11.12.2020

Historische Prozesse in den USA: 19 Staaten klagen, nicht das
„Trump-Lager“

cashkurs.com, 11.12.2020, Autor: Ramon Schack

Zitat: Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten klagen 19 Bundesstaaten gleichzeitig vor dem U.S Supreme Court, um die Wahlergebnisse in den Bundesstaaten Georgia, Mi, , Pennsylvania und Wisconsin annullieren zu lassen. Da dieser Vorgang nur sehr bedingt etwas mit der Person des noch amtierenden US-Präsidenten zu tun hat, also nicht als weitere persönliche Marotte oder Untugend Trumps abgetan werden kann, findet er kaum mediale Aufmerksamkeit. Auf der Website ScienceFiles für kritische Sozialwissenschaften  ist diesbezüglich zu lesen:

“Wenn über die US-Präsidentschaftswahlen berichtet wird, dann leben deutsche MSMedienan-gestellte in einer Traumwelt, die von zwei Lagern beherrscht wird, dem eigenen Lager, natürlich das Lager der Guten und den Feinden, dem Lager von Trump oder dem “Trump-Lager”.


“Trump-Lager” hat sich als feststehender Begriff in deutschen MS-Medieneingebürgert. Er steht  für die dort herrschende Unfähigkeit zu differenziertem und zu mehrdimensionalem Denken. Eine derartige Schließung des Geistes, ein closing of themind, wie es Milton Rokeach beschrieben  hat, ist erschreckend und verweist auf tiefergehende Probleme gestörter Persönlichkeit in Kombination mit Peer-Druck und dem ungezügelten Verlangen, sich bei einer “Autorität” andienen zu wollen.“

Info: https://www.cashkurs.com/demokratieplattform/beitrag/trump-boese-biden-gut-anmerkungen-zur-aktuellen-berichterstattung


Weiteres:


YouTube löscht alle Videos mit Hinweisen auf angeblichen Wahlbetrug in den USA

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de, vom 10.12.2020, 11:22
Zitat: YouTube will alle Videos, die mögliche Fälle von Wahlbetrug bei den US-Präsidentschafts- wahlen thematisieren, ohne Vorwarnung von seiner Plattform löschen. Stattdessen will das Unternehmen seine Nutzer mit den Informationen aus etablierten Nachrichtensendern vertraut machen.

Info: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508102/YouTube-loescht-alle-Videos-mit-Hinweisen-auf-angeblichen-Wahlbetrug-in-den-USA?src=XNASLSPREGG

10.12.2020

Berlin erklärt Wahl in Venezuela für "nicht frei und fair" und erkennt weiterhin einen gescheiterten Putschisten als "Präsident" des Landes an.

German-Foreign-Policy, 10. Dez. 2020
BERLIN/CARACAS (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung hält auch nach den Wahlen in Venezuela an der Anerkennung des selbsternannten Präsidenten und gescheiterten Putschisten Juan Guaidó als Staatsoberhaupt seines Landes fest. "Unsere Unterstützung" für "Interimspräsident" Guaidó werde fortgeführt, teilt der Staatsminister im Auswärtigen Amt Miguel Berger mit. Guaidó, der sich am 23. Januar 2019 selbst zum "Präsidenten" erklärt hatte, dessen Putschaufrufe in der folgenden Zeit aber trotz starker Unterstützung der westlichen Mächte erfolglos geblieben waren, gilt mittlerweile in der rechten venezolanischen Opposition als zunehmend isoliert. Mit Blick auf das Scheitern der Umsturzpolitik ruft der spanische Ex-Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero die EU zum Kurswechsel gegenüber Venezuela auf. Es führe zur "größten Absurdität in der Geschichte des internationalen Rechts", wenn man weiterhin weder den gewählten Präsidenten Nicolás Maduro noch das jetzt gewählte Parlament, stattdessen aber den nicht gewählten Guaidó anerkenne, warnt Zapatero.

Zitat: Parlamentswahl in Venezuela

In Venezuela hat das Wahlbündnis der Regierungspartei PSUV, der Gran Polo Patriótico Simón Bolívar, die Wahl am Sonntag mit großem Abstand gewonnen. Es erzielte 69,3 Prozent der Stimmen; die rechten Oppositionsbündnisse Alianza Democrática und Alianza Venezuela Unida folgten mit 18,8 bzw. 4,2 Prozent, während das linke Bündnis Alternativa Popular Revolucionaria auf 2,7 Prozent kam. Die rechte Opposition war gespalten in die Wahl gegangen; der Flügel um Juan Guaidó, der seit Anfang vergangenen Jahres vergeblich versucht hatte, einen Putsch zu realisieren, hatte zum Boykott aufgerufen, während andere Teile der venezolanischen Rechten mit Verweis auf die Erfolglosigkeit der Umsturzbestrebungen eine Kandidatur vorzogen. Mit gerade einmal 30,5 Prozent war die Wahlbeteiligung äußerst gering - ähnlich der Wahlbeteiligung in Rumänien (33,3 Prozent), wo ebenfalls am 6. Dezember das Parlament gewählt wurde. Dies wird weithin nicht nur auf den oppositionellen Boykottaufruf zurückgeführt, sondern auch auf die verheerende wirtschaftliche Lage, die den Kampf ums Überleben für viele alles dominieren lässt, sowie auf die Covid-19-Pandemie, die in Venezuela, dank drastischer Maßnahmen der Regierung, deutlich glimpflicher verlief als in vielen anderen Ländern Lateinamerikas, insbesondere in den Nachbarstaaten Kolumbien und Brasilien.

Internationale Standards

Wie erwartet wird die Wahl von der Bundesregierung und der EU scharf kritisiert. Eine Delegation der Comisión de Expertos Electorales de Latinoamérica (Rat lateinamerikanischer Wahlexperten) hatte den Vorlauf des Urnenganges bereits Ende November als "transparent" eingestuft; ihm hätten "alle politischen Organisationen ... bestätigt, dass das Wahlsystem extrem vertrauenswürdig ist", teilte der Vorsitzende des Rates, Nicanor Moscoso aus Ecuador, mit.[1] Nach Abschluss der Wahl zog auch das Komitee der rund 200 internationalen Wahlbeobachter ein positives Fazit; der Urnengang habe internationalen Standards entsprochen, hieß es. US-Außenminister Mike Pompeo hingegen kritisierte die Wahl als "Farce" - eine interessante Einschätzung vor dem Hintergrund der jüngsten Auseinandersetzungen um die Präsidentenwahl in den USA.[2] Die EU wiederum teilte mit, die Wahl in Venezuela habe nach Brüsseler Auffassung "den internationalen Mindeststandards für einen glaubwürdigen Prozess" nicht entsprochen, während eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin urteilte:"Aus unserer Sicht waren die Wahlen nicht frei und fair und genügten auch nicht internationalen Mindeststandards." Der Wert der Behauptungen Berlins und Brüssels leidet freilich ein wenig darunter, dass die EU Caracas' Einladung, Wahlbeobachter zu entsenden, abgelehnt hatte und daher bei dem kritisierten Ereignis gar nicht zugegen war.

Mehr tote Zivilisten als in Afghanistan

Tatsächlich hält der transatlantische Westen, der in diversen anderen Fragen teils ernste Konflikte untereinander austrägt [3], gegenüber Venezuela bislang an einer einheitlichen Blockade- und Umsturzpolitik fest. Brüssel hatte sich im November 2017 mit ersten eigenen Sanktionen der US-Embargopolitik gegen das südamerikanische Land angeschlossen; zuletzt hat es seine Maßnahmen am 12. November um ein Jahr bis zum 14. November 2021 verlängert. Sie umfassen - neben dem Einfrieren der Vermögenswerte von bislang 36 Venezolanern und Einreiseverboten für sie - ein Lieferverbot für Waffen und für Geräte, die zur inneren Repression verwendet werden können.[4] Auch den US-Sanktionen wird, weil sie völkerrechtswidrig extraterritorial Geltung beanspruchen, in der EU in der Praxis Rechnung getragen; so haben etwa die Konzerne Repsol (Spanien) und Eni (Italien) Anfang November nach dem Auslaufen einer US-Ausnahmegenehmigung den Kauf von Erdöl in Venezuela gestoppt.[5] Das faktische Mittragen der US-Sanktionen wiegt umso schwerer, als diese einer Studie des Washingtoner Center for Economic and Policy Research (CEPR) zufolge allein in den Jahren 2017 und 2018 zum Tod von mutmaßlich 40.000 Venezolanern geführt haben.[6] Zum Vergleich: Die Vereinten Nationen beziffern die im Krieg in Afghanistan getöteten Zivilisten für die Jahre 2017 und 2018 mit insgesamt 7.242.

Berlins gescheiterter Putschist

Während nicht einmal die Covid-19-Pandemie die westlichen Mächte veranlassen konnte, ihre mörderischen Sanktionen gegen Venezuela wenigstens zeitweise aufzuheben, führen diese darüber hinaus ihre Umsturzpolitik gegenüber der gewählten Regierung in Caracas weiter. So hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt Miguel Berger am 4. Dezember auf Twitter ausdrücklich bekräftigt, die Bundesregierung setze "unsere Unterstützung" für "Interimspräsident" Juan Guaidó fort. Der venezolanische Regierungsgegner Guaidó hatte sich am 23. Januar 2019 selbst zum Präsidenten Venezuelas erklärt und war daraufhin als solcher von den Regierungen der USA, der Bundesrepublik und einer Reihe weiterer westlicher Länder anerkannt worden - ein vollkommen haltloser Akt; eine völkerrechtliche Grundlage dafür, eine Amtsanmaßung in einem fremden Land nach Belieben als rechtmäßig zu erklären, gibt es nicht.[7] Guaidó hatte im Anschluss an seine Amtsanmaßung mehrere Monate lang versucht, venezolanische Militärs zum Putsch zu bewegen, und war auch dabei von der Bundesregierung unterstützt worden [8], die sich offiziell gewöhnlich "Demokratie" auf die Fahnen schreibt. Ungünstig für Berlin ist freilich, dass Guaidó selbst in der venezolanischen Opposition immer weiter an den Rand gedrängt wird: Berlins "Präsident" in Caracas, ein gescheiterter Putschist, ist dort mittlerweile eine marginale Figur.

"Wie ein Kolonialherr"

Angesichts des Scheiterns der völkerrechtswidrigen, zunehmend peinlichen Umsturzpolitik nimmt in der EU die Kritik an der anhaltenden Unterstützung für Guaidó zu. So wird ein Vertreter des Europäischen Auswärtigen Diensts mit der Aussage zitiert, es habe diesbezüglich "bei Beratungen zuletzt keinen Konsens unter den EU-Mitgliedstaaten gegeben"; "die Mehrheit der EU-Staaten" habe sich - anders als Berlin - bezüglich Guaidó jüngst nicht "auf ein bestimmtes Vorgehen festlegen wollen".[9] Mit Blick auf die Nichtanerkennung der venezolanischen Parlamentswahl durch die EU monierte die irische Europaabgeordnete Clare Daly, der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell führe sich auf "wie ein Kolonialherr"; die Union müsse endlich "das Recht respektieren".[10] Der Kritik an der Sanktions- und Umsturzpolitik schließt sich inzwischen auch der ehemalige spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero an. Zapatero erklärte, es führe zur "größten Absurdität in der Geschichte des internationalen Rechts", sollte Brüssel daran festhalten, dem am Sonntag gewählten Parlament wie auch dem am 20. Mai 2018 gewählten Präsidenten Nicolás Maduro die Anerkennung zu verweigern, zugleich aber weiter Guaidó als "Präsident" zu behandeln.[11] Zapatero rief die EU zu einer "unaufgeregten und gelassenen Reflexion" über ihre Politik gegenüber Venezuela auf.

[1] Philipp Zimmermann: Wahlvorbereitungen in Venezuela gehen in die Schlussphase. amerika21.de 28.11.2020.

[2] US Condemns Venezuela Election as 'Charade'. voanews.com 07.12.2020.

[3] S. dazu Ein schwieriger Bündnispartner (II), Transatlantische Sanktionen (II) und "Angriff auf die Vormacht des Silicon Valley".

[4] Rat verlängert Sanktionen gegen Venezuela bis zum 14. November 2021. consilium.europa.eu 12.11.2020.

[5] Venezuela crude production, exports recover. argusmedia.com 01.12.2020.

[6] Mark Weisbrot, Jeffrey Sachs: Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela. Center for Economic and Policy Research. Washington, April 2019. S. auch Die Ära der Sanktionskriege (IV).

[7] S. dazu Die Weltenherrscher und Die Weltenherrscher (II).

[8] S. dazu Aufforderung zum Putsch, Aufforderung zum Putsch (II) und Der Pakt der weißen Eliten (II).

[9] Harald Neuber: Bundesregierung hält an ihrem Präsidenten in Venezuela fest. heise.de 08.12.2020.

[10] Philipp Zimmermann: Gemischte internationale Reaktionen auf Parlamentswahl in Venezuela. amerika21.de 09.12.2020.

[11] Francesco Manetto: Zapatero pide a la Unión Europea que cambie de postura sobre Venezuela y el Gobierno de Maduro. elpais.com 07.12.2020.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8467

09.12.2020

Grundrechte im Ausnahmezustand

freidenker.org, vom 8. Dezember 2020 Webredaktion , , , , , , von Männe Grüß

Das jüngst verschärfte Infektionsschutzgesetz schützt die Herrschaft der Superreichen – nicht die Gesundheit der arbeitenden Menschen.

Zitat: Am 18. November 2020 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen das dritte sog. Bevölkerungsschutzgesetz. Im Zentrum des Gesetzes stehen faktisch unkontrollierbare Befugnisse für die Regierungen von Bund und Ländern, soziale und demokratische Rechte einzuschränken. Die Hauptleidtragenden sind wieder die arbeitenden Menschen und ihre Familien.

Eines wird immer deutlicher: Der Klassengegner legt keinen Lockdown ein – im Gegenteil: Er stellt weiter die Weichen dafür, die Folgen der Krise auf die Werktätigen abzuwälzen, im Namen einer Pandemiebekämpfung. Dabei halte ich es für äußerst wichtig, die Abwälzung der Krisenlasten auf die Werktätigen in ihrer ganzen Dimension zu erfassen: Abwälzung der Krisenlasten auf die Werktätigen heißt nicht nur einfach Entlassung, Kurzarbeit oder Insolvenz eines Gewerbetreibenden. Abwälzung der Krisenlasten heißt auch, dass derzeit notwendige Operationen und Diagnostik in den Krankenhäusern zum zweiten Mal in diesem Jahr verschoben werden. Krisenabwälzung heißt, dass den Kindern und Jugendlichen aus proletarischen Haushalten – zumindest teilweise – das Recht auf Bildung entzogen werden soll durch Ausweitung des (neudeutsch) „Homeschooling“. Abwälzung auf die Werktätigen heißt aber auch, wenn Gaststätten und Kultureinrichtungen dicht sind und arbeitenden und von Arbeit ausgeschlossenen Menschen gezwungen sind, in beengten Wohnverhältnissen aufeinander zu hocken.

Abwälzung der Krisenlasten auf die Werktätigen bedeutet ein Zusammenspiel von Sozial- und Demokratieabbau – einhergehend mit einer Phase der fortgeschrittenen Kriegsvorbereitung. Ein weiterer Meilenstein in dieser Krisenabwälzung ist das am 18. November 2020 von Bundestag beschlossene, vom Bundesrat bestätigte und am selben Tag in Kraft getretene dritte Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – kurz: Drittes Bevölkerungsschutzgesetz (BSG).

Was sind die wesentlichen Knackpunkte?

Im Wesentlichen geht es beim dritten BSG um eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das der Bundestag somit in diesem Jahr zum dritten Mal verändert hat. Neben den Änderungen des IfSG beinhaltet das dritte BSG auch Änderungen der Sozialgesetzgebung. Dabei geht es z.B. um die „Ermächtigung“ (Zitat) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Rechtsordnungen zu erlassen, um für Krankenversicherte einen „Anspruch auf Schutzimpfungen“ durchzusetzen oder die Gesundheitsämter personell zu stärken – unzureichend, wie ich anmerken möchte.

Das Gesetz sieht u.a. vor:

  • Für Einreisende in die BRD – insbesondere Risikogebieten – soll ein Immunitätsnachweis durch die Hintertür verpflichtend sein – in Form einer Impfdokumentation. Erstmalig wird ein solcher Immunitätsnachweis ins Spiel gebracht und somit ist zu befürchten, dass es dabei nicht bleibt. Vielmehr ist von einer Ausweitung auf weitere gesellschaftliche Bereiche auszugehen, was eine gefährliche Waffe gegen Lohnabhängige sein kann: wenn ein Kapitalist die Impfdokumentation zur Pflicht für Beschäftigte macht, und ansonsten Arbeitsplatzverlust oder zumindest Lohneinbußen drohen.
  • Weiterhin sieht das 3. BSG im Bereich des Infektionsschutzgesetzes die Verschärfung vor, dass selbst Reisewarnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) unmittelbar vor Reiseantritt in ein anderes Land dazu führen können, in Quarantäne ohne Entschädigungsanspruch geschickt zu werden.
  • Grundsätzlich zu begrüßen ist die geplante Neuregelung, wonach Eltern, deren Kinder in Quarantäne sind, einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben, um ihre Kinder zu betreuen. Der Haken an der Sache: Dies gilt zum einen nur für Kinder bis 12 Jahre. Aber noch viel gravierender: Bei der vorübergehenden Schließung von Kitas und Schulen gilt die Regelung genauso wenig wie auch bei einem Wechselunterrichtsmodell, bei dem die Kinder z.B. im Wochenwechsel in der Schule und zu Hause sind. Diese Gesetzeslücke richtet sich vor allem gegen Beschäftigte, die eben nicht in „Homeoffice“ (HO) arbeiten können, die aber ebenso die Doppelbelastung „Arbeiten & Erziehung“ stemmen müssen. In der Realität: tagsüber Kinderbetreuung und abends arbeiten, einen Freistellungs- oder Entschädigungsanspruch wird es jedenfalls nicht geben.

Die entscheidende Änderung des IfSG ist aber die Einführung eines neuen § 28a. In ihm geht es um „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“.

In § 28a werden eine Reihe Maßnahmen aufgezählt, die uns bis dato durchaus bekannt sind, wie eine Maskenpflicht, Einhaltung von Abstandsregeln, Schließung der Gastronomiebetriebe etc. Diese Maßnahmen wurden bis dato komplett ohne Parlamentsbeschlüsse auf Bund- und Länderebene per Verordnung an den Parlamenten vorbei durchgesetzt.

Das soll auch so bleiben, aber durch § 28a einen rechtsstaatlichen Anstrich erhalten. Ich sage „Anstrich“, denn tatsächlich ist § 28a ein Blankoscheck zur Grundrechtseinschränkung für die Regierungen auf Bundes- und Länderebene, wenn der Bundestag erst mal nach § 5 des IfSG eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, wie es am 25. März 2020 geschehen ist. Denn ab diesem Moment kann ggf. sogar die Bundesregierung im Alleingang massiv in demokratische Grundrechte eingreifen – alles ohne weitere Parlamentsbeschlüsse.

Woran eine „epidemische Lage“ festzumachen ist, ist keineswegs eindeutig festgelegt im IfSG. Neben der Ausrufung einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ durch die WHO zählt als Kriterium eine „dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder“, die auch der BRD droht oder stattfindet.

Das klingt im ersten Moment vielleicht sehr konkret, Fakt ist aber: Laut dieser Definition kann ein epidemische Notlage regelmäßig im Bundestag festgestellt werden, denn die letzten Jahrzehnte zeigen, dass gefährliche infektiöse Erkrankungen immer wieder in mehreren Länder wüten. Laut § 28a reicht schon eine diffuse Bedrohung der BRD aus, damit der Bundestag – in der Regel dominiert durch die Regierungsfraktionen – eine „epidemische Lage“ feststellt, und die Regierung dann Grundrechte massiv einschränken kann.

Zum Charakter der „Schutzmaßnahmen“

Die Befugnisse, die den Regierungen auf Bund- und Länderebene übertragen werden, sind keine Kleinigkeiten. Zu den Maßnahmen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Kampfbedingungen für das werktätige Volk haben, wenn sie in einer zugespitzten Klassenkampfsituation greifen, zähle ich u.a.:

  • Ausgangssperren
  • Untersagung jeglicher (nicht nur kultureller) Veranstaltungen
  • Untersagungen von Versammlungen
  • Auch die Schließung von Betrieben darf nicht unterschätzt werden, wenn wir an Streiksituationen denken, in denen solche Maßnahmen faktisch einer Aussperrung gleichkommen.

In dem neuen § 28a des IfSG wird nun der Eindruck erweckt, dass diese Eingriffe klar gebunden seien an „objektive Messungen“ der Hof-Virologen der Merkel-Regierung. Da ist z.B. die Rede von „schwerwiegenden“ Schutzmaßnahmen, die zu ergreifen seien, wenn innerhalb der letzten sieben Tage 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten – wohlbemerkt alles ohne Parlamentsbeschluss und als einziges Kriterium. Was aber eindeutig klingt, stellt sich bei genauerer Betrachtung als Mummenschanz heraus, denn:

  1. Unabhängig von der Frage, wie zuverlässig ein PCR-Test ist, haben die Testungen bis jetzt schon gezeigt, was der kluge Menschenverstand sich auch so zusammenreimen kann: Mit zunehmenden Testungen, steigt auch die Zahl der Positiv-Getesteten. Nun spricht das keineswegs gegen Testungen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Aber eine Ausweitung kann natürlich ohne weiteres ein Mittel sein, z.B. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner „herbeizutesten“, um dann zu ‚schwerwiegenden’ Schutzmaßnahmen greifen zu können. Und so viel steht fest: Die Anzahl der Tests wurde von im Frühjahr über 400.000 pro Woche auf fast 1,6 Mio. Tests pro Woche Ende Oktober erhöht. Entsprechend stieg natürlich auf die Zahl der Neuinfektionen. Mir geht es dabei nicht darum, ein gestiegenes Infektionsgeschehen zu bestreiten (kann im Herbst auch nicht verwundern), sondern um die Tatsache, dass es der Bundesregierung mit § 28a möglich ist, z.B. ein Versammlungsverbot „herbeizutesten“.
  2. Selbst Schwellenwerte wie 50 oder 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind aber letztendlich nur Makulatur. Denn § 28a sieht überdies vor, das entsprechende ‚Schutzmaßnahmen’ auch möglich sind, wenn „eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist.“ Ergo: Alle ‚Schutzmaßnahmen’ sind möglich – denn sie könnten ja dazu dienen, eine Zunahme an Neuinfektionen zu verhindern. Das ist ein Blankoscheck für die Regierung.

Der Gesamtcharakter der ‚Sofortmaßnahmen’ in § 28a des IfSG ist ausschließlich auf eine Einschränkung von Grundrechten der Bürger ausgerichtet; wobei das Verbot von Sport, Freizeitgestaltung, Kultur oder die Schließung von Gaststätten und Gemeinschaftseinrichtungen die Werktätigen stärker trifft als die Bourgeoisie.

Aber hier kommt noch etwas anderes zum Ausdruck: In § 28a taucht keine einzige (!) Sofortmaßnahme auf, die den Staat verpflichtet, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, z.B.:

  • Erhöhung der Taktung im ÖPNV, um die Kontakte zu reduzieren.
  • Aufstockung des Personals in Gesundheitsämtern und Krankenhäusern
  • Aufstockung des Personals in Schulen, um Klassenteilungen durchführen zu können und ggf. auch Beschlagnahmung von Gewerbeflächen größerer Immobilienbesitzer, um vorrübergehend mehr Platz für Schulunterricht zu schaffen.

Diese Auflistung ist nicht vollständig, aber zeigt vielleicht: Das alles wären Maßnahmen, die zeigen würden, dass es der Regierung und den Grünen (die dem Gesetz zugestimmt haben) ernst ist mit dem Gesundheitsschutz vor einem Virus, der nicht ungefährlich ist (vor allem für Risikogruppen), aber beherrschbar wäre, ohne einen permanenten Ausnahmezustand zu organisieren – ein Ausnahmezustand, bei dem übrigens ganz nebenbei die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen in weiten Teilen seit Anfang des Jahres von Gesundheitsminister Spahn außer Kraft gesetzt wurden. Ausgenommen davon sind nur die Intensivmedizin und die Geriatrie.

Das Pikante daran: Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen wird in der Intensivmedizin damit begründet, dass nur so die Einhaltung hygienisch notwendige Standards möglich wäre. Das heißt im Umkehrschluss: In anderen Pflegebereichen müssen laut Pandemieverordnung keine hygienischen Standards eingehalten werden. Zur Erinnerung: Pro Jahr sterben etwa 30.000 Menschen an multiresistenten Keimen in Krankenhäusern. Dank Corona-Verordnung durch Spahn dürften es noch mehr werden in diesem Jahr.

Wie ist dieses „Bevölkerungsschutzgesetz“ historisch einzuordnen?

Bekanntlich ist ein Streit darüber entbrannt, das 3. BSG als „Ermächtigungsgesetz“ zu bezeichnen und direkt mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ der deutschen Faschisten vom 24. März 1933 zu vergleichen.

