Kritische Bürger sind jetzt „Feinde der Demokratie“
nachdenkseiten.de, 08. Juni 2022 um 10:15 Ein Artikel von: Tobias Riegel, Ein Kommentar
„Corona-Leugner“ und „Querdenker“ sollen pauschal als „rechtsextrem“ eingestuft werden, so aktuell ein Landesinnenminister. Und der Verfassungsschutz hat ein neues Beobachtungsobjekt mit dem Titel „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ eingeführt. Demokratiefeindlich sind aber eher solche vorsätzlichen sprachlichen Unklarheiten und die viel zu pauschalen Urteile gegenüber Kritikern der eigenen Politik.
„Coronaleugnerinnen und Coronaleugner“ müssten „konsequent dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier aktuell laut Medienberichten: „Bei der Zuordnung von politisch organisierter Kriminalität müssen wir nachschärfen, vor allem bei den Coronaleugnern.“ Die Szene sei politisch klar rechts motiviert: „Es sind Rechtsextremisten, die sie anstiften.“
Außerdem haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am Dienstag den Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt. Darin wird erstmals ein neu eingerichtetes Beobachtungsobjekt aufgeführt. Es trage den Titel „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ und umfasse zumindest „Teile der ‚Coronaleugner‘- und ‚Querdenker‘-Szene”, so Medien. In dieser Kategorie fasse der Inlandsgeheimdienst „sehr unterschiedliche Gruppierungen und Akteure jenseits des klassischen Links-Rechts-Schemas” zusammen: Gruppen und Einzelpersonen, die bestimmte, „teilweise antisemitisch unterlegte Verschwörungstheorien“ verbreiten würden, das demokratische Staatswesen in Zweifel ziehen oder dieses rundheraus ablehnen würden, so die Medienberichte. Dazu, wie groß die Zahl der Anhänger dieser heterogenen Szene sei, gebe es noch keine Einschätzung.
Mediale Verdrehungen
Exemplarisch für zahlreiche problematische Medienbeiträge zum Thema führt die „Stuttgarter Zeitung“ aus:
„Viele der neuen Feinde der Demokratie sind nicht links- oder rechtsextrem – auch wenn sie Links- oder Rechtsextremisten in ihren Reihen haben, mit ihnen im Gleichschritt marschieren, ihnen ein neues Exerzierfeld bieten. Es ist aber auch unwesentlich, ob das neue Wutbürgertum sich links oder rechts verortet oder generell orientierungslos ist. Entscheidend ist vielmehr der Mangel an Respekt vor Gesetzen, vor der Verfassung und vor den Repräsentanten des Staates.“
Der Absatz praktiziert eine der aktuell gültigen Verdrehungen: Einerseits wird der Fakt eingeräumt, dass die Gruppe der Kritiker nicht homogen ist, um dann den (überwiegend?) nicht radikalen Kritikern ein „Marschieren im Gleichschritt“ vorzuwerfen. Gleichzeitig ist es absurd, der Mehrheit der Kritiker der Corona-Politik einen Mangel an Respekt vor der Verfassung zu unterstellen – schließlich wollten viele von ihnen im Gegenteil die Verfassung gegen Angriffe durch die Corona-Kampagne schützen. Selbstverständlich gibt es unter den Kritikern der Corona-Politik radikale Figuren, von denen man sich abgrenzen muss, aber die große Mehrheit kann nicht als politisch extrem bezeichnet werden. Eindeutig politisch extrem waren dagegen zahlreiche der wissenschaftlich nicht begründeten Corona-Maßnahmen.
