Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus
de.wikipedia.org, entnommen am 20. Februar 2023, 09:25 Uhr
Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (englisch Jerusalem Declaration on Antisemitism, abgekürzt JDA) vom März 2021 beansprucht, den Begriff des Antisemitismus neu zu definieren. Sie wurde ab Juni 2020 von etwa 20 Akademikern erstellt und von rund 359 weiteren unterzeichnet[1]. Sie richtet sich gegen die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von 2016, die bisher (2020) 56 Staaten und viele Institutionen weltweit anerkannt haben.[2] Einige deutsche Antisemitismusforscher weisen die JDA als unwissenschaftlich zurück.
Entstehung
Nach Angaben der JDA-Webseite erstellten wechselnde Arbeitsgruppen aus Autoren, die zu Antisemitismus, zum Holocaust oder verwandten Themen publiziert haben, den Text von Juni 2020 bis März 2021 online. Als Koordinatoren der Arbeitstreffen nennt die Webseite die Professoren Seth Anziska, Aleida Assmann, Alon Confino, David Feldman, Amos Goldberg und Stefanie Schüler-Springorum sowie Brian Klug und Emily Dische-Becker. Weil das erste Autorentreffen am Van Leer Jerusalem Institute stattfand, wurde die Erklärung nach Jerusalem benannt. Rund 200 Akademiker und Institutsleiter aus Europa, Israel, Kanada und den USA haben die JDA bisher unterzeichnet.[3]
Absicht und Inhalt
Die JDA kritisiert die Arbeitsdefinition der IHRA als „weder klar noch kohärent“ und wirft ihr vor, den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik an Israel und am Zionismus zu verwischen. Damit delegitimiere die IHRA israelkritische Stimmen von Palästinensern und anderen, auch Juden. Dies erschwere den Kampf gegen Antisemitismus. Die JDA will antisemitische Rede über Israel und Zionismus von legitimer Israelkritik unterscheiden helfen und damit die für sie unklaren Kriterien der IHRA überwinden. Damit will sie auch staatliche Gesetzgebung gegen Diskriminierung und für Meinungsfreiheit erleichtern, aber keinen legalen Code zur Festlegung von Hassrede bieten.
Die JDA unterscheidet den Antizionismus kategorisch vom Antisemitismus und will vor allem nicht-antisemitischen Antizionismus als freie Rede schützen. Sie versteht Zionismus als jüdischen Nationalismus, der einer Debatte prinzipiell offenstehe, während Bigotterie und Diskriminierung gegen Juden oder andere nie akzeptabel seien. Die JDA-Autoren erklären, dass sie damit keine politische Agenda und keine einheitliche Lösung des Israel-Palästina-Konflikts verfolgen.
Die JDA enthält 15 Richtlinien, davon fünf allgemeine und zehn spezielle zu Israel und Palästina. Diese reagieren auf die IHRA-Beispiele und die öffentliche Debatte zum selben Thema. Einige Richtlinien heben die Autoren selbst hervor: Nach Richtlinie 10 ist es antisemitisch, das Recht von Juden zu bestreiten, kollektiv und individuell als Juden im Staat Israel zu existieren und zu gedeihen. Dies widerspreche nicht den Richtlinien 12 und 13, wonach Kritik am Zionismus, Argumente für eine andere, volle Gleichheit garantierende staatliche Verfassung für die Region „zwischen dem Fluss und dem Meer“ und empirische Kritik am Staat Israel, seinen Institutionen und Gründungsprinzipien nicht antisemitisch seien. Die 14. Richtlinie erklärt die antiisraelische Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zu einer Protestform gegen Staaten, die nicht per se antisemitisch sei. Die Autoren geben an, dass sie keine einheitliche Meinung zu BDS vertreten.[3]
Rezeption
Einige deutsche Medienberichte begrüßten die JDA als Beitrag zu einer sachlichen Debatte um Antisemitismus und Israelkritik.[4] In Israel äußerte sich Omer Bartov, ein Unterzeichner der JDA, ähnlich positiv dazu.[5]
Andere Autoren[6] und der Antisemitismusbekämpfung gewidmete Vereinigungen[7] kritisierten die JDA als Verharmlosung von antisemitischen Formen der sogenannten Israelkritik.