Bei einem Vergleich der beiden Gesetze stelle ich fest:

  1. Das Ermächtigungsgesetz der Faschisten übertrug der Regierung Befugnisse ohne parlamentarische Kontrolle. Richtig ist: Das passiert im dritten BSG auch. Richtig ist aber auch: Es gab in der Weimarer Republik eine Reihe Ermächtigungsgesetze, die alle darauf abzielten, die Parlamente auszuschalten. Und solche Gesetze gibt es auch heute – ganz ohne den Begriff „Ermächtigung“. Ich gehe darauf noch näher ein.
  2. Das Ermächtigungsgesetz der Faschisten hatte eine andere Qualität in Bezug auf die Übertragung von Befugnissen. So konnte die faschistische Regierung auf seiner Grundlage in jeder Frage (z.B. auch außenpolitisch) uneingeschränkt im Widerspruch zur Verfassung handeln.
  3. Der entscheidende Unterschied ist aber das Zustandekommen des Ermächtigungsgesetzes 1933: KPD-Parlamentarier waren bereits verhaftet und damit war eine Drohkulisse gegenüber allen anderen Fraktionen aufgebaut. Zusätzlich waren bewaffnete SS- und SA-Angehörige im Reichstag anwesend und schüchterten die Parlamentarier ein. Von einer freien Abstimmung kann also keine Rede sein. Dieser Gewaltakt ist keine Nebensächlichkeit, sondern ist ein Charakteristikum des faschistischen Ermächtigungsgesetzes.

Nach diesem historischen Vergleich nun zur aktuellen öffentlichen Debatte:

Wenn sich Politiker der SPD wie Außenminister Maas bei Twitter über den Vergleich des dritten BSG mit dem 33er-Ermächtigungsgesetz echauffiert, dann kann sein moralisierendes Gezeter keine Grundlage sein, sich dem Thema anzunähern.

Interessanter ist hingegen, sich zunächst vor Augen zu führen, dass die Worte „ermächtigen“ und „Ermächtigung“ 25 Mal im verabschiedeten Gesetzestext auftauchen. Die Frage stellt sich: Können sich Politiker einer Regierungskoalition in Deutschland mit seiner Geschichte ernsthaft wundern, dass ein Gesetz, in dem mehrmals die Rede ist von „Ermächtigung“ als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet wird? Wohl kaum.

Dafür ist es unerlässlich, sich des Kontextes ideologischer Klassenkämpfe bewusst zu werden, die wir verstärkt seit der Konterrevolution erleben. So haben wir mit der Beteiligung Deutschlands am NATO-Überfall auf Jugoslawien eine Zäsur in der ideologischen Rechtfertigung reaktionärer Maßnahmen (in diesem Fall Krieg): nämlich die Rechtfertigung von Maßnahmen der herrschenden Klasse im Namen der Humanität und eines entstellten Antifaschismus.

Meilensteine hierbei waren: Die Gleichsetzung Saddam Husseins mit Hitler, die Gleichsetzung der Sowjetunion mit Nazi-Deutschland auf EU-Ebene, die Gleichsetzung der DDR mit dem deutschen Faschismus. Aber dazu zähle ich auch die Gleichsetzung (!) der AfD mit der NSDAP. Jeder Protest, der sich gegen die Regierung richtete in den letzten 20 Jahren, wurde von herrschenden Medien – und sich links gebenden Akteuren namens „Antifa“ – pauschal als „Nazis“ diffamiert.

In der Etablierung und Organisierung eines solchen Diskurses durch die Herrschenden kann es nicht verwundern, dass die Bevölkerungsteile, die mit den Infektionsschutzmaßnahmen nicht einverstanden sind, weil ihre Existenzgrundlage zerstört ist oder droht zu zusammenzubrechen, sich aus dem ideologischen Repertoire bedienen, dass ihnen zur Verfügung steht. Da aber keine politische Kraft vorhanden ist, die auf diese Schichten (Mittelschichten und Teile der unteren Arbeiterklasse) auszustrahlen, greifen sie auf das zurück, was sie kennen: die Nazikeule.

Wenn ich diese Einschätzung treffe, dann geht es mir nicht darum, mich mit Querdenkern verbünden zu wollen, deren Freiheitsbegriff meines Erachtens ein ideologisches Schmiermittel für die Herrschaft des Kapitals ist. Wenn ich Transparente auf der Leipziger Demo sehe, wie „Der gefährlichste Virus der Welt ist die KP Chinas“, dann muss man sich des antikommunistischen und reaktionären Potenzials dieser Kräfte bewusst sein. Man muss sich aber auch bewusst sein: sie haben mehr Gemeinsamkeiten als Trennendes mit der Merkel-Regierung. Es geht also darum, die Hauptgefahr für eine reaktionäre Entwicklung – für eine Faschisierung – zu erkennen. Und diese Haupt(!)gefahr ist in den Maßnahmen der Bundesregierung jetzt und einer schwarz-grünen Bundesregierung im Wartestand zu finden.

Und das führt mich zur Frage:

Wie ist das dritte BSG in die jetzige Phase des Klassenkampfes einzuordnen?

Wie bereits eingangs erwähnt, schätze ich die Verschärfung des IfSG in diesem Jahr als einen Meilenstein in der Krisenabwälzung 2020 ein. Dabei sind die jüngsten Verschärfungen am 18. November in einem Moment in Kraft getreten, in dem alles darauf hinausläuft, dass sich die Klassenkämpfe verschärfen werden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Frage, wie gefährlich das Coronavirus ist. Im Mittelpunkt steht, wofür die herrschende Klasse das verschärfte IfSG jetzt braucht.

Um diese Einordnung vorzunehmen, gilt es sich immer wieder zu vergegenwärtigen: Die ökonomische Krise ist im Kern kein Ergebnis des Lockdowns, sondern das Ergebnis einer zyklische Überproduktionskrise, die aber besondere Merkmale aufweist, die der Krise einen ganz spezifischen Charakter verleihen, dem sich auch die Herrschenden nicht entziehen können:

  1. Die verschleppte Kapitalvernichtung der letzten Krise 2007 ff durch Bankenrettungsschirme hat für das zirkulierende Kapital zu einer verzweifelten Suche nach Anlagesphären mit entsprechenden Profitaussichten geführt. Dieser Prozess kommt an einen Punkt, in der wir eine anhaltende De-Industrialisierung – Vernichtung von Produktivkräften in der materiellen Produktion – beobachten. Die Erschließung neuer Anlagesphären für die Finanzoligarchie wird durch staatliche organisierte Eingriffe zur Ausplünderung der Werktätigen flankiert. Dazu zähle ich die Durchsetzung eines „Green Deals“ genauso wie die Durchprivatisierung aller Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in verschiedensten Formen.
  2. Gleichzeitig und damit einhergehend nähern wir uns im Weltmaßstab einem Zenit: Die uneingeschränkte Herrschaft des Imperialismus unter Führung der USA ist in absehbarer Zeit beendet. Mit der Volksrepublik China im Zentrum hat sich eine antiimperialistische Kraft etabliert, die aufgrund ihrer Entwicklung der Produktivkräfte das Potenzial hat, den Imperialismus im Bündnis mit anderen Ländern wie Russland, Vietnam, Kuba, Venezuela u.a. zumindest in seine Schranken zu weisen. Das ist eine existentielle Gefahr für das imperialistische Lager.

Diese beiden Tendenzen drücken den momentanen Klassenkämpfen ihren Stempel auf: Es geht nicht um das Coronavirus – es geht darum, dass wir vor einem Angriff  der Finanzoligarchie (nicht nur der deutschen) auf alle antimonopolistischen Schichten und Klassen stehen. Er kündigt sich u.a. darin an:

  • dass größeren Teilen aus den Kernbereichen der Arbeiterklasse, wenn die Kurzarbeit sich dem Ende neigt und die Anzeigepflicht für Insolvenzen wieder greift, der soziale Absturz droht. Diese Teile kommen zum Großteil aus der materiellen Produktion.
  • dass bereits jetzt völlig klar ist, dass auf die Pleite der Kommunen angesichts eingebrochener Gewerbesteuereinnahmen eine riesige Privatisierungswelle folgen wird; und parteiübergreifend bereits das Lied angestimmt wird, die sog. Schuldenbremse wieder in Kraft treten zu lassen.
  • Dieser Angriff kündigt sich nicht zuletzt darin an, dass die politischen Vollstrecker der deutschen Monopolbourgeoisie – erst Recht unter US-Präsident Biden – dazu übergehen, neben einer Kriegsmobilisierung gegen Russland (siehe Anschaffung Eurofighter für 5,4 Mrd. €) China zum Hauptfeind erklären. Nichts anderes kommt in den „Leitlinien der Bundesregierung zum Indo-Pazifik“ zum Ausdruck. Und ganz deutlich positioniert die Grünen-Chefin Baerbock mit ihrer Kampfansage an China die Grünen als Regierungspartei auf Bundesebene im Wartestand. Eine schwarz-grüne Bundesregierung ab September 2021 wäre in diesem Sinne die gefährlichste und reaktionärste Regierungsvariante.

In dieser Situation verabschiedet nun die Bundesregierung mit den Grünen ein Gesetz, dass mit beliebigen Zahlenspielen bei Neuinfektionen dafür sorgen kann, dass jegliche politische Widerstandsaktionen unterbunden werden können. Und in diesem Sinne ist die Verschärfung des IfSG als Puzzleteil einer umfassenden Faschisierung zu begreifen. Das heißt selbstverständlich nicht, dass wir jetzt im Faschismus leben, sondern beschreibt eine Tendenz, deren Entwicklung vom Verlauf der Klassenkämpfe abhängig ist.

Sich gegen die Verschärfung des IfSG auszusprechen, ist kein K.O.-Kriterium für Antifaschismus. Aber selbstverständlich gehört zum aktuellen antifaschistischen Kampf, sich klar und deutlich gegen die Verschärfung des IfSG auszusprechen.

Wir wissen auch: das IfSG ist nicht das einzige Instrument der Krisenabwälzung, ich will nur zwei andere Instrumente als Beispiele anführen:

  • Der EU-Lissabonvertrag – also die EU-Verfassung durch die Hintertür – verpflichtet z.B. auch Deutschland zur ständigen Aufrüstung und erklärt Tötungen für rechtskonform, wenn es darum geht, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
  • Die sog. Schuldenbremse, derzeit „vorübergehend ausgesetzt“, ist eine einzige Entmachtung der Parlamente – vor allem auf kommunaler Ebene, weil ihnen dadurch das Budgetrecht entzogen wird. Hier ist zwar keine Rede von „Ermächtigung“, aber sie stehen den tatsächlichen Ermächtigungen im IfSG in Sachen Demokratieabbau in nichts nach. Erst im Zusammenspiel dieser Maßnahmen – auch mit den jetzt verabschiedeten Verschärfungen des IfSG – ergibt sich eine Gesamttendenz der Faschisierung.

Das Schlimmste in dieser Situation wäre jetzt, dieses Feld des Klassenkampfes der AfD, Chinahassern und Antikommunisten zu überlassen. Dazu muss auch das Verhalten der Parteiführung DIE LINKE kritisch eingeschätzt werden, die einerseits geschlossen im Bundestag gegen das dritte BSG gestimmt hat, aber im Bundesrat überall, wo sie in Regierungsverantwortung steht, grünes Licht gegeben hat. Bundesländer mit FDP-Regierungsbeteiligung haben sich übrigens enthalten. Diese chronische Rückgratlosigkeit der LINKEN-Führung ist es, die Wasser auf den Mühlen der AfD ist.

Um Forderungen im Interesse der Bevölkerungsmehrheit durchzusetzen, ist jegliche Einschränkung demokratischer Rechte abzulehnen. Hierzu zählen Eingriffe der Europäischen Union in sozial- und wirtschaftspolitische Entscheidungen und verordneter Sparzwang für Kommunen, Kreise und Länder durch die sog. Schuldenbremse genauso wie Einschränkungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts. Der Kampf um Bürgerrechte muss die zentralen Interessen der arbeitenden Menschen verteidigen. Und die bleiben in dieser Krisensituation:

  1. Frieden mit Russland und China.
  2. Kampf um jeden Arbeitsplatz.
  3. Öffentliche Daseinsvorsorge in Bürgerhand. Die Superreichen sollen zahlen!

Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn wir ohne Wenn und Aber unser „NEIN“ zum verschärften Infektionsschutzgesetz formulieren.

Männe Grüß, Potsdam, ist Mitglied des Brandenburgischen Freidenker-Verbandes und Vorsitzender der DKP Landesorganisation Brandenburg

Info: https://www.freidenker.org/?p=8975

09.12.2020

Kritische Stimmen im Deutschen Ärzteblatt

2020news.de, vom 30. November 2020

Auch im deutschen Ärzteblatt werden die Teststrategie und die sprachliche Ungenaue Darstellung der Testergebnisse Infizierte/Positiv-Getestete bzw. “an/mit” Corona-verstorben etc. inzwischen kritisch kommentiert.

Unter dem Stichwort “Coronapandemie: PCR-Test, Infektion, Erkrankung schreibt Dr. med. Hans Jürgen Scheuerle, 79410 Badenweiler, in einem Brief mit Bezug auf den Artikel DÄ 45/2020: „Schuld-Verschiebebahnhöfe“ des Ärzte-Blatt Chefredakteurs Egbert Maibach-Nagel

Zitat: “In Nachrichten und Medien wird die Zahl positiv PCR-Getesteter als „neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ bezeichnet. Bedeutet ihr Ansteigen eine besondere Gefahr? Nein! PCR-Tests sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, d. h. andere mit COVID-19 anstecken kann. Sie stützen allein die Diagnostik bei bereits bestehender Erkrankung. Da ein positiver Test weder gleich Infektion noch gleich Erkrankung ist, müsste es in den Medien „positiv PCR-Getestete“ heißen. Angaben wie „20.000 neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ sind falsch.

Laienpresse und Politiker setzen positive PCR-Tests mit Infektion oder Krankheit gleich. Die drei Begriffe haben jedoch unterschiedliche medizinische Bedeutung. Über 80 % der positiv Getesteten sind gesund und können ihrer Arbeit nachgehen. Über 15 % haben mittlere Grippesymptome. 1–2 % sind schwerer krank oder intensivpflichtig, Todesfälle bewegen sich je nach Quelle um 0,2 %. Weil unklar ist, ob positiv Getestete ansteckend sind, bringt auch die PCR-Nachverfolgung ihrer Kontaktpersonen keine echte Klärung. Gegenteilige Ansichten von Regierungsvertretern sind irrig, diesbezügliche Maßnahmen sinnwidrig.

In der Medizin wird tunlichst vermieden, bei Gesunden nach Krankheiten zu fahnden, weil falsch positive Ergebnisse oft zu großer Verunsicherung mit unnötig belastenden Folgemaßnahmen führen (s. Früherkennung von Prostata-CA: „Überdiagnostik und Übertherapie“, DÄ 6.11.20, S. A2172). Ein positiv getesteter Gesunder kann ergebnislos durchuntersucht werden – wird aber behandelt als ob er krank wäre. Positiv Getestete werden zu Kranken erklärt, obwohl sie es nicht sind.

Hier droht die große Gefahr: Die Coronakrise wäre nur der Anfang einer Dauerkrise! Würde man z. B. alle Gesunden auf Influenza und andere Infektionen untersuchen, wären dabei etliche (falsch) positiv Getestete zu finden: Menschen, die weder wirklich krank noch ansteckend sind, aber bis zum Beweis des Gegenteils dazu erklärt werden. Es gäbe keine Gesunden mehr, sondern nur noch Kranke.

Wir Ärzte sind verpflichtet, uns gegen unsinnige, schädliche Regierungsmaßnahmen zu wenden und dem auf PCR-Tests gegründeten Shutdown, der kulturellen Isolation und dem wirtschaftlichen Niedergang zu begegnen. Begeht die Politik hier „zum Schutz der Menschen“ sozialen Selbstmord – aus lauter Angst vor dem Tod? Freiheit und soziale Gesundheit stehen hier einer staatlichen Überfürsorge entgegen, deren Folgeschäden kaum absehbar sind.”

ReSeT kommentiert dazu am Sonntag, 29. November 2020, 20:16 unter dem Stichwort “ein paar Fragen und Gedankenansätze

“da mir als nicht studierte Person im alltäglichen Berufsleben auf Intensivstation einiges nicht nachvollziehbar ist:

1.) In Berlin (Flughafen) wurde im März eine Corona-Intensivstation mit insgesamt 1.000 Betten aus dem Boden gestampft – die bis HEUTE noch KEINEN EINZIGEN PATIENTEN GESEHEN HAT

2.) Die Bundesregierung hat bei der Firma Dräger 10.000 Beatmungsgeräte geordert – welche allesamt ins Ausland verschenkt wurden. Kein einziges davon blieb in Deutschland

3.) In den letzten Jahren wurden sugzessive sowohl Bettenkapazität, Kliniken, Pflegestellen, als auch AUSBILDUNGSPLÄTZE für Pflege reduziert und wegrationalisiert – da wundern Sie sich, daß es HEUTE kaum FACHPFLEGEKRÄFTE gibt? Noch dazu bei diesen sooooo attraktiven Beschäftigungskonditionen?

4.) Wie können es RKI, Bundesregierung, Verband der Ärzteschaft, charité,… verantworten, Begriffe, wie “(Neu)Infektion”, Inzidenz usw. dieser Ideologie der getesteten Pandemie falsch zu verwenden? Zu “Infektion” per definitione gehört eindeutig mehr, als ein positives Ergebnis in einem umstrittenen PCR-Test (diese Auffassung wurde mittlerweile auch richterlich, auch in Berufungsverfahren von Gerichten so aufgefasst)

5.) Wie kann man es mit seinem Gewissen vereinbaren, daß den Menschen durch die Masken mehr Schaden, als Nutzen zugeführt wird und durch diese Maßnahme, als auch durch die Kasernierung in die privaten Wohnungen (immerhin angeblich der Hauptinfektionsort!) das Immunsystem zu kompromitieren? Als fachkundigem Personenkreis müßten doch jedem gewissenhaften Arzt die Nackenhaare zu Berge stehen, angesichts dieser politischen Forderungen (ich vergaß: immerhin kommen die ja von einem politikwissenschaft-studierden Bankkaufmann mit zweijähriger Berufserfahrung und einem Laborattentäter der charité namens Drosten, der augenscheinlich Wissenschaftsbetrug begangen hat)

6.) Was ist im Jahre 2020 mit der Influenza geschehen? Laut Website der WHO seit Anfang April keine gemeldeten Influenza-Fälle mehr…..

7.) Was ist mit den in der Nacht vom 31.08.2020 plötzlich weg gefallenen fast 2.000 Intensivplätzen in Deutschland geschehen?

8.) Wie fließen unser importierten Corona-Fälle in die DEUTSCHE Statistik ein? schließlich sind das nicht-deutsche “Corona-Fälle”, die deutsche Intesivplätze belegen und somit die Vorhaltung reduzieren!?!?!?!?!?

9.) Wo waren die ganzen Bedenken, als in den vergangenen Jahren wir in den Kliniken mehr als ausgelastet gewesen sind mit den jährlich wiederkehrenden Fallzahlen an Influenza und grippalen Infekten?

10.) Warum wird noch immer nicht unterschieden zwischen verstorben AN Corona und verstorben MIT Corona?

11.) Wenn schon der umstrittene und nichts aussagende Test sein soll: Warum wird in der Statistik bei den Ergebnissen der PCR-Tests nicht unterschieden nach “mit Symptomen” und “ohne Symptome”? Bei uns im Haus wird bereits in der Laboranforderung unterschieden und dementsprechend auch das Ergebnis unterschiedlich erfaßt (macht ja auch in der ICD-Verchlüsselung einen Unterschied
https://www.kbv.de/media/sp/KBV_Schaubild_Kodierung_SARS_CoV_2.pdf)

“Aus der Misere herausführen” würde uns ein vernünftiger Umgang, wie mit jedem anderen Keim auch. Nosokomiale Infektionen, Influenza, Norovirus,…. Wichtig ist nach wie vor das Stärken unseres Immunsystems. Es kann nicht sein, daß ein wesentlich größerer Teil der Antibiotika in der Tierhaltung eingesetzt wird, als in der Humanmedizin – nur damit die armen Tiere das nicht artgerechte Aufzucht”leben” bis zur Schlachtreife überleben…..

Das sind aber die grundsätzlichen Probleme, solange ein Veterinär im RKI der Chef ist, man in der Beteiligung eines Abteilungsleiters an einer PCR-Firma keinen Interessenkonflikt sieht und eben ein politikwissenschaft-studierter Bankkaufmann mit zweijähriger Berufserfahrung als Kaufmann Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter spielt. Personen wie Karl Lauterbach, Söder, Drosten, FDJ-Propagandachefin Merkel setzen dem Ganzen dann noch die Krone auf die Spitze – sind aber nicht lösungsorientiert und auch nicht zielführend.

Ich habe meine Berufe aus Überzeugung ergriffen und habe sehr viel unternehmen müssen, daß ich sie habe ergreifen können. Ich arbeitete viele Jahre mit Freude und persönlichem Einsatz. Die Wertschätzung erfuhr man auch insbesondere durch Patienten und Angehörige. In der Schweiz brachten bei Umfragen die Mitmenschen den Pflegeberufen so viel Vertrauen entgegen, daß sie nach der Feuerwehr den Platz 2 belegten….

Wie heutzutage mit uns umgegangen wird, freie “Ersetzbarkeit” durch “Fach”kräfte aus dem Ausland mit mangelhaftem Deutsch und noch mangelhafteren medizinischen/pflegerischen Kenntnissen, dem fehlenden Respekt und der fehlenden Wertschätzung macht es nicht mehr wirklich Freude, 100% auf zur Arbeit zu gehen und die zunehmende Anzahl der KollegInnen mit BurnOut ist durchaus nachvollziehbar. Beiträge, wie Ihren vom Donnerstag im TV ist uns keine Schützenhilfe, sondern dient viel mehr der Demotivation unseres Berufsstandes.

Der nächste Meilenstein wird sein, unter Mißachtung des Nürnberger Kodex´s dieses Massenexperiment der Genmanipulation umzusetzen. Mit Impfung hat dies nicht wirklich was zu tun – weshalb sonst hat es in den letzten Jahrzehnten kein einziger Stoff mit diesem Mechanismus den Weg durch die Zulassung gefunden – und jetzt sollen wir volles Vertrauen haben, bei einem Stoff, der als “Notfallzulassung” die Zeit von 10 – 15 Jahren auf wenige Monate verkürzt bekommt und wichtige Testschritte, wie das Challenge überspringt? Ich bin keine Laborratte und auch kein Versuchskaninchen. So lange wie möglich werde ich mich gegen diesen Eingriff in die Unversehrtheit meines Körpers widersetzen. Arbeitslos durch fehlende “Impfung” – bitte schön, dann haben Sie NOCH WENIGER Fachkräfte in der Pflege. Wir diskutieren viel diesbezüglich auf der Arbeit. Immer mehr sind der Meinung: Dann bleiben wir halt vor dem Eingang, bis uns der Arbeitgeber OHNE Impfung arbeiten läßt. Es hilft wohl nur der offene Protest – logischen Gründen und Argumenten sind ja sämtliche Ohren verschlossen und eine rationale Diskussion ist ja nicht erwünscht und wird rigoros abgelehnt.”

2020News wird die weitere Diskussion im Ärzteblatt beobachten.

Info: https://2020news.de/kritische-stimmen-im-deutschen-aerzteblatt

09.12.2020

Mehr Panzer für Mittelost
Berlin erlaubt Panzerverkauf an Qatar. Im Konflikt zwischen den arabischen Golfstaaten rüstet Deutschland beide Seiten auf.

German-Foreign-Policy.com,  9. Dez. 2020 
BERLIN/DOHA (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung genehmigt neue Waffenlieferungen an das Emirat Qatar. Wie aus einem Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags hervorgeht, hat der Münchner Panzerbauer Krauss-Maffei Wegmann (KMW) die Erlaubnis erhalten, 15 Flugabwehrpanzer des Typs Gepard an Qatar zu verkaufen. Sie sollen bei der dortigen Fußball-WM im Jahr 2022 bereitstehen, um im Falle eines Terrorangriffs mit bewaffneten Drohnen diese abschießen zu können. Beobachter urteilen, die Lieferung diene KMW zugleich dazu, in Qatar einen "Fuß in der Tür" zu behalten: Das Emirat, dessen Armee zuletzt mit einer milliardenschweren Lieferung von Kampfpanzern und Dutzenden Militärfahrzeugen aus der Produktion von KMW aufgerüstet wurde, wolle weitere kostspielige Waffenkäufe tätigen, heißt es. Die deutschen Rüstungslieferungen erfolgten - und erfolgen - trotz heftiger Spannungen nicht nur zwischen den arabischen Golfstaaten und Iran, sondern auch zwischen Qatar auf der einen sowie Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf der anderen Seite.