Vorsätzliche sprachliche Unschärfe
Beide eingangs erwähnten politischen Vorhaben werden (wie schon seit Beginn der Corona-Episode) von einer vorsätzlichen sprachliche Unschärfe begleitet, die in der gesellschaftlichen Debatte teils zu einer Orwell’schen Sprachverdrehung führt: Wer auf das Grundgesetz pocht, wird dadurch indirekt als Gegner eben jenes Grundgesetzes behandelt. Wer demokratische Rechte bewahren möchte, gilt dann indirekt als „Feind der Demokratie“. Wer gegen wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Einschränkungen der garantierten Freiheiten der Bürger protestiert, ist demnach für viele Medien und Politiker inzwischen ein „Feind der Freiheit“. Wer die Verfassung unseres Staates in der bis zur Corona-Episode gültigen Form – bei aller Kritik – vor einer weiteren Erosion von Bürgerrechten (etwa des Demonstrationsrechts) bewahren wollte, gilt als Staatsfeind. Wer das Recht der Kinder auf Bildung, Austausch und Bewegung einfordert, gilt als Radikaler – und eben nicht die radikalen Gruppen in der Politik und in den Redaktionen, die eine wissenschaftlich nicht begründete Corona-Politik gegen die Bürger unterstützt haben.
Die praktizierte sprachliche Unschärfe bei der Beschreibung von Kritikern der Corona-Politik läuft oft ähnlich: Zunächst wird den höchst unterschiedlichen Kritikern der Corona-Politik pauschal unterstellt, sie würden die Existenz des Virus „leugnen“. Diese „Leugner“ werden im nächsten Schritt pauschal zu „Querdenkern“ erklärt – unabhängig davon, ob sie mit gleichnamigen Initiativen tatsächlich verbunden sind. Schließlich werden dann „die Querdenker“ (wer ist das genau?) als tendenziell rechtsextrem gebrandmarkt, damit man sich mit ihren Argumenten nicht befassen muss.
Ich persönlich fühle mich von den sich selber „Querdenker“ nennenden Initiativen politisch nicht vertreten. Das trifft auch auf einige andere Akteure der Kritik an der Corona-Politik zu. Zum einen ist aber meine persönliche Meinung hier nicht das Maß der Dinge. Zum anderen dürfen einzelne radikale Figuren nicht genutzt werden, um eine breite Bewegung von Kritikern zu verunglimpfen und damit die eigene Politik abzuschirmen.
Die Panikmache zu Corona wird von einigen Akteuren aktuell schon wieder angefacht. Das ist inakzeptabel – zum einen, weil es keine seriöse Datengrundlage gibt, die eine Wiederholung der destruktiven Lockdown- und Masken-Politik gestatten würde, denn die Erhebung solcher zentraler Daten wird verweigert, um einen Zustand des „Unwissens“ aufrechtzuerhalten. Zum anderen, weil durch die jetzigen „Warnungen vor den Infektionszahlen im Herbst“ suggeriert werden soll, dass bereits „die Infektionszahlen“ des letzten Herbstes Grundrechtseinschränkungen hätten rechtfertigen können. Das ist aber nicht der Fall. Die Aufarbeitung der skandalösen Corona-Zeit wird auch darum aktuell behindert, weil eine solche Untersuchung eine Wiederholung der Corona-Politik mutmaßlich als nicht gerechtfertigt, nicht angemessen und nicht wirksam ausschließen würde.
Justiz stärken im Kampf gegen Rechtsextremismus
Rechtsextremismus ist ein drängendes Problem, dem mit polizeilichen Mitteln, Ursachenforschung und sozialpolitischen Impulsen begegnet werden muss. Aber die pauschale Verknüpfung des Begriffs mit Protesten gegen die destruktive Corona-Politik ist Propaganda. Durch die Instrumentalisierung des Begriffs gegen Kritiker der Corona-Politik wird auch der wichtige Kampf gegen Rechtsextremismus beschädigt, weil der Eindruck entstehen könnte, dass hier eine gute Sache instrumentalisiert wird, um die Inhalte von Kritikern auf ganz anderen Feldern pauschal entwerten zu können.