Der Politikwissenschaftler und Historiker Matthias Küntzel betont, die JDA sei entgegen manchen Medienberichten nicht von Holocaustforschern verfasst und nur von wenigen renommierten Holocaust- und Antisemitismusforschern unterzeichnet worden. Die Unterzeichner verbinde nicht der „spezifische Sachverstand“, sondern „der politische Wille, den Israelhass vom Stigma des Antisemitismus zu befreien“.[8]
Die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann streicht heraus, dass die Jerusalemer Erklärung den Kampf gegen Antisemitismus untrennbar mit dem Kampf gegen weitere Formen von Diskriminierungen verbinde, ob sie nun rassistisch, ethnisch, kulturell, religiös oder geschlechtsspezifisch seien. Die Anerkenntnis der Singularität des Holocaust bedeute nicht, dass dafür Ausschließlichkeit als Gegenstand des Erinnerns beansprucht werden dürfe.[9] In Bezug auf den Palästinakonflikt heißt es in Leitlinie 12 der Erklärung explizit: „Es ist nicht per se antisemitisch, Regelungen zu unterstützen, die allen Bewohner:innen zwischen dem [Jordan] und dem Meer volle Gleichberechtigung zugestehen, ob in zwei Staaten, einem binationalen Staat, einem einheitlichen demokratischen Staat, einem föderalen Staat oder in welcher Form auch immer.“
Hingegen deuten mehrere Antisemitismusforscher (Lars Rensmann,[10] Julia Bernstein, Monika Schwarz-Friesel) die JDA als inkonsistent, unwissenschaftlich, als Rückfall hinter den langjährigen Forschungsstand zu israelbezogenem Antisemitismus und als politisches Manifest gegen den jüdischen und demokratischen Staat Israel.[11]
Weblinks
- The Jerusalem Declaration on Antisemitism (englisch/deutsch)
Einzelnachweise
- Julia Bernstein, Lars Rensmann, Monika Schwarz-Friesel: »Jerusalemer Erklärung«: Faktisch falsche Prämissen. Jüdische Allgemeine, 8. April 2021
Stefan Reinecke: Verständnis von Antisemitismus: Versuch einer Neudefinition. taz, 28. März 2021;
Katharina Galor: Der Versuch einer neuen Definition. Zeit Online, 29. März 2021;
Harry Nutt: „Jerusalemer Erklärung“: Faktenbasierte Aufmerksamkeit bei der Definition von Antisemitismus. Frankfurter Rundschau, 29. März 2021;
Hanno Loewy: Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus: Falsche Freunde, falsche Feinde. taz, 29. März 2021;
Micha Brumlik, Axel Rahmlow: Jerusalemer Erklärung. Antisemitismus neu definiert. Deutschlandfunk (DLF), 26. März 2021;
Christiane Habermalz: Eine neue Definition für Antisemitismus. DLF, 26. März 2021;
Dirk Moses: Der Katechismus der Deutschen. Geschichte der Gegenwart, 23. Mai 2021;
Leticia Witte: Hoffnung auf lebhafte Diskussion. Domradio, 1. April 2021
Jürgen Kaube: Neue Antisemitismus-Definition: Was ist per se Hass? FAZ, 26. März 2021;
Rafael Seligmann: Jerusalemer Erklärung. Nützliche Idioten der Antisemiten. Cicero, 29. März 2021;
Jan Feddersen: Antisemitismus und Israel. Das große Poltern. taz, 2. April 2021;
Guenther Jikeli: Antisemitismus in Deutschland: „Vom Fluss bis zur See …“. taz, 6. Juni 2021;
Uwe Becker: Gefährliche Blaupause. Jüdische Allgemeine, 30. März 2021
Info: https://de.wikipedia.org/wiki/Jerusalemer_Erkl%C3%A4rung_zum_Antisemitismus
Weiteres:
JERUSALEMER ERKLÄRUNG ZUM ANTISEMITISMUS
26. März 2021
Präambel
Wir, die Unterzeichnenden, legen die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ vor. Sie ist das Ergebnis einer Initiative, die ihren Ursprung in Jerusalem hat. Zu den Unterzeichner:innen zählen internationale Wissenschaftler:innen, die in der Antisemitismusforschung und in verwandten Bereichen arbeiten, darunter Jüdische Studien, Holocaust-, Israel-, Palästina- sowie Nahoststudien. Die Erklärung profitierte auch von der Einbindung von Rechtswissenschaftler:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.