Zitat: Drohnen abschießen

Die Münchner Waffenschmiede Krauss-Maffei Wegmann (KMW) verkauft 15 Flugabwehrpanzer des Typs Gepard an das Emirat Qatar. Wie aus einem Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags hervorgeht, hat die Bundesregierung den Deal unlängst genehmigt. Demnach werden die qatarischen Streitkräfte neben den Panzern weiteres Gerät und Ersatzteile erhalten, etwa vier Maschinenkanonen, 16.000 Patronen Munition, 30 35-Millimeter-Rohre sowie 45 Verschlüsse. Der Kaufpreis beläuft sich, wie berichtet wird, auf 31,4 Millionen Euro.[1] Unmittelbarer Zweck des Geschäfts sind Vorkehrungen zum Schutz der umstrittenen Fußball-WM 2022, die in Qatar stattfinden wird.[2] So sollen die Gepard-Panzer während des Events bereitstehen, um im Falle eines etwaigen Terrorangriffs mit bewaffneten Drohnen diese abschießen zu können. Der Gepard, der im Kalten Krieg zur Abwehr sowjetischer Tiefflieger konzipiert wurde, gilt als durchaus geeignet dafür. In der Tat hatte auch Brasilien im Vorfeld der Fußball-WM 2014 zwecks Abwehr etwaiger Attacken aus der Luft 37 Gepard-Panzer gekauft, drei davon als "mobile Ersatzteillager". Der Preis wurde damals mit 30 Millionen Euro beziffert.[3]

Zwei Bataillone ausgerüstet

KMW hat in den vergangenen Jahren das bislang größte deutsche Rüstungsgeschäft mit Qatar abgewickelt. Dabei ging es im Kern um die Lieferung von Kampfpanzern des Typs Leopard 2A7+, die die Bundesregierung im Jahr 2012 genehmigte. Beide Seiten stockten den Deal auf, bis er schließlich neben 62 Leopard-Kampfpanzern 24 Panzerhaubitzen 2000, sechs Bergepanzer Wisent, 13 Militärtransporter vom Typ Dingo sowie 32 Spähwagen des Modells Fennek umfasste. An die qatarischen Streitkräfte ausgeliefert wurden die Militärfahrzeuge in den Jahren 2015 bis 2018. Der Kaufpreis, der, wie berichtet wird, "auch die Ausbildung" qatarischer Soldaten sowie "weitere Dienstleistungen" umfasste, wird mit 1,89 Milliarden Euro beziffert.[4] Mit den Panzern und den Transportern wurden letztlich zwei Bataillone der qatarischen Landstreitkräfte ausgerüstet. Ende 2017 entschied Doha darüber hinaus, 24 Eurofighter zu beschaffen; in diesem Fall wurde der Preis des Geschäfts, das von Großbritannien eingefädelt wurde, mit fünf Milliarden Pfund angegeben.[5] Deutsche Unternehmen sind seit je am Bau des Eurofighter beteiligt und verdienen gut an dessen Export, auch wenn er über den britischen Rüstungskonzern BAE Systems abgewickelt wird.

Millionenschwere Provisionen

Das KMW-Milliardengeschäft mit Qatar hat im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht: Berichte von "Handelsblatt"-Journalisten deuten darauf hin, dass der deutsche Konzern ungewöhnlich hohe Provisionen zahlte, um den Auftrag zur Lieferung der Kampfpanzer zu erhalten. Um ihn bemüht hatte sich auch das französische Unternehmen Nexter, das Qatar seinen Kampfpanzer Leclerc verkaufen wollte. Laut "Handelsblatt"-Recherchen hat KMW vermutlich 100 Millionen Euro, gut fünf Prozent des Geschäftsvolumens, an eine Briefkastenfirma in Doha mit dem Namen "Kingdom Projects" überwiesen, zu deren Gesellschaftern Scheich Ahmed Nasser al Thani gehörte - ein Brigadegeneral sowie stellvertretender Stabschef des Militärgeheimdiensts des Emirats Qatar.[6] Involviert gewesen ist demnach auch General Thani Abdulrahman al Kuwari. Der Mann hatte von 2003 bis 2013 die Finanzen der qatarischen Armee verantwortet und war von 2011 bis 2014 als "Head of the Tenders and Auction Committee" des Verteidigungsministeriums in Doha tätig gewesen; damit hatte er führenden Einfluss auf sämtliche bedeutenden Auftragsvergaben.[7] Das Geschäft hatte freilich unabhängig von den Provisionen hohe Bedeutung für Doha: "Die modernen Panzer und Haubitzen", wird ein Experte zitiert, der von 2013 bis 2017 an der Führungsakademie des qatarischen Verteidigungsministeriums wirkte, "trugen dazu bei, Saudi-Arabien von einem Einmarsch 2017 abzuhalten".[8]

Machtkampf auf der Arabischen Halbinsel

Im Jahr 2017 war ein schon länger schwelender Konflikt zwischen Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain auf der einen sowie Qatar auf der anderen Seite eskaliert. Kern des Konflikts war - und ist -, dass Qatar in seiner Außenpolitik in erheblichem Maß auf Strukturen der international weit vernetzten Muslimbruderschaft setzt; so förderte es in den Jahren 2012 und 2013 die Regierung der Muslimbrüder in Ägypten und kooperiert bis heute eng mit der Türkei, die sich ihrerseits außenpolitisch auf die Organisation stützt, beispielsweise in Libyen.[9] Umgekehrt betrachten Saudi-Arabien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate die Muslimbruderschaft als ärgsten Feind, der potenziell die Herrschaft der arabischen Feudalclans am Golf bedroht; sie haben den ägyptischen Militärs 2013 bei deren Putsch gegen die Muslimbrüderregierung den Rücken gestärkt und fördern den ostlibyschen Warlord Khalifa Haftar, weil er ebenfalls erbittert gegen die Muslimbruderschaft kämpft. Um Doha zu einer Preisgabe seiner abweichenden Außenpolitik zu zwingen, starteten Riad, Abu Dhabi und Manama - unterstützt von den nun in Kairo herrschenden Militärs - am 5. Juni 2017 eine Totalblockade des Emirats Qatar und brachen alle Beziehungen zu ihm ab.[10] Ankara wiederum stellte sich auf Qatars Seite und beschleunigte den Aufbau seiner bis heute bestehenden Militärbasis in dem Emirat.

Waffen für beide Seiten

In dem Konflikt hat sich Deutschland dadurch hervorgetan, dass es beide Seiten stark aufrüstete: Während Qatar von KMW Kampfpanzer und Militärfahrzeuge für zwei Bataillone erhielt, erlaubte die Bundesregierung zugleich milliardenschwere Waffenlieferungen an die Vereinigten Arabischen Emirate [11] und bis vor kurzem auch an Saudi-Arabien [12]. Aktuell finden am Golf intensive Verhandlungen mit dem Ziel statt, die Totalblockade Qatars zu beenden und den Konflikt einer Lösung zuzuführen. Die Aussichten sind ungewiss: Schließlich besteht die Ursache des Zwists, die intensive Kooperation Qatars mit der Muslimbruderschaft, die Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erbittert bekämpfen, fort. Unabhängig davon ist KMW bemüht, mit der Lieferung der Flugabwehrpanzer, wie Beobachter urteilen, einen "Fuß in der Tür" zu behalten: Auf der "Einkaufsliste des Emirats" stünden, so heißt es, "in naher Zukunft auch Schützenpanzer mit einem Auftragsvolumen im Milliardenbereich"; zugleich stehe "eine ähnliche Summe" in Aussicht, falls Qatar seinen Plan realisiere, "eine zweite Panzerbrigade mit neuen Panzern auszurüsten".[13] An einem entsprechenden Auftrag wäre KMW fraglos interessiert.

[1] Bundesregierung genehmigt Panzer-Lieferung an Katar. sueddeutsche.de 07.12.2020.

[2] S. dazu Rezension: Glenn Jäger: In den Sand gesetzt.

[3] Brasilien holt deutsche Panzer für die WM. handelsblatt.com 12.04.2013.

[4] Katar. bicc Länderinformation 7/2020.

[5] Gerhard Hegmann: Katars Kampfjet-Deal offenbart Gleichgültigkeit des Westens. welt.de 11.12.2017.

[6], [7] Sönke Iwersen, Martin Murphy, Lars-Marten Nagel, Christopher Gilb: Milliardenauftrag aus Katar - Schmierte KMW einen katarischen General? handelsblatt.com 14.11.2019.

[8] Sönke Iwersen, Martin Murphy, Lars-Marten Nagel, Christopher Gilb: Bei KMWs milliardenschweren Panzerdeal floss womöglich auch Geld an Katars Herrscherfamilie. handelsblatt.com 09.07.2019.

[9] S. dazu In den Einsatz vor Libyen und Die Militarisierung des Mittelmeers.

[10] S. dazu Blockade am Golf.

[11] S. dazu Arabische Waffenbrüder und Das deutsch-emiratische Sturmgewehr.

[12] S. dazu Man schießt deutsch (II) und Deutsche "Stabilitätsinteressen".

[13] Sönke Iwersen, Martin Murphy, Lars-Marten Nagel, Christopher Gilb: Krauss-Maffei will katarischen Scheichs Flugabwehrpanzer verkaufen. handelsblatt.com 26.07.2020.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8466

09.12.2020

Annalena Baerbock, Parteivorsitz. der Grünen - Jung & Naiv: Folge 371

youtube.com, 08.07.2018, Annalena Baerbock im Interview in  "jung & naiv":

Zitat: Wir sind am Reichstagsufer und treffen Annalena Baerbock, die eine rasante Karriere vorzuweisen hat. 2005 wurde sie Mitglied bei den Grünen. Seit 2013 ist sie Mitglied im Bundestag. Seit Januar 2018 ist sie zusammen mit Robert Habeck Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Annalena stammt aus Niedersachsen, lebt aber heute in Brandenburg. Sie hat in Hamburg und London Politik und Völkerrecht studiert. Mit Annalena geht's zunächst um ihre Politisierung: Wann hat sie an ihrer ersten Demo teilgenommen? Wurde sie am Abendtisch durch die Familie politisiert? Warum hat sie sich den Grünen angeschlossen? War die Unterstützung des völkerrechtswidrigen Kriegs im Kosovo aus heutiger Sicht ein Fehler der Grünen? Wie verhandelte sie bei den "Jamaika-Verhandlungen" um aktuelle völkerrechtswidrige Einsätze der Bundeswehr? Ist Annalena eine Pazifistin? Fordern die Grünen eigentlich eine Waffenexportausstieg? Warum kann sich Annalena dafür nicht erwärmen? Welchen Länder sollte Deutschland keine Waffen mehr liefern? Wie steht sie zur europäischen Armee? Ist die NATO für sie noch relevant? Dann geht's um die Situation in ihrer Wahlheimat: Warum fühlen sich Menschen in Brandenburg abgehängt? Hat grüne Politik dafür eine Mitverantwortung? In was für einer Gesellschaft leben wir heute überhaupt? Ist Annalena eine Antikapitalistin? Hat unter ihrer Führung Daimler-Chef Dieter Zetsche noch Platz auf einem Grünen-Parteitag? Und welche radikale Idee hat sie für die EU? Das und vieles mehr in Folge 371 - wir haben sie am 5. Juli 2018 in Berlin aufgenommen.

Info: https://www.youtube.com/watch?v=v5ubWA7ThbE&feature=youtu.be, Dauer: 57:22 Min.

Kommentar: Annalena Baerbock im Interview, bereits am 05.07.2018 in  "jung & naiv"

  •  Für Rüstungsexporte innerhalb der NATO, also letztlich überall hin, aber gegen Rüstungsexporte!
  • Für selbstfahrende Autos, also 5 G, vermehrten Strombedarf, vermehrte Gesundheitsbelastung und Überwachung.
  • Für E-Autos, also letztlich Wasserverseuchung durch Lithiumproduktion in Südamerika.
  • Und keinen Sinn für fehlende Demokratie und Militarisierung in Europa statt dessen für mehr Migration und bessere Aufnahme in Europa.
  • Für die NATO und die deutsche Armee, aber Frieden ist ihr wichtig und die Friedensdemos ihrer Eltern haben sie zu den GRÜNEN gebracht.
Es tut weh so viel Unüberlegtheit oder transatlantische Anpassung bei den Grünen anschauen zu müssen, aber zumindest Annalena Baerbock fühlt sich offensichtlich moralisch und intellektuell gut und auf der richtigen Seite.
08.12.2020

Die Weltenrichter (II)
EU bekommt neues Sanktionsregime-angeblich geg. Menschenrechts-brecher, tatsächlich aber als Instrument im globalen Machtkampf

German-Foreign-Policy, 8. Dez. 2020
BRÜSSEL/BERLIN (Eigener Bericht) - Die EU inszeniert sich mit einem neuen Sanktionsregime als globaler Richter und Rächer bei tatsächlichen oder angeblichen Menschenrechtsverbrechen. Ein entsprechendes Sanktionsgesetz, das sich weitgehend am US-amerikanischen "Global Magnitsky Act" orientiert, haben die EU-Außenminister am gestrigen Montag gebilligt. Es gestattet es der Union, Bürger fremder Staaten, denen schwere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden, mit dem Einfrieren von Guthaben und mit Visasperren zu bestrafen. Dabei zielt es politisch nur auf Vertreter nicht verbündeter Staaten; Verantwortliche für Folter und staatliche Morde im Westen müssen mit keinerlei Folgen rechnen. Zuletzt hatte das Kosovo, dessen Eliten seit Jahren schwerste Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen werden, einen "Magnitsky Act" mit Sanktionen gegen tatsächliche oder angebliche Missetäter im Ausland beschlossen. Ein EU-Diplomat wurde schon im vergangenen Jahr mit der Aussage zitiert, das neue Sanktionsgesetz solle vor allem zeigen, "dass wir Muskeln haben". Es ist als Instrument im Kampf um die Weltmacht konzipiert.


Zitat: Böcke als Gärtner (I)                                                                                                                         Vorbilder für das neue EU-Sanktionsgesetz, das die EU-Außenminister am gestrigen Montag gebilligt haben, sind zwei US-Gesetze: der "Magnitsky Act" aus dem Jahr 2012 sowie der "Global Magnitsky Act" aus dem Jahr 2016. Der Magnitsky Act, den US-Präsident Barack Obama am 14. Dezember 2012 unterzeichnete, richtet sich gegen Bürger Russlands, denen Washington vorwirft, Menschenrechte verletzt zu haben. Ihnen wird die Einreise in die USA verweigert; sollten sie Guthaben in den Vereinigten Staaten besitzen, werden diese eingefroren. Der Global Magnitsky Act, den Obama am 23. Dezember 2016 unterzeichnete, dehnt die Maßnahmen des Magnitsky Act auf Bürger sämtlicher Staaten weltweit aus. Faktisch schwingt sich Washington mit dem Gesetz zum globalen Richter in Sachen Menschenrechte auf: ein durchaus bemerkenswerter Schritt, stellt man die zahlreichen Menschenrechtsverbrechen in Rechnung, die die USA verantworten - von der weltweiten Verschleppung von Terrorverdächtigen in Folterverliese ab dem Herbst 2001 über die diversen Kriegsverbrechen von US-Truppen unter anderem im Irak, für deren Publikation der WikiLeaks-Gründer Julian Assange von der US-Justiz verfolgt wird [1], bis zum Drohnenmord an dem iranischen General Qassem Soleimani am 3. Januar 2019 am Flughafen in Bagdad [2]. Die Liste ließe sich erheblich verlängern.

Böcke als Gärtner (II)Einen "Magnitsky Act" haben inzwischen mehrere weitere Staaten eingeführt. Zu ihnen zählen die drei baltischen Staaten, von denen zwei - Estland und Lettland - nach wie vor einer hohen Zahl fest ansässiger Einwohner die Staatsangehörigkeit verweigern, weil sie russische Vorfahren haben; in Estland sind bis heute laut Angaben von Experten rund sieben Prozent, in Lettland rund 14 Prozent der Gesamtbevölkerung staatenlos.[3] Beide Länder, die einer sechsstelligen Zahl Einwohnern die grundlegendsten Bürgerrechte verweigern, inszenieren sich mit ihrer jeweiligen nationalen Version des Magnitsky Act als Wahrer der Menschenrechte weltweit. Dasselbe tut die Regierung des Kosovo, das sich unter Bruch des internationalen Rechts von Serbien abgespalten hat; einem Teil der kosovarischen Eliten, darunter mehrere Präsidenten und Ministerpräsidenten, werden schwerste Kriegs- und andere Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen.[4] Die kosovarische Regierung hat dessen ungeachtet am 29. Januar 2020 ebenfalls eine Version des Magnitsky Act verabschiedet.[5] Neben Kanada und Großbritannien zieht nun auch Australien einen solchen Schritt in Betracht. Das Land wird gegenwärtig von Berichten über schwerste Kriegsverbrechen australischer Soldaten in Afghanistan erschüttert; zu ihnen gehören mindestens 39 Morde an wehrlosen Zivilisten.[6]

Von Berlin forciert

Pläne für eine eigene EU-Variante des Magnitsky Act kursieren bereits seit Jahren. Am 14. März 2019 verlangte das Europaparlament in einer Resolution, die mit 447 Ja- gegen 70 Nein-Stimmen verabschiedet wurde, ausdrücklich die Einführung eines "European Magnitsky Act".[7] Am 9. Dezember 2019 sprachen sich die EU-Außenminister dafür aus, die Vorbereitung für ein solches Gesetz konkret auf den Weg zu bringen; übertragen wurden die dazu notwendigen Arbeiten dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Die Bundesregierung machte sich in besonderem Maße für ein eigenes EU-Sanktionsgesetz stark. Bereits im November 2019 hatte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Andreas Michaelis angekündigt, Berlin wolle "die Umsetzung eines EU-weiten Menschenrechtssanktionsmechanismus" während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "weiter voranbringen".[8] Im Programm für die deutsche Ratspräsidentschaft hieß es dann, man setze sich "dafür ein, die Kapazitäten der EU zur Verhängung und Umsetzung von Sanktionen zu erweitern". Tatsächlich ist es Ende November gelungen, ein Gesetz zu erstellen, dem am Mittwoch die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten ausdrücklich zustimmten. Am gestrigen Montag wurde sie abschließend von den EU-Außenministern gebilligt.

"Eine weite Auslegung"

Formal richtet sich das EU-Sanktionsgesetz vor allem gegen schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Folter, Sklaverei, staatliche Morde ("extralegale Tötungen") sowie willkürliche Verhaftungen. Im Fall "systematischer und weitreichender Verstöße" sind Sanktionen auch bei Menschenhandel, sexueller Gewalt und dem Bruch der Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorgesehen. "Damit hat sich eine weite Auslegung durchgesetzt", heißt es.[9] Wer Folter oder die Nichtahndung von Menschenrechtsverstößen verantworte, "der soll künftig nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können", ließ sich Außenminister Heiko Maas am gestrigen Montag zu dem neuen Sanktionsgesetz zitieren, das - wie seine Vorbilder - das Einfrieren etwaiger Guthaben der Betroffenen in der EU sowie Visasperren vorsieht.[10] Dabei sind, anders als Maas suggeriert, nicht tatsächliche Verbrechen der Maßstab, ob Sanktionen angewandt werden, sondern politische Opportunität. So wird kein Mitglied der rot-grünen Bundesregierungen aus der Zeit nach dem 11. September 2001 Strafmaßnahmen fürchten müssen, obwohl zumindest einige damalige Regierungsmitglieder Verantwortung für die deutsche Zuarbeit für CIA-Verschleppungen von Verdächtigen in Folterverliese tragen.[11] CIA-Direktorin Gina Haspel, die im Jahr 2002 ein CIA-Folterverlies in Thailand leitete, wird ebensowenig belangt werden wie die Mörder des iranischen Atomwissenschaftlers Mohsen Fakhrizadeh.

"Muskeln zeigen"

Genutzt werden sollen die Sanktionen allerdings zum Kampf gegen politische Gegner. Schon Ende vergangenen Jahres wurde ein EU-Diplomat mit der Äußerung zitiert, das neue Sanktionsregime solle vor allem zeigen, dass "wir Muskeln haben".[12] Nun sind erste Sanktionen gegen Bürger der Türkei und Chinas im Gespräch. Sanktionen gegen die Türkei werden besonders von Frankreich forciert, das neben Griechenland und Zypern am schärfsten im Konflikt mit Ankara liegt (german-foreign-policy.com berichtete [13]). Außenminister Maas hat gestern angedeutet, Berlin könne sich - nach längerem Widerstreben - auf Sanktionen gegen die Türkei einlassen; Grund sei, dass es aus Ankara "viel zu viele Provokationen" gegeben habe.[14] Was politische "Provokationen" gegen die EU mit schweren Menschenrechtsverbrechen zu tun haben, mit denen die neuen Sanktionen theoretisch begründet werden sollen, ist nicht ersichtlich. Darüber hinaus suchen transatlantische Hardliner neuen Streit zwischen der EU und China zu schüren, um Berlin sowie Brüssel im großen Machtkampf zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik möglichst eng an die Seite Washingtons zu führen. Zwangsmaßnahmen gegen Chinesen könnten mit "Unterdrückungsorgien" in Hongkong und mit der Festsetzung von Uiguren in Lagern in Xinjiang begründet werden, ließ sich schon in der vergangenen Woche der Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer (Bündnis 90/Die Grünen) zitieren.[15] Bütikofer gilt als besonderer Scharfmacher gegen Beijing.[16]

[1] S. dazu Die neue Russlandstrategie.

[2] S. dazu Ein Mord und die Folgen.

[3] Ada-Charlotte Regelmann: Minderheitenintegration in den baltischen Staaten. Eine Frage der Sprache? bpb.de 17.02.2017.

[4] S. dazu Kriegsverbrechen im Kosovo.

[5] Xhorxhina Bami: Outgoing Kosovo Govt Adopts Magnitsky Act. balkaninsight.com 29.01.2020.

[6] S. dazu Bilanz von 18 Jahren.

[7] S. dazu Die Weltenrichter.

[8] Deutscher Bundestag: Drucksache 19/15365. Berlin, 22.11.2019.

[9] Thomas Gutschker: Neues Sanktionsregime. Frankfurter Allgemeine Zeitung 05.12.2020.

[10] Bernd Riegert: EU ahndet Menschenrechtsverstöße weltweit. dw.com 07.12.2020.

[11] S. dazu 17 Jahre "Anti-Terror-Krieg".

[12] Jacopo Barigazzi: EU to prepare Magnitsky-style human rights sanctions regime. politico.eu 09.12.2019.

[13] S. dazu Streit um die Türkeipolitik.

[14] "Viel zu viele Provokationen" - EU prüft Sanktionen gegen die Türkei. welt.de 07.12.2020.

[15] Matthias Kolb: "Starke Botschaft" für die Menschenrechte. sueddeutsche.de 03.12.2020.

[16] S. dazu Der grüne Kalte Krieg.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8464

07.12.2020

Wettrennen um COVID-19-Impfstoff: Problemfelder ausführlich erklärt

, vom 09/11/2020 von , Clemens Arvay (Gesundheitsökologe)

Info: https://uncut-news.ch/2020/11/09/wettrennen-um-covid-19-impfstoff-problemfelder-ausfuehrlich-erklaert-clemens-arvay / Video  https://www.youtube.com/watch?v=mY1zQrfIa_s

Dauer: 46:48 Min.


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Info: https://uncut-news.ch/2020/11/09/wettrennen-um-covid-19-impfstoff-problemfelder-ausfuehrlich-erklaert-clemens-arvay


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WIR KÖNNEN ES BESSER – Biologe Clemens Arvay stellt sein umfassendes COVID-19-Buch vor

youtube.com, z. Zt. eingestellt vom 17.09.2020

Zitat: Der Biologe und Gesundheitsökologe Clemens Arvay stellt sein neues Buch „Wir können es besser vor“, eine umfassende, evidenzbasierte Abhandlung über COVID-19. www.clemensarvay.com

Info: Video: https://www.youtube.com/watch?v=GocY46XW0_A Dauer: 23:06 Min.

07.12.2020

EU-Kommission will Desinformierer bestrafen

heise.de, 03.12.2020 18:59 Uhr, Von Stefan Krempl

Wer systematisch Falschinformationen etwa über Wahlen oder Covid-19 verbreitet, soll an den Pranger gestellt und mit Sanktionen belegt werden.

Zitat: Mit einem "europäischen Aktionsplan für Demokratie" will die EU-Kommission den Kampf gegen Desinformation verschärfen. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie habe gezeigt, wie stark Falschinformationen die öffentliche Meinung prägen könnten, erklärte Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz, am Mittwoch. Mit einem Aktionsplan will die Kommission nun dagegenhalten.

Soziale Netzwerke und Suchmaschinen wie Facebook, Google oder Twitter hatten sich 2018 gegenüber der Kommission bereiterklärt, einen Verhaltenskodex gegen Desinformation zu unterzeichnen. Nun will die Kommission "zur Ko-Regulierung übergehen", kündigte Jourová an. Dazu sollen bis zum Frühjahr 2021 neue Leitlinien entstehen, die durch nationale Regulierungsbehörden durchgesetzt werden können.

