2. Nachtrag - Antwort der Generalbundesanwaltschaft auf 'Taurus-Strafanzeige'
aus e-mail von Helene+Ansgar Klein, 16. Februar 2026, 8:27 Uhr
An alle, die ebenfalls die Antwort der Generalbundesanwaltschaft auf die 'Taurus-Strafanzeige' erhalten haben!
- Doppel bitte entschuldigen -
Hier unser 'Nachtrag': - den Text kann jeder frei verwenden; per Post:
Der Generalbundesanwalt
Postfach 2720
76014 Karlsruhe
oder per E-Mai: poststelle@gba.bund.de -
Nachtrag:
Werter Herr Dr.Filker!
Da der Betreff Ihres Schreibens vom 2. Februar 2026 - Aktenzeichen: 3 ARP 455/24-7 - lautet: "Mitschnitt einer Telefonkonferenz von Angehörigen der Bundeswehr am 19. Februar 2024" haben wir erst nach einer Anfrage aus unserem Mitstreiterkreis unsere Strafanzeige vom 9. März 2024 nachgelesen. (siehe: https://www.blautopf.net/index.php/aktionen/item/768-strafanzeige-gegen-scholz-und-pistorius-wegen-des-verdachts-auf-verstoss-gegen-verbrechen-der-aggression )
Dort heißt es: "Hiermit erstatten die Unterzeichner Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz und Verteidigungsminister Boris Pistorius wegen des Verdachts auf Verstoß gegen §13 VStGB (Verbrechen der Aggression):"
Auf diese Anklage gehen Sie in Ihrer 'Begründung' zu "Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" mit keinem Wort ein!
Mit anderen Worten: Ihre "eingehende Prüfung" und Ihre 'Begründung' sind insgesamt wertlos. Wir fordern um so dringender die Rücknahme Ihrer o.g. Bescheide vom 2. Februar 2026.
Friedliche Grüße!
-Unterschriften-
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Helene+Dr.Ansgar Klein
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Unser erstes Schreiben vom 12. Februar 2026:
Werter Herr Dr. Filker!
Ihre Schreiben, Aktenzeichen: 3 ARP 455/24-7 an mich, Ansgar Klein, und meine Frau Helene Klein vom 2. Februar mit dem Bezug: "Ihre Strafanzeige vom 9. März 2024" sind eine Zumutung:
1. wegen des überaus langen Zeitraums, der zwischen unserer Anzeige und Ihrem Schreiben vergangen ist,
2. wegen Ihrer Begründung für die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Zu 2.: Ihre gesamte Begründung stützen Sie auf diesen Satz: "Im vorliegenden Fall geht der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot von der Russischen Föderation aus."
Mit diesem Satz und Ihrer Formulierung: "unabhängig von der Frage ob, wann oder wodurch der Bereich der Nicht-Kriegsführung verlassen sein könnte ..." glauben Sie den mit unserer Strafanzeige angeklagten Plan der Bundewehroffiziere, mit deutschen 'Taurus'-Marschflugkörpern russisches Gebiet, nämlich die Krim-Brücke, anzugreifen, abtun zu können. Sie müssten wissen, dass ohne personelle und technische Unterstützung durch die Deutsche Seite die Ukraine 'Taurus'-Marschflugkörper gar nicht einsetzen kann.