Im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1969, der Erklärung des Stockholmer Internationalen Forums über den Holocaust aus dem Jahr 2000 und des Beschlusses der Vereinten Nationen zum Gedenken an den Holocaust aus dem Jahr 2005 vertreten wir die Auffassung, dass Antisemitismus einige spezifische Besonderheiten aufweist, der Kampf gegen ihn jedoch untrennbar mit dem allgemeinen Kampf gegen alle Formen rassistischer, ethnischer, kultureller, religiöser und geschlechtsspezifischer Diskriminierung verbunden ist.
Im Wissen um die Verfolgung von Jüd:innen im Laufe der Geschichte und die universellen Lehren ausdem Holocaust und angesichts des besorgniserregenden Wiedererstarkens von Antisemitismus durch Gruppierungen, die Hass und Gewalt in Politik, Gesellschaft und im Internet mobilisieren, legen wir eine anwendbare, prägnante und historisch fundierte Kerndefinition von Antisemitismus mit einer Reihe von Leitlinien für die Benutzung vor.
Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus reagiert auf die „IHRA-Definition“, die 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen wurde. Da die IHRA-Definition in wichtigen Punkten unklar und für unterschiedlichste Interpretationen offen ist, hat sie Irritationen ausgelöst und zu Kontroversen geführt, die den Kampf gegen Antisemitismus geschwächt haben. In Anbetracht der Tatsache, dass sie sich selbst als „Arbeitsdefinition“ bezeichnet, haben wir uns um Verbesserungen bemüht, indem wir (a) eine präzisere Kerndefinition und (b) ein kohärentes Set von Leitlinien vorlegen. Wir hoffen, dass dies sowohl für das Monitoring und die Bekämpfung von Antisemitismus als auch für Bildungszwecke hilfreich sein wird. Wir
empfehlen unsere nicht rechtsverbindliche Erklärung als Alternative zur IHRA-Definition. Institutionen, die die IHRA-Definition bereits übernommen haben, können unseren Text als Hilfsmittel zu ihrer Interpretation nutzen.
Die IHRA-Definition enthält elf „Beispiele“ für Antisemitismus, von denen sich sieben auf den Staat Israel beziehen. Dies legt zwar legt einen unangemessenen Schwerpunkt auf einen bestimmten Schauplatz; allerdings besteht wirklich ein großer Bedarf an Klarheit über die Grenzen legitimer politischer Äußerungen und Handlungen in Bezug auf Zionismus, Israel und Palästina. Wir verfolgen ein doppeltes Ziel: (1) den Kampf gegen Antisemitismus zu stärken, indem wir definieren, was Antisemitismus ist und wie er sich manifestiert, und (2) Räume für eine offene Debatte über die umstrittene Frage der Zukunft Israels/Palästinas zu wahren. Wir sind nicht alle der
gleichen politischen Meinung und wir verfolgen keine politische Parteinahme. Die Feststellung, dass eine kontroverse Ansicht oder Handlung nicht antisemitisch ist, bedeutet weder, dass wirsie befürworten, noch dass wir sie ablehnen.
Die Leitlinien, die sich auf Israel-Palästina beziehen (Nr. 6 bis 15), sollten als Ganzes betrachtet werden. Generell sollte bei der Anwendung der Leitlinien jede im Lichte der anderen und immer mit Blick auf den jeweiligen Kontext gelesen werden. Zum Kontext kann die Intention hinter einer Äußerung, ein Sprachmuster im Wandel der Zeit oder sogar die Identität des Sprechers oder der Sprecherin gehören, besonders wenn es um Israel oder den Zionismus geht. So könnte etwa Feindseligkeit gegenüber Israel Ausdruck eines antisemitischen Ressentiments sein, aber auch eine Reaktion auf eine Menschenrechtsverletzung oder eine Emotion, die eine palästinensische Person aufgrund ihrer Erfahrungen durch Handlungen seitens der staatlichen Institutionen Israels empfindet. Kurz: Bei der Anwendung dieser Leitlinien auf konkrete Situationen sind Urteilsvermögen und Sensibilität gefordert.
Definition
Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen
und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)
Leitlinien
A
Allgemein
1. Es ist rassistisch, zu essentialisieren (eine Charaktereigenschaft als
angeboren zu behandeln) oder pauschale negative Verallgemeinerun-
gen über eine bestimmte Bevölkerung zu machen. Was für Rassismus
im Allgemeinen gilt, gilt im Besonderen auch für Antisemitismus.