Mit dem geplanten Digital Services Act würden "horizontale Regeln" für die Plattformen geschaffen, erläuterte die Kommissarin. Diese müssten dann konkret das Risiko der Verbreitung von Desinformation verringern. Es gehe dabei nicht darum, umstrittene Inhalte etwa von rechts oder links löschen zu lassen, es müsse aber klare Vorgaben für alle geben.

Jourová plädierte dafür, Akteure über längere Zeit zu beobachten, um Verbreiter systematischer Desinformation ausfindig zu machen. Den Tätern könnten Kosten auferlegt werden, zum Beispiel indem Werbetreibende auf manchen Portalen keine Banner mehr schalteten. Infrage kämen auch Sanktionen gegen "bösartige Akteure" etwa in Russland oder China nach dem Vorbild der "Cyber Diplomacy Toolbox". Auch könnten solche Akteure deutlicher öffentlich an den Pranger gestellt werden.

"Unsere Gesellschaften dürfen nicht durch organisierte Aktivitäten manipuliert werden", meint die Kommissarin. Es müsse etwa möglich sein, effizient mit Impfstoffen gegen die Coronavirus-Pandemie vorzugehen. Sie habe Google und Facebook bereits benachrichtigt, "dass wir Impfstrategien fördern wollen". Die Plattformen müssten auch schärfer gegen Manipulationen durch Social Bots und Fake Accounts vorgehen und ihre Algorithmen vor allem für News Feeds transparenter machen. Wichtig sei auch, besser und systematischer mit Faktenprüfern zu kooperieren und schärfer gegen Hassrede vorzugehen.

Für das kommende Jahr kündigte die Kommission zudem überarbeitete Vorschriften zur Transparenz politischer Werbung und zur Parteienfinanzierung an. Die EU wolle hier keine "schmutzigen Methoden" wie in den Fällen von Cambridge Analytica und dem Brexit-Referendum mehr dulden.

Politisches Marketing dürfe auch einen privilegierten Zugang etwa von Forschern zu privaten Daten nicht länger missbrauchen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seien die EU-Bürger dafür zwar schon etwas besser geschützt. Die erforderliche Einwilligung sei aber ein vergleichsweise schwaches Instrument.

Als "eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" bezeichnete Achim Berg, Präsident des IT-Branchenverbands Bitkom, den Kampf gegen Desinformation im Internet. Bildungseinrichtungen, Medien, Regierungen, Zivilgesellschaft "und natürlich auch Online-Plattformen stehen in der Verantwortung". Die Politik müsse hier aber mit "besonders viel Augenmaß" vorgehen: "In vielen Fällen gibt es kein eindeutiges Richtig oder Falsch, und was heute noch Gültigkeit hat, kann morgen schon unwahr sein". Eingriffe etwa in Social-Media-Posts müssten "auf besonders gravierende Fälle beschränkt bleiben".   (mho)


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Mehr Rechte für Bundespolizei: Big Brother ist hearing you

taz.de, vom 1. 12. 2020
Telefonate dürfen künftig präventiv abgehört und Email mitgelesen werden. Die Koalition einigte sich auf mehr Befugnisse für die Polizei.

Zitat: BERLIN taz | Die Bundespolizei soll künftig präventiv Telefonate und Email-Verkehr überwachen können. Darauf einigten sich am Wochenende führende Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD. Die so genannte Quellen-TKÜ mit Staatstrojanern soll die Bundespolizei aber nur punktuell gegen Schleuser einsetzen können.

Die Polizei ist in Deutschland vor allem Sache der 16 Bundesländer, der Bund ist hier nur in Randbereichen zuständig. So hat das Bundeskriminalamt vor allem Befugnisse in der Terror-Bekämpfung und zur technischen Unterstützung der Landespolizeien. Die Bundespolizei ist im Kern für die Sicherheit an den Grenzen, im Bahn- und Flugverkehr zuständig. Bis 2005 hieß die Bundespolizei noch Bundesgrenzschutz.

In einem größeren Paket wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seiner Bundespolizei ursprünglich mehr Befugnisse geben. So hätte sie flächendeckend in Bahnhöfen und Flüghäfen auch biometrische Gesichtserkennung betreiben können, um zum Beispiel gesuchte Terroristen zu fassen. Ein entsprechender Pilotversuch im Berliner Bahnhof-Südkreuz zeigte, dass die Technik inzwischen einsatzreif ist.

Im Januar legte Seehofer einen ersten Referentenentwurf vor, den allerdings das Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) abblockte. Im Sommer scheiterte ein abgespeckter Entwurf am Widerstand von SPD-Chefin Saskia Esken. Seehofer hatte deshalb intern das Projekt wohl schon begraben.

Knackpunkt: Verschlüsselte Messengerdienste

Doch dann verhandelten die Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD ohne das Ministerium und fanden einen nochmals abgespeckten Kompromiss, den sie bis zur Bundestagswahl im nächsten Herbst umsetzen wollen. Federführend waren hierbei die Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD). Die größten Streitpunkte wie die Gesichtserkennung fehlen in ihrem Eckpunktepapier. Auch die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten (Onlinedurchsuchung) soll der Polizei nicht erlaubt werden.

Erstmals soll die Bundespolizei aber Telefone, Email- und SMS-Verkehr abhören oder mitlesen dürfen, um Straftaten zu verhindern. Es geht hier um Maßnahmen im Einzelfall mit Richtervorbehalt. Bei Landespolizeien ist präventives Abhören schon länger erlaubt. Die Bundespolizei durfte Telekommunikation dagegen bisher nur zur Strafverfolgung überwachen.

Wenn verschlüsselt kommuniziert wird, soll die Bundespolizei künftig die so genannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) nutzen dürfen – allerdings nur, wenn es um die Verhütung von Menschenhandel und die geplante Einschleusung von Ausländern geht. Bei der Quellen-TKÜ platziert die Polizei eine Spähsoftware auf dem Computer oder dem Smartphone der Zielperson, die die Telekommunikation an der Quelle abgreift, bevor sie verschlüsselt wird.

Ob die Bundespolizei die Quellen-TKÜ auch bei verschlüsselten Messenger-Diensten einsetzen darf, geht aus dem Eckpunktepapier, das der taz vorliegt, nicht hervor. Bei Messengern ist die Quellen-TKÜ besonders umstritten, weil die Spähsoftware hier nicht nur laufende Kommunikation abfängt, sondern auch auf gespeicherte Nachrichten auf der Festplatte zugreifen muss. Zur Strafverfolgung ist dies allerdings bereits seit 2017 erlaubt.

Spektakulär klingt, dass die Bundespolizei nun auch die Befugnis zum „finalen Rettungsschuss“ erhalten soll. Es geht dabei um die Erlaubnis, zum Beispiel einen Geiselnehmer im Bahnhof zu töten, wenn sonst keine andere Möglichkeit besteht, das Leben und die Gesundheit der Geisel zu retten. Faktisch haben solche Befugnisse aber nur symbolischen Wert, weil Polizisten sich auch im Dienst auf die allgemeinen Rechte zu Notwehr und Nothilfe berufen können.

Im Lauf dieser Woche wollen sich die Innenpolitiker mit Minister Horst Seehofer über das weitere Vorgehen verständigen.

Info: https://taz.de/Mehr-Rechte-fuer-Bundespolizei/!5734697


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netzpolitik.org, 30.11.2020 um 08:33 Uhr - - in Überwachung

BND-Gesetz  -  Ausspähen unter Freunden wird legalisiert und ausgeweitet

Zitat: Die Bundesregierung arbeitet weiter an einem neuen BND-Gesetz. Im Mai kippte das Bundesverfassungsgericht das erst vier Jahre alte Gesetz für den deutschen Auslandsgeheimdienst. Vor zwei Monaten verschickte das Kanzleramt einen ersten Entwurf für eine Neufassung an die Ministerien. Jetzt hat das Kanzleramt eine neue Version an Interessenverbände versendet, die wir wieder in Volltext veröffentlichen.

Die Referent:innen in der Regierungszentrale haben Einiges überarbeitet, aber die Stoßrichtung bleibt: Alles, was der BND macht, wird legalisiert und ausgeweitet. Der Geheimdienst soll spionieren und abhören: mit „strategischer“ Massenüberwachung, Abschnorcheln von Internet-Leitungen und Hacken von Telekommunikations-Anbietern.

Fantasiegrenze: Ein Drittel der weltweiten Kommunikation

Seit 2001 musste der BND seine Massenüberwachung auf 20 Prozent einzelner Kommunikations-Leitungen beschränken. Schon diese Regel hintertrieb der Geheimdienst mit eigentümlichen Rechtsauffassungen. Seit 2016 darf der BND statt einzelnen Leitungen vollständige Telekommunikationsnetze abhören, ganz ohne Mengenbeschränkung.

Laut Bundesverfassungsgericht geht das nicht, die Richter:innen fordern „einschränkende Maßgaben zum Volumen“. Das Kanzleramt hat eine „Volumenbegrenzung auf höchstens fünfzig Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“ vorgeschlagen – die Hälfte aller Kommunikation weltweit. Dieser Wert ist so hoch, dass der BND ihn nie erreicht. Viele Akteure haben den Vorschlag kritisiert, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Jetzt hat das Kanzleramt den Wert verringert, auf 30 Prozent sämtlicher Kommunikation der Welt. Das ist immer noch unvorstellbar viel und weit mehr, als der BND überhaupt abhören kann. Auch der neue Wert ist also keine wirksame Beschränkung, wie sie das oberste Gericht gefordert hat.

Mobilfunk- und Internetanbieter hacken

In Deutschland kann der BND Kommunikations-Anbieter verpflichten, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. So müssen zum Beispiel Deutsche Telekom und der Internet-Knoten DE-CIX riesige Datenmengen an den BND leiten. In anderen Ländern kann der deutsche Geheimdienst Anbieter nicht zur Zusammenarbeit verpflichten, freiwillig tun das aber nur wenige.

Also überwacht der Geheimdienst Kommunikations-Anbieter auch gegen deren Willen. In Zukunft soll der BND solche Anbieter einfach hacken und die Daten heimlich ausleiten. Im Entwurf heißt es:

Soweit dies zur Durchführung strategischer Aufklärungsmaßnahmen nach Absatz 1 erforderlich ist, darf sich der Bundesnachrichtendienst mit technischen Mitteln Zugang zu informationstechnischen Systemen eines ausländischen Telekommunikations- oder Telemediendienstanbieters im Ausland auch ohne dessen Wissen verschaffen und personenbezogene Daten, die dieser anlässlich der Erbringung seines Dienstes verarbeitet, aus der laufenden Kommunikation erheben.

Als Edward Snowden nachwies, dass die Geheimdienste von USA und Großbritannien genau das tun, war das noch ein Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung so etwas einfach.

Inhaltsdaten, Bestandsdaten, Verkehrsdaten

Der BND zapft demnach offiziell oder heimlich rohe Internet-Datenströme an, bis zu 30 Prozent aller Internet-Kommunikation weltweit. Diese riesigen Datenmengen verarbeitet der Geheimdienst auf seiner Hard- und Software.

Kommunikations-Inhalte wie E-Mails oder Telefonate speichert der BND, wenn ein „Selektor“ anschlägt, also wenn die Kommunikation konkrete Merkmale wie Inhalte, Sender/Empfänger oder technische Kenndaten enthält. Laut Eigenaussage speichert der BND auf diese Weise 270.000 Kommunikations-Inhalte jeden Tag, also drei pro Sekunde.

Andere Datentypen wie Bestandsdaten und Verkehrsdaten speichert der BND fast vollständig. Manche dieser Metadaten – etwa von Deutschen – muss der Geheimdienst vorher herausfiltern, das passiert oft mehr schlecht als recht. Das Kanzleramt will dem BND jetzt erlauben, noch mehr Metadaten zu speichern.

Verkehrsdaten von deutschen Staatsangehörigen

Eigentlich darf der BND die Verkehrsdaten von Deutschen nicht speichern und verarbeiten. Dieses Verbot gilt aber nicht für „Maschine-zu-Maschine-Kommunikation“, wie Geräte im „Internet-der-Dinge“ oder wenn ein Handy mit einem Mobilfunknetz kommuniziert.

Der BND darf auch Metadaten Deutscher speichern, wenn er personenbezogene Daten „unkenntlich“ macht, also „verhasht“. Der Geheimdienst kann die Verkehrsdaten ganzer Mobilfunk- und Internetanbieter vollständig auf Vorrat speichern, wenn er deutsche Telefon- und Gerätenummern als Hashwert statt Klartext speichert.

Diese Regeln folgen einem weiteren höchstrichterlichen Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass es keine „Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten von deutschen Staatsangehörigen“ gibt. Statt das Treiben des BND zu verbieten, wird das Gesetz an die Praxis der Geheimdienste angepasst.

Bundesregierung ist sich weitgehend einig

Das neue Gesetz ist sehr umfassend, der Entwurf ist 139 Seiten lang. Das alte BND-Gesetz von 2016 war in vielen und grundlegenden Punkten verfassungswidrig, deshalb werden große Teile des Gesetzes vollständig neu geschrieben. Das zur Zeit geltende BND-Gesetz besteht aus 36 Paragrafen. Davon sollen nur die ersten beiden Abschnitte bestehen bleiben, die Paragrafen 19 bis 62 werden neu gefasst.

Dementsprechend enthält das Gesetz viele weitere relevante Punkte. Das betrifft beispielsweise die Weitergabe der überwachten Daten an Behörden im In- und Ausland oder Hacking-Befugnisse gegen IT-Geräte. Einen großen Teil nimmt die Aufsicht über den BND ein, die Rechtskontrolle soll ein neuer „Unabhängiger Kontrollrat“ übernehmen. Auch dieser Vorschlag wurde bereits wiederholt kritisiert.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden relevante Akteur:innen Positionen und Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Substantielle Änderungen sind jedoch unwahrscheinlich. Die Bundesregierung hat sich in den grundlegenden Punkten bereits geeinigt. Noch im Dezember will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden und auf den Weg bringen.


Hier der Gesetzentwurf in Volltext:


Datum: 25. November 2020 ...   ...weiterlesen über den Link!

Info: https://netzpolitik.org/2020/bnd-gesetz-ausspaehen-unter-freunden-wird-legalisiert-und-ausgeweitet/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

06.12.2020

Unsaubere Geschäfte der Gates-Stiftung
Kinder verseucht, aber gegen Masern geimpft

sueddeutsche.de, vom 17. Mai 2010, 20:54 Uhr, von Sonja Zekri

Wo kommt das viele Geld her, dass Gutmensch Bill Gates und Gattin unter die Armen der Welt streuen? Eine Liste zeigt, dass die Millionen für gute Taten verdient werden mit Aktien dubioser Unternehmen.

Zitat: Es ist ein Weltverbesserungskosmos, wie man ihn noch nicht gesehen hat: Die Bill and Melinda Gates Stiftung besitzt 24,5 Milliarden Euro, sie wird - dank der märchenhaften Spende des amerikanischen Investors und zweitreichsten Mannes der Welt, Warren Buffett, in wenigen Jahren über 50 Milliarden Euro verfügen, und damit über ein Vermögen, das die Bruttosozialprodukte von 70 Prozent aller Länder der Welt übersteigt. Und nichts anderem dient dieses Geld als dem Kampf gegen Elend, Unwissenheit und Krankheit. Nun ja, fast nichts anderem.

Zitat: Zwar hat die Stiftung im Jahr 2005 knapp 1,1 Milliarden Euro ihres Stiftungskapitals für Stipendien von Darfur bis Washington D.C. ausgegeben, für Bibliotheken, Katastrophenhilfe, Grundlagenforschung in Disziplinen wie der Infektionsbiologie, die fast ausschließlich auf die Gelder aus Seattle bauen. Dies aber betrifft nur fünf Prozent des Vermögens. Den gigantischen Rest investiert die Stiftung. Und da liegt das Problem.

Was von Kritikern der Stiftung seit Jahren angeprangert wird, hat nun die Los Angeles Times in einem umfassenden Bericht zusammengetragen, der den globalen Wohlfahrtskonzern in etwas anderem Licht erscheinen lässt: Die Stiftung besitzt Aktien an Firmen, die alle Standards sozialer Verantwortung brechen, weil sie die Umwelt zerstören, ihre Angestellten diskriminieren oder die Rechte der Arbeitnehmer verletzen. Zum Beispiel in Nigeria. Hier fördert die Gates-Stiftung für 167 Millionen Euro ein Impfprogramm gegen Kinderlähmung und Masern. Zugleich aber besitzt sie Anteile an einer Öl-Firma des italienischen Eni-Konzerns, der wie viele Firmen im Niger-Delta, überschüssiges Öl in einer riesigen Flamme abfackelt - und einen Regen von 250 giftigen Substanzen auf Mensch und Umwelt niedergehen lässt. So bekommen Kinder Atemwegserkrankungen, die dank der Gates-Stiftung gegen Masern geimpft werden.

325 Millionen Euro hat die Gates-Stiftung nach Angaben der Times in Konzerne wie Eni, Royal Dutch Shell, Exxon Mobil oder das französische Total investiert, ,,Unternehmen, deren Flammen das Delta so stark verseuchen, wie es in Amerika oder Europa niemals geduldet würde'', so die Times. Die Stiftung besitze Anteile von Firmen, die zu den schlimmsten Umweltsündern in Amerika und Kanada gehören, etwa Dow Chemical. Während sie insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Kampf gegen Aids ausgegeben hat, verdient sie ein Vermögen durch Aktien von Pharma-Unternehmen, die ihre Aids-Medikamente so teuer verkaufen, dass sie für die Patienten etwa in Afrika unerschwinglich sind. Paul Hawken, Direktor des Natural Capital Institute, das Investitionen untersucht, nennt es ein ,,schmutziges Geheimnis''.

Andere, kleinere Stiftungen achten inzwischen verstärkt darauf, dass sie ihr Vermögen in Unternehmen mit hohen ethischen oder ökologischen Standards anlegen. Die Gates-Stiftung aber, die, wie es der Berater der Rockefeller-Stiftung ausdrückte, durch ähnliche Prinzipien eine geradezu ,,seismische Verschiebung'' in der Welt der Philanthropie auslösen könnte, hat sich zu diesen Fragen bislang nicht einmal geäußert. Und so mehren sich - bei aller Begeisterung über die gewaltigen Fortschritte, die die Stiftung ermöglicht - die Zweifel an einem Wohlfahrtsimperium, das mit vollen Händen Stipendien vergibt, um die Welt zu verbessern, aber dieser durch ihre Investitionspolitik zugleich schadet.

Dass man sich innerhalb der Stiftung des Widerspruches bewusst ist, zeigt eine Maßnahme, die wohl kosmetisch gemeint ist, aber noch schlimmere Folgen haben könnte. Seit einiger Zeit schon werden der karitative und der investive Zweig strikt getrennt. Nun verkündete die Stiftung, man wolle den letzteren Teil auslagern in einen eigenen Trust. So könnte er unabhängiger wirtschaften. Nicht zum ersten Mal übrigens fällt ein Schatten auf ein so edles Unternehmen. Die Nobel-Stiftung, die jedes Jahr das Preisgeld für die wichtigsten Preise der Welt gibt, soll ihr Kapital in Aktien von Unternehmen angelegt haben, die Splitterbomben und Atomwaffen produzieren.

Info: https://www.sueddeutsche.de/kultur/unsaubere-geschaefte-der-gates-stiftung-kinder-verseucht-aber-gegen-masern-geimpft-1.96035


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Bill & Melinda Gates-Stiftung     -     Die Privatisierung der Weltrettung

fr.de, veröffentlicht am: 19.02.2017, 09:58, von Kathrin Hartmann
Die Bundesregierung schließt eine neue Vereinbarung mit der Bill & Melinda Gates-Stiftung zur Entwicklungszusammenarbeit. Die Kritik wächst.

Zitat: Wenn die Mächtigen in München das Schicksal des Planeten verhandeln, darf der reichste Mensch der Welt nicht fehlen: Auch Bill Gates ist bei der Sicherheitskonferenz. Der Microsoft-Gründer hat sich vom Software- zum Weltrettungs-Monopolisten entwickelt: Die Bill & Melinda Gates Foundation ist mit rund 40 Milliarden Dollar die vermögendste Privatstiftung der Welt. Sie vergibt Fördermittel von jährlich rund vier Milliarden Euro für Projekte und Forschung zur Armuts- und Hungerbekämpfung, Landwirtschaft und Gesundheit. Das hat dem Milliardär mit einem Vermögen von 85,2 Milliarden Dollar nicht nur viel Anerkennung gebracht, sondern auch Einfluss auf Regierungen, Universitäten und die Vereinten Nationen.

Info: https://www.fr.de/wirtschaft/privatisierung-weltrettung-11077887.html


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Kommentar  -   WHO und Pharmaindustrie: Spielplatz für Multimilliardäre

taz.de, vom 16. 2. 2019Die Weltgesundheitsorganisation lügt, wenn es um Folgen von Atomunfällen geht. Noch schlimmer: Sie befindet sich im Würgegriff von Kapitalinteressen.

Zitat: Als junger Medizinstudent war ich voller Bewunderung. Was für eine mächtige, weltumspannende Organisation, die so viel Gutes tut! Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte Gesundheit zum Grundrecht eines jeden Menschen, bezeichnete die Gesundheit aller Völker als Voraussetzung für Frieden, und definierte Gesundheit als den „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen“. 1948 wurde die WHO gegründet. Es ist ihr gelungen, die Pocken auszurotten. Die Kinderlähmung wurde massiv zurückgedrängt. Seit über 70 Jahren arbeitet die WHO also zum Wohle der Menschheit. Dachte ich jedenfalls.

Zum ersten Mal stutzig wurde ich 2008 auf einer internationalen Tagung über „Electronic Health“ in Wien, als ein WHO-Sprecher vom Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für Afrika schwärmte. Von gesundheitlichen Problemen in Afrika hatte ich schon viel gehört, aber dass die Elektronik dort einen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage leisten könnte, war mir neu. Na gut, dachte ich, Spinner gibt es überall.

Dann kam 2009 die Schweinegrippe. Gerüchte über Bestechlichkeit, sogenannte „Interessenskonflikte“ wurden laut. Die WHO erklärte diese eher harmlose Infektionskrankheit zu einer Pandemie der höchsten Gefährlichkeitsstufe und schuf damit einen grandiosen Markt für unwirksame Grippemedikamente und eine umstrittene Impfung. Deutschland, Frankreich, England und weitere europäische Staaten hatten Verträge mit Impfstoffherstellern wie Novartis, Sanofi oder Glaxo abgeschlossen, mit denen sie sich zum Ankauf des Schweinegrippen-Impfstoffs verpflichteten, wenn die WHO die höchste Pandemie-Warnstufe ausrufen würde.

Die Bild-Zeitung posaunte am 21. 10. 2009 die Schlagzeile eines „Schweine­grippen-Professors“ ins Land, der 35.000 Tote in Deutschland vorhersagte. So kam es außerdem noch zu tonnenweisen Ankäufen von „Grippemedikamenten“, etwa Tamiflu. Alle Warnungen seriöser Wissenschaftler, dass diese Medikamente nichts helfen, sondern im Gegenteil mit ernsten unerwünschten Wirkungen zu rechnen sei, wurden ignoriert. Am Ende machte ein britischer Unterhausabgeordneter den Vorschlag, die Tabletten anstelle von Streusalz zu verwenden, denn der Winter 2009 war in Großbritannien eisig.

Geheimvertrag mit Atomenergie-Behörde IAEO

In Liberia, in Guinea und in Sierra Leone kam es 2014 zu einer Ebola-Epidemie, in deren Verlauf über 10.000 Menschen starben. Trotz rechtzeitiger Warnungen setzten die Hilfsmaßnahmen der WHO viel zu spät ein, wurden aber sogleich hektisch, als eine Beeinträchtigung des internationalen Flugverkehrs drohte. Der Schutz der westlichen Welt vor unkontrollierbarer Ausbreitung stand obenan, die betroffenen drei ärmsten Ländern der Welt wurden komplett isoliert. Die erschütternde medizinische Katastrophe selbst hingegen war zunächst kein Grund für die WHO, zu intervenieren.

Es gibt einen Geheimvertrag zwischen der WHO und der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEO aus dem Jahre 1959, der die WHO verpflichtet, nichts zu veröffentlichen und nichts zu propagieren ohne vorherige Genehmigung durch die IAEO. Warum hat die WHO weder in 33 Jahren seit der Katastrophe von Tschernobyl noch in 8 Jahren seit der Katastrophe von Fukushima die „Gesundheit aller Völker“ zur Maxime ihres Handelns gemacht? Weil sie sich vertraglich zu Desinformation, Bagatellisierung und Abwiegelei verpflichtet hat! Selbst die Dokumente von zwei UN-Konferenzen zum Thema Tschernobyl, die 1995 in Genf und 2001 in Kiew stattfanden, werden von der WHO bis heute geheim gehalten. Denn laut IAEO sind durch die Folgen von Tschernobyl „weniger als 50 Tote“ zu beklagen. Da ist ein weiterer Kommentar überflüssig.

