22.10.2020

Weiterer Kommentar zur Debatte über die Bewaffnung von Drohnen

Das fortgesetzte Offenbleiben der SPD-Verantwortlichen in Sachen Drohnen-Bewaffnung bewerte ich schon als indirekte Zustimmung durch deren taktieren, weil allen lange bekannt ist, dass der Warnhinweis "von einer Verselbständigung des Systems ist auszugehen" Gültigkeit behalten wird, und was Rolf Mützenich hiermit bereits 2013 erkannte lässt den Rückschluss zu, dass sich der Einsatz bewaffneter Drohnen dann auch der angestrebten Kontrolle über die Parlamentsarmee und die Parlamente entziehen wird!


Zitat: (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-pa-verteidigung-790764)
„Völkerrechtlich verbotener Einsatz ausgeschlossen“
Der Völkerrechtler Prof. Dr. iur. Andreas Zimmermann von Universität Potsdam wies darauf hin, dass die öffentliche Diskussion in Deutschland sehr stark unter dem Eindruck sogenannter extralegaler Tötungen mit Drohnen, wie sie von den USA praktiziert würden, überlagert werde. Doch dies stehe nicht zur Debatte in Deutschland.
Zimmermann argumentierte ebenso wie der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Carlo Masala von der Bundeswehr-Universität München, dass die Bundeswehr im Gegensatz zu den Streitkräften der USA, Frankreichs oder Großbritanniens, die Kampfdrohnen einsetzten, eine Parlamentsarmee sei und der Kontrolle durch den Bundestag unterliege. Ein völkerrechtlich verbotener Einsatz der Drohnen könne deshalb ausgeschlossen werde. Zitat-Ende


Wer soll das noch glauben, wenn wir und unser Parlament nicht mal in der Lage sind die extralegalen Drohnentötungen aufzuhalten und zu stoppen, die von den USA aus befehligt und von Deutschland aus vollstreckt werden!

Schon Mitte des vorletzten Jahrzehnts sollte eine Ethikkommission in der Großen Koalition ihre Arbeit aufnehmen, um auf Fragen Antworten zu finden, inwieweit sich aus der modernen Tötungstechnologie sowohl völker- wie verfassungsrechtliche Grauzonen ergeben, die aber dann nicht bloß juristisch zu klären sind.      Thomas Bauer

22.10.2020

Berlin und Brüssel planen Schaffung neuer Instrumente zur Führung von Wirtschaftskriegen.

German-Foreign-Policy.com, 22. Okt. 2020

Zitat: BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Mit der Publikation eines detaillierten Strategiepapiers bereiten Berlin und Brüssel die Schaffung eines breiten Instrumentariums zur Führung von Wirtschaftskriegen vor. Anlass sind nicht zuletzt US-Sanktionen, von denen Deutschland und die EU direkt oder indirekt getroffen werden und die Unternehmen aus der Union erheblich schaden. Man wolle sich in Zukunft mit ganzer Kraft gegen sie zur Wehr setzen können, heißt es: "Wir müssen alle Folterwerkzeuge auf den Tisch legen", wird der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Nils Schmid, zitiert. Das Strategiepapier, das vom European Council on Foreign Relations (ECFR), einer Polit-Denkfabrik mit Hauptsitz in Berlin, unter Mitwirkung des Auswärtigen Amts erstellt worden ist, schlägt unter anderem die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen und gezielte Gegensanktionen gegen ausländische Personen oder Branchen vor. Es wird publiziert, während der Sanktionskampf um Nord Stream in die nächste Runde geht - mit einer Verschärfung der US-Sanktionen.