UND: dass "... der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot von der Russischen Föderation aus" ging, hat mit der Realität wenig zu tun:
Spätestens, nachdem der damalige NATO-Generalsekretär Gerhard Stoltenberg im Februar 2023 gesagt hat: "Die andere Sache, die ich sagen werde, ist, dass der Krieg im Februar letzten Jahres nicht begonnen hat. Der Krieg begann 2014. Und seit 2014 haben die NATO-Verbündeten die Ukraine unterstützt, mit Ausbildung, mit Ausrüstung, so dass die ukrainischen Streitkräfte im Jahr 2022 viel stärker waren als 2020 und 2014." (übersetzt aus: https://www.nato.int/en/news-and-events/events/transcripts/2023/02/14/doorstep-statement ) muss jedem klar sein, dass der Ukraine-Krieg von der US-geführten NATO gewollt war. Schon das abgehörte Telefongespräch der damaligen Staatssekretärin für politische Angelegenheiten Victoria Jane Nuland mit dem damaligen US-Botschafter in der Ukraine, Geoffrey R. Pyatt im Februar 2014 machte deutlich, wer die Fäden im Ukraine-Krieg zieht. Nuland sagte u.a., dass die USA die Opposition in der Ukraine von 1991 bis 2013 mit fünf Milliarden Dollar unterstützt hat und nannte sogar Mitglieder der zukünftigen ukrainischen Regierung. Vgl.: https://www.infosperber.ch/politik/welt/der-maidan-war-ein-illegaler-putsch-vom-westen-unterstuetzt/ . In diesem Zusammenhang sollte auch diese Hintergrund-Information beachtet werden: Der US-Thinktank 'Rand Corporation', der der US-Regierug sehr nahe steht, veröffentlichte am 24. April 2019 das Bulletin "Overextending and Unbalancing Russia", in dem es u.a. heißt: "...die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten könnten in wirtschaftlicher, politischer und militärischer Hinsicht Maßnahmen ergreifen, um die russische Wirtschaft und die Streitkräfte sowie die politische Stellung des Regimes im In- und Ausland zu schwächen, zu überfordern und aus dem Gleichgewicht zu bringen." übersetzt aus: https://www.rand.org/pubs/research_briefs/RB10014.html >
Sie schreiben: "Die Ukraine übt in diesem Krieg ihr in Art. 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Sebstverteidigung aus" und blenden so völlig aus, was dem Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar 2022 vorausging: 2. Mai 2014: Beim Brandanschlag auf das Gewerkschaftshaus in Odessa kamen mindestens 48 prorussische Aktivisten ums Leben, vgl:
https://www.mdr.de/heute-im-osten/odessa-gewerkschaftshaus-102.html ; von 2014 bis Ende Februar 2022 starben mindestens 14.000 russischsprachige Menschen in den Donbass-Gebieten durch die sog. 'Antiterroraktion' der ukrainischen Armee. Das hat 8 Jahre zu keiner Gegenreaktion durch die Russische Föderation geführt; vgl: https://www.fr.de/politik/ukraine-krise-konflikt-russland-putin-genozid-voelkermord-donbass-faktencheck-91361283.html .
Für die 'Militärische Sonderoperation', die am 24.Februar 2022 begann, beruft sich Russland daher - nach unserer Meinung völlig zu Recht - auf Art. 51 der UN-Charta. Vgl: https://globalbridge.ch/die-verbotene-vorgeschichte/ .
Sie schreiben: "...das Gebiet der Krim wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert," Das ist schlicht falsch! Die Annektierung geschah zwar gegen die Ukrainische Verfassung, jedoch nicht gegen das Völkerrecht. vgl: https://globalbridge.ch/die-verbotene-vorgeschichte/ und https://www.saarland.de/DE/land-leute/geschichte/zeitstrahl/art_abstimmung1955 .
Fazit: Ihre Argumentation für die "Einstellung eines Ermittlungsverfahren" gegen Angehörige der Bundeswehr aufgrund unserer Strafanzeige vom 9. März entspricht nicht der Faktenlage. Wir fordern daher die Rücknahme Ihrer o.g. Bescheide vom 2. Februar 2026.
Friedliche Grüße!
-Unterschriften-
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Helene+Dr.Ansgar Klein
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Friedliche Grüße!
Helene+Ansgar Klein
Rosengarten 11, 52146 Würselen, Tel.: 02405 72112
'Aachener für eine menschliche Zukunft' < www.ac-frieden.de >
Aachener Bürgerinitiative "Gute Nachbarschaft mit Russland"
Kampagne: NATO raus - raus aus der NATO < www.NATOraus.de >
Neuer Krefelder Appell - Den Kriegstreibern in den Arm fallen (https://peaceappeal21.de)
Deutschland neutral ! < https://deutschlandneutral.de/ >
'Demokratischer Widerstand' < https://demokratischerwiderstand.de/ >
"... von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk ... dieses Grundgesetz gegeben." aus der Präambel unseres Grundgesetzes
Art. 20 (4) GG: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
"Meiner Meinung nach ist jeder ein Verräter an der Menschheit, der nicht seine ganze Kraft dem Versuch widmet, weitere Kriege zu verhindern". Christopher Morley (*1890, †1957)
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.








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