In den 90er Jahren froren viele Regierungen ihre Beiträge zur WHO ein, einige stellten die Zahlungen ganz ein. In dieser für die WHO existenziellen Phase traten edle Ritter auf den Plan, an erster Stelle die Bill-and-Melinda-Gates-Stiftung. Fern von demokratischer Legitimation durch die Vereinten Nationen erklärte die Gates-Stiftung Malaria, Tuberkulose und Aids zu den drei Hauptgeißeln der Menschheit und stellte – nicht nur der WHO – Milliarden von Dollar für die Forschung und Entwicklung von Medikamenten zur Verfügung. Es steht außer Frage, dass sie damit sehr viel Gutes taten.

Je nachdem, wie man es berechnet, wird der Etat der WHO aber inzwischen zu mindestens 50 Prozent, unter Einbeziehung der PPP-Initiativen sogar zu 80 Prozent von Stiftungen, NGOs und Privatleuten bestritten. Deren Mittel sind zweckgebunden. Selbst wenn es gute Zwecke sind, so hat die WHO damit ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit verloren.

Doppelter Profit durch Krankheits-Verursachung und Heilung

Die Gates-Stiftung hält Aktien von Nahrungsmittel-, Alkohol- und Pharmakonzernen. Je höher deren Gewinne sind, desto mehr Geld hat die Stiftung. Die WHO müsste, entsprechend ihrem Auftrag, gegen das aggressive Marketing der Hersteller von Junkfood voller Zucker, Fett und Salz vorgehen. Sie würde damit aber an dem Ast sägen, auf dem sie sitzt. Nahrungsmittelkonzerne sorgen dafür, dass sich Übergewicht, Gefäßkrankheiten und Diabetes auf der ganzen Welt immer mehr ausbreiten, um anschließend mit der Pharmaindustrie die „Lösungen“ dafür gewinnbringend zu verkaufen. Die Eroberung der WHO durch Konzerne und Stiftungen ermöglicht auf diese Weise doppelten Profit, einmal bei der Verursachung von Krankheiten und dann an deren Behandlung.

Fazit: Mit Electronic Health für Afrika machte sich die WHO lächerlich, mit der Schweinegrippen-Hysterie sorgte sie für Milliardenumsätze der Pharmaindustrie, bei der Ebola-Epidemie reagierte sie viel zu spät, und in Fragen der Kernkraft und der Atomstrahlung belog und belügt die WHO die Welt nach wie vor. Heute ist sie ein Spielplatz für Multimilliardäre, die sich die Weltgesundheitspolitik als Hobby und als Geschäftsmodell gewählt haben.

Info: https://taz.de/Kommentar-WHO-und-Pharmaindustrie/!5570364

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06.12.2020

Hier noch die Einladung zu einer Online-Diskussion zum Thema "Coro- na und linke Kritik(un)fähigkeit" am 7. Dezember von 19 - 20.30 Uhr.

freitag.de, Die Online-Veranstaltung findet hier statt: https://meet.jit.si/gesprächcorona

Corona und linke Kritik(un)fähigkeit
Corona und die Linke Erfreulicherweise gibt es jetzt auch Versuche, sich den Corona-Zuständen mit den Mitteln der Ideologiekritik zu nähern.

Zitat: Wird der Corona-Notstand eine Dauerwelle? Und was bleibt von unseren erkämpften Grundrechten und der Art, wir bisher gelebt haben übrig? Diese Fragen stellen sich immer Menschen. Auch solche, die erfreulicherweise Abstand halten von Querdenker*innen und Irrationalist*innen aller Coleur. Aber sie wollen sich nicht mehr mit dem Spruch abspeisen lassen, dass die Corona-Maßnahmen alternativlos sind. Die TINA-Politik (there ist no alternativ) haben wir schließlich lange genug von den Exponent*innen des Kapitalismus gehört. Es ist erfreulich, dass die Wochenzeitung Freitag für eine Diskussion über Corona und die Folgen Raum gibt. Damit ist er ein Solitär in der gegenwärtigen Presselandschaft. Dabei zeigt sich an zahlreichen Leser*innenbriefen in Taz, junge Welt, aber auch der Monatszeitung Konkret, dass viele Leser*innen eine kritische Diskussion übe Corona und die Folgen wollen.

Hier soll auf eine Radiosendung hingewiesen werden, auf der Jeniffer Benett verschiedene Interviews zum Thema Corona und Pandemie gesammelt hat.

https://cashmereradio.com/episode/d-i-y-church-the-return-of-32-wellen-von-corona-mit-jennifer-bennett/

Hier noch die Einladung zu einer Online-Diskussion zum Thema

"Corona und linke Kritik(un)fähigkeit" am 7. Dezember von 19 - 20.30 Uhr.


Corona und die Folgen bestimmen wieder den Lebensalltag. Handelt es sich um die zweite Welle oder ist Corona längst zur Dauerwelle geworden, zu einer Krise, die das Leben in vielerlei Hinsicht entscheidend verändern wird?

Was bedeutet diese Krise für Einzelne und welche gesellschaftlichen Auswirkungen lassen sich beobachten?

Tausende Kritiker*innen der Coronamaßnahmen gehen gemeinsam mit Rechten jeglicher Couleur auf die Straße, bei sogenannten Hygiene- und Querdenkerdemonstrationen. Wie reagieren Linke darauf? Und was wird aus einer linken Kritik an Staat, Konzernen und bürgerlicher Gesellschaft, wenn plötzlich staatlich approbierte Virolog*innen als unhinterfragte Wahrheitsinstanz auftreten und alle Hoffnungen auf der Pharmaindustrie zu ruhen scheinen?

Ist die Kritik an autoritärer Staatlichkeit suspendiert, wenn ein scheinbar naturwissenschaftliches Ereignis keine Diskussion zulässt? Ist nicht spätestens seit den Schriften von Michel Foucault bekannt, dass Biopolitik auch ein Teil von Staatlichkeit ist? Muss da eine Antifa die Einhaltung der Hygieneregeln anmahnen oder gibt es auch in Zeiten von Corona Raum für linke Kritik und Zweifel an vermeintlichen Alternativlosigkeiten?

Darüber diskutieren:

• Anne Seeck, die sich mit den (psycho)sozialen Folgen der Corona-Maßnahmen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen beschäftigt hat. Sie ist seit Jahrzehnten aktiv in der Erwerbslosenbewegung und anderen sozialen Bewegungen.

• Gerhard Hanloser, der in den letzten Monaten einige Hygienedemonstrationen beobachtet und darüber unter anderem im Neuen Deutschland und der Wochenzeitung Freitag geschrieben hat. Dabei hat er genauer hingeschaut und hat Klischeebegriffe wie „Covidioten“ vermieden.

• Peter Nowak, Mitherausgeber von „Corona und die Demokratie. Eine linke Kritik“, der auf der Onlineplattform Telepolis regelmäßig kritische Beiträge veröffentlicht. Dort stellt er auch immer wieder Initiativen vor, die auch in Zeiten von Corona linke Praxis unter erschwerten Bedingungen praktiziert haben.

• Elisabeth Voß, die seit Jahrzehnten zu solidarischen Ökonomien und Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft schreibt und berät. In den letzten Monaten hat sie auch zu Corona recherchiert und kritische Fragen zum Umgang der Linken mit der Krise gestellt.

Info: https://www.freitag.de/autoren/peter-nowak/corona-und-linke-kritik-un-faehigkeit

05.12.2020

Letztinstanzliche Urteile     -     Gerichte verbieten "Querdenken"-Demos

tagesschau.de, Stand: 05.12.2020 13:46 Uhr

Für heute geplante "Querdenken"-Demonstrationen in Bremen und Mannheim sind letztinstanzlich verboten worden. Nach Ansicht von IMK-Chef Maier sind auf solchen Demos ein Drittel Rechtsextremisten.

Zitat: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer für heute in Bremen geplanten "Querdenken"-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen Eilantrag der Veranstalter ab. Die Entscheidungen der Behörden und Gerichte in Bremen seien im Rahmen des Eilverfahrens nicht zu beanstanden, teilte ein Sprecher der ARD-Rechtsredaktion mit.

Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes. Die Vorinstanzen hatten ihre Entscheidungen unter anderem mit der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot.

So argumentierte nun auch das Karlsruher Gericht: "Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten" sei. Zum einen sei am geplanten Demo-Ort erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer. Zum anderen sei aufgrund der Erfahrungen bei vorangegangenen Demos die Einhaltung von Hygienevorschriften nicht zu erwarten.

Corona-Proteste    Ein neuer Extremismus?    Der Verfassungsschutz hat die Corona-Proteste analysiert und sieht die Gefahr eines neuen Extremismus.27.11.2020

Bremer Behörde untersagte auch Ersatzkundgebungen

Bei der Demonstration der Initiative "Querdenken 421" unter dem Motto "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" waren bis zu 20.000 Teilnehmer erwartet worden. Die Polizei bereitete sich auf einen Großeinsatz vor. Sie hatte angekündigt, ausgesprochene Verbote durchzusetzen. An verschiedenen Stellen in Bremen sind Wasserwerfer der Polizei stationiert.

Das Bremer Ordnungsamt untersagte am Freitag auch für heute angemeldete Ersatzkundgebungen sowie jegliche Eil- und Spontanversammlungen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer sagte: "Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden."

Auch Mannheimer Demo endgültig verboten

Auch die in Mannheim geplanten "Querdenken"-Demonstrationen wurden endgültig verboten. Der Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Das Gericht begründete die Abweisung der Beschwerde mit widersprüchlichen und vagen Äußerungen des Organisators in der Öffentlichkeit, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle. Daran bestehen laut Gericht "durchgreifende Zweifel".

Die Richter folgten der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar.

Radikalisierung der Corona-Proteste    "Es entstehen Gegengemeinschaften zur Politik"    In der Corona-Protestbewegung werden rechtsextreme Tendenzen stärker, sagt Forscher Quent im Interview.24.11.2020

Maier: Ein Drittel der Demonstranten sind rechtsextrem

Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) Georg Maier gehört bei "Querdenken"-Demonstrationen im Schnitt etwa ein Drittel der Teilnehmer zur rechtsextremen Szene. "Das merkt man an Symbolen und Fahnen, die dort auftauchen", sagte der Thüringer Innenminister der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Unter den Kritikern der Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern seien auch Impfgegner und Verschwörungstheoretiker, bei denen die Grauzone hin zum Rechtsextremismus beginne. Rechtsextremisten würden immer wieder Anschluss an andere gesellschaftliche Kreise wie Rechtsrock, Jugendkultur, Kampfsport oder die Fußball-Fanszene suchen. "Jetzt wittern die Rechtsextremisten Morgenluft und die Chance, durch die 'Querdenken'-Protestbewegung in viel größere Schichten vorzudringen", warnte Maier anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche.

IMK-Chef Maier    Ein Drittel auf "Querdenken"-Demos rechtsextrem    IMK-Chef Maier glaubt, dass unter den "Querdenken"-Demonstranten ein Drittel Rechtsextremisten sind.mehr

Maier fordert strengere Kontrollen

Der SPD-Politiker sprach sich dafür aus, dass die Polizei schon im Vorfeld von "Querdenken"-Demonstrationen verhindert, dass Extremisten aus anderen Teilen Deutschlands anreisen. Mit Blick auf die zunehmende Gewalt im Umfeld der Demonstrationen sagte Maier, die Polizei müsse, "wenn nötig, die Teilnehmer streng kontrollieren" - etwa auf Waffen.

Zudem müsse der Verfassungsschutz die Bewegung überprüfen. Wenn genug Beweise vorlägen, dass "Querdenken" eine verfassungsfeindliche Organisation sei, "dann sollte, 'Querdenken' vom Verfassungsschutz beobachtet werden". Ähnlich hatten sich am Freitag Bremens Innensenator Ulrich Mäurer und der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer, geäußert.

Vernetzung mit Reichsbürgern   "Querdenken" im Visier des Verfassungsschutzes    Die "Querdenken"-Bewegung könnte nach rbb-Informationen ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz werden.03.12.2020

Bald ein Verdachtsfall für Verfassungsschutz?

Kramer rechnet damit, dass die Bewegung bald als Verdachtsfall eingestuft wird. Hintergrund sei ein Treffen von den Organisatoren der "Querdenken"-Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mit Angehörigen der Reichsbürgerszene in Saalfeld, sagte er.

Es sei zu beobachten, dass "Rechtsextremisten, Reichsbürger, Impfgegner und Verschwörungsfantasien" in der "Querdenken"-Bewegung "das Regiment übernehmen", nachdem sie zunächst nur als Trittbrettfahrer aufgetreten seien. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.

Mit Informationen von Frank Bräutigam und Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion

Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 05. Dezember 2020 um 14:00 Uhr.

Mehr zu diesem Thema:


Info: https://www.tagesschau.de/inland/querdenken-107.html

Kommentar: Mit dem Vorwurf "ein Drittel sind Rechtsextremisten" im Vorfeld belastet, werden auch nachdenkliche Menschen von der Teilnahme an den Protesten ausgeschlossen und die in- haltlich notwendige Diskussion, anhand wissenschaftlicher Fakten geführt, gleich mit!  Th. Bauer
mehr lesen
05.12.2020

Kirchenrebell Eugen Drewermann: 80 Jahre lang radikal | Sternstunde Religion | SRF Kultur

youtube.com, Sternstunde Religion vom 22.11.2020, #SRFKultur #SRFSternstunde #Religion
Eugen Drewermann zählt zu den umstrittensten und gleichzeitig bekanntesten Theologen im deutschen Sprachraum. Der 80-Jährige schaut als Kirchenkritiker und ehemaliger Priester auf ein bewegtes Leben zurück. Bis heute orientiert er sich am Einzelnen, die Institution hat das Nachsehen.

Zitat: 
Dass der Mensch doch endlich frei werde von seinen Ängsten, das gehört zu Drewermanns grössten Anliegen und seinen intensivsten Bemühungen. Bis heute. Und bis heute fährt er gut damit, denn Drewermann ist ausserhalb der römisch-katholischen Kirche ein viel gefragter Redner und eifriger Autor. Für die Institution Kirche ist er zeit seines Lebens unbequem – nicht zuletzt, weil er sich und seinen Analysen trotz aller Disziplinierungsmass-nahmen stets treu blieb. Es war 1991, als ihm der Erzbischof von Paderborn die kirchliche Lehrerlaubnis entzog. Ein Jahr später wurde er gar vom Priesteramt suspendiert. Mit seinen Analysen und Glaubenssätzen stehe Drewermann in direktem Widerspruch zur offiziellen Lehre, so das damalige Votum. Trotzdem trat Drewermann erst mit 65 Jahren aus der Kirche aus. Weshalb? Im Gespräch mit Olivia Röllin schaut er zurück in seine Kindheit, erzählt von den einschneidendsten Erlebnissen, beschreibt, weshalb Dostojewski ihm das Leben rettete und erklärt, weshalb Psychotherapie und Zuwendung besser sind als Strafe. Sternstunde Religion vom 22.11.2020
Info: https://www.youtube.com/watch?v=vio5Arg_n3g, Dauer: 57:32 Min.
04.12.2020

Corona-Impfungen     -    Gerüchte und irreführende Behauptungen   (ARD-Faktenfinder)

tagesschau.de, Stand: 04.12.2020 06:01 Uhr Von Wulf Rohwedder, Redaktion ARD-Faktenfinder

Sind die Impfstoffe ausreichend auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet?

Zitat: Impfstoffe werden üblicherweise in drei Phasen getestet: In der ersten Phase wird die Verträglichkeit an einer kleinen zweistelligen Zahl von Personen getestet. In der zweiten Testphase wird überprüft, ob die gewünschte Immunreaktion eintritt. In der dritten Phase wird festgestellt, ob der Impfstoff gegen eine Infektion hilft.


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Normalerweise laufen diese Phasen nacheinander ab - bei der Entwicklung des Impfstoffs gegen das Sars-Cov2-Virus werden diese jedoch teilweise auch parallel durchgeführt. Zudem hat die Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für einige Impfstoffkandidaten das "Rolling-Review"-Verfahren zugelassen. Dabei wird mit der Bewertung der klinischen Ergebnisse bereits begonnen, bevor alle erforderlichen Daten für einen Zulassungsantrag erhoben sind. Laut der EMA sollen dabei die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit unverändert hoch bleiben.

Kritiker bemängeln, dass durch die Verkürzungen der Test- und Zulassungsphasen, die sonst mehrere Jahre andauern, Aussagen über mögliche Spät- und Langzeitfolgen erschwert werden. Das EMA hat jedoch die Möglichkeit, eine bedingte Zulassung für zunächst ein Jahr zu erteilen, "wenn der Nutzen einer sofortigen Verfügbarkeit das Risiko, das von weniger als normalerweise erforderlichen Daten ausgeht, überwiegt." Fehlende Daten, etwa zur Langzeitwirksamkeit, müssen nachgereicht werden.

Verändert der Impfstoff das Genom des Geimpften?

Gegen das Sars-Cov2-Virus werden auch genbasierte Impfstoffe entwickelt. RNA-Impfstoffe bestehen meist aus sogenannter Messenger-RNA (mRNA) die eine Art Bauanleitung für Antigene enthält. Gelangt dieser Bauplan in eine menschliche Zelle, produziert diese die Proteine, was die gewünschte Abwehrreaktion des Körpers auslöst.


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Während bei DNA-Impfstoffen das DNA-Molekül zunächst in den Zellkern gelangen muss, ist das bei RNA-Impfungen nicht der Fall. Daher besteht auch nicht die theoretische Gefahr, dass diese in das Erbgut von Körperzellen integriert wird. Aktuell ist kein DNA-Impfstoff gegen das Sars-Cov2-Virus in der dritten Testphase.

Gen-Impfstoffe wirken zudem nur auf einige wenige Zellen im Körper ein, nicht auf das Erbgut des Geimpften. Zudem vermehrt sich die Anzahl dieser Körperzellen nicht. Die Behauptung, dass DNA- oder RNA-Impfungen das Erbgut eines Menschen, also seine Keimbahn verändern, ist daher falsch.

Können die Impfungen Autoimmunkrankheiten und Krebs auslösen?

Bei DNA-Impfstoffen besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die in die Zelle verbrachte DNA in das eigentliche Erbgut der Wirtszelle eingebracht wird. Als mögliche Folgen werden eine verstärkte Tumorbildung oder Autoimmunreaktionen befürchtet. Allerdings befindet sich wie gesagt aktuell kein DNA-Impfstoff in der dritten Testphase.

Bei Autoimmunreaktionen greift das Immunsystem körpereigene Strukturen an, die fälschlicherweise als Fremdkörper identifiziert werden. Dafür müssen aber Impfstoffbestandteile und körpereigene Substanzen ähnliche molekulare Struktur haben. Diese - extrem seltenen - Autoimmunreaktionen gibt es jedoch auch bei anderen Impfformen und bei Virusinfektionen.  Impfrisiken im Faktencheckdlf

Gefährden oder verhindern die Impfstoffe Schwangerschaften?

Probanden von Genimpfstoffstudien müssen erklären, dass sie nicht schwanger sind und sich verpflichten, dass sie in der Testphase verhüten. Allerdings sind solche Vorbedingungen aus ethischen Gründen bei vielen Impfstoff- und auch anderen Arzneimittelstudien üblich. TrotzdZum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diesen Artikel em hat dieses Vorgehen das Gerücht genährt, dass die Impfstoffe die Schwangerschaft beeinflussen, das Erbgut des Kindes verändern oder gar Unfruchtbarkeit auslösen könnten.

mRNA-Impfstoffe wirken nur auf wenige Körper- beziehungsweise Muskelzellen im Bereich der Einstichstelle ein. Auch bei diesen bleibt die DNA intakt. Eine Veränderung der Eizellen oder Spermien findet somit nicht statt.


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Die Behauptung, mRNA-Impfstoffe könnten Frauen dauerhaft unfruchtbar machen, ist ebenfalls nicht stichhaltig. Laut einer These würden die in den Spikes des Virus' enthaltene und durch die Zellen nach Gabe des mRNA-Impfstoff reproduzierten Proteine denen gleichen, die für das Einnisten der Eizelle in die Plazenta notwendig sind. Die daraufhin gebildeten Antikörper würden somit auch die Eizellen-Proteine angreifen und so eine Schwangerschaft verhindern.

Lennart Randau, Professor für Mikrobiologie an der Universität Marburg und Leiter der Studiengruppe RNA-Biochemie der Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie, hält die These für abstrus: Dafür sei das Spike-Protein viel zu spezifisch für das Sars-Cov2-Virus. "Es ist das Strukturprotein mit der höchsten Divergenz und wurde unter anderem zur Minimierung der Kreuzreaktionen mit anderen Erkältungs- oder Durchfall-Coronaviren gewählt." Kreuzreaktionen mit Eizellenproteinen und auch theoretisch folgernd eine Unfruchtbarkeit nach einer überstandenen Infektion seien ihm nicht bekannt und auch nicht zu erwarten, erklärte er gegenüber dem ARD-faktenfinder.

Wird es eine direkte oder indirekte Impfplicht geben?

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun haben mehrfach versichert, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben wird. Verpflichtende Impfungen für bestimmte Personengruppen sind jedoch nach Paragraf 20, Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes möglich:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Dies muss jedoch genau begründet und auch vom Bundesrat genehmigt werden.


Kanzleramtschef Braun   Keine Impfpflicht gegen das Coronavirus   Immer wieder heißt es, eine Impfpflicht sei geplant - nun hat auch Kanzleramtschef Braun widersprochen.16.05.2020

  

Zudem gibt es Befürchtungen, dass es dadurch eine Art indirekte Impfpflicht geben wird, dass Menschen ohne Impf- oder Immunitätsnachweis von bestimmten Orten, Besuchen, Tätigkeiten oder Reisen ausgeschlossen werden. So will die australische Fluggesellschaft Qantas zumindest auf Interkontinentalflügen eine Impfpflicht für ihre Passagiere einführen. Mehrere Länder erwägen, Einreisen ohne nachgewiesene Impfungen zu untersagen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht warnt davor, Bürgerinnen und Bürgern ohne Impfschutz Nachteile im gesellschaftlichen Leben anzudrohen. Es handele sich "nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem auch eine ethische Frage, die wir sehr gründlich abwägen müssen", sagte sie der "Augsburger Allgemeinen".

Enthalten die Impfseren gefährliche Hilfsstoffe?

Viele, aber nicht alle Impfseren enthalten Hilfsstoffe, sogenannt Adjuvantien. Diese aktivieren durch Reizung das Immunsystem weiter und verstärken die Immunantwort auf den eigentlichen Impfstoff, sodass dieser in einer geringeren Dosis eingesetzt werden kann. Typische Adjuvantien sind Aluminiumhydroxid und bestimmte Fett-Wasser-Emulsionen. Ein Teil der Nebenwirkungen wird den Hilfsstoffen zugeschrieben, sie sind jedoch meist milderer Natur.

Adjuvantien sind selbst keine Arzneimittel, werden aber in Kombination mit dem jeweiligen Impfstoff getestet und zugelassen. Viele sind seit Jahren im Einsatz. Aktuell werden jedoch auch neue Hilfsstoffe entwickelt, unter anderem auch, um weniger abhängig von Präparaten zu sein, die aus gefährdeten Fischarten gewonnen werden.


Corona-Pandemie   Müssen Haie für den Impfstoff sterben?   Eine Tierschutzorganisation behauptet, dass die Entwicklung bis zu einer halben Million Tiere das Leben kostet.30.09.2020


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Info: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-impfung-109.html


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Eile mit Weile - Impfstoffhersteller stellen sich in der Corona-Krise dem Zeitdruck


Hannoversches Ärztemagazin, November 2020

Das Rennen um einen Impfstoff gegen Covid-19 ist in vollem Gange. Auch wenn es immer wieder Meldungen darüber gibt, welcher Stoff wann verfügbar sein könne: Realistisch scheint derzeit die Jahresmitte 2021. Das Ärztemagazin hat exklusiv mit den Verantwortlichen zweier namhafter Impfstoffproduzenten gesprochen:


Zitat: 

Angesichts der intensiven Auseinandersetzung der Medien mit dem Coronavirus und dessen möglicher Eindämmung und der Erwartung, die bei vielen Menschen besteht, stellt Dr. Andreas Neubert, Chief Scientific Officer bei IDT Biologika, eines klar: „Weder wir noch die anderen Hersteller lassen uns unter Zeitdruck setzen, auch wenn das öffentliche Interesse immens ist. Die Sicherheit der Menschen steht an oberster Stelle und wir müssen ausschlie- ßen, dass ein Impfstoff gefährliche Nebenwirkungen hat.“


Zuletzt war in zahlreichen Medien davon ausgegangen worden, dass es bereits gegen Ende des Jahres 2020 einen Impfstoff geben werde. Dabei muss allerdings zwischen unterschiedlichen Ansätzen differenziert werden:

Dem klassischen Impfstoff, bei dem eine Erbinformation in ein ungefährliches Trägervirus eingebracht wird, oder einem mRNA-Impfstoff. Letztere lassen sich schneller und in großen Mengen herstellen, doch gibt es hier noch viele Unwägbarkeitenetwa die, ob sich damit eine Immunisierung genauso erreichen lässt wie mit herkömmlichen Lebend-Impfstoffen. „Bei den klassischen Impfstoffen, wie wir sieauch gegen Mumps, Masern oder Röteln einset- zen, wird ein abgeschwächtes Impfvirus zur Immunisierung eingesetzt. Moderne gentech- nisch hergestellte Vektorimpfstoffe nutzen die genetische Information eines Oberflächenpro- teins des Krankheitserregers, die dann in ein Trägervirus eingebracht wird.