Zitat: "Wir entscheiden selbst"
Die Bundesregierung, die den Bau der Pipeline zwar stets unterstützt, sich mit klaren öffentlichen Stellungnahmen aber häufig zurückgehalten hatte, hat zuletzt eindeutig Position bezogen. "Über unsere Energiepolitik und Energieversorgung entscheiden wir hier in Europa", bekundete Außenminister Heiko Maas am Wochenende: Er gehe verlässlich "davon aus, dass Nord Stream 2 zu Ende gebaut wird"; "die Frage" sei nur, "wann".[4] Zuvor hatte Berlin versucht, Washington mit einem etwas eigentümlichen Deal umzustimmen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte laut Berichten in einem Schreiben an seinen US-Amtskollegen Steven Mnuchin angeboten, die Mittel, die für den Bau zweier Flüssiggasterminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven vorgesehen seien, "massiv durch die Bereitstellung von bis zu 1 Milliarde Euro zu erhöhen" und damit den Bau zu beschleunigen.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8418


Kommentar: "Wir entscheiden selbst" geht anders, das sieht eher nach einem erfolgreichen Erpressungsversuch aus! Flüssiggasterminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven zum Löschen von US-Tankschiffen zu bauen, ist doch was für den Klimaprotest von FFF-Aktivisten!   Thomas Bauer

21.10.2020

Neue SPD-Linie: Wehrbeauftragte Högl will bewaffnete Drohnen

heise.de, vom 20.10. 2020 19:17 Uhr, Von Stefan Krempl

Zitat: In der SPD hatte es lange Zeit erhebliche Bedenken gegen "Killer-Drohnen" bei der Bundeswehr gegeben. Bei immer mehr Sozialdemokraten scheint das nun passé.

Zitat: Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, plädiert dafür, die neuen "bewaffnungsfähigen" Bundeswehr-Drohnen vom Modell Heron TP tatsächlich mit Raketen zu bestücken. Die SPD-Politikerin erklärte am Dienstag gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: "Ich bin nach intensiver Beratung, Information und Diskussion zu dem Ergebnis gekommen", dass die Einsätze so "sicherer werden für die Soldaten". Bewaffnete Drohnen böten "flexiblere Möglichkeiten, auf Bedrohungen zu antworten".

Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag aufgestellten Rahmenbedingungen seien klar, die darin geforderte ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Debatte über die Aufrüstung der unbemannten Flugobjekte habe stattgefunden, meinte Högl: "Ich halte das für entscheidungsreif." Die Einsatzregeln für die Drohnen müssten aber stets vom Bundestag klar gefasst und dann auch kontrolliert werden. So dürften die Fluggeräte in fernen Ländern wie Afghanistan etwa "nicht von Berlin aus gesteuert" werden. Völkerrechtswidrige Einsätze müssten von vornherein ausgeschlossen werden.

Nicht nur bei Linken und Grünen, auch bei der SPD hatte es lange Zeit schwere Bedenken gegen einen solchen Schritt gegeben. Kritiker führten wiederholt ins Feld, dass die Hemmschwelle, militärische Gewalt anzuwenden, durch die räumliche Distanz bei den aus der Ferne kontrollierten Flugobjekte sinken dürfte. Schon vor Kurzem hatte es aus den Reihen der Sozialdemokraten aber Signale gegeben, den Widerstand gegen bewaffnete Drohnen aufzugeben, solange es ausschließlich um den Schutz der eigenen Soldaten gehe. Die SPD-Fraktionsvizechefin Gabriela Heinrich betonte: "Wir sind kategorisch gegen extralegale Tötungen und vollautomatisierte Waffensysteme." Man werde genau prüfen, ob das Verteidigungsministerium nun eine Vorlage liefere, die diese Anforderungen erfülle.

