aus e-mail von Doris Pumphrey, 10. April 2024, 14:23 Uhr
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/gaza-krieg-deutschland-der-beihilfe-zum-voelkermord-angeklagt-verteidigung-wenig-glaubwuerdig-li.2204216
10.4.2024
*Anklage wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza: Deutsche Verteidigung
„wenig glaubwürdig“
*Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof.
Die Bundestagsabgeordnete *Sevim Dagdelen* hat den Prozess verfolgt.
Interview Simon Zeise
Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in
Den Haag. Der Vorwurf lautet, die Bundesregierung ermögliche wegen ihrer
Waffenlieferungen an Israel einen Völkermord in Gaza. Die
Bundesregierung weist den Vorwurf von sich und stellt die Legitimität
des Gerichts infrage. Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Bündnis
Sahra Wagenknecht) hat den Prozess als parlamentarische Beobachterin vor
Ort begleitet. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung erläutert sie die
Hintergründe der Verhandlung.
/Frau Dagdelen, Nicaragua wirft Deutschland eine Beteiligung am
Völkermord <https://www.berliner-zeitung.de/topics/voelkermord> vor, den
Israel <https://www.berliner-zeitung.de/topics/israel> an den
Palästinensern verübe. Sie verfolgen als parlamentarische Beobachterin
den Prozess in Den Haag. Welche Vorwürfe werden gegenüber Deutschland
erhoben?
/
Deutschland wird zum einen vorgeworfen, durch seine massiven
Waffenlieferungen an Israel einen Völkermord wie auch Verletzungen des
humanitären Völkerrechts zu begünstigen. Außerdem steht Deutschland vor
Gericht, weil es seine Zahlungen an das Palästinenserhilfswerk UNRWA
gekappt hat.
Die Bundesregierung hat versucht, sich zu verteidigen, indem sie auf die
deutschen Genehmigungspflichten für Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter verwiesen hat. Sie trug vor, dass es sich nur bei einem
relativ geringen Teil der Genehmigungen um Kriegswaffenexporte gehandelt
habe, die zudem zeitnah nach dem 7. Oktober erteilt worden seien.
/Kann sich Deutschland mit dieser Position von den Anklagepunkten befreien?
/
Der Verweis auf die spezifisch deutsche Unterscheidung zwischen
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist irreführend, da unter die
Kategorie der sonstigen Rüstungsgüter durchaus auch Waffen fallen, die
zur Kriegführung eingesetzt werden können. Ein weiteres zentrales
Argument der deutschen Verteidigung war, dass das Vorliegen eines
Völkermords noch nicht festgestellt sei und Deutschland
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/deutschland> daher nicht der
Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen werden könne.
Damit verkennt die Bundesregierung jedoch die völkerrechtliche Pflicht
zur Verhütung von Völkermorden. Das ist umso bedeutender, als der IGH im
Fall Südafrika <https://www.berliner-zeitung.de/topics/suedafrika> gegen
Israel Schutzanordnungen getroffen hat, um der von dem Gericht als
plausibel angesehenen Gefahr eines Völkermords vorzubeugen. In diesem
Zusammenhang war es bemerkenswert, dass von der deutschen
Prozessvertretung der Eindruck erweckt wurde, die deutsche Staatsräson,
Israel bedingungslos zu verteidigen, stünde über internationalem Recht.
/Nicaragua will erreichen, dass Deutschland keine Waffen mehr an Israel
liefert. Welche Rolle spielen deutsche Waffen in dem derzeitigen Krieg
im Gazastreifen?
/
Die Bundesregierung hat sich in Den Haag darauf versteift, zu behaupten,
deutsche Waffen spielten eine geringe Rolle bei dem Angriff auf den
Gazastreifen <https://www.berliner-zeitung.de/topics/gazastreifen> und
würden teilweise nur zum Training eingesetzt. Selbst die eingestandene
Genehmigung der Lieferung von 3000 Panzerabwehrwaffen hat sie in ihrer
Bedeutung zu relativieren versucht. Auch die intensive militärische
Kooperation mit Israel wurde heruntergespielt. Nach Angaben des
Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri war die Bundesrepublik
jedoch im Jahr 2023 mit 47 Prozent gleich nach den USA der zweitgrößte
Waffenlieferant Israels.
