nachdenkseiten.de, vom 17. Februar 2025 um 10:00 Ein Artikel von: Marcus Klöckner
Wie Parlamente mit den Grund- und Menschenrechten während der Coronazeit umgegangen sind, ist hinlänglich bekannt. Doch wie es soweit kommen konnte, das bedarf einer genauen Aufarbeitung. Mit seinem gerade erschienenen Buch „Lob der Grundrechte – Wie wir in kommenden Krisen das Gemeinwohl schützen“ legt der Politikwissenschaftler Christian Felber den Finger in die noch immer offene Wunde der Demokratie. Unter anderem über „Kriegsrhetorik, Angstmache und Notstandsmentalität“ hat der Staat seine rigorose Politik durchgesetzt, sagt Felber im Interview mit den NachDenkSeiten. „Für ein schlüssiges Gesamtbild bedarf es einer sehr gründlichen, minutiösen Aufarbeitung. Vieles ist noch vollkommen ungeklärt“, sagt Felber. Ein Interview über die Bedeutung der Grundrechte, Angsterzeugung und den Weg zur Aufarbeitung.
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Herr Felber, die Corona-Krise ist vorbei, aber die Auswirkungen sind es nicht. Das Vertrauen in Staat und Institutionen ist bei vielen Bürgern nachhaltig erschüttert. Das hat auch mit dem Umgang der Grund- und Menschenrechte zu tun. Sie haben gerade ein Buch geschrieben, das sich damit beschäftigt, was mit den Grund- und Menschenrechten in der Corona-Zeit passiert ist. Würden Sie bitte kurz vorab sagen, was Ihr Fazit ist? Wie ist der Staat mit diesen elementaren Rechten umgegangen?
Das Fazit ist, dass der Staat in einer Krisensituation, noch dazu in einer äußerst umstrittenen, auf ein überraschend autoritäres Management gesetzt hat, das zur Verletzung oder vorsätzlichen Einschränkung von zwei Dutzend Grundrechten geführt hat. Wenn man so will: Der Staat hat sich am heiligen Schrein der Demokratie vergriffen. Er hat – wider die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wider die Menschenwürde und gegen jedes Prinzip bewährter Krisenkommunikation – mit Katastrophen- und Kriegsrhetorik Angst erzeugt und einer „Notstandsmentalität“ Vorschub geleistet. Die berühmte „neue Normalität“ bestand im Kern im Abbau von Demokratie und Grundrechten. Es war eine schwere Selbstbeschädigung liberaler Demokratien, die damit einen Trend, der spätestens 2008 messbar begonnen hat, weiter verstärkt haben.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Würden Sie uns bitte einmal darlegen, was Grund- und Menschenrechte sind, was sie für eine freie und demokratische Gesellschaft bedeuten?
Grund- und Menschenrechte sind dasselbe, mit den einen bezeichnet man Rechtskataloge, die innerhalb von Nationalstaaten entwickelt wurden; mit den anderen internationale Konventionen wie die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die beiden UN-Pakte (Zivil- und Sozialpakt) von 1966 oder die EU-Grundrechtecharta, die 2009 in Kraft trat. Sie sind das zentrale Fundament von Demokratien und der Kitt, der die Gesellschaft „im Innersten zusammenhält“. Sie sind das Gegengewicht und Korrektiv zum prinzipiellen Gemeinwohlvorrang in demokratischen Gesellschaften, was bedeutet, dass die Mehrheit zwar bestimmen darf, was für alle gilt, doch stößt dieser Mehrheitswille eben auf klar definierte Grenzen.
Die Grundrechte schützen die Person, ihre Würde und Freiheit. Das verhindert Willkür, die Diskriminierung von Minderheiten, Todesstrafe, Folter und andere Übergriffe des Staates. Gleichzeitig begrenzen sie die Macht des Staates, indem dieser etwa auf Anfrage Informationen offenlegen muss und nicht zensieren darf; auch instrumentalisieren sie den Staat für das Gemeinwohl, indem dieser eine Grundversorgung für alle sicherstellen und für soziale Sicherheit sorgen muss. In Summe schafft das ein unvergleichliches Gefühl des Wohlbefindens und der Sicherheit unabhängig von der individuellen weltanschaulichen Grundausrichtung: Nur die wenigsten ziehen freiwillig von funktionierenden Demokratien in Autokratien.
Und jetzt zur Realität der Coronazeit. Was ist da passiert? Wie Politiker, Parlamente, aber auch die Justiz so mit den Grund- und Menschenrechten umgegangen sind, wie es zu beobachten war?
Es haben eine ganze Reihe von Faktoren zusammengespielt: Kriegsrhetorik, Angstmache, Notstandsmentalität und das damit einhergehende Fallen von Hemmschwellen bei den Maßnahmen, ein fatales Signal des WHO-Generaldirektors pro Lockdowns, aber auch der neuartige Einsatz von PCR-Tests und die öffentliche Darstellung der Pandemie: Ohne massenhaftes Testen von Gesunden und das Leuchten dieser „Fälle“, auch ein epidemiologisches Novum, von universitären „Dashboards“, wäre die Pandemie gar nicht als Ausnahmeereignis darstellbar gewesen, jedenfalls nicht als „Jahrhundert-Katastrophe“, wie Angela Merkel sie ohne seriöse Grundlage bezeichnete.
Lassen Sie uns darauf genauer schauen. Im Detail: Was ist passiert?
Vorweg: Für ein schlüssiges Gesamtbild bedarf es einer sehr gründlichen, minutiösen Aufarbeitung. Vieles ist noch vollkommen ungeklärt. Zum Beispiel, warum viele EU-Politiker, darunter Jens Spahn, bis in den März hinein Entwarnung gaben, während Bill Gates bereits im Februar 2020 in einem wissenschaftlichen (!) Journal von einer „Jahrhundertpandemie“ sprach, auf Basis fehlerhafter Quellenarbeit. Die „Jahrhundertpandemie“ trat dann nie ein, in Deutschland wurde beispielsweise in den Jahren 2020 und 2021 in keiner (!) Woche die Anzahl der Todesfälle erreicht, die in der Kalenderwoche 10/2018 erreicht wurde – das wäre aber wohl das Mindeste, dass in einer „Jahrhundert-Katastrophe“ der Höchststand der Todesfälle in einem Jahr, in dem es keine Pandemie gab und keine Sondermaßnahmen getroffen wurden, übertroffen wird. War aber nicht. Die Krankenhäuser waren 2020 übers Jahr im Schnitt leerer als 2019, vieles macht noch immer keinen Sinn.
Das sind sehr wichtige Punkte. Und: Sie hatten es schon im Zusammenhang mit den PCR-Tests angesprochen: Die Angstmacherei musste auf etwas bauen. Es brauchte etwas, um zu visualisieren, wie groß die Gefahr ist. Zahlen von positiven PCR-Tests, Inzidenzen, der „R-Wert“, das Dashboard: Unter anderem darüber wurde die „Pandemie“ für die breite Öffentlichkeit „sichtbar“ gemacht. Aber was war da wirklich „sichtbar“? Wie belastbar waren die Zahlen?