Info: https://www.heise.de/news/Neue-SPD-Linie-Wehrbeauftragte-Hoegl-will-bewaffnete-Drohnen-4933591.html


Kommentar: Wenn es den Sozialdemokraten ausschließlich um den Schutz der eigenen Soldaten gehen soll, zitiere ich zur Erinnerung aus Stellungnahme des Verteidigungsausschusses vom 30.09.2020, s. Ausschussdrucksache 19 (12) 772 d. dt. Bundestages wie folgt:

"Zugleich aber ergibt sich weder aus Völker- noch aus Verfassungsrecht eine Pflicht zur Anschaffung bewaffneter Drohnen. Für eine solche Pflicht ist in der Vergangenheit teilweise unter Bezugnahme auf staatliche Schutzpflichten für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten argumentiert worden. Grundlage von Schutzpflichten sind beispielsweise internationale Menschenrechtsverträge (hier insbesondere Art.2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art.2 Abs.2 des Grundgesetzes. Diese Schutzpflichten verlangen vom Staat, Leib und Leben der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten hinreichend zu schützen. Hierbei kommt dem Staat ein weiter Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzpflichten zu. Die Schutzpflichten richten sich also nicht auf die Anschaffung einer bestimmten Schutzausrüstung. Im Hinblick auf die Bewaffnung von Drohnen ist hierbei zumal relevant, dass es sich gerade nicht um eine passive Schutzausrüstung handelt, sondern um Waffen, die ein aktives Eingreifen erlauben und ihrerseits daher zu Eingriffen in Grundrechte Dritter verwendet werden. Eine Pflicht zur Bewaffnung von Drohnen besteht daher nicht.
Weder das Völkerrecht noch das Verfassungsrecht enthalten also klare Vorgaben in die eine oder andere Richtung." ZITAT-ENDE 
(s. https://www.bundestag.de/resource/blob/795504/9f85f4ba383115c1d858d50c891297df/stellungnahme_max-planck-institut-data.pdf

Selbst wer sich ausschließlich auf die juristische Sicht stützten möchte, kann bewaffnete Drohnen ganz ablehnen und wer kategorisch gegen extralegale Tötungen und vollautomatisierte Waffensysteme ist, sollte diese ebenso kategorisch ablehnen, und das können auch Sozialdemokraten wissen!        Thomas Bauer 

21.10.2020

Wird hier bereits dazu aufgefordert Ärzte zu denunzieren?

NachDenkSeiten, vom 20. Oktober 2020 um 17:02 Ein Artikel von: Albrecht Müller

Es wird immer bunter: WDR fordert dazu auf, Ärzte zu denunzieren


Zitat: Der Westdeutsche Rundfunk erschien heute mit dieser Meldung: „Wenn Ärzte Corona verharmlosen – oder gar leugnen. – Die Infektionszahlen steigen rasant. Was aber einzelne Ärzte nicht davon abhält, das Coronavirus zu verharmlosen oder gar zu leugnen. Wie Patienten damit umgehen sollten. … Wachsam und kritisch sein …“ Albrecht Müller.


Und weiter mit der Erziehung zum Blockwart:

„Was also als Patient tun, wenn der (Haus-)Arzt die Gefahr durch das Coronavirus herunterspielt oder gar leugnet? “Wachsam und kritisch sein”, rät die Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein.

Wer eine Arztpraxis betritt, sollte sich umschauen und ein Auge darauf haben, ob die allgemeinen Hygiene-Vorschriften eingehalten werden. Tragen alle Masken? Gibt es eine Plexiglaswand am Empfangstisch? Wird auf genügend Abstand geachtet, auch im Wartezimmer? Bei Abweichungen: Unbedingt das Praxisteam ansprechen. Und dem Arzt widersprechen, falls er alles als harmlos hinstellt. Hinweise über entsprechende Fälle bitte der zuständigen Ärztekammer melden. “Wir gehen dann der Sache nach.”

Die Ärztekammer in Bremen kann entsprechend der vom WDR weitergegebenen Empfehlung der Nordrhein-Ärztekammer gleich mal einen Kollegen aus Bremen zur Rechenschaft ziehen, der öffentlich und fundamental die Coronapolitik kritisiert hat. Der Link auf sein Video wird nachgereicht.

Info: https://www.nachdenkseiten.de/?p=66022#more-66022


Zitiert aus selbiger WDR-Meldung:


Bundesärztekammer: Persönliche Weltanschauung des Arztes spielt keine Rolle

Ein Sprecher der Bundesärztekammer sagte dem WDR, die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit gelte zwar auch für Mediziner. Allerdings erfordere die gewissenhafte Ausübung des Berufs neben der fachlichen Qualifikation "die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse".