2. Das Spezifikum des klassischen Antisemitismus ist die Vorstellung,
Jüd:innen seien mit den Mächten des Bösen verbunden. Dies steht im
Zentrum vieler antijüdischer Fantasien, wie etwa der Vorstellung ei-
ner jüdischen Verschwörung, in der „die Juden“ eine geheime Macht
besäßen, die sie nutzen, um ihre eigene kollektive Agenda auf Kos-
ten anderer Menschen durchzusetzen. Diese Verknüpfung zwischen
Jüd:innen und dem Bösen setzt sich bis heute fort: in der Fantasie,
dass „die Juden“ Regierungen mit einer „verborgenen Hand“ kont-
rollieren, dass sie die Banken besitzen, die Medien kontrollieren, als
„Staat im Staat“ agieren und für die Verbreitung von Krankheiten
(wie etwa Covid-19) verantwortlich sind. All diese Merkmale können
für unterschiedliche (und sogar gegensätzliche) politische Ziele ins-
trumentalisiert werden.
3. Antisemitismus kann sich in Worten, Bildern und Handlungen mani-
festieren. Beispiele für antisemitische Formulierungen sind Aussa-
gen, dass alle Jüd:innen wohlhabend, von Natur aus geizig oder un-
patriotisch seien. In antisemitischen Karikaturen werden Jüd:innen
oft grotesk, mit großen Nasen und in Verbindung mit Reichtum dar-
gestellt. Beispiele für antisemitische Taten sind: jemanden angreifen,
weil sie oder er jüdisch ist, eine Synagoge angreifen, Hakenkreuze auf
jüdische Gräber schmieren oder Menschen aufgrund ihrer Zugehörig-
keit zum Judentum nicht einzustellen oder nicht zu befördern.
4. Antisemitismus kann direkt oder indirekt, eindeutig oder verschlüsselt
(‚kodiert‘) sein. Zum Beispiel ist „die Rothschilds kontrollieren die
Welt“ eine kodierte Behauptung über die angebliche Macht „der Ju-
den“ über Banken und die internationale Finanzwelt. In ähnlicher
Weise kann die Darstellung Israels als das ultimative Böse oder die
grobe Übertreibung seines tatsächlichen Einflusses eine kodierte
Ausdrucksweise sein, Jüd:innen zu rassifizieren und zu stigmati-
sieren. In vielen Fällen ist die Identifizierung von kodierter Sprache
eine Frage des jeweiligen Kontextes und der Abwägung, bei der diese
Leitlinien zu berücksichtigen sind.
5. Es ist antisemitisch, den Holocaust zu leugnen oder zu verharmlosen,
indem man behauptet, der vorsätzliche Völkermord der Nazis an den
Jüd:innen habe nicht stattgefunden, es habe keine Vernichtungsla-
ger oder Gaskammern gegeben oder die Zahl der Opfer bestehe nur
in einem Bruchteil der tatsächlichen Anzahl.
B.
Israel und Palästina: Beispiele, die als solche antisemitisch sind
6. Die Symbole, Bilder und negativen Stereotypen des klassischen Anti-
semitismus (siehe Leitlinien 2 und 3) auf den Staat Israel anzuwenden.
7. Jüd:innen kollektiv für das Verhalten Israels verantwortlich zu machen
oder sie, bloß weil sie jüdisch sind, als Agent:innen Israels zu behandeln.
8. Menschen, weil sie jüdisch sind, aufzufordern, Israel oder den Zionis-
mus öffentlich zu verurteilen (z.B. bei einer politischen Versammlung).
9. Anzunehmen, dass nicht-israelische Jüd:innen, bloß weil sie jüdisch
sind, zwangsläufig loyaler zu Israel stehen als zu ihren eigenen
Ländern.
10. Jüd:innen im Staat Israel das Recht abzusprechen, kollektiv und
individuell gemäß dem Gleichheitsgrundsatz zu leben.
C.
Israel und Palästina: Beispiele, die nicht per se antisemitisch sind
(unabhängig davon, ob man die Ansicht oder Handlung gutheißt oder nicht)
11. Unterstützung der palästinensischen Forderungen nach Gerechtig-
keit und der vollen Gewährung ihrer politischen, nationalen, bürger-
lichen und menschlichen Rechte, wie sie im Völkerrecht verankert
sind.