Zu den Todesfällen sagte ich ja schon etwas. Die „Fälle“ waren noch aussageschwächer, denn anstatt auf diagnostizierte symptomatische Infektionserkrankungen bezogen sie sich auf positive PCR-Tests, das gab es in der Epidemiologie bis 2020 gar nicht. In Österreich wurde aber 16-mal mehr getestet als in Deutschland … Weil die Zahlen wenig hergaben, wurde verstärkend mit medialen Bildern gearbeitet, die aber interessanter Weise auch nicht aussagekräftiger waren. Das beste Beispiel sind die „Bilder aus Italien“. Ein Gehsteig-Reiniger im Schutzanzug sagt per se rein gar nichts aus. Auch die Bedeutung der berühmten Militärkonvois hängt entscheidend vom Kontext und der Interpretation ab. Die Bevölkerung im neuralgischen Distrikt Bergamo wuchs während der Pandemiejahre ohne die geringste Unterbrechung weiter, darauf kommt es am Ende an.
Der wichtigste Erklärfaktor für die starke Überreaktion ist deshalb die gezielte Angstmache – gegen alle Standards guter Krisenkommunikation, deren oberstes Prinzip „Ängste beruhigen“ lautet. Doch wenn „Schocktherapie“-Experten wie der Soziologe Heinz Bude von der Regierung als Berater engagiert werden, die allen Ernstes empfahlen, „Urangst“ auszulösen und „Zwänge zu verordnen“, wird zumindest verständlich, wie es zu diesen vollkommen unverhältnismäßigen Maßnahmen kommen konnte. Auch wenn Frankreichs Präsident in einer Rede Anfang 2020 sechsmal den Begriff „Krieg“ verwendete, das Imperial College London 40 Millionen Tote an die Wand modellierte und Österreichs Bundeskanzler 100.000 Tote in Österreich in Aussicht stellte (2020 waren es 6.200 „an“ und „mit“, vergleichbar viele wie in Spitzen-Grippejahren), wird verständlich, wie sich Angst ausbreiten und zu einer kollektiven Psychose verdichten konnte, in der jede Maßnahme recht war, weil vorrangig gefühlt und nicht mehr rational verglichen, eingeordnet und argumentiert wurde.
Und dann: Wie konnte es so weitergehen?
Ein wichtiger Faktor war auch, dass der WHO-Generaldirektor den autoritären chinesischen Weg als „neuen Standard“ des Pandemie-Managements über den grünen Klee lobte. Wieso er dies – so euphorisch – tat, ist unerklärlich. Wieso zeigte niemand klar und deutlich auf, dass das, was China tat, in keinem Katalog der WHO-Pandemiemaßnahmen-Empfehlungen enthalten war? Wieso stellte niemand den Begriff „Lockdown“ infrage oder wies ihn scharf zurück?
Der Begriff hätte eigentlich Demokraten hellhörig werden lassen müssen.
Ja, denn er kommt aus dem Gefängnis-Management und bezeichnet eine Strafaktion für Kriminelle. Wieso reflektierten die Medien nicht, dass hier Standards aller Art verletzt wurden: Pandemiepläne, Krisenmanagement, Gesundheitskommunikation, Verhältnismäßigkeitsprüfungen: Alles, was bisher an Leitfäden, Kompassen und Richtschnüren vorlag, wurde mehr oder weniger vollständig ignoriert.
Was ist Ihre Erklärung dafür?
Neben der Verklärung von China zum Vorbild durch den WHO-Generaldirektor sehe ich einen weiteren Erklärungsansatz in den jahrzehntelangen Planspielen, die von der Johns Hopkins University inszeniert wurden. Manche der dort eingeübten Reaktionsmuster sind so frappierend ähnlich mit dem real praktizierten Pandemie-Management, dass der Option eines Einflusses in der Aufarbeitung nachgegangen werden sollte.
Zwei Dinge stachen mir besonders ins Auge: Zum einen der autoritäre Top-down-Ansatz – die Menschen, ihre Anhörung, ihre Einbeziehung kamen darin nicht vor. Zum anderen der Fokus der Krisenkommunikation auf der Bekämpfung von Falsch- und Desinformation, das ist ein völlig neuartiger Schwerpunkt, den es bisher gar nicht gab, der dann aber angewandt wurde und mittels Faktenchecker zur Verengung des Diskurses und zur Spaltung der Gesellschaft beitrug. Gipfelpunkt war die Aussage der Direktorin des Universitätsinstituts, das die Planspiele leitete, dass „Fragen der Gesundheitssicherheit überparteiliche Fragen“ seien – also nicht demokratisch verhandelt werden sollten. Mit dieser anti-wissenschaftlichen Aussage übte sie eine Rhetorik der Alternativlosigkeit ein, die in Deutschland von der Leopoldina, vom RKI-Direktor und von Christian Drosten übernommen wurde. Mit dem Effekt: Zu Lockdown und Grundrechtseinschränkungen gab es keine Alternative!
Wie erklären Sie sich das „Versagen“ demokratischer Korrektive? Medien, Justiz, letztlich auch: Gesellschaft. Wo war das Rückgrat der Demokratie?
Man könnte von einem Multiorganversagen des demokratischen Rechtsstaates sprechen. Es war gleichzeitig ein Politikversagen, Wissenschaftsversagen, Medienversagen und am Ende auch noch ein Justizversagen. Die Hauptverantwortung liegt sicher bei der Politik, hier sind ja auch Unterschiede von Land zu Land erkennbar – Schwedens „anderer Weg“ erschien soeben als Buch des Chef-Epidemiologen Anders Tegnell. Die Wissenschaft war überall ähnlich uneins, doch war es die Politik, die bestimmte Experten auswählte oder direkt anwies. Die Medien hätten hier als Korrektiv wirken und die einseitige Auswahl der Politikberater hinterfragen und kontrastieren können.
Ein markantes Beispiel für Deutschland ist, dass der Chef-Epidemiologe der Charité, Stephan Willich, im Vergleich zum Chef-Virologen Christian Drosten praktisch nicht sichtbar war – obwohl er sich schon im März mit sehr markanten Aussagen zu Wort gemeldet hatte: Er warnte vor Lockdowns und vertrat die Ansicht, dass Covid-19 nur „etwas gefährlicher“ als die Grippe war. Vielleicht war genau das der Grund, dass er von Politik und Medien gemieden wurde. Dann aber waren die Medien parteiisch, und die Politik unwissenschaftlich. Das Sahnehäubchen setzten die Gerichte drauf, die das, was in der Politik und in den Medien Mainstream war – aber eben nicht den Stand der Wissenschaft wiedergab –, mit wenigen Ausnahmen akzeptierten.
Nun werden einige vielleicht anmerken, dass Grundrechte auch eingeschränkt werden können. Auch wenn das stimmt: Würden Sie die Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten bitte für uns einmal perspektivieren? Was heißt das? Und: Wo liegen die Grenzen? Wo liegt die Zulässigkeit und die Unzulässigkeit?
Die Einschränkung von Grundrechten ist relativ klar und strikt geregelt, was sehr gut ist, denn das verhindert, dass großer Schaden durch Irrtümer oder Fehlentscheidungen angerichtet werden kann – zumindest war das bis zur Pandemie die Annahme. Doch der Reihe nach: Schon mal sehr wichtig ist, dass Grundrechte nicht einfach abgeschafft werden können, das bedürfte einer Grundgesetzänderung. Sie können nur eingeschränkt werden, und das auch nur befristet.
