Einschätzung aus sehr umfangreicher eigener prozessualer Erfahrung anschließen. Zu Facebook, dessen Löschpraxis ein deutsches Oberlandesgericht als vorsätzlichen serienmäßigen Rechtsbruch einordnete, hört man von Habeck nichts. Denn dort stimmt für ihn offenbar die politische Ausrichtung. Dies zeigt, worum es Habeck und Konsorten tatsächlich geht. Habecks linker Populismus ist Teil des Mainstreams. Er appelliert an niedere Instinkte und versucht Reichtum und Einfluss insbesondere derjenigen zu delegitimieren, die weltanschaulich auf der „falschen“ Seite stehen.
Foto: Markus Hibbeler
Über den Autor
Der Autor ist einer der renommiertesten und erfolgreichsten deutschen Medienrechtler. Laut Zeit hat er mit seinen Prozessen gegen die sozialen Medien „Rechtsgeschichte geschrieben“, die Welt stellte fest „Um die Meinungsfreiheit dürfte sich in Deutschland kaum ein Jurist so verdient gemacht haben wie Steinhöfel“. Im Jahre 2024 hat er 16 presse- und persönlichkeitsrechtliche Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt und diese vor dem Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungs- und Zivilgerichten sämtlich gewonnen. Sein im Mai 2024 erschienenes Sachbuch „Die digitale Bevormundung“ (Julian Reichelt: „Ein Manifest der Meinungsfreiheit“) erreichte Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste.
Die Einmischung deutscher Politiker im US-Wahlkampf
Bundespräsident Steinmeier (SPD) stieß erst kürzlich in dasselbe Horn: „Einflussnahme von außen ist eine Gefahr für die Demokratie. Sei sie verdeckt, wie kürzlich offenbar bei den Wahlen in Rumänien, oder offen und unverhohlen, wie es derzeit besonders intensiv auf der Plattform X betrieben wird.“
Wer wie „offen und unverhohlen“ was betreiben soll, bleibt in der floskelhaften Rhetorik des Bundespräsidenten offen. Aber Steinmeier zieht hier eine Parallele zwischen der Annullierung der Wahlen in Rumänien wegen angeblicher Wahlbeeinflussung durch TikTok-Profile und der kommenden Bundestagswahl. Warum? Das Kommentieren der Politik in anderen Ländern ist Alltag in unseren und in ausländischen Medien und keine „Einflussnahme von außen.“ Es ist Bestandteil eines vitalen, politischen Diskurses, der in einer globalisierten Welt natürlich nicht an den territorialen Grenzen des jeweiligen Staates endet.
Das ZDF strahlt das „Auslandsjournal“ aus. Auf wie vielen Titelseiten von Spiegel oder Stern war Trump abgebildet? Die Titel waren unterschiedlich, nur die Stoßrichtung war stets dieselbe. Steinmeier, der sich Einmischung von außen verbietet, hat den US-Präsidenten als „Hassprediger“ bezeichnet, das Auswärtige Amt hat im Wahlkampf polemische Tweets über Trump abgesetzt, einige deutsche Politiker und „Aktivisten“ sind in die USA gereist und haben Haustürwahlkampf für Kamala Harris gemacht. Friedrich Merz hält – auf X – den „Wahlaufruf von Elon #Musk für übergriffig und anmaßend“ und klingt dabei fast so töricht wie die erneut sehr eigenwillig argumentierende Saskia Esken (Wenn Musk bei seinem einzigen Ziel, reicher zu werden, „die Demokratie … im Wege steht, dann ist er offenbar bereit, dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen“, so Esken auf X).
Wirkt rhetorisch gerne übergriffig: Saskia Esken von der SPD.dpa
Was die umstrittene Nachrichtensendung „Tagesschau“ sagt
Das Versagen von Spitzenpolitikern, deren Doppelstandards greifbar und deren Vorstellungen der Organisation unseres Gemeinwesens im geschilderten Rahmen verfassungswidrig sind, ist das eine. Wenn aber die Medien, deren durch die Pressefreiheit grundgesetzlich garantierte Sonderstellung insbesondere in der Bedeutung der unbeeinträchtigten Machtkritik ihre Grundlage findet, in ihrer Kontrollfunktion ausfallen, hat Deutschland ein Problem. Dieses Versagen war in der Debatte um den Tweet und den Artikel von Musk greifbar.
Die Erregung bei Politik und Medien fand ihre Ursache bereits darin, dass der Artikel überhaupt erschienen ist und Musk „eine Plattform“ geboten wurde, statt ihm einen Maulkorb zu verpassen. Die staatsvertragswidrige Übung der öffentlich-rechtlichen Sender, in ihre Talkshows überwiegend solche Gäste einzuladen, die weltanschaulich gesichert staatsnah argumentieren, hat die Welt ignoriert. Das durfte nicht sein. Daher besteht in diesem Kontext keine Notwendigkeit, sich mit dem Tweet oder dem Artikel von Musk selbst auseinanderzusetzen oder, wie es in der öffentlich-rechtlichen Terminologie häufig heißt, diese „einzuordnen“, damit der Bürger in seiner Orientierungslosigkeit von den dazu Berufenen erklärt bekommt, was er davon zu halten hat.