12. Kritik oder Ablehnung des Zionismus als eine Form von Nationalis-
mus oder das Eintreten für diverse verfassungsrechtliche Lösungen
für Juden und Palästinenser in dem Gebiet zwischen dem Jordan und
dem Mittelmeer. Es ist nicht per se antisemitisch, Regelungen zu un-
terstützen, die allen Bewohner:innen „zwischen dem Fluss und dem
Meer“ volle Gleichberechtigung zugestehen, ob in zwei Staaten, ei-
nem binationalen Staat, einem einheitlichen demokratischen Staat,
einem föderalen Staat oder in welcher Form auch immer.
13. Faktenbasierte Kritik an Israel als Staat. Dazu gehören seine Institu-
tionen und Gründungsprinzipien, seine Politik und Praktiken im
In- und Ausland, wie beispielsweise das Verhalten Israels im West-
jordanland und im Gazastreifen, die Rolle, die Israel in der Region
spielt, und jede andere Art und Weise, in der es als Staat Vorgänge
in der Welt beeinflusst. Es ist nicht per se antisemitisch, auf syste-
matische rassistische Diskriminierung hinzuweisen. Im Allgemeinen
gelten im Falle Israels und Palästinas dieselben Diskussionsnormen,
die auch für andere Staaten und andere Konflikte um nationale
Selbstbestimmung gelten. Daher ist der, wenngleich umstrittene,
Vergleich Israels mit historischen Beispielen einschließlich Siedler-
kolonialismus oder Apartheid nicht per se antisemitisch.
14. Boykott, Desinvestition und Sanktionen sind gängige, gewaltfreie
Formen des politischen Protests gegen Staaten. Im Falle Israels sind
sie nicht per se antisemitisch.
15. Politische Äußerungen müssen nicht maßvoll, verhältnismäßig, ge-
mäßigt oder vernünftig sein, um nach Artikel 19 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte oder Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention und anderen Menschenrechtsabkom-
men geschützt zu sein. Kritik, die von manchen als übertrieben oder
umstritten oder als Ausdruck „doppelter Standards“ betrachtet wird,
ist nicht per se antisemitisch. Im Allgemeinen ist die Trennlinie zwi-
schen antisemitischen und nicht antisemitischen Äußerungen eine
andere als die Trennlinie zwischen unvernünftigen und vernünftigen
Äußerungen.
Definition
Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen
und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).
JERUSALEMER ERKLÄRUNG ZUM ANTISEMITISMUS
Fragen und Antworten
Antisemitismus (Jerusalem Declaration on
Antisemitism, JDA)?
Die JDA ist eine Ressource zur Stärkung des Kampfes gegen
Antisemitismus. Sie umfasst eine Präambel, eine Definition
und 15 Leitlinien.
Wer hat sie verfasst?
Eine Gruppe internationaler Wissenschaftler:innen mitSchwerpunkten in der Antisemitismusforschung und ver-
wandten Bereichen. Die JDA wird von einem breiten Spek-
trum renommierter Wissenschaftler:innen und Institutslei-
ter:innen in Europa, den USA und Israel unterstützt.
Warum „Jerusalem“?
Die JDA geht ursprünglich auf eine Konferenz am Van LeerInstitut in Jerusalem zurück.
Warum jetzt?
Die JDA reagiert auf die Arbeitsdefinition Antisemitis-mus, die die International Holocaust Remembrance Al-
liance (IHRA) 2016 vorgelegt hat. Die „IHRA-Definition“
(einschließlich ihrer „Beispiele“) ist weder klar noch ko-
härent. Was auch immer die Absichten ihrer Befürworter
sein mögen, sie verwischt den Unterschied zwischen anti-
semitischer Rede und legitimer Kritik am Staat Israel und
am Zionismus. Dies führt zu Irritationen und delegitimiert
gleichzeitig die Stimmen von Palästinenser:innen und
anderen, einschließlich Jüd:innen, die sehr kritische An-
sichten über Israel und den Zionismus haben. Nichts davon
trägt zur Bekämpfung von Antisemitismus bei. Die JDA
reagiert auf diese Situation.
Ist die JDA also als Alternative zur Arbeitsdefi-
nition der IHRA gedacht?Ja, das ist sie. Menschen, die guten Willens sind, suchen
nach Orientierung in der Schlüsselfrage: Wann überschrei-
tet die politische Rede über Israel oder Zionismus die Gren-
ze zum Antisemitismus und wann sollte sie geschützt wer-
den? Die JDA soll diese Orientierungshilfe bieten und sollte
daher als Ersatz für die IHRA-Definition angesehen werden.