Gegen rechtsextremistische Straftaten muss hart und entschlossen vorgegangen werden. Dafür gibt es bereits ein Instrumentarium, es mangelt aber vor allem an Personal bei Polizei und Justiz, um dieses umzusetzen. Einer Politik, die einerseits die Justiz kleinspart und andererseits den Begriff des Extremismus auf immer mehr Bürger ausdehnt, sollte sehr skeptisch begegnet werden. Tendenzen, die Kommunikation der Bürger (teils durch private Akteure) als „radikal” zu zensieren, weil hier andere Meinungen vertreten werden, sind undemokratisch. Die Hysterie um rechte Kritiker der Corona-Politik (oder Bürger, die mit ihnen „im Gleichschritt marschieren“) bildet zudem einen scharfen Kontrast zu der Toleranz gegenüber Rechtsradikalen, wenn diese etwa in der Ukraine agieren.
Die Bürger müssen es beenden
Das aktuelle offizielle Handeln soll vermutlich das Handeln in der Vergangenheit rechtfertigen und gleichzeitig zukünftigen Protest gegen eine Wiederkehr der Corona-Maßnahmen eindämmen. In dem Artikel „Die Corona-Geister müssen von den Bürgern vertrieben werden – Andere werden es nicht tun“ haben die NachDenkSeiten geschrieben:
„Ein echtes Ende der Pandemie-Politik wird es erst geben, wenn die Bürger das endgültige und vollkommene Ende der Pandemie-Politik einfordern und eine Wiederholung ausschließen. Ansonsten wird – das zeigen alle Erfahrungen – ein Ausnahmezustand im Hintergrund am Köcheln gehalten: Nach einer trügerischen Phase der sommerlichen „Kulanz“ des Hygienestaates kann eine erneute Angstkampagne vor einer Virusvariante die Corona-Politik immer weiter verstetigen.”
Info: https://www.nachdenkseiten.de/?p=84632
Weiteres:
Lauterbach sabotiert die Evaluierung der Corona-Maßnahmen, um sein eigenes Versagen zu verdecken
nachdenkseiten.de, 08. Juni 2022 um 13:20 Ein Artikel von: Jens Berger
Seit Beginn der Corona-Pandemie verfolgt die Bundesregierung eine Coronapolitik, die sich nicht auf wissenschaftliche Evidenz, sondern auf Verdachtsmomente stützt. Dabei fährt man nach dem Motto „Viel hilft viel“ – der mögliche Nutzen wird über-, die Nachteile, Kosten und Kollateralschäden werden unterbewertet. Auch im kommenden Herbst müssen wir wohl wieder mit Maßnahmen rechnen, deren Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist. Dabei sollte es laut Infektionsschutzgesetz doch anders laufen. Das Gesetz sieht eine verbindliche Evaluierung der Maßnahmen vor. Dafür wurde extra eine Sachverständigenkommission ins Leben gerufen. Doch deren Arbeit wird von Bundesgesundheitsminister Lauterbach offenbar sabotiert. Das ist ein handfester Skandal, wenn man die Folgen und die Kosten der verfehlten Coronapolitik bedenkt.
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Schul- und Kitaschließungen, Distanzunterricht, Lockdowns, Maskenpflicht, Home-Office, Ausgangssperren, 3-, 2-, 2G+-Regelungen, die Impfkampagnen, ein ausuferndes Test(un)wesen, Abstandsregelungen und Versammlungs- sowie Veranstaltungsverbote – dies sind nur einige der Maßnahmen, mit denen Bund und Länder seit dem März 2020 auf die Corona-Pandemie reagiert haben. Anfangs konnten naturgemäß noch keine evidenzbasierten Erkenntnisse vorliegen, anhand derer man diese Maßnahmen hätte justieren können. Covid 19 war neu, man musste auf Sicht fahren. Daraus kann man der Regierung prinzipiell keinen Vorwurf machen, auch wenn kritische Stimmen, Einwände und Hinweise auf Schäden der Maßnahmen ebenfalls von Anfang an – wenn überhaupt – nur wenig Beachtung fanden. So sahen es auch die meisten Gerichte und gaben der Exekutive und der Legislative den klaren Auftrag, hier Abhilfe zu schaffen und die wissenschaftlichen Grundlagen zu ermitteln, anhand derer eine möglichst objektive Bewertung der Vor- und Nachteile dieser Maßnahmen möglich ist.