Ein Vektorimpfstoff kann praktisch in einer Zellkultur unendlich vermehrt werden und wird dann, entsprechend gereinigt, als Impfstoff verwendet. Auf diese Weise wird der Impfstoff biologisch produziert, was allerdings Zeit benötigt“, sagt Dr. Oliver Thomas, Head of Medical bei Sanofi-Pasteur. Sein Unternehmen rechnet damit, dass es ab Mitte 2021 Impfstoffdosen aus dieser Entwicklung gegen das Coronavirus in großer Zahl produzieren kann. Das wieder- um hängt von den drei klinischen Testphasen ab, die jeder Impfstoffkandidat durchlaufen muss. „Da können

wir tatsächlich einiges an Zeit sparen, aber nicht, indem wir die Phasen verkürzen oder aus- lassen! Wir überlappen vielmehr die Abläufe und erwarten, dass wir im Dezember in Phase drei starten können“, so Oliver Thomas. Bei IDT Biologika wurde gerade erst die Phase 1 ge- startet. „Das mag spät klingen, aber danach erfolgen in hoher Dynamik die nächsten klini- schen Phasen, trotzdem setzen wir natürlich auf Sicherheit. Wir rechnen mit der Zulassung und Produktion unseres Impfstoffs am Ende des Jahres 2021.“


Bleiben also noch die so genannten mRNA-Impfstoffe, bei denen auch chemische Reaktio- nen in der Produktion eingesetzt werden, und die darum als heiße Kandidaten für die Zulas- sung zu Jahresbeginn gelten, auch bei Sanofi-Pasteur: „Ziel ist es, Menschen direkt mit die- sem Botenstoff zu impfen in der Hoffung, dass die Körperzellen des Menschen selbst das Antigen produzieren, das das Virus neutralisiert. Damit sparen wir also den Umweg über die Produktion in Bioreaktoren“, schildert Oliver Thomas. Eine gute Nachricht kann sein Unter-nehmen bereits vermelden: Im Tierversuch erzielte die mRNA-Vakzine von Sanofi Pasteur bereits die gewünschten Immunreaktionen. Dennoch stellt er klar: „Es kommt letztlich nicht darauf an: Wer wird Erster? Denn bei acht Milliarden Menschen brauchen wir viele Hersteller, die diesen Bedarf decken müssen.“


Auch Andreas Neubert von IDT Biologika gibt zu bedenken, dass mRNA kein Wundermittel sei: „Damit wird im Vergleich zu Lebendimpfstoffen sozusagen eine andere Art der Immunität ausgebildet. Aber welche Art der Immunität wir letztendlich erzielen müssen, wissen wir alle noch nicht. Es kann sein, dass die mRNA-Stoffe sehr gut funktionieren. Es kann aber auch sein, dass eher ein konventionelles Produkt wie das unsere Vorteile bietet. Vor allem, wenn wir wieder nachimpfen müssen, so wie bei der Grippe.“ Denn natürlich stellt sich auch die Frage, ob gegen Corona künftig jährlich geimpft werden muss oder eine Impfung mehrere Jahre ausreicht. „Bisher sprechen die Anzeichen für die letztere Annahme, denn offenbar mu- tiert das Coronavirus binnen eines Jahres nicht so extrem wie Grippeviren“, so Sanofi-Exper- te Oliver Thomas.


Eine Rolle bei der Impfstoffforschung spielt auch, dass verschiedene Impfstoffkonzepte un- terschiedliche Schutzmechanismen ausbilden, schildert Andreas Neubert:Wir messen Immu- nität auf der einen Seite über Antikörper. Sie blocken das Virus und verhindern die Aufnah- me durch die Zellen, also die Infektion. Es gibt aber auch zelluläre Mechanismen, die infizier- te Zellen beseitigen und eine Erkrankung schneller abheilen lassen. Es ist also nicht so, dass Impfstoffe mit der gleichen Indikation einen gleichartigen Schutz vermitteln. Dazu kommt, dass auch unterschiedliche Applikationswege das Immunsystem unterschiedlich ansteuern können.“


Kompliziert wird das Ganze zusätzlich, weil das Coronavirus sich zunächst in Zellen auf der Schleimhaut vermehrt, die immunologisch nicht so gut geschützt sind. Dann greift das Virus auf die Zellen in der Lunge und in den Blutgefäßen über. Hier sind schützende Antikörper dann von Vorteil.

Sanofi-Pasteur will nach eigenen Angaben bis Ende 2021 rund eine Milliarde klassische Impf- dosen produzieren, darunter einen beträchtlichen Teil am deutschen Standort in Frankfurt-Hoechst.

IDT Biologika als reines Entwicklungsunternehmen hingegen setzt darauf, dass sich rasch in- dustrielle Partner für die Massenproduktion finden werden, wenn der Impfstoff aus Dessau seine bereits in Tiermodellen exzellente Wirksamkeit beim Menschen bewiesen hat.                                                                                                                                                           Detlev Karg


Kommentar: Von "Notfallzulassungen" und "Bedingte Zulassungen" für Covid-19 Impfstoffe war zu diesem Zeitpunkt wohl noch nicht die Rede!         Thomas Bauer

04.12.2020

In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich kann bislang von einer Übersterblichkeit keine Rede sein.

corona-transition.org, Veröffentlicht am 21. November 2020 von DP.

Eine Analyse der Corona-Transition Redaktion

Aussagekräftige Zahlen, welche einen Hinweis auf die Gefährlichkeit eines Virus geben können, sind in den Sterbestatistiken zu finden. Diese Tabellen enthalten sämtliche Sterbefälle – unabhängig von der Todesursache. Wäre also ein Virus aussergewöhnlich tödlich, würde dies in den Sterbestatistiken sichtbar.
Für unsere Analyse haben wir bewusst KEINE publizierten Zahlen von Gesundheitsämtern übernommen – zu unklar sind die Gründe dafür, woran ein Verstorbener tatsächlich verstorben ist.

Wir verglichen also die Sterbefälle des laufenden Jahres mit denen von 2015, dem heftigsten Grippejahr der letzten zehn Jahre. Die Daten stammen von den statistischen Bundesämtern der Schweiz, Deutschland und Österreich. Es liegen die Daten von Januar bis Ende Oktober vor.
Um zu ermitteln, wie viele Prozent der Bevölkerung jeweils verstarben, griffen wir auf die bekannte Wohnbevölkerung von 2015 zurück. Fürs laufende Jahr 2020 addierten wir aus der durchschnittlichen Zunahme seit 2015 den letzten bekannten Wert von 2019 dazu – selbstverständlich pro Monat gerechnet, also bis Ende Oktober.

1. Schweiz
2. Deutschland
3. Österreich


1. Die Schweiz im Detail:
Sterblichkeit 2020 im Vergleich zum Grippejahr 2015

 Sterbefälle 2015: 55’677 = 0,669 Prozent der damaligen Gesamtbevölkerung
 Sterbefälle 2020 (Ende Okt.) 51’212 = 0,591 Prozent der aktuellen Gesamtbevölkerung

Eine «Jahrhundertpandemie» sieht anders aus.
Deshalb hier ein kleiner Einschub als Zwischenbemerkung:

«Aussergewöhnlich hohe Übersterblichkeit in der Schweiz.» So lautete die Überschrift des Tagesanzeigers vom 17. November. Die Zahl derdesfälle der über 65-Jährigen sei – vom 2. bis 8. November (Woche 45) gegenüber dem langjährigen Erwartungswert gerechnet – dramatisch gestiegen.

Auch Swissinfo (SWI), der internationale Dienst der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft, titelte: «Zweite Covid-Welle führt zu hoher Übersterblichkeit». Die exponentiell ansteigende Kurve in der präsentierten Grafik von SWI ist eindrücklich:

Die Corona-Transition Redaktion wollte es genauer wissen und rechnete die Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) durch.

Das Ergebnis:
In der Woche 45 des laufenden Jahres starben tatsächlich 507 Menschen mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre – eine Steigerung von 36 Prozent. Aber – und das muss betont werden – solche Schwankungen auf Wochenbasis sind normal, will heissen: Der einzelne Wochenwert ist keineswegs repräsentativ. Vergleicht man nämlich die vierte Kalenderwoche im August (KW 35), so starben in diesem Jahr 105 Menschen weniger als 2015, ein Minus von 6 Prozent.

Ob diese Menschen am oder mit dem SARS-CoV-2 Virus gestorben sind, ist eine ganz andere Frage. Denn durch mehr Suizide, durch die Folgen der Massnahmen insgesamt, und der Tatsache, dass sich wie im Frühling viele PatientenInnen nicht mehr ins Spital trauen, kann es ebenso mehr Todesfälle geben – ebenso durch normale Grippeviren. Aber normale Grippetodesfälle werden vom Bundesamt für Gesundheit gar nicht mehr erfasst.

Einzelne Monate zu vergleichen, macht wenig Sinn, wie auch folgendes Beispiel zeigt: Vergleicht man nur den Monat April 2020 mit dem April 2015 so starben im laufenden Jahr 1’581 Menschen mehr. Damit hätten die Hauptmedien so titeln können: «Massive Übersterblichkeit – 30 Prozent! – im April wegen Coronavirus».

Doch solche Vergleiche verbreiten lediglich Panik in der Bevölkerung, weil sie die effektive Sterblichkeit – auf Monate gerechnet – nicht abbilden. Viele Medien hinterfragen diese Tatsache allerdings nicht. Ebensowenig die «Experten» der Corona-Taskforce des Bundes und die des Bundesamtes für Gesundheit. Denn sie bauen nach wie vor ein Schreckensszenario auf und fordern scharfe Massnahmen, ohne evidenzbasierte Argumente zu liefern.

2. Deutschland im Detail:
Sterblichkeit 2020 im Vergleich zum Grippejahr 2015

Im nördlichen Nachbarland sieht es ähnlich aus wie in der Schweiz.
Eine Einschränkung: Hier sind die Sterbedaten von Januar bis und mit Ende Juli berücksichtigt, das statistische Bundesamt Deutschlands, Destatis, hat noch keine aktuelleren Zahlen publiziert. Und die RKI-Zahlen bilden das Gesamtgeschehen nicht ab.

Was den Monat April betrifft, wie im obigen Beispiel aus der Schweiz, macht auch Destatis einen tendenziösen Vergleich auf Monatsbasis und schreibt in der Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020:
«Im gesamten April lag die Zahl der Gestorbenen mit derzeit etwa 83’800 gemeldeten Fällen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (+10%).»

Zur generellen Problematik des Vergleichs einzelner Monate: Siehe oben, Beispiel Schweiz.

Auf alle sieben Monate gerechnet ist in Deutschland keine Übersterblichkeit feststellbar, sondern das Gegenteil:

 Sterbefälle 2015: 562’763 = 0,685 Prozent der damaligen Gesamtbevölkerung
 Sterbefälle 2020 (Ende Juli): 556’450 = 0,676 Prozent der aktuellen Gesamtbevölkerung


3. Österreich im Detail:
Sterblichkeit 2020 im Vergleich zum Grippejahr 2015

Die Lage im östlichen Nachbarland der Schweiz ist vergleichbar mit den bereits erwähnten Ländern, diesmal liegen – wie bei der Schweiz – Sterbedaten für Januar bis Ende Oktober vor.

 Sterbefälle 2015: 69’689 = 0,808 Prozent der damaligen Gesamtbevölkerung
 Sterbefälle 2020 (Ende Okt): 68’955 = 0,772 Prozent der aktuellen Gesamtbevölkerung

Doch auch diese Fakten halten das österreichische Bundesministerium für Gesundheit nicht davon ab, jeweils nur die neuesten Fallzahlen ohne jeden Bezug zum Gesamtgeschehen zu veröffentlichen.


Fazit: (Datenstand Ende Oktober für Schweiz und Österreich / Ende Juli für Deutschland)
In allen drei Ländern starben 2020 bislang definitiv weniger Menschen als 2015, dem heftigsten Grippejahr der letzten 10 Jahre. In allen drei Ländern ist ein geringerer prozentualer Anteil der Verstorbenen an der aktuellen Gesamtbevölkerung eine Tatsache. Das Argument, dies sei den Massnahmen zu verdanken, ist von Studien und mit Beispielen aus anderen Ländern längst widerlegt.
Vor fünf Jahren gab es weder einen Maskenzwang, noch Abstandsregeln, noch Lockdowns – so wie in unterschiedlichem Masse ab Mitte März 2020. Und andauernd...
Wäre das SARS-CoV-2 Virus tatsächlich derart gefährlich, wie es uns die drastischen Massnahmen basierend auf konstruierten Schreckensszenarien glauben machen wollen, hätte es weit mehr Todesfälle geben müssen. In den offiziellen Statistiken dieser drei Länder sucht man sie vergebens – es gab sie nicht.


Quelle: BFS CH: Gestorbene in der Schweiz - 19. November 2020

Destatis DE: Genesis Online Datenbank - 19. November 2020

Statistik Austria: Gestorbene in Österreich - 19. November 2020

Info: https://corona-transition.org/in-der-schweiz-in-deutschland-und-in-osterreich-kann-bislang-von-einer

03.12.2020

Was steckt hinter der Corona-Politik?

multipolar-magazin.de, vom 2. Dezember 2020, von PAUL SCHREYER, Herausgegeben von Stefan Korinth, Paul Schreyer und Ulrich Teusch
Die öffentliche Debatte in Deutschland und anderswo scheint festgefahren: aus „Fallzahlen“ und „Inzidenzen“ folgen „Sachzwänge“ und „Maßnahmen“ – zumeist alternativlos. Kritiker sind „Leugner“, Widerspruch „unwissenschaftlich“. Was bleibt, ist das große Paradox, der sprichwörtliche Elefant im Raum: Die vorliegenden Daten zur Tödlichkeit des Virus, zur Übersterblichkeit, zur Intensivbettenbelegung, zur Infektiosität von Asymptomatischen und zur Aussagekraft des PCR-Tests rechtfertigen die politischen Entscheidungen nicht ansatzweise. Der Eindruck, dass es bei all dem nicht um den Gesundheitsschutz geht, verstärkt sich. Was aber motiviert dann die von Regierungen in aller Welt energisch durchgesetzten Freiheitsbeschränkungen?


Zitat: Offiziell scheint die Situation im Jahr 2020 eindeutig und klar – die Welt befindet sich im Ausnahmezustand und das mit Recht, denn ein neues Virus bedroht alle. Nur Vereinzelung, Isolation, Maske und Impfstoff können die Menschen retten, denn – so erklärt es die Bundesregierung, so sieht man es jeden Tag in den Nachrichten und auf zahllosen Warnhinweisen im öffentlichen Raum – das „neuartige Coronavirus“ bleibt hochgefährlich. Laut Regierung ist „das exponentielle Wachstum der Infektionsfälle“ im Herbst „besorgniserregend“. Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt dazu seit März, ohne jede Abweichung, Relativierung oder Anpassung an die zwischenzeitlich stark schwankenden Zahlen von positiv Getesteten, es schätze „die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein“. Der Satz scheint seit Beginn der Krise in Stein gemeißelt zu sein.

Multipolar geht seit einigen Wochen juristisch gegen das RKI vor. Die Behörde hat inzwischen gegenüber dem Gericht Stellung bezogen, eine Entscheidung steht noch aus. Es geht darum, die Details, konkreten Hintergründe und Verantwortlichen der Risikoabschätzung transparent zu machen – denn die amtliche Einschätzung passt nicht zu den vorliegenden Daten. Sie passte nicht im Frühjahr, nicht im Sommer und auch nicht jetzt im Herbst und Winter:

  • Die Tödlichkeit des Virus liegt in der Größenordnung der Influenza – so schreibt es inzwischen auch eine Fachpublikation der WHO.

  • Es gibt keine Übersterblichkeit – so der Chef des Frankfurter Gesundheitsamtes. Auch das Statistische Bundesamt weist keine signifikante Übersterblichkeit im Vergleich zu den Vorjahren aus. Die in einzelnen Wochen messbare Übersterblichkeit beruht mehrheitlich nicht auf Covid-19. (Auch in den USA gibt es laut den amtlichen Zahlen 2020 keine Übersterblichkeit, (1) sondern nur eine Verschiebung bei den Etikettierungen der Todesursachen – die Zahl der „Covid-Toten“ wuchs demnach im gleichen Maße, wie andere Todesfälle zurückgingenwas auf eine statistische Täuschung hinweist.)

  • Die Gesamtzahl an Intensivpatienten blieb zuletzt ungefähr gleich, es stieg lediglich die Anzahl der Patienten mit positivem PCR-Test. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht in Sicht.

  • Die WHO hatte bereits im Juni erklärt, dass Übertragungen durch Asymptomatische „sehr selten“ seien. Dies entspricht dem gesunden Menschenverstand: Wer eine so geringe Viruslast trägt, dass er keine Symptome entwickelt und wer daher nicht niest oder hustet, der kann auch nur schwer andere anstecken. Laut einer im November veröffentlichten chinesischen Studie mit 10 Millionen Teilnehmern sind positiv getestete Menschen ohne Krankheitssymptome nicht infektiös. Wörtlich heißt es in der Studie: „Es gab keinen Beweis dafür, dass die identifizierten asymptomatischen positiven Fälle infektiös waren.“ Demnach sind pauschale Einschränkungen wie Quarantäne oder Maskentragen für symptomfreie Menschen ungerechtfertigt.

  • Schließlich: Der PCR-Test selbst weist keine Infektiosität nach. Prof. Dr. Matthias Schrappe, langjähriger Vizechef im Sachverständigenrat des Bundesgesundheitsministeriums, betonte Ende Oktober in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages: „Die derzeitig verwendeten Testverfahren lassen keine sinnvolle Aussage zur Infektiosität zu und können daher daraus abgeleitete Maßnahmen nicht begründen.“

Es braucht Zeit, diesen letzten Satz zu verdauen, so sehr widerspricht er der politisch und medial erzeugten Realität, so vollständig entzieht er den meisten Freiheitsbeschränkungen und vielen Gerichtsurteilen dazu den fachlichen Boden. Schrappe kam vor wenigen Tagen immerhin im ZDF zu Wort, wenn auch nicht in den reichweitenstarken Hauptnachrichten, sondern im Nischenprogramm „heute live“, wo er einem schlecht vorbereiteten (2) Moderator zu den vom RKI verbreiteten Fallzahlen deutlich erklärte:

„Diese Zahlen sind nichts wert.“

Ein Grund dafür: Das RKI teste noch immer nicht regelmäßig einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt, wie es Fachleute schon seit März fordern, erwecke aber fälschlich den Eindruck, als seien die täglich erhobenen Fallzahlen miteinander vergleichbar. Tatsächlich bewege man sich mit der aktuellen Art zu testen konsequent im Nebel – und das, so ließe sich ergänzen, bewusst und wider besseres Wissen seit fast einem Jahr, ohne jeden erkennbaren Impuls zur Korrektur. Das weckt Misstrauen an den vermeintlich guten Absichten.

Das große Faktenleugnen – nichts hören, nichts sehen, nichts berichten

All diese Fakten und evidenzbasierten Einschätzungen sind öffentlich bekannt und werden konsequent und mit beachtlicher Ausdauer geleugnet – von Regierungen, zahlreichen Parteien, vielen Leitmedien und großen Teilen der Wissenschaft. Der Rundfunk, online wie offline, sendet stattdessen Christian Drosten in Dauerschleife.

Zuletzt fragte Stephan Detjen, Leiter des Deutschlandradio-Hauptstadtstudios und Mitglied im Vorstand der Bundespressekonferenz den Virologen ernsthaft um Rat, woran ein Journalist die Seriosität von Wissenschaftlern denn erkennen könne, wem er also Platz in der Berichterstattung einräumen solle und wem besser nicht. Drosten antwortete darauf ausweichend. Genauso gut hätte der Reporter Angela Merkel fragen können, welchen Politikern das Volk vertrauen solle oder den Daimler-Chef um Rat bitten, welches Auto man den Zuhörern empfehlen könne. Dass eine so naive Frage an Drosten gerichtet einem klugen und erfahrenen Journalisten nicht peinlich ist, zeigt, wie sehr solche Regierungsexperten inzwischen als über den Dingen schwebend wahrgenommen werden, als politisch oder finanziell interessenlose „Hüter der Wahrheit“, die es nicht zu kritisieren gilt, sondern, im Gegenteil, vor Angriffen zu schützen. Dabei werden grundlegende Zweifel an der Qualität und Verlässlickeit von Drostens Arbeit rund um dessen weltweit verwendeten PCR-Test längst in der Fachwissenschaft diskutiert.

Die Leugnung der oben genannten Fakten und evidenzbasierten Einschätzungen ist schwerwiegend. Denn nimmt man die vorliegenden Daten unbefangen zur Kenntnis, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob die Coronakrise nicht ein gigantischer Fehlalarm ist. Falls ja, dann befinden wir uns in der bizarren Situation, dass, bildlich gesprochen, das Haus gar nicht brennt, die Feuerwehr aber trotzdem unaufhörlich „löscht“, durch das Löschwasser das Gebäude zerstört und die Bewohner krank macht. Das sture Festhalten an einer solchen, wie oben beschrieben, in großen Teilen irrationalen Deutung der Realität ist nicht nur beunruhigend oder beängstigend, da es große Teile des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens sowie des gesellschaftlichen Friedens zerstört, es bedarf auch einer Erklärung.

Warum das Ganze?

Es ist nicht schlüssig, zu unterstellen, dass sämtliche verantwortlichen Akteure diese Fakten nicht kennen oder nicht verstehen. Zwar ist mancher durch das nun schon fast ein Jahr währende mediale Dauerfeuer verängstigt und verwirrt und vieles lässt sich auch auf Gruppendynamik zurückführen. So schauen Journalisten genau, wie andere Medien berichten, und Regierungen beobachten, welche Maßnahmen andere Länder beschließen. Auf der Suche nach Orientierung gleicht man sich so einander an, ganz ohne Plan oder große Verschwörung.

Doch das erklärt nicht die ursprünglichen politischen Impulse, die schon sehr früh, zeitgleich mit dem Treffen des World Economic Forum (WEF), im Januar 2020 gesetzt wurden und die bis heute wirken. Zur Erinnerung: Am 24. Januar, als das WEF-Treffen der führenden Konzern- und Staatschefs in Davos zu Ende ging und in internationalen Leitmedien wie der New York Times bereits große Angst vor einer neuen Pandemie und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft beschworen wurde (3), meldete die Weltgesundheitsorganisation WHO lediglich 25 (!) Tote weltweit.

Die erklärte Panik und die zu beobachtende Realität passten von Anfang an nicht zusammen. Es war nicht im entferntesten logisch nachvollziehbar, weshalb 25 Tote die Weltwirtschaft bedrohen sollten und weshalb die WHO (zunächst erfolglos) am 22. Januar einen „internationalen Gesundheitsnotstand“ auszurufen versuchte (was dann am 30. Januar nachgeholt wurde).

Gruppendynamik erklärt auch nicht hinreichend die erstaunliche Dauer und Kontinuität dieser Politik. Gerade angesichts der gigantischen gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch die Freiheitsbeschränkungen müsste man eigentlich annehmen, dass im Laufe der Zeit immer mehr Länder ausscheren und ihren eigenen Weg gehen. Das geschieht aber nicht. Im Gegenteil: Ausreißer wie Schweden, nähern sich der Masse an. Die schwedische Regierung hat im November ähnlich rigorose Freiheitsbeschränkungen beschlossen, „ohne“, wie das ZDF hervorhebt, „wie bisher die staatliche Gesundheitsbehörde vorher zu befragen“. Der Druck kommt also politisch von ganz oben, nicht von den fachlichen Experten.

Überraschende Todesfälle von Maßnahmen-Kritikern

Ein anderer Punkt, der noch weiterer Aufklärung bedarf, gehört ebenfalls auf den Tisch: Mehrere Politiker und Funktionäre, die sich lautstark und entschieden dem Regierungskurs entgegengestellt haben, starben in den vergangenen Wochen spontan und unerwartet, so Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann am 25. Oktober, Mittelstandspräsident Mario Ohoven am 31. Oktober und der Hamburger Dehoga-Chef Franz Klein am 21. November.

Oppermann, dessen Lebensgefährtin Petra Kirchhoff im Aufsichtsrats des milliardenschweren Pharma- und Laborzulieferer Sartorius sitzt, wurde Mitte Oktober, kurz vor dem zweiten Lockdown, in den Medien mit den Worten zitiert, er rechne „mit weiteren Gerichtsentscheidungen, die Corona-Maßnahmen aufheben.“ Der „Aktionismus der Landesregierungen“ führe zu Maßnahmen, „die entweder gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen“. Er forderte „eine offene Generaldebatte im Bundestag“. Drei Tage vor seinem Tod bekräftigte er in einem Zeitungsinterview: „Wir brauchen eine Debatte über die genaue gesetzliche Ermächtigung der Exekutive“. Unmittelbar vor Aufzeichung eines TV-Interviews mit dem ZDF, bei dem er seine Position dem Fernsehpublikum erläutern wollte, „brach Oppermann plötzlich zusammen“ – und starb kurz darauf.