Wenn eine Organisation jedoch die IHRA-Definition formell
übernommen hat, kann sie die JDA nutzen, um die Unzu-
länglichkeiten der IHRA-Definition zu korrigieren.
Für wen gilt die Definition?
Die Definition gilt unabhängig davon, ob jüdische Identi-tät ethnisch, biologisch, religiös, kulturell usw. verstan-
den wird. Sie ist auch in Fällen anwendbar, in denen eine
nichtjüdische Person oder Institution entweder fälschli-
cherweise für jüdisch gehalten wird („Diskriminierung auf-
grund der Wahrnehmung“) oder wegen einer Verbindung
zu Jüd:innen angegriffen wird („Diskriminierung aufgrund
von Assoziation“).
Sollte die JDA offiziell z.B. von Regierungen,
politischen Parteien oder Universitäten über-nommen werden?
Die JDA kann als Ressource für unterschiedliche Zwecken
genutzt werden. Dazu gehören die Aufklärung darüber und
die Schaffung eines Bewusstseins dafür, wann Sprache
oder Verhalten antisemitisch sind (und wann nicht), die
Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Antise-
mitismus usw. Sie kann genutzt werden, um im vorgege-
benen Rahmen von Gesetzen und Normen zum Schutz der
Meinungsfreiheit bei der Umsetzung von Antidiskriminie-
rungsgesetzen zu helfen.
Sollte die JDA als Teil von Gesetzen gegen
Hassrede genutzt werden?Nein, das sollte sie nicht. Sie ist keinesfalls als rechtliches
oder quasi-rechtliches Instrument gedacht. Noch sollte sie
rechtlich kodifiziert oder dazu genutzt werden, um die le-
gitime Ausübung der Freiheit von Forschung und Lehre zu
beschränken oder um freie und offene Debatten innerhalb
der durch die Gesetze zur Hasskriminalität vorgegebenen
Grenzen zu unterdrücken.
Wird die JDA alle aktuellen Auseinanderset-
zungen darüber, was antisemitisch ist und wasnicht, beilegen?
Die JDA spiegelt klar die fachliche Autorität wissenschaft-
licher Expert:innen aus den relevanten Feldern wider, doch
kann sie nicht alle Streitpunkte beseitigen. Kein Dokument
über Antisemitismus kann erschöpfend sein oder alle For-
men vorwegnehmen, in denen sich Antisemitismus in der
Zukunft manifestieren wird. Einige Leitlinien (z.B. Nr. 5) ge-
ben nur wenige Beispiele, um einen allgemeinen Aspekt zu
verdeutlichen. Die JDA ist als Nachdenk- und Diskussions-
hilfe gedacht. Als solche ist sie eine wertvolle Ressource für
Beratungen unter Stakeholder:innen/Interessensgruppen
darüber, wie Antisemitismus zu identifizieren und wie ihm
möglichst effektiv zu begegnen ist.
Warum geht es in 10 der 15 Leitlinien um Israel
und Palästina?
Das spiegelt die Gewichtung in der IHRA-Definition wider,
in der 7 von 11 „Beispielen“ sich auf die Debatte über Is-
rael konzentrieren. Es reagiert zudem auf eine öffentliche
Debatte, sowohl unter Jüd:innen als auch in der breiteren
Bevölkerung, die ein Bedürfnis nach Orientierung in Bezug
auf Meinungsäußerungen über Israel oder den Zionismus
aufzeigt: Wann sollten sie geschützt sein und wann über-
schreiten sie die Grenze zum Antisemitismus?
Was ist mit anderen Kontexten außer Israel
und Palästina?
Die allgemeinen Leitlinien (1-5) sind auf alle Kontexte
anwendbar, einschließlich des rechtsextremen, in dem
Antisemitismus zunimmt. Sie sind zum Beispiel auf Ver-
schwörungstheorien anwendbar, dass „die Juden“ hinter
der Covid-19-Pandemie steckten oder dass George Soros
die Black-Lives-Matter- und Antifa-Proteste finanziere, um
„verborgene jüdische Absichten“ zu verfolgen.
Unterscheidet die JDA zwischen Antizionismus
und Antisemitismus?
Diese beiden Konzepte unterscheiden sich grundsätzlich.