Patienten dürften aufgrund der persönlichen Weltanschauungen des Arztes keinesfalls Schaden erleiden – weil etwa der Mediziner anerkannte Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Pandemie-Zeiten wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das regelmäßige Händewaschen und das Abstandhalten ablehnt. (https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/aerzte-coronavirus-verharmlosen-leugnen-folgen-102.html)


Kommentar: Das ist eher Suggestion statt guter Journalismus, wenn gesundheitliche Bedenken eines Mediziners auf seine vermeintliche Weltanschauung umgelenkt bzw. reduziert werden sollen!    Thomas Bauer

20.10.2020

Known Traveller und ID2020

sind zwei Begriffe, die derzeit für Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen. Steht tatsächlich eine virtuelle Kontrollbehörde, die weltweit die Daten der Menschen erfassen will, auf der Agenda US-amerikanischer Technologiekonzerne?


zeitpunkt.de, vom 19. Oktober 2020 von: Redaktion

Es geht um das Impfen, die Speicherung biometrischer Daten und die Überwachung der Bevölkerung. Eine fragwürdige Allianz und eine eilig ins Leben gerufene «NGO» haben sich rund um diesen Komplex in Genf etabliert.


Zitat: Bereits im April machte der Zeitpunkt auf einen Artikel des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring aufmerksam. Er verfolgt die Planungen, die vom Weltwirtschaftsforum (WEF) und der Rockefeller-Stiftung gemeinsam mit den Big Playern der Digitalisierung vorangetrieben werden.

So geht Häring u. a. davon aus, dass Corona dazu genutzt werde, «um eine private, globale Gesundheitspassbehörde zu bilden».

Was steckt hinter Known Traveller Digital Identity (KTDI) und ID2020?

Beim Jahrestreffen des WEF im Jahr 2018 wurde KTDI von einigen der 3000 versammelten Wirtschaftsmanager, Politiker und Beamten beschlossen. Das Projekt solle Reisende «auf freiwilliger Basis» – so die damaligen Pläne – dazu bringen, eine TruID-App zu benutzen, um auf dem Smartphone oder Tablet ein chiffriertes, biometrisches Profil von sich selbst anzulegen. Damit könnten sie bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen belegen, dass sie eine «niedrige Gefahr» für die Sicherheit des Staates darstellen.

Identity2020 Systems Inc. (ID2020) stellt sich selbst als gemeinnützige Organisation dar. Sie verfolge das Ziel, «einfache Zugänge zu digitalen Identifikationsformen weltweit zu schaffen. Dadurch soll das Leben vor allem in armen Ländern verbessert werden».

Kritiker hingegen äussern den Verdacht, dass die von der Rockefeller Foundation, Microsoft und der in Genf ansässigen Globalen Impfallianz GAVI finanzierten «NGO» ganz andere Ziele verfolgt. Unter anderem werfen sie ID2020 vor, unter dem Vorwand vermeintlicher globaler Gesundheitsvorsorge Menschen lebenslang mithilfe einer biometrisch verknüpften Identität zu erfassen.

Der Beschluss, ID2020 eiligst einzuführen, erfolgte bereits im September 2019 auf einem Treffen der beteiligten Player in New York. Unter dem Titel «Rising to the Good ID Challenge» einigte man sich auf ein Programm, das anschliessend im Januar 2020 vom Weltwirtschaftsforum in Davos bestätigt wurde.

Jetzt – im Oktober 2020 – nimmt die Umsetzung der Pläne durch eine weitere «NGO» noch einmal deutlich an Fahrt auf. Es handelt sich um The Commons Project, eine Initiative, in der die Rockefeller Foundation federführend ist. Die anfangs, im Jahr 2019, mit 300'000 US-Dollar bezuschusste «gemeinnützige Organisation» erhielt in diesem Jahr weitere 500'000 US-Dollar von der Rockefeller-Stiftung.