Den Gerichten folgend hat der Gesetzgeber dies sogar im März 2021 – also vor mehr als einem Jahr – im Infektionsschutzgesetz verankert. Dort heißt es in Paragraph 5, Absatz 9, dass eine Evaluation der Maßnahmen auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige zu erfolgen habe. Doch bereits mit der Ernennung dieses Sachverständigenrats zeigten Regierung und Bundestag, was sie von diesem gesetzlichen Auftrag halten – nämlich nichts. So findet man beispielsweise im Sachverständigenrat keinen einzigen Epidemiologen, dafür aber sechs Juristen. Unabhängig sind viele der Mitglieder auch nicht. So nahm bis vor kurzem auch der umstrittene Berliner Virologe Christian Drosten einen Sitz in diesem Sachverständigenrat ein. Drosten war es jedoch, der in seiner Funktion als Regierungsberater genau die Maßnahmen empfohlen hat, die er nun in seiner Funktion als Sachverständiger evaluieren sollte. Da wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Dass die Verantwortlichen die Folgen ihrer Expertisen trotz offenkundiger Interessenkonflikte selbst evaluieren – so etwas erwartet man eher in einer Bananenrepublik als in einem funktionierenden Rechtsstaat.
Doch die seltsame Zusammensetzung ist nicht der einzige Grund, warum eine wissenschaftliche Evaluierung der Maßnahmen nicht möglich ist. Um etwas zu evaluieren, muss man die Daten dazu vorher erst einmal erheben. Und genau das wurde bis heute nie ernsthaft gemacht. Wenn wir beispielsweise nicht wissen, ob die Schließung der Schulen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert hat, ist es auch nicht möglich, diese Maßnahme evidenzbasiert zu evaluieren. Es gibt keine Evidenz, da die Daten fehlen. Bis heute wissen wir noch nicht einmal die grundlegendsten Dinge zur Bewertung der Maßnahmen. Ja, wir wissen noch nicht einmal, wie viele Menschen überhaupt infiziert waren und wie viele Menschen aus den sogenannten Risikogruppen Stand heute keine Immunität durch eine Infektion oder Impfung aufgebaut haben. Das ist aber die entscheidende Kenngröße, wenn man sich überhaupt über Maßnahmen im Herbst Gedanken macht. Wenn dem Gesundheitssystem nämlich keine wie auch immer geartete Überlastung droht, sind Maßnahmen mit Kollateralschäden schlichtweg unnötig und weitreichende Eingriffe wie eine Impfpflicht wären dann auch – allein aus diesem Grunde – kein Thema, das man ernsthaft debattieren müsste.
So kam es, wie es kommen musste. Was genau dieser Sachverständigenrat bis zum Regierungswechsel überhaupt gemacht hat, ist unbekannt. Spätestens mit der Amtsübernahme von Karl Lauterbach rückte jedoch die Deadline für die gesetzlich vorgeschriebene und nun auch von der FDP innerhalb der Koalition eingeforderte Evaluation immer näher. Erst hieß es, der Bericht sollte im Dezember 2021 vorliegen, dann war der März 2022 im Gespräch und letztlich wurde der 30. Juni 2022 als letzter Abgabetermin kommuniziert. Doch wie soll der Sachverständigenrat ohne die nötigen Daten eine detaillierte Evaluierung der Maßnahmen vornehmen?