Eine zweite Schranke besteht darin, dass Grundrechte nur auf Basis von Gesetzen eingeschränkt werden können, das heißt, die Regierung hat nicht die Möglichkeit, Grundrechte via Verordnungen zu beschneiden, sie benötigt die Legislative, die – im vorliegenden Fall mit dem Infektionsschutzgesetz – die Grundlage schafft, dann erst kann die Regierung mittels Verordnungen handeln. Doch auch diese prinzipielle „Erlaubnis“ zur Einschränkung von Grundrechten beruht auf vier weiteren wesentlichen Voraussetzungen, deren Gegebenheit im Falle einer Klage, einer sogenannten Individualbeschwerde, Gegenstand einer Grundrechtsprüfung sind.
Wie sieht diese konkret aus?
Zuerst muss geklärt werden, ob eines der Ziele, welche die Einschränkung von Grundrechten ermöglichen, gegeben ist. Diese sind in der EMRK taxativ aufgezählt und reichen von der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bis hin zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder dem wirtschaftlichen Wohl des Landes … Da sieht man schon, wenn der Gesetzgeber will, schafft er es, ein passendes Ziel zu finden, dieser Schutz ist schwach. Dann aber müssen die Maßnahmen a) geeignet, b) erforderlich und c) angemessen sein. Hier liegt ein hohes Schutzpotenzial für Grundrechte, weil der prüfende Verfassungshüter, wenn er will, relativ einfach zum Schluss kommen kann, dass eine Grundrechtseinschränkung entweder das eine oder das andere Kriterium nicht erfüllt.
Würden Sie bitte Ihre Ausführungen einmal an einem Beispiel in Bezug auf die Pandemiemaßnahmen aufzeigen?
Ein Lehrbeispiel im besten Sinn sind die Inzidenzgrenzen, die zum Lockdown ganzer Regionen geführt haben. Hier kann man zwar als Ziel den Schutz der Gesundheit anführen, was nicht falsch ist, und auch die Ansicht teilen, dass die Maßnahme zum Ziel der Vermeidung der Überlastung der Krankenhäuser beiträgt – allerdings nur, wenn man davon ausgeht, dass die Maßnahme selbst keine Kollateralschäden anrichtet, was die Angelegenheit bereits diffiziler macht.
Richtig kontrovers wird es bei den Kriterien erforderlich und angemessen. Denn man könnte beim ersten Kriterium auch zur Ansicht gelangen, dass mit gelinderen Mitteln dasselbe Ziel hätte erreicht werden können; und bei angemessen hätte eigentlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt werden müssen, was nicht passierte. Die in Österreich vom Ministerium beworbene Gesundheitsfolgenabschätzung wurde bei keiner Maßnahme durchgeführt – weshalb auch keine Evidenz in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahme vorlag. Das ist für mich einer der interessantesten Punkte: Der Verfassungsgerichtshof muss keine Evidenz für die Wirksamkeit der Maßnahmen verlangen, er kann dem Gesetz- und Verordnungsgeber auch „glauben“ – oder dem medialen Diskurs folgen.
Das ist doch eine enorme Schwachstelle.
In der Tat und zwar eine sehr große. Hier schlummert folglich auch großes Verbesserungspotenzial. Als durch die Freiklage der RKI-Protokolle öffentlich wurde, dass RKI-intern Inzidenzgrenzen „aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt“ wurden, schon allein deshalb, weil die Inzidenz stark von der Testhäufigkeit abhängt, und weil verschiedene Altersgruppen extrem unterschiedliches Risiko aufwiesen, an Covid-19 schwer zu erkranken (für die Krankenhausbelastung macht einen Riesenunterschied, ob eine 19-Jährige oder ein 90-Jähriger einen positiven PCR-Test aufweisen), hätten eigentlich sämtliche Gesetze und Verordnungen dazu aufgehoben werden müssen.
Hätten mit Evidenz-Erfordernis auch andere Maßnahmen abgewendet werden können?
Die meisten Grundrechtseinschränkungen. Dass Schulschließungen kontraproduktiv sind, war spätestens im Juli 2020 klar, die WHO warnte im Oktober selbst vor Lockdowns. Beim Thema Masken hätte es genügt, den Goldstandard der Wissenschaft, die regelmäßigen Cochrane-Reviews, zu befragen, die nicht einmal die Grundlage für Maskenempfehlungen ergeben, geschweige denn für Maskenpflicht. Für eine Impfpflicht – in Deutschland einrichtungsbezogen, in Österreich allgemein, in Italien für über 50-Jährige – konnte gar keine belastbare Evidenz vorliegen, weil die Impfungen noch nicht einmal final zugelassen waren.
Haben Sie Ideen, wie man einer solchen Entwicklung zukünftig entgegentreten kann?
Die Begrenzung der Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken, nennt man in der Fachsprache „Schranken-Schranken“. Ich schlage zusätzliche Schranken vor, zum Beispiel: Vorläufig zugelassene Gesundheitsprodukte sollten mit medizinischen Versuchen gleichgesetzt werden, dann kann es – nach dem Nürnberger Kodex – nur eine freiwillige Verabreichung geben. Oder das Grundrecht auf Unversehrtheit wird von einem relativen (einschränkbaren) zu einem absoluten (nicht einschränkbaren) aufgewertet, auf einer Stufe mit der Menschenwürde: Dann gäbe es in Zukunft weder Test-, Masken- oder Impfpflicht, und wir würden uns die damit einhergehende gesellschaftliche Spaltung ersparen.
Ihnen ist wahrscheinlich auch noch die Aussage von Bundeskanzler Scholz in Erinnerung, die er kurz vor Weihnachten getätigt hat: „Für meine Regierung gibt es keine rote Linien mehr.“ Das sagte er gegenüber der ZEIT in Bezug auf die Pandemiepolitik. Wie bewerten Sie diese Aussage, gerade auch im Hinblick auf die Grundrechte?
Es gab auch einen Witzbold, der meinte, wir sollten „mehr Diktatur wagen“. Offenbar ist beiden nicht bewusst, dass es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgarantie, das heißt einen unantastbaren Schutz für Artikel 1 – Menschenwürde – und Artikel 20 – Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltentrennung, Sozialstaat, Förderalismus, Volkssouveränität – gibt. Seit 1968 erlaubt das Grundgesetz sogar explizit den Widerstand gegen jene, die diese Ordnung umstoßen wollen, röter kann eine Linie nicht sein.
Rote Linien sind aber auch, dass manche Grundrechte – die absoluten, allen voran die Menschenwürde – gar nicht eingeschränkt werden dürfen, und dass Einschränkungen der relativen Grundrechte deren „Wesen“ nicht „entkernen“ dürfen, das ist die „Wesensgehaltssperre“. Diese rote Linie wurde – wieder ein Lehrbuchbeispiel – vom Bundesverfassungsgericht im April 2020 verteidigt, als es allgemeine Demonstrationsverbote aufhob, weil diese einer Entkernung des Grundrechts gleichkamen: Der Gesetzgeber darf Grundrechte nur gut begründet vorübergehend bis zu einem gewissen Grad einschränken, aber nicht aufheben. Ich würde sagen: Das Grundgesetz und Verfassungsrecht sind ein sinnvolles Schutznetz aus roten Linien, und die Chance der Pandemie-Erfahrung besteht darin, die noch bestehenden Lücken in diesem Schutznetz zu schließen.
Nun setzen Sie sich auch viel mit der Sprache auseinander. Was ist Ihnen in Bezug auf die Sprache während der Coronazeit aufgefallen? Ich denke an den Begriff: „Maskengegner“.
Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob jemand gegen das Tragen von Masken ist oder nur gegen eine Maskenpflicht. Das eine mit dem anderen zu vermengen, ist ein diskursives Foul. Gemessen an den eigenen Protokollen müsste man aus heutiger Sicht auch das RKI als „Maskengegner“ bezeichnen, zumal es eine Maskenpflicht nicht unterstützte. Dasselbe gilt für die Unterscheidung „Impfgegner“ – Menschen, welche die Zulassung von Impfungen ablehnen – und Impfpflichtgegner. Ich bin der Ansicht: Hätte es keinen Impfdruck gegeben und keine Diskussion über eine Impfpflicht, gäbe es nur eine handverlesene Zahl von echten Impfgegnern im Land. Das schwerste Foul in dieser „Liga“ ist der Begriff „Maßnahmengegner“ für alle, die mit der Regierungslinie nicht einverstanden waren.
Warum?
Der Begriff insinuiert, dass die Bezeichneten gegen Maßnahmen an sich waren und Maßnahmen nicht für nötig hielten. Doch gab es viele Menschen, die andere Maßnahmen aktiv vorschlugen – von der Aufstockung der Betten über die Einbeziehung des Hausärztesystems (zur Vermeidung von Krankenhausaufnahmen) bis zu einem aktiven Meldesystem für Impfnebenwirkungen. Ich schlug im Juli 2021 gemeinsam mit sieben Universitätsprofessoren und acht weiteren Autoren solche und andere Maßnahmen vor, weshalb wir auf Wikipedia für längere Zeit als „Maßnahmengegner“ bezeichnet wurden – dabei waren wir nur gegen Grundrechtseinschränkungen. Die Medien hätten den Spieß auch umdrehen können und die Maßnahmenbefürworter konsequent als „Grundrechtegegner“ und Kritiker als Grundrechteschützer framen können. Das wäre genauso schief gewesen, aber es zeigt, welche Macht die Medien haben und welches Potenzial zur Manipulation im öffentlichen Diskurs liegt.
Weitere Beispiele?
Wir hatten ja schon das Beispiel „Lockdown“. Es muss noch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Eine Demokratie ist kein Gefängnis, die Staatsbürger sind keine Häftlinge, und sie verdienen keine Bestrafung! Genau das meint aber „Lockdown“, das Verschließen von Straftätern in Einzelhaft wegen schlechten Betragens. „Impfdurchbruch“ hieß früher „Impfversagen“. Und gestorben „in Zusammenhang mit“ Covid-19 ist das Ende der wissenschaftlichen Pathologie. Die Wiederherstellung der Normalität bestünde hier darin, als gestorben „an“ Covid-19 nur noch Menschen zu bezeichnen, die nachweislich primärursächlich an Covid-19 gestorben sind, notfalls mithilfe von Obduktionen. Je nach Berechnung, und das sollte eine gründliche Aufarbeitung mit erledigen, wären dann von den gegenwärtig 7 Millionen Covid-19-Todesfällen weltweit nach WHO-Zählung zwischen einer Million und sechs Millionen tatsächlich „an“ Covid-19 verstorben. Immer noch schlimm und tragisch, aber unter keinen Umständen eine „Jahrhundert-Katastrophe“, wie Angela Merkel die „Analyse“ von Bill Gates übernahm, offenbar, um den Menschen große Angst zu machen.
Und dann müsste unter anderem auch darauf geachtet werden, ob die an Covid verstorbenen Menschen Vorerkrankungen hatten, wie schwerwiegend diese waren, wie alt sie waren usw. Was sind nun die weiteren Schlüsse aus Ihrer Auseinandersetzung mit dem Komplex Grundrechte und Pandemiepolitik? Wie kann das, was sich die Politik erlaubt hat, zukünftig verhindert werden? Die Aufarbeitung geht bisher kaum voran.
In Bezug auf die Grundrechte braucht es meines Erachtens ein offensives Vorgehen: eine gründliche Revision der Schwachstellen, welche die gleichzeitige Verletzung oder Einschränkung von 25 Grundrechten ermöglicht haben. Ich mache dazu viele konkrete Vorschläge: Von der Evidenz-Erfordernis spätestens ab der ersten Verlängerung (nach 3 Monaten) über die verpflichtende Anhörung pluraler Experten-Standpunkte (z.B. Drosten und Willich) bis zur schon angeführten Aufwertung einzelner Grundrechte oder ihrer Ausweitung, zum Beispiel des Zensurverbots von staatlicher Vorzensur auf Nachzensur in den sozialen Medien durch Internetplattformen (diese sollten ab einer bestimmten Größe verstaatlicht werden); oder des Diskriminierungsverbots in der EMRK auf „Gesundheitsstatus und medizinische Behandlung“ – das wäre das Ende von 1G, 2G, 2G+ und 3G. Im Gesundheitssektor würde ich im Sinn von Art. 14 GG eine verpflichtende Gemeinwohl-Bilanz einführen. Und angesichts des voranschreitenden Klimawandels würde ich zudem die Genfer Flüchtlingskonvention ausweiten in dem Sinne, dass eine zerstörte Umwelt zu einem anerkannten Fluchtgrund wird, das ist heute noch nicht der Fall. Was sollen aber Menschen tun, die zum Beispiel verbrannte Erde im Rücken haben und vor einer verschlossenen Grenze stehen?
Was müsste noch getan werden?
Die gefährliche Gain-of-function-Forschung sollte verboten werden. Nach aktuellem Stand stammt das Virus höchstwahrscheinlich aus dem Labor, zu diesem Schluss kommt u. a. der 500 Seiten starke Bericht des Corona-Untersuchungsausschusses des US-Kongresses. Wenn es einer Regierung ernsthaft um den „Schutz von Leben und Gesundheit“ geht, was die offizielle Begründung für alle Maßnahmen war, muss sie dieser Hochrisikoforschung einen Riegel vorschieben, das würde „anthropogene Pandemien“ verhindern. Das ist ein wichtiger Punkt.
Es gibt aber nicht nur Pandemien, wir befinden uns in einer Polykrise, und bald könnte die nächste Ausnahmesituation vor der Tür stehen. Bevor sie sich einbürgert, sollten wir deshalb die „Notstandsmentalität“ so schnell wie möglich wieder ausmustern. Diese hat in der Weimarer Republik immer wieder zur Suspendierung einer ganzen Reihe von Grundrechten geführt, und dann direkt in den Nationalsozialismus. Deshalb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes keinen Notstand mehr vorgesehen. 1968 kamen dann zwar notstandsähnliche Regelungen hinzu, die in der Politikwissenschaft als „Notstandsverfassung“ bezeichnet werden, doch der Begriff „Notstand“ als eigenes Recht findet sich bis heute nicht im Grundgesetz. Hier empfehle ich eine Klarstellung, dass es auch weiterhin zwar Naturkatastrophen und Pandemien und Kriege gibt, aber keinen „Notstand“ in der Bedeutung, dass der Gesetzgeber damit die Macht erhält, Grundrechte einzuschränken.
Wir sollten als Gesellschaft lernen, Krisen demokratischer zu meistern, unter Einbeziehung der Bevölkerung. Ich schlage auch einen demokratischen Krisenrat vor, der sich aus einem breiten Stakeholder-Gremium zusammensetzt und mit einem Vetorecht gegen Grundrechtseinschränkungen in Krisenzeiten ausgestattet wird. Mit der Summe dieser Verbesserungen kämen die Grundrechte langsam in ihre volle Kraft.