/Wie hat die Bundesregierung auf die Anklage reagiert?
/
Die Bundesregierung
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/bundesregierung> stellte die
Zuständigkeit des Gerichts infrage, da es mit Israel eine abwesende
dritte Partei gäbe, und beharrte darauf, dass die vorherige Feststellung
eines Völkermords und von Verletzungen des humanitären Völkerrechts
erforderlich sei, um das Verfahren gegen Deutschland führen zu können.
Wir werden sehen, ob dies wirklich überzeugende Argumente waren.
Auffällig war die ständige Betonung der Bundesregierung, dass sie Israel
zur Zurückhaltung aufgefordert und vor einer Intervention in Rafah
„gewarnt“ habe. Die Frage ist doch, wenn die Bundesregierung wirklich
überzeugt ist, dass sich Israel an das humanitäre Völkerrecht hält,
warum sie so sehr betont, Israel gewarnt und zu Zurückhaltung
aufgefordert zu haben.
/Heute haben die Anwälte der Bundesregierung ihre Plädoyers gehalten.
Wie haben Sie diese wahrgenommen?
/
Interessant ist, dass die Bundesregierung den Tatsachenvortrag
Nicaraguas, was die Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch
Israel angeht, nicht bestritten hat. Die Feststellung, dass Nicaragua
keine konkreten Beweise für die Begünstigung Deutschlands vorgelegt
habe, wirkte schwach, wie auch die Einlassung, Managua habe seine
Verbalnoten an die falschen Botschaftsadressen geschickt, sodass
Deutschland nicht rechtzeitig habe reagieren können.
Intensiv wurden dem Gericht Power-Point-Präsentationen der deutschen
Rüstungsexportgesetze gezeigt und auf die Genehmigungspflichten wie auf
die interne völkerrechtliche Prüfung verwiesen. Inwieweit dies zu
überzeugen vermag, ist schwer abzuschätzen. Tatsache bleibt, dass
Deutschland bereits in der Vergangenheit zu den größten Waffenstellern
Israels gehörte. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 machten deutsche Waffen
einen Anteil von 30 Prozent an den israelischen Waffenimporten aus. Es
ist wenig glaubwürdig, dies jetzt in Abrede stellen zu wollen oder zu
behaupten, ein Gros der Waffen sei nur für Trainingszwecke in jüngster
Zeit geliefert worden. Mit dem Hinweis, die Waffenexportgenehmigungen
seien zuletzt abnehmend, entkräftet die Bundesregierung keineswegs den
Vorwurf, Verstöße gegen die Genfer Konvention zu begünstigen.
/Vor Nicaragua ist bereits Südafrika vor den IGH gezogen und hat Israels
Krieg im Gazastreifen
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/israel-im-krieg> als Genozid
bezeichnet. Inwiefern unterscheiden sich die beiden Klagen?
/
Südafrika verklagt Israel
<https://www.berliner-zeitung.de/news/internationaler-gerichtshof-befasst-sich-mit-voelkermord-vorwurf-gegen-israel-li.2175657>
wegen der Verletzung der Völkermordkonvention und des humanitären
Völkerrechts. Nicaragua verklagt Deutschland wegen der Beihilfe zur
Verletzung der Völkermordkonvention und der Verletzung des humanitären
Völkerrechts. Der Vorwurf lautet, dass Deutschland seiner Verpflichtung
aus der Konvention nicht nachkommt, einen Völkermord zu verhindern.
Dazu kommen jeweils Eilanträge zum Schutz der palästinensischen
Bevölkerung gegenüber der Gefahr eines Völkermords. Nicaragua hat
deswegen unter anderem beantragt, dass Deutschland seine
Waffenlieferungen an Israel stoppen soll und sicherstellt, dass Israel
bereits gelieferte deutsche Waffen nicht zur Begehung eines Völkermords
einsetzt. Der IGH hat mit Schutzverordnungen für die palästinensische
Bevölkerung dem Eilantrag Südafrikas in Teilen recht gegeben.