Dass dies eigentlich gar nicht nötig sei, wurde den Sachverständigen bereits im Frühjahr von Karl Lauterbach selbst kommuniziert. Der teilte dem Vorsitzenden des Rates in einer Mail, über die die WELT berichtet hat, im April erst einmal mit, dass „es eine Verlängerung oder sogar eine neue Ausschreibung geben würde“. Bis Ende Juni sei jedenfalls keine Maßnahmenevaluierung nötig. Der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schlug Lauterbach wenige Tage später vor, dass der Sachverständigenrat bis Ende Juni keine Resultate vorlegen, sondern lediglich „Wege aufzeigen“ solle, wie die „bestehende Datenlücke“ geschlossen werden könne. Konkrete Resultate sollten dann „bis 2023“ geliefert werden. Später erklärte Lauterbach in einer Talkshow, dass die Evaluierung wohl nur Bewertungen zur Kommunikation der Politik und zu rechtlichen Fragen enthalten würde. Das widerspricht komplett dem gesetzlichen Auftrag aus dem Infektionsschutzgesetz.
Für den kommenden Herbst heißt dies, dass die Bundesregierung abermals Maßnahmen verhängen wird, die wissenschaftlich nicht evaluiert sind und von denen niemand weiß, ob sie überhaupt etwas bringen. Wieder werden Kollateralschäden in Kauf genommen. Wieder wird dies den Steuerzahler Milliarden kosten. Wieder wird die Regierung alles auf die Karte „Impfung“ setzen, obgleich ein Großteil der Bevölkerung längst immunisiert ist und bei den im Herbst zu erwartenden Virusvarianten durch die vierte oder fünfte Boosterung keinen messbaren Vorteil hat. Aber Lauterbach sitzt ja schließlich noch auf 120 Millionen Impfdosen und die Bestellungen für die nächsten Millionen Chargen sind bereits beschlossen.
Es kommt selten vor, dass eine Regierung und ein Bundesminister den Auftrag des Gesetzgebers derart dreist ignorieren. Kann man hier noch von Fahrlässigkeit sprechen oder handelt Lauterbach mit Vorsatz? Letzteres. Und hier spielen offensichtlich sogar persönliche Gründe eine Rolle. Würde Lauterbach erwarten, dass seine politische Linie durch die Evaluierung unterstützt wird, würde er sicher die Hölle in Bewegung setzen, um die dafür nötigen Daten ermitteln zu lassen. Dann gäbe es nicht den geringsten Grund, die Evaluierung auszubremsen. Wir haben es also mit einem Akt der Sabotage zu tun, um das eigene Versagen zu verdecken. Diese Sabotage kostet den Steuerzahler Milliarden und die zu erwartenden Kollateralschäden durch nicht evidenzbasierte Maßnahmen im Herbst und Winter kommen auch noch hinzu.
Lauterbachs Spezi Drosten war da schlauer. Er hat gerade noch rechtzeitig das sinkende Schiff verlassen und sich mit großem Tamtam aus dem Sachverständigenrat zurückgezogen. Zuvor ließ er verkünden, dass es besser wäre, „nicht die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen zu bewerten.
Ein solches Vorgehen [könne] nach hinten losgehen“. Das hört sich ganz so an, als würden die vorliegenden Daten seine Empfehlungen in keinem guten Licht dastehen lassen. Wenige Tage zuvor veröffentlichte die Ärztezeitung eine vernichtende Kritik an seinem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zu den von ihm empfohlenen Schulschließungen. Dies war wohl ein Warnschuss für den Berliner Virologen, dessen Empfehlungen nun so langsam durch die Evaluierung ins Kreuzfeuer der wissenschaftlichen Kritik geraten. Seinen Posten im Sachverständigenrat nimmt nun der pragmatische Virologe und Epidemiologe Klaus Stöhr ein. Das ist auf jeden Fall eine gute Nachricht, obgleich auch ein Klaus Stöhr ohne Daten innerhalb weniger Tage keine objektive Evaluierung vornehmen kann.
Wie es besser gehen kann, zeigt einmal mehr Dänemark. Dort wurde Covid 19 kurzerhand bereits im Januar als „nicht mehr gesellschaftskritische Krankheit“ eingestuft, was der Regierung die Möglichkeit nimmt, neue Maßnahmen zu verhängen.