Lesetipp: Christian Felber: Lob der Grundrechte – Wie wir in kommenden Krisen das Gemeinwohl schützen. Westend. 03.02.2025. 224 S., 22 Euro.
Leserbriefe zu diesem Beitrag finden Sie hier.
Titelbild: Jaz_Online/shutterstock, © Bernd Hofmeister
Rubriken: Audio-PodcastErosion der DemokratieGesundheitspolitikInnen- und Gesellschaftspolitik Interviews Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
Schlagwörter: AutoritarismusBürgerrechteGrundgesetzLügen mit Zahlen Lockdown Maskenpflicht Menschenrechte Neue Normalität Pandemie Sprachkritik Virenerkrankung WHO
Info: https://www.nachdenkseiten.de/?p=128795
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.
Weiteres:
Leserbriefe zu „Christian Felber zur Coronapolitik: „Der Staat hat sich am Heiligen Schrein der Demokratie vergriffen““
nachdenkseiten.de, vom 26. Februar 2025 um 13:49 Ein Artikel von: Redaktion
In diesem Interview legte der Politikwissenschaftler Christian Felber den Finger in die noch immer offene Wunde der Demokratie. Wie Parlamente während der Coronazeit mit den Grund- und Menschenrechten umgegangen seien, bedürfe einer sehr gründlichen, minutiösen Aufarbeitung. Unter anderem habe der Staat über „Kriegsrhetorik, Angstmache und Notstandsmentalität“ seine rigorose Politik durchgesetzt. Abschließend gefordert wird u.a.: „Wir sollten als Gesellschaft lernen, Krisen demokratischer zu meistern, unter Einbeziehung der Bevölkerung“. Wir danken für die interessanten Leserbriefe, die wir hierzu erhalten haben. Christian Reimann hat die nun folgende Auswahl für Sie zusammengestellt.
1. Leserbrief
Danke, Marcus Klöckner und Christian Felbert, für dieses sachlich informative wie konstruktive Gespräch mit klaren Ansagen für das, was “echte Demokratie” ausmacht. Dazu gehört, was Felbert hier anspricht:
“Im Gesundheitssektor würde ich im Sinn von Art. 14 GG eine verpflichtende Gemeinwohl-Bilanz einführen. Und angesichts des voranschreitenden Klimawandels würde ich zudem die Genfer Flüchtlingskonvention ausweiten in dem Sinne, dass eine zerstörte Umwelt zu einem anerkannten Fluchtgrund wird, das ist heute noch nicht der Fall. Was sollen aber Menschen tun, die zum Beispiel verbrannte Erde im Rücken haben und vor einer verschlossenen Grenze stehen?”
Fazit Felberts:
“Wir sollten als Gesellschaft lernen, Krisen demokratischer zu meistern, unter Einbeziehung der Bevölkerung. Ich schlage auch einen demokratischen Krisenrat vor, der sich aus einem breiten Stakeholder-Gremium zusammensetzt und mit einem Vetorecht gegen Grundrechtseinschränkungen in Krisenzeiten ausgestattet wird. Mit der Summe dieser Verbesserungen kämen die Grundrechte langsam in ihre volle Kraft.”
Die Nachdenkseiten haben im Umgang mit dem Corona-Geschehen gezeigt, was es heißt, multiprofessionell und interdisziplinär zu reflektieren, sprich unterschiedlichen (Fach)Stimmen Gehör zu verschaffen.
Das sollte auch, bezüglich des Klima-Komplex, in dieser Weise fortgeführt werden.
L.G.
Ute Plass
2. Leserbrief
Liebe Leute von den NDS,
die Corona-Geschichte ist aus meiner Sicht mehr ein Problem des Rechtsstaats als – mir dabei zu allgemein – der Demokratie. Die Justiz hat sich durch alle Instanzen hinweg als unfähig erwiesen, Grundrechte zu respektieren und die Exekutive effektiv zu kontrollieren. Die Urteilsbegründungen, die kaum etwas anderes beinhalten als „das RKI hat gesagt“, sind ganz überwiegend qualitativ sehr mangelhaft hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichte und der Nutzung der juristischen Methodik.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Ramme
3. Leserbrief
Liebe Nachdenkseiten,
für das Interview mit Christian Felber ganz herzlichen Dank!! Es ist wichtig zu wissen, dass es eine derart differenzierte Beobachtung gibt – und Hüter unseres Grundgesetzes. Besonders wichtig ist das natürlich im Hinblick auf unsere Zukunft.
Von daher ein sehr herzliches Merci – Sie werden immer besser – top!!! ?
War bei einem Vortrag von ihm in Lindau am Bodensee, zum Thema Gemeinwohl-Oekonomie, das war vor über 10 Jahren – brilliant!
Auch daher die Anregung, Christian Felber zu einem nächsten Vortrag in die Südpfalz einzuladen!!
Ich erinnere mich, dass beim Vortrag von Oskar Lafontaine meine ich, oder bei Ulrike Guerot, aus dem Publikum die Frage nach der Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinwohls, angesichts der ganzen Überroll-Manöver aus USA sowie der einseitig kapitalistisch ausgerichteten Finanzwelt es gibt.
Bin sicher, dass Herr Felber in der Region auf sehr positive Resonanz stoßen wird!
Er könnte somit sowohl zu seinem neuen Buch als auch zur Entwicklung der Gemeinwohl-Ökonomie vortragen.
Über ein Feedback würde ich mich freuen!
Mit herzlichem Dank & Gruß
G. P.
4. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Klöckner, liebes Nachdenkseiten-Team!
Vielen Dank für das Interview mit Herrn Felber.
So sehr ich die Position von Herrn Felber befürworte, um so weniger kann ich seinen Optimismus teilen.
Die Realität ist doch eher durch Personen wie Jean-Claude Juncker geprägt, der sinngemäß sagte:
“Wir starten einen Versuchsballon und das auf wenig Widerstand trifft, drehen wir beim nächsten Mal die Schraube etwas fester an.”
Ich glaube der Widerstand gegen die Maßnahmen war eher verhalten.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Dose
5. Leserbrief
Liebe NDS-Redakdtion,
wie war doch der Jubel groß über die medial tausendfach verbreitete Freude, als der Handel wieder aufsperren durfte (die wiedergewonnene “Freiheit”) – da stellt sich mir die Frage: Warum wurde nicht das reale Weiterlaufen des kapitalistischen Normalvollzuges als autoritär empfunden, sondern die Versuche, zum Zweck des Gesundheitsschutzes, in ihn einzugreifen? Ist das kein “blinder Fleck”?
Viele Grüße
Michael Wrazidlo
6. Leserbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
Christian Felber irrt, wenn er sagt, dass der Staat lediglich “Notstandsmentalität” erzeugt habe. Der Staat – genau genommen eine deutliche Mehrheit der Bürger – hat sich dazu entschlossen, die Anwendung von Gewalt als adäquates Mittel zum Schutz der “Volksgesundheit” – das Wort widert mich wirklich an – zu betrachten. That is all.