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Denn die Aufregung basierte auf der Veröffentlichung des Artikels selbst und nur nachrangig auf dessen Inhalt. Dass die Zeit (drei Monate vor der Bundestagswahl 2021) und das Handelsblatt (wie auch die New York Times) Kommentare des häufig als Kriegsverbrecher bezeichneten russischen Präsidenten Wladimir Putin veröffentlichten oder die FAZ einen solchen des türkischen Präsidenten Erdogan, war journalistisch nicht zu beanstanden.
Es ist wichtig, die Positionen auch der Menschen zu kennen und zu publizieren, die man ablehnt, die aber eine bedeutende politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Rolle spielen. Ein vergleichbares Aufbegehren wegen der Veröffentlichung der Texte von Putin oder Erdogan hat es nicht gegeben. Man erfährt allerdings einiges über die qualitative Entwicklung des Handelsblatts, wenn man dort am 29.12.2024 über den Musk-Artikel in der Welt liest: „Der Gastbeitrag von Elon Musk ist kein Zeichen von Meinungsfreiheit. Es ist verfassungsfeindliche Agitation.“
Der Gewerkschaftsfunktionär und DJV-Vorsitzende Beuster, hauptberuflich Redakteur beim Weilburger Tageblatt, lässt die Verantwortlichen der Welt wissen, sie hätten „alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“ und er erwarte Konsequenzen innerhalb der Premium-Gruppe der Zeitung.
Eva Maria Kogel, die Meinungschefin der Welt, kündigt wegen einer Meinung, die ihr nicht gefiel. Seit drei Jahren und zwei Monaten hat sie auf X nichts gepostet, benutzt aber jetzt die Plattform von Elon Musk, dessen Meinung sie nicht publizieren wollte, um ihre Kündigung zu kommunizieren. Für ihren Schritt erhält sie Lob von Correctiv. Ein WDR-Mitarbeiter hält den Springer-Verlag für eine „Gefahr für die Demokratie“. Die umstrittene Nachrichtensendung „Tagesschau“ der ARD stimmt ebenfalls, wie sehr viele andere Medien auch, in diese Kritik ein.
Hat den Musk-Gastbeitrag in der Welt ermöglicht: Chefredakteur Ulf Poschardt.imago
Tiefpunkt des Journalismus
Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit und eine journalistische Errungenschaft der Welt, dass Musk Gelegenheit gegeben wurde, seine Position in einem Kommentar zu veröffentlichen. Nur Feinde des freiheitlichen Staates kritisieren das. Die adäquate Reaktion in einem Grundrechtestaat ist nicht die Kritik an der Veröffentlichung. Denn das ist Kritik an der Meinungsfreiheit selbst. Man reagiert, indem man seine Gegenposition publiziert. Das ist demokratischer Diskurs. Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen, die sich servil und gesichert staatsnah verhalten, dienen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht. Sie sind deren Antagonisten.
Es ist der Tiefpunkt des Journalismus, wenn man sich nicht mit aller argumentativer Überzeugung, über die man verfügt, gegen eine Position in Stellung bringt, sondern dem weltanschaulichen Gegner bereits das Recht absprechen will, sich überhaupt zu äußern. Wie kann man, erst recht als Journalist, überhaupt auf den Gedanken kommen, Kritik an der Veröffentlichung eines Artikels zu üben, der keine Gesetze verletzt, sondern den Schutz unseres Grundgesetzes genießt? Nicht nur das unterscheidet Elon Musk von seinen deutschen Kritikern. Sie alle können sich auf X frei äußern, sie alle lässt er dort freier zu Wort kommen, als dies auf jeder anderen Plattform möglich ist. Ein Privileg, das sie intensiv nutzen, demjenigen, der es ihnen einräumt, aber selbst nicht gewähren wollen.
Musk beleidigt Steinmeier: „Antidemokratischer Tyrann! Schande über ihn“
Von Paul Hoffmann
gestern
Es ist die pure Angst vieler Akteure aus Politik und Medien, Angst davor, dass sich der Wind im weltweiten medialen Kulturkampf dreht, dass die politische Korrektheit als Disziplinierungsverfahren ihre Wirksamkeit verlieren wird. Angst vor Trump, Musk, Milei, aber noch mehr vor Machtverlust und dem Verlust der Diskurshoheit. Ausgerechnet Olaf Scholz hat sich in dieser fiebrigen Debatte vorbildlich gelassen und souverän gegeben und gezeigt, wie es auch geht. Er verwies auf die Meinungsfreiheit, die auch für Milliardäre gelte, und fügte hinzu: „Das Urteil (Musks) ist nicht so abgewogen, wie der ökonomische Erfolg des Unternehmens groß ist.“ Lesen Sie mehr zum Thema
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