Da Israel sich offenbar nicht an diese Schutzanordnungen hält, liegen
weitere Eilanträge gegen das Land bei dem IGH vor. Die Bundesregierung
versucht, das Bild zu vermitteln, das Verfahren sei abwegig, da ein
Völkermord oder auch Verletzungen der Genfer Konvention nicht vom IGH
festgestellt worden seien. Der Kern der Völkermordkonvention, deren
Zweck darin besteht, Völkermorde zu verhüten, wird bewusst oder
unbewusst unterschlagen. Hier kann die Frage, ob Deutschland durch die
Waffenlieferungen Beihilfe leistet, der Gefahr eines Völkermords und der
Verletzung humanitären Völkerrechts Vorschub zu leisten, zu einer
entscheidenden Rechtsfrage werden.
/Sollte der IGH im Sinne der Anklage entscheiden, welche Folgen hätte
dies für Deutschland und für Israel?
/
Wenn Nicaragua mit seiner Klage durchkommt, würde sich Deutschland bei
künftigen Waffenlieferungen an Israel offen gegen internationales Recht
stellen. Weitere Verfahren gegen Deutschland wären dann zu erwarten.
Aber der IGH könnte dem Antrag Nicaraguas folgend Deutschland damit
beauftragen, Israel den Einsatz der gelieferten deutschen Waffen in Gaza
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/gaza> zu untersagen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist ein Waffenstopp an Israel
allein angesichts der 13.000 getöteten palästinensischen Kinder mehr als
überfällig. Weitere Waffenlieferungen lassen sich vor dem Hintergrund
des schrecklichen humanitären Leids in Gaza nicht mit dem
Selbstverteidigungsrecht Israels begründen. Bereits jetzt ist der
politische Schaden, was die internationale Reputation Deutschlands
angeht, immens. Die Bundesregierung droht mit ihrer bedingungslosen
militärischen Hilfe für die in Teilen rechtsextreme Regierung Netanjahu
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/benjamin-netanjahu> das Bild
eines Deutschlands zu verspielen, das sich international gegen
Kriegsverbrechen
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/kriegsverbrechen> und die Gefahr
von Völkermorden einsetzt.
/Glauben Sie, die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof wird
Auswirkungen auf die deutsche Außenpolitik haben?
/
Im Grunde stehen 70 Jahre Außenpolitik Deutschlands nach der Befreiung
vom deutschen Faschismus auf dem Spiel. Die Bundesregierung versucht
zwar, dies zu überspielen, indem sie betont, dem Verfahren gelassen
gegenüberzustehen. Diese Gelassenheit wird allerdings nur von wenigen
weltweit geteilt. Die Ampel-Regierung muss aufpassen, hier nicht völlig
ins Abseits zu geraten. Und anders als sich dies vielleicht einige
Kabinettsmitglieder vorstellen, sind Drohungen aus Deutschland gegen das
wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/un>, dieses sei nicht mehr
glaubwürdig, wenn es gegen Berlin entscheide, sowohl in Den Haag als
auch in der internationalen Öffentlichkeit vermutlich wenig förderlich
für die eigene Glaubwürdigkeit.
Wenn die Bundesregierung das Völkerrecht nur noch dann akzeptiert, wenn
es für ihr eigenes Regierungshandeln vorteilhaft erscheint, ist sie
endgültig auf dem Niveau des führenden Nato
<-Mitglieds" rel="noopener">https://www.berliner-zeitung.de/topics/nato>-Mitglieds USA
<https://www.berliner-zeitung.de/topics/usa> angelangt, die das
Völkerrecht nur noch als Steinbruch einer durchsichtigen
interessengeleiteten Politik begreifen. Das hat die gravierende Folge,
dass damit die Türen für andere geöffnet werden, sich ebenso nicht mehr
an das Völkerrecht zu halten.
/Vielen Dank für das Gespräch/
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.