Zur Rückkehr des Denkens von vor 100 Jahren bestand eben ein allgemeines Bedürfnis, das im Grunde auch nie weg war, wie ich schon häufiger – ergebnislos – versucht habe anzumerken. Eine entsprechende Nachricht von mir an die Ärztekammer Westfalen-Lippe – streng nichtöffentlich – führt jetzt auch konsequenterweise zur juristischen Verfolgung durch die Kammer.
Wörtliches Zitat Felber:
“Ein Lehrbeispiel im besten Sinn sind die Inzidenzgrenzen, die zum Lockdown ganzer Regionen geführt haben. Hier kann man zwar als Ziel den Schutz der Gesundheit anführen, was nicht falsch ist, und auch die Ansicht teilen, dass die Maßnahme zum Ziel der Vermeidung der Überlastung der Krankenhäuser beiträgt – allerdings nur, wenn man davon ausgeht, dass die Maßnahme selbst keine Kollateralschäden anrichtet, was die Angelegenheit bereits diffiziler macht.”
Nee, das ist alles andere als diffzil. Diese Sätze zeigen die ganze Entnommenheit bürgerlichen Denkens, die das Grundgesetz und seine Schutzrechte als abstrake und letztendlich sinnentleerte Formel begreifen. Dass mit dem Geschwurbel auch vieler Massnahmengegner vom “Wuhanvirus” oder dem Laborursprung letztendlich eugenisches Denken – neue Erbanlagen setzen sich durch und killen alles – bedient werden – zu dieser Erkenntnis sind offenbar tiefergehende philosophische Analysen erforderlich, gegen die sich auch viele Autoren der Nachdenkseiten erfolgreich versperren. Leider!
Leider kann ich nicht noch deutlicher werden; die insbesondere von sogenannten Linken jahrzehntelang vorgenommene Empörungsbewirtschaftung hat dazu geführt, dass man sich gut überlegen muss zu erwähnen, wann das letzte Mal ein Hygieneregime mit welchen Folgen aufgetreten ist. Deshalb lasse ich es.
Ach so, die Regierung Trump hat jetzt den “Laborursprung” offiziell bestätigt, na dann muss es ja stimmen.
Auch dieses Interview geht am Thema vorbei und reiht sich in zahlreiche zahnlose Artikel der Nachdenkseiten zum Thema Corona ein, die, als es darauf angekommen wäre, eine weitgehende Leerstelle blieben. Ich habe den Artikel nur gelesen, weil er über multipolar verlinkt war.
Übellaunig,
Dr. med. Alexander Fein
7. Leserbrief
Moin!
Vielen Dank für das wertvolle Interview! Die Ambitionen zur Stärkung der Grundrechte teile ich uneingeschränkt, denn nur mit ihrer konsequenten Durchsetzung innerhalb der Gesellschaft können weitere staatlich orchestrierte Vergehen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindert werden. Symbolträchtig dafür waren die friedlichen Menschen auf der Straße, welche das Grundgesetz in den Händen hielten und dafür polizeiliche Prügel einstecken mußten — ein klarer Fall von Machtmißbrauch.
Ein wichtiger Baustein, um überhaupt eine PLandemie ausrufen zu können, war der Wegfall der Bedingung bei der WHO, daß für die Ausrufung der höchsten Stufe eine ungewöhnlich hohe Zahl an Toten, verursacht durch einen Erreger, nötig ist. Diese noch immer in den Köpfen der Menschen befindliche Annahme wurde aktiv mißbraucht, um Panik zu schüren, beispielsweise durch die Bilder von Bergamo, die ein so hohes Sterbegeschehen dokumentieren sollten, so daß sogar das Militär helfen mußte (wie man das beispielsweise aus Hollywood-Streifen kennt). Dadurch wurde den Menschen eingetrichtert, daß die allgemeine Situation nicht nur ernst, sondern potentiell lebensbedrohlich gewesen sei. Das ist eine perfide psychologische Strategie, vergleichbar mit schwarzer Pädagogik.
Nicht ganz korrekt ist die Aussage, daß “es in der Epidemiologie bis 2020 gar” keine PCR-Tests gegeben hätte. Tatsächlich waren diese Tests die Basis für die Schweinegrippe (2009), der immer wiederkehrenden Vogelgrippe (wodurch hunderttausende von Tieren gekeult und damit den Bauern eine Einnahmequelle weggenommen wurden, zugunsten von multinationalen Großkonzernen), und sogar, was heute wenig bekannt ist, bei HIV. Wer erinnert sich beispielsweise noch an EHEC? “Nachweis” auch hier: ein PCR-Test, sogar vom RKI empfohlen, was man leicht durch eine Suchmaschine der Wahl im Internet recherchieren kann. Um es auf den Punkt zu bringen: PCR-Tests dürfen keine Diagnose stellen. Alles, was politisch damit begründet wird, ist deshalb schon im Ansatz falsch, ergo auch die Errechnung von “R-Werten” und “Inzidenzen”. Sie waren auch Voraussetzung für “genesen” und “getestet”, implementiert in 2G, 2G+ & 3G. Diagnosen dürfen einzig & allein Ärzte stellen. Der Blödsinn: “Ich habe einen positiven “Corona”-Test, also habe ich auch “Corona”!” muß endlich aus den Köpfen raus. Der Test ist außerdem so schlecht, daß man selbst bei einer Grippe einen positiven “Corona”-Test kriegen kann (E-Gen). Bei den “Affenpocken” hat man das gleiche Muster wie bei “Corona” zu wiederholen versucht, was aber “leider” ein Rohrkrepierer geworden ist. Da wird auch die Mär von asymptomatisch Infizierten wieder aufgewärmt. Auch hier hatte die WHO die höchste Stufe ausgerufen — unfaßbar.
Vielen Dank übrigens für die Bestätigung, was ich schon von Anfang an kritisierte, daß Verordnungen nicht über den Gesetzen, schon gar nicht über dem Grundgesetz stehen können, weshalb alle Anweisungen und vor allem alle Strafen damit nichtig sind. Selbst die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) war illegitim, weil diese nicht spezifisch genug waren und stattdessen der Politik quasi einen Blankoscheck auszustellen versuchte. Damit hinfällig sind übrigens auch alle Gerichtsurteile, die sich auf Verordnungen und dem geänderten IfSG stützten, inklusive dem Freibrief vom Bundesverfassungsgericht.
Danke auch an Herrn Felber für das Geraderücken von umgedeuteten Begriffen. Nur so kann man absurde “Begründungen” vermeiden.
Nicht einverstanden bin ich allerdings mit dem Aspekt, den “Klimawandel” als “Fluchtursache” mit einzubeziehen, da dieser aktuell in seiner behaupteten anthropogenen Form ebenfalls für eine Bevölkerungskontrolle und Geldumverteilung von unten nach oben mißbraucht wird und sich dessen Argumentation absurderweise auf ein lebensnotwendiges Spurenelement, CO2, bezieht. Wenn ein Mensch fliehen muß, weil ihm sprichwörtlich der Boden unter den Füßen weggezogen wird, dann ist das natürlich ein legitimer Grund als Fluchtursache, das stelle ich an sich keineswegs in Frage.
Bitte mehr von solchen Artikeln! Sie sind Balsam für eine durch die “Corona”-Zeit geschundene & traumatisierte Seele! Wenn noch viel mehr Menschen so denken, dann bin ich sicher, daß eine Aufarbeitung stattfinden wird. Deswegen wünsche ich dem Buch eine möglichst hohe Auflage!