Nationalismus, jüdischer oder sonstiger, tritt in vielen For-
men auf, steht aber immer zur Diskussion. Intoleranz und
Diskriminierung, ob gegen Jüd:innen oder irgendjemand
anderes, sind nie akzeptabel. Das ist ein Axiom der JDA.
Geht also aus der JDA hervor, dass Antizionis-
mus nie antisemitisch ist?
Nein. Die JDA versucht zu klären, wann Kritik an (oder
Feindseligkeit gegenüber) Israel oder dem Zionismus die
Grenze zum Antisemitismus überschreitet und wann nicht.
In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiges Merkmal der
JDA, dass sie (anders als die IHRA-Definition) auch angibt,
was nicht per se antisemitisch ist.
Welche politischen Absichten liegen der JDA in
Bezug auf Israel und Palästina zugrunde?
Keine. Genau darum geht es. Die Unterzeichnenden ha-
ben vielfältige Ansichten zum Zionismus und zum israe-
lisch-palästinensischen Konflikt, einschließlich möglicher
politischer Lösungen, zum Beispiel Ein-Staaten- oder Zwei-
Staaten-Lösung. Gemeinsam ist ihnen der Einsatz für zwei
Dinge: den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz
der Meinungsfreiheit auf der Grundlage universeller Prin-
zipien.
Aber unterstützt die Leitlinie 14 nicht BDS als
gegen Israel gerichtete Strategie oder Taktik?
Nein. Die Unterzeichnenden haben unterschiedliche An-
sichten zu BDS. Leitlinie 14 besagt nur, dass gegen Israel ge-
richtete Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen, wenn-
gleich umstritten, nicht per se antisemitisch sind.
Wie kann man dann entscheiden, wann BDS
(oder irgendeine andere Maßnahme) antisemi-
tisch ist?
Dafür gibt es die allgemeinen Leitlinien 1 bis 5. In manchen
Fällen ist offensichtlich, wie sie anzuwenden sind, in an-
deren nicht. Wie immer kann der Kontext bei der Einschät-
zung des Charakters jeglicher Form von Intoleranz oder
Diskriminierung einen erheblichen Unterschied machen.
Zudem sollte jede Leitlinie im Lichte der anderen gelesen
werden. Manchmal ist eine Ermessensentscheidung zu tref-
fen. Die 15 Leitlinien sollen dabei helfen.
Laut Leitlinie 10 ist es antisemitisch,
„Jüd:innen im Staat Israel das Recht abzu-
sprechen, kollektiv und individuell gemäß dem
Gleichheitsgrundsatz zu leben“. Widerspricht
das nicht den Leitlinien 12 und 13?
Es besteht kein Widerspruch. Die in Leitlinie 10 erwähnten
Rechte haben jüdische Einwohner:innen des Staates, un-
abhängig von seiner Verfassung oder seinem Namen. Leit-
linien 12 und 13 stellen nur klar, dass es nicht per se anti-
semitisch ist, andere politische oder verfassungsrechtliche
Regelungen vorzuschlagen.
Was sind, kurz zusammengefasst, die Vorteile
der JDA gegenüber der IHRA-Definition?
Es gibt mehrere, darunter:
• Die JDA profitiert von mehreren Jahren der Reflexion und
kritischen Bewertung der IHRA-Definition. Im Ergebnis
ist sie klarer, kohärenter und nuancierter.
• Die JDA führt nicht nur aus, was antisemitisch ist, son-
dern auch, im Kontext von Israel und Palästina, was nicht
per se antisemitisch ist. Dies ist eine Orientierungshilfe,
für die es großen Bedarf gibt.
• Die JDA beruft sich auf universelle Prinzipien und verbin-
det den Kampf gegen Antisemitismus, anders als die IH-
RA-Definition, klar mit dem Kampf gegen andere Formen
der Intoleranz und Diskriminierung.
• Die JDA trägt dazu bei, einen Raum für die offene und res-
pektvolle Diskussion schwieriger Themen zu schaffen,
einschließlich der umstrittenen Frage der politischen Zu-
kunft für alle Bewohner:innen Israels und Palästinas.
• Aus all diesen Gründen ist die JDA stichhaltiger. Anstatt
zu spalten zielt sie darauf ab, alle Kräfte im Kampf gegen
Antisemitismus breitestmöglich zu vereinen.
Info: https://jerusalemdeclaration.org / https://jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/2021/03/JDA-deutsch-final.ok_.pdf