Mario Ohoven, langjähriger und gutvernetzter Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, warnte am 22. Oktober öffentlich die Bundesregierung vor einem neuen Lockdown. Sollte die Regierung das öffentliche Leben erneut zum Erliegen bringen, behalte sich sein Verband rechtliche Schritt vor: „Ich glaube nicht, dass ein erneuter Lockdown vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.“ Eine Woche später, nach dem Lockdown-Beschluss der Regierung, erklärte er: „Als Folge dieser – am Deutschen Bundestag vorbei – beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus. (...) Daher ist es nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen.“ Zwei Tage später prallte Ohoven mit seinem Auto gegen einen Brückenpfeiler, nachdem er „aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug verloren“ hatte. Zur Beerdigung im kleinen Kreis erschien der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet.

Auch Franz Klein, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Hamburg, kritisierte die Corona-Maßnahmen öffentlich in aller Schärfe: „Ich habe den Eindruck, es soll ein Exempel an der Hotel- und Gaststättenbranche statuiert werden, obwohl wir nicht die Ursache für den Anstieg der Infektionszahlen sind“. Klein kannte sich aus in der Politszene, war zunächst Senatssprecher gewesen und hatte dann bis 2015 die Landesvertretung Hamburgs in Berlin geleitet. Im Oktober kündigte er an, Klagen von Gastronomen gegen die Regierung zu unterstützen. Wenige Wochen später verstarb er „plötzlich und unerwartet“.

Es sei betont, dass all diese Todesfälle selbstverständlich auch harmlose Erklärungen haben können. Für wie wahrscheinlich man das hält, angesichts der Häufung und der zeitlichen Abfolge, mag jeder Leser für sich entscheiden.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den plötzlichen Tod des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer am 28. März, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns. Keine drei Wochen später, am 16. April, wurde damals ein weiterer ranghoher Mitarbeiter des hessischen Finanzministeriums „leblos in seinem Büro aufgefunden“. In beiden Fällen sprachen die Behörden von Selbstmord. Auffällig ist, dass diese Todesfälle von Finanzpolitikern sich beide in Hessen ereigneten, das mit der Bankenmetropole Frankfurt und der dortigen Börse der zentrale Finanzplatz Deutschlands ist.

Auch ganz unabhängig von den hier beschriebenen Todesfällen scheint es sehr starke Kräfte zu geben, die in der Corona-Krise den autoritären Lockdown-Weg mit aller Gewalt international durchsetzen, egal, wie die epidemiologisch relevanten Daten zu Tödlichkeit, Übersterblichkeit, Infektiosität und Belastung des Gesundheitssystems lauten. Doch wenn dem so ist: Welches Interesse wird dann mit dieser Renaissance autoritärer Politik verfolgt?

„Lock Step“ als Vorlage

Klar ist, dass die derzeit umgesetzten Programme eine politische Vorlage aus dem Jahr 2010 haben, das sogenannte „Lock Step“-Szenario der Rockefeller Foundation. Dieses Szenario, ein fiktiver Blick auf die mögliche Zukunft der Welt, hatte die Milliardärs-Stiftung im Mai 2010 veröffentlicht, also eineinhalb Jahre nach dem Höhepunkt der Finanzkrise. Nach eigenen Worten wollte man damit „eine neue strategische Debatte unter Entscheidungsträgern auslösen“. Laut dem auf acht Seiten detailliert ausgeführten Szenario (PDF, ab Seite 18) führte eine Influenzapandemie zu globaler Panik, in deren Verlauf China rasch zum Vorbild in der Welt wurde und Regierungen überall eine Maskenpflicht und autoritäre Maßnahmen beschlossen. In dem Papier heißt es:

„Selbst nachdem die Pandemie abgeklungen war, blieb die autoritärere Kontrolle und Überwachung der Bürger bestehen und verstärkte sich sogar noch.“

Dem Drehbuch zufolge gaben die Bürger bereitwillig ihre Freiheit auf, breiter Widerstand baute sich erst nach vielen Jahren auf. Für den Handelsblatt-Journalisten Norbert Häring zeigt das Papier, „dass wichtige Akteure seit mindestens zehn Jahren über die politischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten und Herausforderungen nachdenken, die durch Angst auslösende Pandemien entstehen“.

Es lässt sich zur Zeit nicht sagen, wer dieses Papier ab 2010 mit wem in welchen Foren und Versammlungen diskutiert hat. Einen gewissen Einfluss wird es allein schon aufgrund des hochrangigen Absenders gehabt haben.

Fest steht: Ab 2017, unmittelbar nachdem Donald Trump ins Weiße Haus einzog und damit Schockwellen um den Globus sandte, nahm das internationale Übungsgeschehen rund um Pandemien und Bioterror wieder Fahrt auf. Man bereitete sich mit großer Intensität auf einen anstehenden Virusausbruch und auch auf einen verdeckten Biowaffeneinsatz und die international koordinierte Reaktion darauf vor. In Übungen wie „Clade X“ (2018) und „Event 201“ (2019) wurde jedes Detail diskutiert, bis hin zu PR-Strategien und der Rolle von Social Media beim Kampf um Deutungshoheit in einer solchen Krise.

Warum gerade jetzt?

An dieser Stelle beginnen zwangsläufig die Spekulationen. Die mit jeder Woche schlüssiger werdende These, dass es in dieser Krise nicht um den weltweiten Gesundheitsschutz geht, sondern um globale Macht und Kontrolle, lässt immer noch die Frage nach den konkreten Akteuren offen – und auch die Frage, warum diese Krise gerade 2020 begann.

Um den Aspekt des flexiblen Zeitpunktes zu verdeutlichen: Da Viren sich ständig verändern und damit auch zu jeder Zeit "neue Viren" entstehen, die zu tödlichen Atemwegserkrankungen führen, kann mit dem vorhandenen Instrumentarium im Grunde auch jederzeit eine Pandemie ausgerufen werden. Es braucht nur die fehleranfälligen, wenig aussagekräftigen und manipulierbaren PCR-Tests, in den Händen von Regierungen und Seuchenschutzbehörden, die durch jahrelange internationale Pandemieübungen nervös gemacht und synchronisiert worden sind. Der Rest läuft, mit tatkräftiger Mithilfe unkritischer Medien, wie von selbst. Es muss bloß intensiv genug auf ein spezielles Virus fokussiert und die gesamte gesellschaftliche Aufmerksamkeit darauf ausgerichtet werden. Dass die reale Übersterblichkeit und Tödlichkeit dann keine große Rolle spielen, wird derzeit überdeutlich.

Das mit viel Geld und Lobbyarbeit in den letzten 20 Jahren aufgebaute Feld der Biosecurity und Pandemiebekämpfung, eine komplexe Maschinerie aus international abgestimmten Handlungsanweisungen, befindet sich schon seit mehreren Jahren im Bereitschaftsmodus und wartete im Grunde genommen nur auf einen entsprechenden Startschuss. Der hätte auch schon 2019, 2018 oder 2017 ausgelöst werden können, mit darauf folgenden Fehlalarmen und dazu passenden Maßnahmen. Warum also gerade jetzt?

Das Börsenbeben vom September 2019

Ein denkbarer Auslöser für die aktuellen Entwicklungen soll im Folgenden diskutiert werden. Im September 2019, wenige Monate vor Ausbruch der Corona-Krise, kam es an den US-Finanzmärkten zu einem bedrohlichen Beben, das weitgehend unter der Aufmerksamkeitsschwelle der breiten Öffentlichkeit blieb. Die ZEIT schrieb dazu am 1. Oktober 2019 unter der Überschrift „Kurzschluss im Finanzsystem“:

„Die Krise kam über Nacht. Banken drohte das Geld auszugehen. Notenbanker pumpten Hunderte Milliarden Dollar in den Geldmarkt, bloß um das Schlimmste zu verhindern. Das alles klingt nach dem Höhepunkt der Weltfinanzkrise vor elf Jahren – doch tatsächlich beschreibt es den Montag vorletzter Woche. Da stand ein wichtiger Teil des Weltfinanzsystems kurz vor dem Zusammenbruch, und die Öffentlichkeit bemerkte so gut wie nichts. In der Nacht zum 17. September schoss ein bestimmter Zinssatz (…) ohne Vorwarnung nach oben: der Satz, der für Banken gilt, die sich kurzfristig etwas leihen wollen. Normalerweise werden Banken dort für etwa zwei Prozent Zinsen mit Cash versorgt (…) Aber plötzlich kostete Cash dort zehn Prozent. (…) Das letzte Mal, dass die Notenbanker am Repo-Markt eingreifen mussten, war nach dem Untergang der Investmentbank Lehman Brothers 2008. Die Schieflage der Investmentbank löste damals einen Notstand in diesem Teil des Finanzsystems aus, was fast zum Kollaps der Weltwirtschaft geführt hätte.“

Ein Blick auf die offiziellen Bilanzzahlen der US-Notenbank Fed zeigt sehr klar diesen die Finanzmärkte erschütternden Einschnitt, der zu einer Trendwende führte. Zum Verständnis: Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatte die Fed eingegriffen und sehr viel „Geld gedruckt“ (richtiger: Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit selbst erzeugtem Geld gekauft). Zu diesem Zeitpunkt war das Vertrauen der Banken und großen Investoren untereinander zusammengebrochen. Das massive „Gelddrucken“ der Fed (die Bilanzsumme wurde binnen Wochen verdoppelt) überbrückte diese Vertrauenskrise der Händler und Spekulanten und wendete einen Systemkollaps ab. In den Folgejahren kehrte das Vertrauen jedoch nie vollends zurück, die Bilanzen wurden weiter aufgebläht, die Instabilität des Systems immer größer.

Aufschlussreiche Bilanzzahlen

Eine Grafik der Fed-Bilanz zeigt, wie die Zentralbank ab Ende 2017 damit begann, stetig und in kleinen Schritten aus dieser riesigen Blase Druck abzulassen. Man verkaufte Staatsanleihen und Unternehmensanleihen in überschaubaren, regelmäßigen Tranchen, in der Hoffnung, dass das Vertrauen der Händler untereinander groß genug war. Dieser zentral gesteuerte Prozess ging zwei Jahre lang gut – bis im September 2019 dann das passierte, was der Zeit-Artikel oben beschreibt: Eine Neuauflage des Zusammenbruchs von 2008, nur diesmal wesentlich größer, stand unmittelbar vor der Tür.

Sofort verfiel die Fed in den Alarm-Modus und begann wieder „Geld zu drucken“, wie man am Ansteigen der Kurve ab Mitte September 2019 sieht. Die langfristige Strategie, langsam und in kleinen Schritten Druck abzulassen war offenkundig gescheitert, erneut drohte ein unkontrollierter Systemkollaps. Aus der Grafik ist ersichtlich, wie das massive „Gelddrucken“ im September 2019 begann und in den Wochen und Monaten darauf kontinuierlich fortgesetzt wurde – lange vor Corona. Norbert Häring schrieb dazu am 16. Januar 2020, als das Coronavirus noch eine Randnotiz in den Medien war:

„Die Fed begründete ihr Eingreifen – wenig überzeugend – mit einer temporären eigenen Fehlkalkulation (...). Man dürfe keinesfalls schließen, dass die Banken sich gegenseitig nicht mehr trauen. Die angebliche Fehlkalkulation ist offenbar ziemlich hartnäckig. Vier Monate später gibt es die Notfallkredite (…) immer noch in ungebremster Höhe und ein Ende ist nicht absehbar. Die Namen der Empfänger der Kredite hält die Fed geheim, damit diese nicht den Ruf der Bedürftigkeit bekommen. (…) Vielleicht befindet sich der von den Notenbanken befeuerte Finanzmarktboom in der Endphase vor dem Zusammenbruch.“

Ab März 2020 wurde dann, im Schatten der neuen „Gesundheitskrise“, in einem historisch beispielloses Ausmaß „Geld gedruckt“. Aktuell liegt die Bilanzsumme der Fed doppelt so hoch wie vor dem Börsenbeben vom September 2019. Entscheidend dabei ist, dass die Trendwende klar erkennbar nichts mit dem Auftauchen eines Virus zu tun hat, sondern mit dem beschriebenen Vertrauensverlust an den Börsen im September 2019.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet stellt sich die Frage, ob die Coronakrise seit Januar 2020 nicht ein globales Ablenkungsmanöver ist, mit dessen Hilfe die Manager des komplexen internationalen Finanzsystems Zeit gewinnen zur Absicherung ihrer Macht und Kontrolle. So gesehen könnte es auch um eine „Revolutionsvorbeugung“ gehen, denn unkalkulierbare Unruhen wie die Gelbwesten-Proteste, wie sie ab Ende 2018 die Regierung in Frankreich unter Druck setzten, sind unter dem Corona-Regime nicht mehr durchzuführen. „Social Distancing“ verhindert den kollektiven Protest auf der Straße effektiv und nachhaltig. So bleibt alles wie es ist. Vielleicht erscheint einigen Akteuren das als letzter Ausweg zum Machterhalt – denn der nächste, nun absehbare Finanzcrash droht einen politischen Umbruch nach sich zu ziehen, von dem eigensinnige und durch Eliten schwer zu lenkende Politiker wie Donald Trump nur erste warnende Vorboten waren.

Depressive Trance

Folgt man diesem Gedankengang, dann erscheinen Corona-Hardliner wie Joe Biden in den USA, Emmanuel Macron in Frankreich oder Markus Söder in Deutschland wie die politischen Vertreter dieser um ihre Macht bangenden Finanzeliten. Deren Hausorgan, die New York Times, gibt aktuell einen düsteren Grundton vor, der an Durchhalteparolen aus dem Krieg erinnert:

„Die Nation muss nun eine kritische Übergangsphase durchstehen, eine, die viel zu lange zu dauern droht, während wir berechtigten Optimismus für den nächsten Frühling beiseite legen und uns dem bevorstehenden dunklen Winter stellen.“

Die kommenden Monate würden „einfach nur schrecklich“, so die Zeitung. Es ist, als sollte die Öffentlichkeit dauerhaft in eine depressive Trance versetzt werden, in der die Menschen vollkommen erschöpft und passiv alles geschehen und mit sich machen lassen. Wenn das die Vision der aktuellen „Eliten“ ist, dann, so darf man konstatieren, sind sie wirklich am Ende.

Die lähmende Hypnose, deren düstere Mantras unablässig aus allen Medienkanälen strömen, ist eine Falle. Um sie zu meiden und einen klaren Verstand sowie den nötigen Optimismus zu bewahren, bedarf es großer Umsicht und Wachheit, aber auch Gelassenheit – dies alles insbesondere in der Justiz und der Richterschaft, wo in den kommenden Wochen und Monaten viele grundlegende Entscheidungen anstehen, die die Weichen für eine lebenswerte – oder erschreckend triste – Zukunft stellen werden.

Weitere Artikel zum Thema:

Anmerkungen

(1) Der brisante Artikel wurde von der Redaktion nach wenigen Tagen zurückgezogen, allerdings ohne die präsentierten Zusammenhänge stichhaltig zu widerlegen.

(2) ZDF-Moderator Daniel Bröckerhoff kritisierte Prof. Schrappe zunächst, in den Thesenpapieren, zu denen er ihn befragte, konkrete Vorschläge zum Schutz der Risikogruppen „nicht gefunden“ zu haben, musste dann aber einräumen, „nicht die Zeit“ gehabt zu haben, diese Papiere vor dem Interview überhaupt zu lesen.

(3) New York Times, „Is America Ready for Another Outbreak? No. But there are clear steps the government needs to take.“, 23. Januar 2020; New York Times, „Fears Over New Coronavirus Grip Davos“, 23. Januar 2020; New York Times, „Stocks Fall as Second Virus Case in U.S. Spooks Investors“, 24. Januar 2020

Info: https://multipolar-magazin.de/artikel/was-steckt-hinter-der-corona-politik

03.12.2020

BND-Gesetz: Ausspähen unter Freunden wird legalisiert u. ausgeweitet

netzpolitik.org, vom 30.11.2020, 08:33 Uhr - - in Überwachung - 9 Ergänzungen
Der Bundesnachrichtendienst soll in seiner Vorratsdatenspeicherung auch die Verbindungsdaten von Deutschen speichern dürfen, wenn er einige Daten unkenntlich macht. Das steht im neuen Entwurf zum BND-Gesetz, den wir veröffentlichen. Um diese Daten zu sammeln, soll der Geheimdienst auch Mobilfunk- und Internetanbieter hacken.


Zitat: Die Bundesregierung arbeitet weiter an einem neuen BND-Gesetz. Im Mai kippte das Bundesverfassungsgericht das erst vier Jahre alte Gesetz für den deutschen Auslandsgeheimdienst. Vor zwei Monaten verschickte das Kanzleramt einen ersten Entwurf für eine Neufassung an die Ministerien. Jetzt hat das Kanzleramt eine neue Version an Interessenverbände versendet, die wir wieder in Volltext veröffentlichen.

Die Referent:innen in der Regierungszentrale haben Einiges überarbeitet, aber die Stoßrichtung bleibt: Alles, was der BND macht, wird legalisiert und ausgeweitet. Der Geheimdienst soll spionieren und abhören: mit „strategischer“ Massenüberwachung, Abschnorcheln von Internet-Leitungen und Hacken von Telekommunikations-Anbietern.

Fantasiegrenze: Ein Drittel der weltweiten Kommunikation

Seit 2001 musste der BND seine Massenüberwachung auf 20 Prozent einzelner Kommunikations-Leitungen beschränken. Schon diese Regel hintertrieb der Geheimdienst mit eigentümlichen Rechtsauffassungen. Seit 2016 darf der BND statt einzelnen Leitungen vollständige Telekommunikationsnetze abhören, ganz ohne Mengenbeschränkung.

Laut Bundesverfassungsgericht geht das nicht, die Richter:innen fordern „einschränkende Maßgaben zum Volumen“. Das Kanzleramt hat eine „Volumenbegrenzung auf höchstens fünfzig Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“ vorgeschlagen – die Hälfte aller Kommunikation weltweit. Dieser Wert ist so hoch, dass der BND ihn nie erreicht. Viele Akteure haben den Vorschlag kritisiert, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Jetzt hat das Kanzleramt den Wert verringert, auf 30 Prozent sämtlicher Kommunikation der Welt. Das ist immer noch unvorstellbar viel und weit mehr, als der BND überhaupt abhören kann. Auch der neue Wert ist also keine wirksame Beschränkung, wie sie das oberste Gericht gefordert hat.

Mobilfunk- und Internetanbieter hacken

In Deutschland kann der BND Kommunikations-Anbieter verpflichten, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. So müssen zum Beispiel Deutsche Telekom und der Internet-Knoten DE-CIX riesige Datenmengen an den BND leiten. In anderen Ländern kann der deutsche Geheimdienst Anbieter nicht zur Zusammenarbeit verpflichten, freiwillig tun das aber nur wenige.

Also überwacht der Geheimdienst Kommunikations-Anbieter auch gegen deren Willen. In Zukunft soll der BND solche Anbieter einfach hacken und die Daten heimlich ausleiten. Im Entwurf heißt es:

Soweit dies zur Durchführung strategischer Aufklärungsmaßnahmen nach Absatz 1 erforderlich ist, darf sich der Bundesnachrichtendienst mit technischen Mitteln Zugang zu informationstechnischen Systemen eines ausländischen Telekommunikations- oder Telemediendienstanbieters im Ausland auch ohne dessen Wissen verschaffen und personenbezogene Daten, die dieser anlässlich der Erbringung seines Dienstes verarbeitet, aus der laufenden Kommunikation erheben.

Als Edward Snowden nachwies, dass die Geheimdienste von USA und Großbritannien genau das tun, war das noch ein Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung so etwas einfach.

Inhaltsdaten, Bestandsdaten, Verkehrsdaten

Der BND zapft demnach offiziell oder heimlich rohe Internet-Datenströme an, bis zu 30 Prozent aller Internet-Kommunikation weltweit. Diese riesigen Datenmengen verarbeitet der Geheimdienst auf seiner Hard- und Software.

Kommunikations-Inhalte wie E-Mails oder Telefonate speichert der BND, wenn ein „Selektor“ anschlägt, also wenn die Kommunikation konkrete Merkmale wie Inhalte, Sender/Empfänger oder technische Kenndaten enthält. Laut Eigenaussage speichert der BND auf diese Weise 270.000 Kommunikations-Inhalte jeden Tag, also drei pro Sekunde.

Andere Datentypen wie Bestandsdaten und Verkehrsdaten speichert der BND fast vollständig. Manche dieser Metadaten – etwa von Deutschen – muss der Geheimdienst vorher herausfiltern, das passiert oft mehr schlecht als recht. Das Kanzleramt will dem BND jetzt erlauben, noch mehr Metadaten zu speichern.

Verkehrsdaten von deutschen Staatsangehörigen

Eigentlich darf der BND die Verkehrsdaten von Deutschen nicht speichern und verarbeiten. Dieses Verbot gilt aber nicht für „Maschine-zu-Maschine-Kommunikation“, wie Geräte im „Internet-der-Dinge“ oder wenn ein Handy mit einem Mobilfunknetz kommuniziert.

Der BND darf auch Metadaten Deutscher speichern, wenn er personenbezogene Daten „unkenntlich“ macht, also „verhasht“. Der Geheimdienst kann die Verkehrsdaten ganzer Mobilfunk- und Internetanbieter vollständig auf Vorrat speichern, wenn er deutsche Telefon- und Gerätenummern als Hashwert statt Klartext speichert.

Diese Regeln folgen einem weiteren höchstrichterlichen Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass es keine „Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten von deutschen Staatsangehörigen“ gibt. Statt das Treiben des BND zu verbieten, wird das Gesetz an die Praxis der Geheimdienste angepasst.

Bundesregierung ist sich weitgehend einig

Das neue Gesetz ist sehr umfassend, der Entwurf ist 139 Seiten lang. Das alte BND-Gesetz von 2016 war in vielen und grundlegenden Punkten verfassungswidrig, deshalb werden große Teile des Gesetzes vollständig neu geschrieben. Das zur Zeit geltende BND-Gesetz besteht aus 36 Paragrafen. Davon sollen nur die ersten beiden Abschnitte bestehen bleiben, die Paragrafen 19 bis 62 werden neu gefasst.

Dementsprechend enthält das Gesetz viele weitere relevante Punkte. Das betrifft beispielsweise die Weitergabe der überwachten Daten an Behörden im In- und Ausland oder Hacking-Befugnisse gegen IT-Geräte. Einen großen Teil nimmt die Aufsicht über den BND ein, die Rechtskontrolle soll ein neuer „Unabhängiger Kontrollrat“ übernehmen. Auch dieser Vorschlag wurde bereits wiederholt kritisiert.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden relevante Akteur:innen Positionen und Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Substantielle Änderungen sind jedoch unwahrscheinlich. Die Bundesregierung hat sich in den grundlegenden Punkten bereits geeinigt. Noch im Dezember will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden und auf den Weg bringen.


Hier der Gesetzentwurf in Volltext: (s. netzpolitik.org Website)


Info: https://netzpolitik.org/2020/bnd-gesetz-ausspaehen-unter-freunden-wird-legalisiert-und-ausgeweitet/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

03.12.2020

Die NATO: hirntot, obsolet und brandgefährlich

cashkurs.com, vom 02.12.2020, Autor: Willy Wimmer

„Alleine schon die letzten Wochen machen deutlich, was mit der NATO los ist. Jetzt wird der Eindruck beim gestrigen Treffen der NATO-Außenminister erweckt, man könne bei der NATO etwas reformieren, um sie zukunftsfähig zu machen. Das ist eine vergebliche Liebesmüh.“ schreibt Willy Wimmer.


Zitat: Afghanistan macht deutlich, was an der NATO nicht stimmt und nie stimmig gemacht werden kann. Die NATO dient einzig und allein dem alten Ziel, das bei ihrer Gründung 1949 durch den damaligen NATO-Generalsekretär Ismay ausgegeben worden war: „die Amerikaner rein nach Europa, die Russen raus aus Europa und die Deutschen in Europa unten halten. Das war aus angelsächsischer Sicht hochgradig konsequent.

Das war seit 1871 und den damaligen Ansichten des britischen Premierministers Disraeli konsequente britische und amerikanische Politik nach der Gründung des Deutschen Reiches wegen der Gefahr einer Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinentalmächten Russland und Deutschland.

Die Fortsetzung: "und immer wieder Versailles" Über Versailles 1919 wurde diese Politik fortgesetzt, wie Alexander Sosnowski und ich 2019 in unserem Buch "und immer wieder Versailles" unter Beweis gestellt haben. Selbst der französische Präsident Macron hat in diesem Zusammenhang die Verantwortung Frankreichs für die nationalsozialistische Bewegung eines Adolf Hitler vor wenigen Monaten öffentlich festgestellt.