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schauberger
8. Leserbrief
Sehr geschätzter Herr Klöckner,
sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
Ein bekannter Kölner Mediziner leitete fast 30 Jahre die Klinische Infektiologie am Universitätsklinikum Köln. Von 2013 bis 2019 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. Er wirkte auch im Corona-Expertenrat des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Diese Zeitung veröffentlichte am 1. Februar seinen Gastbeitrag mit dem Titel „Wer will schon gerne belogen werden? – Die Corona-Pandemie war ein Wegbereiter für politische Demagogen – Es kommt darauf an, neu Vertrauen in Wissenschaft und rationales Handeln zu schaffen“.
Auszüge aus dem Meinungsbeitrag, der eine halbe Seite füllte: „Eine Krisensituation wie die Pandemie ist sicherlich besonders dazu prädestiniert, Scharlatane und Demagogen zu Wort kommen zu lassen, die unbeeinflusst von wissenschaftlichen Erkenntnissen ihre Botschaften verbreiten.“ Einige Abschnitte weiter: „Offensichtlich haben während der Pandemie viele Menschen ihr Vertrauen in die Wissenschaft beziehungsweise in Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verloren. Nach einem Bericht der Wissenschaftszeitschrift ‚Nature‘ sank das Vertrauen in der US-Bevölkerung, dass Wissenschaftler im besten öffentlichen Interesse handeln, von 87 Prozent vor der Pandemie auf 73 Prozent im Jahr 2023. Es ist nicht anzunehmen, dass die Zahlen in Deutschland günstiger ausfallen.“ Und sein Beitrag schließt: „Ich bin überzeugt, dass Wissenschaftler und andere Personen des öffentlichen Lebens einen Beitrag dazu leisten können, den Verdrehungen von Tatsachen und den Lügen entgegenzuwirken. Sie können das, wenn sie ein Gegenbeispiel zu den Demagogen geben: Unsicherheit zugeben, wenn die Datenlage nicht eindeutig ist. Fehler eingestehen. Und vor allem: immer und unbedingt nach der Wahrheit streben.“
Meinen Leserbrief dazu, der (natürlich!) nicht veröffentlicht wurde, dem jeweiligen Autor aber stets von der Redaktion zugeleitet wird, möchte ich hier bitte zur Kenntnis bringen.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Botschaft und Wortwahl des Gastbeitrages widerspreche ich hiermit deutlich! Die entschwärzten RKI-Protokolle (4000 Seiten), deren Echtheit vom RKI bestätigt werden, belegen, dass kaum eine Maßnahme (Masken, Lockdowns, Kontaktsperren, einrichtungsbezogene Impfpflicht) wissenschaftlich empfohlen wurde. Das RKI stellte fest, dass die Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 als mäßig und nicht höher einschätzte als die Gefährlichkeit des Influenza-Virus. Somit ordnete das RKI das Virus SARS-CoV-2 von Anfang an nicht als „Killervirus“ ein.
Eine „Pandemie der Ungeimpften“, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im November 2021 und dann auch Markus Söder und Bodo Ramelow ausriefen, hat es nie gegeben, sondern dieser Begriff wurde ohne vorherige Rücksprache mit dem RKI verwendet. ‚Erfunden‘ hatte diesen Begriff die ehemalige CDC-Direktorin Walensky (USA), als sie im Juli 2021 Covid-19 zur ‚Pandemic of the Unvaccinated‘ erklärte. Von Beginn an war klar, dass ein PCR-Test weder eine Infektion noch eine Erkrankung feststellen kann und als alleiniges Diagnosemittel ungeeignet ist. Ein positiv getesteter Mensch war nicht zwangsläufig an COVID-19 erkrankt. Die positiven PCR-Tests wurden also entgegen allen medizinischen Standards offiziell zu Corona-Fallzahlen umetikettiert. Die Corona-Pandemie wurde somit herbeigetestet. Des Weiteren wurden laut dem damaligen RKI-Präsidenten Wieler alle positiv getesteten Patienten ungeachtet ihrer tatsächlichen Erkrankung als COVID-19-Fälle gezählt. Ebenso gingen sämtliche Verstorbene, die zuvor positiv getestet worden waren, als COVID-19-Tote in die Statistik ein- unabhängig von ihrer tatsächlichen Todesursache. Mit diesem Prozedere wurden die sogenannten Corona-Fallzahlen und die Anzahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen künstlich in die Höhe getrieben.
Das RKI empfahl keine FFP2-Maskenpflicht. Sie begründeten dies mit der fehlenden Schutzwirkung der FFP2-Masken. Entgegen dem Rat der Wissenschaftler des RKI wurde seitens der Politik eine FFP2-Maskenpflicht verhängt. Die Wissenschaftler des RKI rieten davon ab, einen Lockdown zu verhängen, weil es keine wissenschaftliche Grundlage gab. Sie wurden dennoch angewiesen, ihre Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 von „mäßig“ auf „hoch“ zu setzen und dies nach außen zu vertreten. Ein Impfstoff muss bei Geimpften eine sterile Immunität erzeugen, so dass ein Erreger nicht weitergegeben werden kann. Nur wenn eine sterile Immunität erzeugt wird, lässt sich die Verhängung einer Impfpflicht medizinisch begründen. Obwohl die RKI-Protokolle das Wissen der Regierung darüber belegen, dass die modRNA-Stoffe keine sterile Immunität erzeugen konnten, wurde im März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt. Zwei Wochen vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht informierte das RKI den Bundesgesundheitsminister schriftlich darüber, dass die modRNA-Impfstoffe nicht in der Lage sind, eine sterile Immunität zu erzeugen. Darüber informierte Minister Lauterbach die Abgeordneten aber nicht. Die Protokolle stellen auch fest, dass Corona-Fälle sowohl bei Geimpften als auch bei Ungeimpften auftraten. Folglich hatten die 2G- und 3G-Regeln keine wissenschaftliche Grundlage.
Das sind die Fakten.
Wer sind nun ‚die Scharlatane und Demagogen‘?
Freundlich grüßt
Erich-Günter Kerschke“
Mit besten Grüßen
EG Kerschke
Rubriken: Leserbriefe
Schlagwörter:
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unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.
Weiteres:
Lob der Grundrechte
(Buchtitel)
Unsere Grundrechte sind ein wichtiger Anker unserer Demokratie; sie schützen die Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen des Staates und sichern gleichzeitig essenzielle öffentliche Leistungen. Sie wurden im Laufe der letzten 250 Jahre Schritt für Schritt proklamiert und in nationales und internationales Recht integriert. Ihre Einschränkung wurde zunehmend erschwert. Doch spätestens seit der Corona-Pandemie ist klar, dass sie sich leichter außer Kraft setzen lassen, als man es lange Zeit für möglich gehalten hätte. Der Publizist und Gemeinwohl-Vordenker Christian Felber analysiert das Pandemie-Management aus ganzheitlicher Perspektive, um Lehren für die Zukunft zu ziehen. Er macht konkrete Vorschläge zur Stärkung und Weiterentwicklung des Grund- und Menschenrechtssystems, um demokratische Gesellschaften krisenfest zu machen.
Vorwort: Martin Sprenger, Arzt und Gesundheitswissenschaftler
Presseinformation Christian Felber 03.02.2025
Kommentar: „In der Polykrise: Plädoyer für Stärkung der Grundrechte“
5 Analyse-Flashlights
10 Verbesserungsvorschläge
Persönlicher Corona-Vlog vom 14. April 2020: Vieles war vorhersehbar.