Ihren Sitz hat The Commons Project ebenso wie GAVI und WEF in Genf. Ziel des Projektes sei es, «die Lücke zwischen Technologieunternehmen, Regierungsbehörden und traditionellen gemeinnützigen Organisationen» zu füllen, «um die digitalen Dienste aufzubauen und zu betreiben, die die öffentliche Infrastruktur für das digitale Zeitalter bilden», so die Selbstdarstellung auf der Webseite der Organisation.

«Im Juli wurde aus dem im Hintergrund operierenden kleinen Rockefeller-Ableger eine weltweit operierende, in den obersten Etagen vernetzte Organisation», kommentiert Norbert Häring die Entwicklung. Der Aufsichtsrat umfasst 62 hochrangige Vertreter von Unternehmen und Organisationen aus 24 Ländern in aller Welt, darunter BlackRock, die Johns Hopkins Universität, WEF, J.P. Morgan und selbstverständlich einen Vertreter der Rockefeller Foundation.

Am 7. Oktober verkündeten The Commons Project und das Weltwirtschaftsforum den Start eines Pilotprojektes mit der neuentwickelten App CommonPass. Vorerst soll das Produkt von Reisenden auf ausgewählten Fluglinien eingesetzt werden. «Das ist eine App, die allen, die entweder Antikörper gegen Corona aufweisen oder geimpft sind, das internationale Reisen wieder ermöglichen soll», berichtet Norbert Häring.

Ein erstes Ergebnis der «fruchtbaren Synergien», die sich aus der inhaltlichen und geografischen Nähe zwischen The Commons Project, GAVI und dem WEF ergeben?

Info: https://www.zeitpunkt.ch/genf-das-zentrum-globaler-kontrolle


Weiterführende Informationen:


ID2020, Known-Traveller und Kontaktverfolgung durch Google und Apple: US-Konzerne werden zur Weltpassbehörde 

Geld und mehr, Ein Blog von Norbert Häring, vom 16. 04. 2020

Zitat: Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass die digitalen Technologiekonzerne der USA virtuelle Passbehörde der Welt werden, die bestimmt, wer sich in welchem Radius bewegen darf. Sogar die physischen Kontakte jedes Trägers eines Android oder Apple-Smartphones sollen künftig erfasst und von den USA aus auswertbar sein.

Beim Davoser Milliardärsstelldichein 2018 hat das Weltwirtschaftsforum in Zusammenarbeit mit der US Homeland Security das Pilotprojekt „The Known Traveller Digital Identity“ vorgestellt, mit dem letzlich alle international reisenden Weltbürger genötigt werden können, Daten über sich zu sammeln und diese bei Grenzübertritten „freiwillig“ herauszugeben. Wenn das einmal etabliert ist, solle es auf alle möglichen weiteren Anwendungsgebiete ausgedehnt werden.


Zitat: Impfprogramme als Hebel

Im September 2019 hat ID2020 zusammen mit der von der Gates Stiftung maßgeblich finanzierten Impfallianz Gavi eine Kooperation mit der Regierung von Bangladesch verkündet. Im Rahmen dieser Kooperation soll „Impfung als Gelegenheit und Hebel genutzt werden, digitale Identitäten zu etablieren“ („to leverage immunization as an opportunity to establish digital identity“).

Das System, das Microsoft und Accenture im Rahmen von ID2020 entwickeln, soll geeignet sein, nicht nur ein paar Millionen Flüchtlinge, sondern Milliarden Erdenbürger zu erfassen und den Zugriff auf deren Daten zu verwalten. Dabei sollen die Identitätsnachweise der Individuen diejenigen ergänzen und auch ersetzen können, die von den Regierungen der Heimatländer ausgestellt werden.

Info: https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/id2020-ktdi-apple-google / 14. 10. 2020, Norbert Häring: Rockefeller-Stiftung und Weltwirtschaftsforum machen ernst mit der privaten Weltpassbehörde

20.10.2020

Aus Liebe zum Grundgesetz e.V.  -  der Verein seit 08. 05. 2020

Wir werden aktiv. Für unsere Grundrechte beschreiten wir den Rechtsweg.