In einer Zeit der gezielten Tötungen wichtiger Persönlichkeiten fremder Länder sollte man sich in Deutschland in Erinnerung rufen, was die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg bestimmte. Da wurde 1922 der damalige deutsche Außenminister Walther Rathenau auf offener Straße ermordet und damit derjenige, der nicht nur für die deutsche Kriegswirtschaft im Ersten Weltkrieg maßgebliche Verantwortung getragen hatte. Walther Rathenau war derjenige, der versuchte, das von Versailles" bestimmte Deutschland vor dem endgültigen Absturz durch eine enge Zusammenarbeit mit der Sowjetunion zu bewahren.

Zeitgleich wurde durch vor allem amerikanische Finanzmittel und mit Wissen der US-Regierung der stramm antikommunistisch und antisemitisch eingestellte Adolf Hitler vor der politischen Bedeutungslosigkeit mit Hilfe des US-Militärattaches in Berlin bewahrt. Da war es zielführend konsequent, wenn ein Reichskanzler Hitler umgehend die enge Zusammenarbeit zwischen Reichswehr und Roter Armee nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 beendete. Für eine Zusammenarbeit zwischen Russland und Deutschland waren die amerikanischen Finanzmittel an Hitler jedenfalls nicht geflossen.

Der Art und Weise, wie nach 1990 und dem Ende des Kalten Krieges jede Zusage an die damalige sowjetische Führung, die NATO in einen Konsultationsmechanismus zu verwandeln und keinesfalls eine militärisch integrierte NATO nach Osten auszudehnen, gebrochen wurde, macht heute eines mehr als deutlich. Die alte Zielvorgabe für die Gestaltung des euro-asiatischen Kontinentes bleibt unverändert bestehen.

Eine gedeihliche Zusammenarbeit auf dem euro-asiatischen Kontinent zwischen Russland und Deutschland muss unter allen Umständen hintertrieben werden. Das ist der Zweck der NATO und das im Vorfeld einer Präsidentschaft Joe Bidens, der wie kein Zweiter für die Kriegs- und Drohnenmord-Politik des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Obama steht. Was uns da bevorsteht, kann man an einem Punkt der Empfehlungen für die NATO-Außenminister sehen.

„Wenn die Einstimmigkeit fällt, fällt der letzte Anker für die Beachtung nationaler Verfassungen und des Völkerrechts“ Die Einstimmigkeit für Kriegsbeschlüsse soll aufgehoben werden. Die Grünen haben am vorigen Wochenende bei ihrem Parteitag schon deutlich gemacht, welche Weg eingeschlagen werden soll, sich über die Charta der Vereinten Nationen dann hinwegzusetzen, wenn aus Washington wieder zum Krieg geblasen werden soll. Wenn die Einstimmigkeit fällt, fällt der letzte Anker für die Beachtung nationaler Verfassungen und des Völkerrechts, bis auf die Hilfsmittel aus den Zeiten der Kolonialpolitik wie "Recht auf Schutz anderer" und "Verhinderung humanitärer Katastrophen".

Wochen nachdem die Welt sich an die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse erinnerte, geht die NATO in Missachtung der Konsequenzen aus dem Zweiten Weltkrieg ihren sehr speziellen Weg. Am Ende des Zweiten Weltkrieges stand die Ächtung des Krieges und das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates der UN.

Mit dem völkerrechtswidrigen Krieg 1999 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien hat die NATO nach Aussagen des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder nicht nur das Völkerrecht gebrochen. Die NATO hat damit den Rechtszustand des Jahres 1939 wiederhergestellt. An nichts wird das deutlicher als an einem Vergleich zwischen der Rechtslage, wie sie zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO bestand und dem globalen Agieren mit Selbstermächtigung heute.

Die Pläne für die Endlos-Verlängerung der NATO werden zu einem Zeitpunkt vorgelegt, an dem die Sinnhaftigkeit des NATO-Einsatzes in Afghanistan hinterfragt wird. Fast 60 tote deutsche Soldaten und Milliarden deutscher Steuermittel wurden für fragwürdige Ziele in Kauf genommen. Es fing nach dem amerikanischen Einmarsch in Scheberghan und anderswo mit Massenmorden an, als Container mit afghanischen Männern unter gezieltes MG-Feuer genommen wurden.

Im Stationierungsgebiet der Bundeswehr wurde anfangs befriedet. Dies bis zu dem Zeitpunkt, als ohne jede Absprache mit den deutschen Verantwortlichen amerikanische Kräfte mit einem eindeutigen Kampfauftrag im Rücken der Bundeswehr auftauchten. Die deutsche Generalbundesanwältin weigerte sich, wegen der Massentötungen an afghanischen Hochzeitgesellschaften gegen die Täter vorzugehen, weil angeblich auch in den USA gegen die Verantwortlichen vorgegangen werden könne.

Dabei weiß jeder, wie die Verantwortlichen in Washington das internationale Recht auf diesem Feld missachten. Nicht anders verhielt es sich mit der Aussage des damaligen afghanischen Präsidenten Karzai, nach der die Taliban 2004 den USA angeboten hatten, die Waffen auf ewig zu strecken und sich zu unterwerfen. Das Angebot wurde seitens der USA abgelehnt, so Karzai.

„Was heißt das konkret für mich!?“

Unsere Gesellschaften sind noch in der Lage, das sich daraus ergebende moralische Dilemma bei fortdauernder Existenz der jetzt bestehenden NATO tendenziell anzusprechen. Wenn die Einstimmigkeit und die Beachtung des Völkerrechts endgültig fallen, gehen in "Europa und der Welt die Lichter aus".

Willy Wimmer, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung a.D.

Info: https://www.cashkurs.com/wirtschaftsfacts/beitrag/die-nato-hirntot-obsolet-und-brandgefaehrlich

03.12.2020

Im Gleichschritt: Die Rockefeller Stiftung will ihr autokratisches Pandemieszenario umsetzen

norberthaering.de, vom 23. 05. 2020 |  (Ergänzend zu Blogeiträgen v. 21.07.2020 u. 28.05.2020)

Vor zehn Jahren hat die reiche und mächtige Rockefeller Stiftung ein Szenario durchgespielt und freundlich beschrieben, in dem eine Pandemie dazu führt, dass sich autokratische Regierungsformen mit totaler Überwachung und Kontrolle der Bürger durchsetzen. Nun hat sie einen Pandemieplan veröffentlicht, der dieses Szenario wahr machen soll.


Zitat: Zwei Wochen hat es nach Angaben des Stiftungspräsidenten im Vorwort gedauert, mit einer Vielzahl von “Experten und Entscheidern aus Wissenschaft, Unternehmen, Politik und Regierung – über Branchen und politische Ideologien hinweg”, diesen Plan aufzuschreiben und am 21. April in Hochglanz zu veröffentlichen, unter dem Titel “National Covid-19 Testing Action Plan: Pragmatic steps to reopen our workplaces and our communities”.

Ich bin durch Maren Müller (Publikumskonferenz), die einen Beitrag aus der italienischen Zeitung il manifesto darüber übersetzt hat, auf diesen Plan aufmerksam geworden. Ich habe ihn mir durchgelesen und mir stockte der Atem.

Zwei Wochen scheint eine sehr kurze Zeit zu sein, für so ein umfassendes Werk mit vermeintlich vielen Mitwirkenden. Aber schließlich hatte die Stiftung zehn Jahre lang Zeit, sich auf diesen Moment vorzubereiten. In der Publikation von 2010, in der das “Lock-Step”-Pandemieszenario (Lock Step = Gleichschritt) enthalten war, hieß es schließlich nicht umsonst an die Adresse von Entscheidungsträgern in Stiftungen gerichtet: “Die Szenarien sollen unser Denken sowohl über die Chancen als auch über die Hindernisse, die die Zukunft bergen könnte, erweitern. (Sie) sind ein Medium, durch das große Veränderungen nicht nur ins Auge gefasst, sondern auch verwirklicht werden können.”

In der aktuellen Broschüre schlägt die Rockefeller Stiftung unter anderem ein Pandemic Testing Board (Rat für Pandemie-Tests)  vor, “nach dem Vorbild des War Production Board” (Rat für Kriegsproduktion) dem während des zweiten Weltkriegs in den USA die Wirtschaftssteuerung oblag. Dieser mächtige Technokratenrat soll bestehen aus neun Vertretern von Unternehmen, Regierung, Wissenschaft, Universitäten und Gewerkschaften, wahrscheinlich nicht zufällig in dieser Reihenfolge.

Microsoft und Google stehen wahrscheinlich ganz oben auf der Liste der Kandidaten für diesen Rat.

Der Name eines der vier Autoren des Vorschlags fiel mir gleich auf: E. Glen Weyl, techno-libertärer Marktradikaler, Microsoft-Forschungsmanager und langjähriger Werber für die Legalisierung und Wiedereinführung der Schuldknechtschaft, insbesondere für Migranten.

Ein weiterer Autor ist Ganesh Sitaraman, Rechtsprofessor an der Vanderbilt University und ehemaliger Forscher am “Trainingszentrum für Aufstandsbekämpfung” in Afghanistan. Der dritte ist Julius Krein, ehemaliger Hedge-Fonds-Manager und Chef der aus dem “Journal of American Greatness” hervorgegangenen rechtsnationalistischen Zeitschrift “American Affairs”. Die renommierte Ethik-Professorin Danielle Allen darf diesen toxischen Autorencocktail etwas verdünnen.

In Kriegszeiten geht alles

Wie in Kriegszeiten soll der Pandemierat die Macht haben, alles zu beschlagnahmen und die Produktion von allem anzuordnen, was nötig ist, um in kurzer Zeit die Testkapazität auf so viele Millionen pro Tag zu steigern, dass die Mehrheit der Amerikaner und dann möglichst der ganzen Weltbevölkerung wöchentlich auf Covid-19 getestet werden kann. Das sei nötig, damit die Wirtschaft wieder anlaufen kann.

Natürlich soll der Staat die Unternehmen dafür gut bezahlen, bei Tests mit “z.B. 100 Dollar pro Test” und dort, wo Unternehmen investieren, durch Garantien dafür sorgen, dass die großen Gewinnaussichten nicht mit einem Verlustrisiko erkauft werden müssen.

Ein Pandemie-Corps von 300.000 Testern und Kontaktverfolgern wird, auch wenn das so nicht in der Broschüre steht, polizeartige Aufgaben gegenüber einer widerstrebenden Bevölkerung wahrnehmen müssen, denn “der Infektionsstatus muss für die Teilnahme an vielen sozialen Aktivitäten bekannt sein”. Mit anderen Worten: Wer nicht nachweisen kann, dass er corona-frei ist, darf nicht zur Arbeit und darf nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Um die Kontaktverfolgung zu vervollkommnen sollen so umfassend wie möglich entsprechende Apps eingesetzt werden, die aufzeichnen, wer wem nahe kommt.

Treuherzig schreibt die Stiftung dazu, es müssten Gesetze erlassen werden, die verhindern, dass man wegen einer Infektion gekündigt wird. Als ob das auch nur den Hauch einer Chance hätte, in einem Land, wo man in vielen Bundesstaaten aus beliebigem Grund mit zwei Wochen Frist gekündigt werden kann, zum Beispiel auch, weil man als Gerichtsjuror gezogen wird und deshalb Arbeitstage versäumt.

Die globale ID unter neuem Namen

Auch der Plan der Einführung einer global einheitlichen Identifikationsnummer für jeden, den die Rockefeller Stiftung bereits mit dem Totalüberwachungsprojekt ID2020 vorantreibt, wird in der Broschüre propagiert, jetzt allerdings unter dem Namen “unique patient identification number” (eindeutige Patienten Identifikationsnummer). Jeder wird hier zum Patienten erklärt.

Über diese einheitliche “Patienten”-Nummer sollen Informationen über den viralen Status, den Antikörper- und schließlich den Impfstatus jedes Bürgers zugänglich sein. Aber nicht nur das. Die Datenbank soll eine Über-Datenbank sein, die mit so ziemlich jeder anderen Datenbank mit Bürgerinformationen verlinkt werden soll, von Anwesenheitslisten in Schulen, über Passagierlisten von jeglicher Art von Transportmittel, bis hin zum Eintrittskartenverkauf bei Veranstaltungen. Natürlich soll dabei die Privatsphäre bewahrt werden. Was denn sonst?

Um risikoreiche Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und zu einer guten Kontaktverfolgung zu kommen und Entscheidungen zu unterstützen, sei es nötig, eine Vielzahl von Datenquellen zusammenzubringen und mit mächtigen Analyseinstrumenten auszuwerten. Dafür müssten bestehende Hindernisse bei der Datenbeschaffung für solche Analyseinstrumente (gemeint ist künstliche Intelligenz) dringend beseitigt werden. Fortschritte auf dem Weg dorthin durch neue Gesetze werden gelobt.

Künstliche Intelligenz braucht Massendaten

Das hat direkte Bezüge zu einer Präsentation des Nationalen Sicherheitsrats für künstliche Intelligenz (NSCAI) vom letzten Jahr. Darin warnt das Gremium unter Vorsitz von Ex-Google-Chef Eric Schmidt, dass die USA ihre globale Vorherrschaft verlieren werden, wenn es nicht gelingt, ähnlich wie in China, ohne Rücksicht auf Datenschutz den KI-Firmen große Datenmassen, unter anderem aus dem Gesundheitsbereich, zugänglich zu machen, mit denen sie ihre Analyseprogramme trainieren können.

Es soll aber nicht beim Testen und Kontaktverfolgen bleiben. Man will durch intensive Nutzung von Daten und künstliche Intelligenz auch in die Lage kommen, vorherzusagen, wo es zu gehäuften Auftritten der Krankheit kommen wird. Dazu will man alles an Daten nutzen, was es so gibt, die zugänglich gemachten Daten aus dem Gesundheitssystem, Daten aus der Überwachung der sozialen Medien, Mobilitätsdaten (!), Daten von Fit-bits, Smartphones, smarten Thermometern und anderen digitalen Gadgets, mit denen sich die Bevölkerung freiwillig überwachen lässt, alle zusammengeführt auf einer gemeinsamen digitalen Plattform (Datenbank). Unter Beachtung des Datenschutzes, natürlich. Ha, ha.

Das soll nicht etwas Totalüberwachung um der Totalüberwachung willen sein, sondern nur dazu dienen, vorher abschätzen zu können, wo es vielleicht demnächst Engpässe bei den Testkapazitäten geben könnte. Mit Kanonen auf Spatzen schießen ist ein Bild, das die absurde Unverhältnismäßigkeit dieses Vorschlags nur andeutungsweise erfasst.

Diskursverschiebung als Ziel

Niemand sollte sich täuschen lassen von der Tatsache, dass die technokratische Überwachungsfantasie der Stiftung nicht in dieser Form und zur Gänze umgesetzt wird, jedenfalls nicht kurzfristig. Darum geht es nicht. Es geht bei diesen Vorstößen darum, den Diskursraum, also das, worüber diskutiert werden darf, zu verschieben und zu erweitern.

Wenn man die günstige Gelegenheit der Pandemie nutzt, um mit solch extremen Vorschlägen zu kommen, und die Öffentlichkeit das ohne Sturm der Entrüstung hinnimmt, dann ist das Hauptziel bereits erreicht.Und das ist tatsächlich geglückt. Die US-Medien berichteten freundlich über den Vorstoß als sei er etwas völlig normales, etwa Forbes und CNBC.

Dann erscheinen all die etwas weniger extremen Einzelmaßnahmen, die man tatsächlich durchsetzen kann und die früher extrem gewirkt hätten, plötzlich als moderate Neuerungen. So etwa die Vereinbarungen des New Yorker Gouverneurs Mario Cuomo mit Googles Ex-Chef Eric Schmidt und mit Bill Gates, dass diese ihm eine komplett digitale Neuerfindung New Yorks und seines Bildungssystems entwickeln.

Als Resümee will ich die (übersetzte) Schlussfolgerung aus il manifesto zitieren, der nichts hinzuzufügen ist:

Dies ist, kurz gesagt, der Plan, den die Rockefeller Foundation in den Vereinigten Staaten und darüber hinaus umsetzen will. Sollte er auch nur teilweise umgesetzt werden, würde es zu einer weiteren Konzentration der wirtschaftlichen und politischen Macht in den Händen noch kleinerer Eliten kommen, zum Nachteil einer wachsenden Mehrheit, der demokratische Grundrechte vorenthalten würden. Diese Operation wird im Namen der „Kontrolle von Covid-19“ durchgeführt, dessen Sterblichkeitsrate nach offiziellen Angaben bisher weniger als 0,03% der US-Bevölkerung beträgt. Im Rockefeller Foundation Plan wird das Virus als eine echte Waffe eingesetzt, gefährlicher als Covid-19 selbst.

Info: https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/rockefeller-testing-plan

03.12.2020

Das nächste Jahrzehnt der NATO                                                                             NATO-Bericht macht Vorschläge zur Dämpfung bündnisinterner Konflikte und zur Stärkung der Allianz gegen Russland und China.

German-Foreign-Policy.com, 3. Dez. 2020
BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Die NATO soll ihre innere Geschlossenheit stärken und sich mit neuen Schritten gegen Russland und China in Stellung bringen. Dies fordert ein Bericht ("NATO 2030"), den das Militärbündnis anlässlich seines gestern zu Ende gegangenen Außenministertreffens offiziell vorgelegt hat. Demnach soll zukünftig ein Veto gegen unliebsame Bündnisbeschlüsse erschwert werden; zugleich müsse die Allianz die Kooperation mit Staaten an den Grenzen zu Russland und im regionalen Umfeld Chinas intensivieren. Der Bericht war im vergangenen Dezember in Auftrag gegeben worden, um offen eskalierende Differenzen innerhalb der Allianz zu kitten, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zuvor in einer pointierten Formulierung ("Hirntod der NATO") angeprangert hatte. Erstellt wurde er unter Leitung von Ex-Verteidigungsminister Thomas de Maizière und dem US-Diplomaten Wess Mitchell. Der Bericht, der in die Erstellung eines neuen "Strategischen Konzepts" münden soll, wird von Außenminister Heiko Maas lautstark gelobt, von Experten aber als "sicherheitspolitischer Bauchladen" abgetan.

Zitat: Der "Hirntod" der NATO

Offizieller Auslöser für die Erstellung des Berichts, den die NATO-Außenminister auf ihrem Treffen in den vergangenen zwei Tagen diskutierten, war die Äußerung von Frankreichs Präsident Emmanuel Anfang November 2019, man erlebe gegenwärtig "den Hirntod der NATO".[1] Anlass für Macrons Äußerung wiederum war, dass kurz zuvor die Türkei nach Syrien einmarschiert war und die Vereinigten Staaten mitgeteilt hatten, ihre Truppen von dort abzuziehen. Frankreich hatte, über beides nicht vorab in Kenntnis gesetzt, seine in Syrien operierenden Spezialkräfte überstürzt aus dem Land beordern müssen. Dabei konnte das Vorgehen weder der USA noch der Türkei als Ausrutscher gewertet werden: Washington setzte unter Präsident Donald Trump zusehends auf Alleingänge; Ankara nutzt unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan sein gewachsenes ökonomisch-politisches Gewicht, um die eigene Expansion ohne besondere Rücksichtnahme auf die Allianz voranzutreiben. Zwar werden die USA unter ihrem künftigen Präsidenten Joe Biden wohl wieder stärker auf Bündniskooperation setzen; doch kann mit Blick auf die tiefe Zerrissenheit des Landes nicht fest davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer, etwa nach der nächsten Wahl im Jahr 2024, auch so bleibt.

"Vereint für eine neue Ära"

Vor diesem Hintergrund hatte auf Initiative von Außenminister Heiko Maas der Londoner NATO-Gipfel Anfang Dezember 2019 beschlossen, einen "Reflexionsprozess" zur Konsolidierung des Bündnisses zu starten. Zu diesem Zweck setzte NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg im April eine "Reflexionsgruppe" ein, die unter Vorsitz von Ex-Verteidigungsminister Thomas de Maizière und dem zuletzt im State Department für Europa zuständigen US-Diplomaten Wess Mitchell den jetzt vorgelegten Bericht "NATO 2030: Vereint für eine neue Ära" erstellte. In die zehnköpfige "Reflexionsgruppe" eingebunden waren sämtliche relevanten Strömungen in der NATO. Explizit beteiligt waren der türkische Diplomat Tacan İldem und Frankreichs Ex-Außenminister Hubert Védrine. Schwerpunktmäßig geht es darum, den politischen Zusammenhalt des zumindest partiell auseinanderdriftenden Militärbündnisses zu stärken, um mit größtmöglicher Geschlossenheit die Machtkämpfe gegen Russland und China führen zu können. Dazu bietet der aktuelle Bericht nicht nur Kernaussagen über vorgebliche "globale Bedrohungen" der kommenden Jahre, sondern auch 138 konkrete Empfehlungen für die praktische Arbeit der Allianz.

Bedrohungsszenarien

"Bedrohungen" diagnostiziert der Bericht der "Reflexionsgruppe" rund um den Globus. Hatte die NATO in ihrem "Strategischen Konzept" aus dem Jahr 2010 noch festgestellt: "Heute lebt der euro-atlantische Raum in Frieden", so ist nun von einer "Rückkehr der Systemrivalität" und von einem "Aufstieg globaler Bedrohungen" die Rede.[2] Russland etwa sei zwar "nach wirtschaftlichen und politischen Maßstäben eine absteigende Macht"; es habe sich aber als "fähig zu territorialer Aggression" erwiesen und bleibe "im kommenden Jahrzehnt wahrscheinlich eine Hauptbedrohung" für die Allianz. China hingegen, heißt es in dem Bericht, stelle "eine ganz andere Art von Herausforderung für die NATO" dar: Es sei "gegenwärtig keine direkte militärische Bedrohung für die euro-atlantische Region", habe aber dennoch "eine globale strategische Agenda" und werde in den Jahren bis 2030 wohl "die Fähigkeit" des Bündnisses herausfordern, "kollektive Resilienz herauszubilden". Die Formulierung ist unter anderem auf Chinas heftig attackierte Beteiligung am Aufbau von Infrastruktur wie den 5G-Netzen in Europa gemünzt. "Terrorismus" bleibe "eine der unmittelbarsten asymmetrischen Bedrohungen für die Allianz", heißt es weiter; darüber hinaus bestünden "andere Bedrohungen und Herausforderungen" im Süden fort - in einem riesigen Gebiet von Nordafrika über den Nahen und Mittleren Osten "bis nach Afghanistan".

Gegen Russland, gegen China

Die konkreten Empfehlungen des Berichts für die praktischen Aktivitäten der NATO haben eine doppelte Dimension: Zum einen sollen sie die zunehmenden Differenzen innerhalb des Bündnisses wenigstens dämpfen; zum anderen zielen sie auf eine strategische Stärkung der Allianz vor allem gegen Russland und China. So heißt es, "im Norden" solle die "Partnerschaft" mit Schweden und Finnland fortgesetzt und intensiviert werden. Faktisch werden beide Länder schon längst als informelle Mitglieder behandelt und sind bei zahlreichen NATO-Treffen vertreten, so zum Beispiel gestern beim Außenministertreffen. "Im Osten" müssten "die Partnerschaften mit der Ukraine und Georgien gestärkt" werden, heißt es weiter; beide Länder fungieren seit Jahren als vorgeschobene Verbündete unmittelbar an den russischen Grenzen. Mit Blick auf Asien plädiert der Bericht schließlich dafür, "Konsultation und Kooperation mit indo-pazifischen Partnern zu vertiefen" - mit Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea. Die vier Länder zählen bereits zu den "globalen Partnern" des Kriegsbündnisses; man könne die schon bestehende Zusammenarbeit im "NATO+4-Format" ausbauen, heißt es. Als weitere Option nennt der Bericht eine Kooperation mit dem Quad ("Quadrilateral Security Dialogue"), einem lockeren Bündnis der USA, Australiens, Japans und Indiens, das sich gegen China richtet - auch militärisch.[3]

Konfliktpotenziale

Mit Blick auf den inneren Bündniszusammenhalt heißt es in den Empfehlungen des Berichts, "die transatlantische Konsultation" müsse "auf systematische, glaubwürdige und kraftvolle Art und Weise gestärkt werden". Dazu sollten die Absprachen der Außenminister intensiviert und generell mehr Ministertreffen abgehalten werden. Zu erwägen sei darüber hinaus, die Stellung des NATO-Generalsekretärs weiter aufzuwerten. Zudem sollen Blockaden erschwert werden; so haben jüngst Ungarn die Bündniskooperation mit der Ukraine und die Türkei diejenige mit Österreich systematisch torpediert, weil sie auf nationaler Ebene mit den Ländern im Streit liegen. Lege ein Staat - wie in den erwähnten Fällen Ungarn und die Türkei - sein Veto ein, dann müsse dies "auf Ministerebene geschehen, nicht in Gremien", fordert de Maizière: "Das erhöht den politischen Preis."[4] Allerdings erhöht es zugleich die politischen Kosten, wenn Konflikte in Zukunft nicht mehr in Gremien, sondern von den Ministern und damit näher am Blick der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Zudem soll in Zukunft, teilt de Maizière mit, "eine Gruppe von Staaten unter dem Dach der Nato" enger zusammenarbeiten können. Das eröffnet neue Optionen, schafft aber zugleich neues Konflikt- und Spaltungspotenzial.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8459

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