Replik auf Leonhard Dobusch/Momentum-Institut (Der Faktencheck, der eine Meinung war 14. Mai 2022)
Replik auf Ulrich Berger und Jesús Crespo Cuaresma (Corona-Tagebuch 22. Oktober 2025)
Schutzfilm „Lob der Grundrechte“ (1:40 h) (11/2025)
Produkte
Taschenbuch
Erscheinungsdatum: 03.02.2025
Westend Verlag, € 22,00
ISBN 9783864894909
Hier bestellen: Westend

E-Book
Februar 2025, Westend, € 17,99
ISBN: 9783987910906
Hier bestellen: Westend
Kindle-Version

Hörbuch
Westend Verlag, € 21,99
Sprecher: Matthias Ernst Holzmann, Spieldauer: 8,5 Stunden
bei isid.de – media production erschienen

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Rezensionen
„Man kann sich nur wünschen, dass Felbers engagiertes und gründliches Buch neuen Schwung bringt in die Aufarbeitung der Corona-Zeit […]“
Jonny Rieder, Radio München
„Felber räumt noch mit einem anderen Mythos auf, der behaupteten Alternativlosigkeit der Maßnahmen. […] Eine echte und gut dokumentierte Aufarbeitung all dieser Verwerfungen hat bis jetzt noch nicht einmal begonnen. Wenn sich Politik, Medien und Gesellschaft in hoffentlich naher Zukunft dazu bereitfinden, dann bietet Felbers Buch dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Es ist klar argumentiert und verständlich geschrieben, alle Aussagen sind mit externen Links auf der Verlags-Homepage belegt.“
Dietmar Krug, Der Standard (Album)
„Christian Felber nimmt die Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie zum Anlass, die Anker der Demokratie für kommende Krisen fester zu vertäuen. Zu den konkreten Vorschlägen zählen ein demokratisches Krisenmanagement, ein Verzicht auf Notstandsgesetze, die Ausweitung krisenfester Grundrechte, die Nachschärfung der Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Proklamation neuer Grundrechte, wie zum Beispiel ökologische Menschenrechte. Das Buch macht auch konkrete Vorschläge zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, für gute Wissenschaftskommunikation sowie für einen wertschätzenden öffentlichen Diskurs mit Fokus auf Zuhören und Respekt vor der anderen Meinung.“
forum Nachhaltig Wirtschaften
„Lob der Grundrechte ist nicht nur eine gelungene Dokumentation zur umfassenden, aber wertschätzenden Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Es ist tatsächlich ein Lehrbuch für Demokratie und ein Kompendium für die politische und gesellschaftliche Gestaltung einer gelingenden gemeinwohlorientierten Gesellschaft. Anspruchsvoll und einfach lesenswert!“
Günter Grzega, Pressenza
„Fundierte Analyse der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Krise mit Folgerungen für zukünftige Krisen.“
Harald Meißner, ekz Bibliotheksservice
„Ein Schlüsselelement, um den sozialen Zusammenhang wieder zu stärken, sei mehr soziale Teilhabe. Das ist ein richtiger und wichtiger Gedanke.“
Dagmar Jestrzemski, Preußische Allgemeine
„Es sind unbequeme Fragen, die der österreichische Autor und Initiator der „Gemeinwohlökonomie“, Christian Felber, in seinem dieses Jahr erschienenen Buch „Lob der Grundrechte – Wie wir in kommenden Krisen das Gemeinwohl schützen“ stellt. Er präsentierte seine Antworten darauf, die er in dem sorgfältig recherchierten und mit gut nachvollziehbaren Quellenangaben hinterlegten Buch zusammengetragen hat, vergangene Woche etwa 100 Besuchern im Lüchower Ratskeller.“
Beate Achilles, Volksstimme
Interviews
Fundraising-Magazin Ausgabe 2/2025
Rico Stehfest
NachDenkSeiten
Marcus Klöckner
ÖkologiePolitik (PDF)
(Online Link)
Günther Hartmann
Salzburger Nachrichten
Eva Bachinger
Die Furche
Gastkommentar, Christian Felber
Ökodorf-Podcast Siebenlinden Folge 126
Simone Britsch
Vortrag beim Club of Vienna 27. Mai 2025
„Grundrechte und Covid-Pandemie“
Info: https://christian-felber.at/buecher/lob-der-grundrechte/
unser Kommentar:
Am eigenen Leib durfte ich als Mitglied der GWÖ-Regionalgruppe Hannover erleben, wie Menschen die sich kritisch reflektierend mittels seriöser Mittel kurz zu Corona äußerten im Auftrage des Nordvereins ohne Anhörung (rechtliches Gehör) separiert (rausgeworfen) werden sollten.
Meine Bitte um Besprechung im monatlich erfolgenden Plenum wurde mir verweigert. Von einem außerordentlich einberufenen Plenum, dies erfolgte unter Leitung einer Mediatorin, wurde ich seinerzeit ebenfalls ausgeschlossen. Ein damaliges Mitglied trat auch aus der GWÖ (Nordverein) aus, als man ihr auf die Frage meines Ausschlusses antwortete: "Das habe schon seine Gründe."
In meiner Wahrnehmung erfolgte das gezielt durch eine frisch in die Gruppe hinein gekommene Person, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal Vereinsmitlied war und sich eloquent beschwerte, dass ich im internen E-Mailgruppenverteiler seiner Bitte nicht konsequent entsprach und ihm noch eine weitere Mail zukommem ließ. (Ein m. E. geringfügiges Vergehen, dass wenn überhaupt höchstens eine Abmahnung zur Folge haben sollte.)
Dass ich in der Sache keinen Rückhalt genoss, sondern eher ausweichende Antworten statt eine klärende Aussprache erfuhr, veranlasste mich meinerseits nur die GWÖ-Regionalgruppe Hannover zu verlassen jedoch im GWÖ-Gründungsverein weiter zu verbleiben.
Dieser Umgang mit mir verhält sich im völligen Gegensatz zur Bereitschaft Christian Felbers in seinem 2025 erschienenen Buch "Lob der Grundrechte" , „Fundierte Analyse der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Krise mit Folgerungen für zukünftige Krisen.“, aufzuarbeiten.
Für bezeichnend erscheint mir auch die Äußerung eines Mitglieds der GWÖ-Hannovergruppe bereits vor einigen Jahren, dass man Chr. Felber verbieten solle sich kritisch zu Corona zu äußern.
Für ebenfalls bezeichnend halte ich den Umstand, dass eine weitere GWÖ-Regionalgruppe ggf. östlich Hannovers es gerade jetzt abgelehnt haben soll Chr. Felber thematisch zu seinem aktuellen Buch von 2025, "Lob der Grundrechte" (Analyse der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Krise..) einzuladen.
Fazit:
Zu klären ist, was das für graue Eminenzen sind, die nicht nur im Hintergrund wirksam, und die ihren Einfluss auf solch gemeinwohlunverträgliche Weise geltend machen können. Und sogar dem Gründer der GWÖ am liebsten das Wort verbieten wollen.
Dass es da "noch einiges" zu klären gibt, macht mich eher wieder zuversichtlich, denn das steht dann eher für gütliches.
Herzliche Grüße, Thomas Bauer