In einer Zeit, in der das Virus SARS-CoV- 2 der Anlass ist, unsere Grundrechte – laut Politik auf absehbare Zeit – außer Kraft zu setzen, wird vielen Menschen bewusst, was wirklich Bedeutung für sie hat.

Zitat: Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.

Info: http://ausliebezumgrundgesetz.de



Weiteres:


Kurz-Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit sog. Corona-Testpflichten

Zitat: Aus Liebe zum Grundgesetz, Vorstand, Veröffentlicht am 18. Oktober 2020,

Info: http://ausliebezumgrundgesetz.de/2020/07/14/zum-aktuellen-stand-14-juli-20 / http://ausliebezumgrundgesetz.de/author/Vorstand / http://ausliebezumgrundgesetz.de/wp-content/uploads/2020/05/Plakat-Aus-Liebe-zum-Grundgesetz.pdf / http://ausliebezumgrundgesetz.de/wp-content/uploads/2020/06/Flyer-III.pdf

20.10.2020

Im Kampf gegen die US-Internetmonopole

German-Foreign-Policy.com, 20. Okt. 2020

Frankreich und die Niederlande ziehen in Betracht, US-Internetkonzerne "notfalls zu zerschlagen". Deutschlands Widerstand dagegen schrumpft.

German-Foreign-Policy.com, 20. Okt. 2020

Zitat: Innerhalb der EU wächst die Bereitschaft, hart gegen US-Internet- und Hightech-Konzerne vorzugehen, die eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Markt errungen haben. Ein jüngst publiziertes, gemeinsames Positionspapier der Regierungen Frankreichs und der Niederlande verlangt Berichten zufolge sogar, US-Internetkonzerne "notfalls zu zerschlagen".[1] Es fordere die EU-Kommission auf, konsequent gegen monopolartige Strukturen auf dem IT-Sektor und auf den Internetmärkten vorzugehen, die nahezu ausschließlich von US-Unternehmen dominiert werden, heißt es im "Handelsblatt". Es gehe dabei um "Big-Tech" und um "Gatekeeper-Plattformen", etwa Amazon, die ihre eigenen, monopolartigen Marktstrukturen im Netz geschaffen haben. Etliche der US-Internet-Plattformen seien zu mächtig geworden, wird die niederländische Wirtschaftsstaatssekretärin Mona Keijzer zitiert. Der auf Digitales spezialisierte deutsche Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) stimmt diesem Vorstoß grundsätzlich zu; er bezeichnet Konzernzerschlagungen zwar als "Ultima Ratio", wendet allerdings ein, es gebe inzwischen "Hinweise", in der "europäischen Digitalwirtschaft" habe sich womöglich ein "Marktversagen" entwickelt, das harte Maßnahmen notwendig machen könne. Im vergangenen September forderte der französische Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton bereits sogar den Ausschluss von US-Konzernen vom europäischen IT-Markt.


Zitat: Tatsächlich zielen Paris und Den Haag den Berichten zufolge mit ihren Vorschlägen nicht nur darauf ab, die US-Internetgiganten daran zu hindern, "ihre eigenen Angebote auf Kosten kleinerer Wettbewerber durchzusetzen". Vor allem sollen sie dazu bewegt werden, ihre Nutzerdaten ihren EU-Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Es gehe um den "Zugang zu Daten, zu Dienstleistungen, Interoperabilität", wird der französische Digital-Staatssekretär Cédric O zitiert; dies seien "effiziente Instrumente", um Marktabschottung zu vermeiden und den EU-Verbrauchern Wahlfreiheit zu garantieren. In diesem Zusammenhang fordert das niederländisch-französische Positionspapier einen "effizienten und abschreckenden Sanktionsmechanismus". Die protektionistischen Bestrebungen der EU richten sich dabei zuvörderst gegen die "großen Vier" der US-Digitalwirtschaft (Amazon, Apple, Facebook, Google), doch kursieren Berichten zufolge in Brüssel Unternehmenslisten, auf denen rund 20 US-Konzerne zu finden sind, die von den neuen EU-Regelungen betroffen wären.[2] Die EU-Kommission streitet dies freilich ab.


Zitat: US-Kommentatoren urteilen zu den Vorstößen in der EU, die Union wolle "sich selbst das Recht geben", US-Technologiekonzerne "aus Europa hinauszuwerfen".[5] Neben den Optionen, eine Zerschlagung der US-Unternehmen durchzuführen oder sie gar vom EU-Markt auszuschließen, sei ein Bewertungssystem im Gespräch, das Konzernen Punkte für ihre Steuermoral und für die Entfernung "illegaler Inhalte" vergeben solle, heißt es.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8416

19.10.2020

Internationale Rüstungskontrolle vor dem Aus?   Keine Verlängerung des New-START-Vertrags in Sicht.

ndr.de, NDR Info Das Forum, STREITKRÄFTE UND STRATEGIEN, vom 17.10.2020

Vor kurzem ist unser langjähriger Autor Otfried Nassauer gestorben. Er wurde 64 Jahre alt. Nassauer war Mitbegründer und Direktor des Berliner Informati-onszentrums für Transatlantische Sicherheit. Seine Einschätzungen hatten in der sicherheitspolitische Debatte Gewicht. Kurz vor seinem Tod hat Otfried Nassauer für diese Sendung noch einen Bericht über die Zukunft des New-START-Vertrages zur Rüstungskontrolle beendet. Die Vereinbarung begrenzt die Zahl der strategischen Atomwaffen der Vereinigten Staaten und Russlands. Inzwischen zeichnet sich ab, dass beide Seiten grundsätzlich bereit sind, den Vertrag zu verlängern. Aber die Schwierigkeiten liegen wie so oft im Detail.  - Analyse von Otfried Nassauer. 


Zitat: Mit Blick auf die Entstehung der US Forderung, mit Russland künftig nur noch über Reduzierungen der Gesamtheit aller Atomwaffen reden zu wollen, führt zudem zu einer kleinen Überraschung. Nicht die Trump Administration hat diesen Ansatz eingeführt, sondern Obamas Außenministerin Hillary Clinton. Sie hat seit 20 10 den Ansatz proklamiert, der nächste Rüstungskontrollvertrag mit Moskau müsse sowohl strategische als auch nicht strategische Atomwaffen
erfassen.


Zitat: Um hier eine funktionierende Lösung zu erarbeiten, dürften die durch eine Verlängerung des New START Vertrag es maximal möglichen fünf Jahre nur schwerlich ausreichen. Zugleich ergebensich aus der Washingtoner Weltsicht konkurrierender Großmächte vorhersehbar eine Vielzahl von Optionen für Störfeuer aller Art, mit denen kooperative Lösungsansätze torpediert werden können.

Zitat: Die Anfänge kooperativer Rüstungssteuerung, vertrauensbildenderMaßnahmen und später der Rüstungskontrolle resultierten zu Beginn der 60er Jahre aus den traumatischen Erfahrungen einer nuklearen Beinahe Katastrophe während der Kubakrise. Man kann nur hoffen, dass es nicht einer ähnlichen Krise bedarf, um rechtzeitig erneut zu erkennen, wie wertvoll Rüstungskontrolle und Abrüstung sein können, um Stabilität zu garantieren und eine Rückkehr zu einem unkontrollierten Wettrüsten zu verhindern .

Info: https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript808.pdf

19.10.2020

Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise

uni-bielefeld.de, Lehrstuhlinh. Prof. Dr. Martin Schwab aus Schriftenverzeichnis

Zugleich in Sachen Transparency International Deutschland: Eine Erwiderung auf den Bericht der Untersuchungskommission im Fall Wolfgang Wodarg

(180 Seiten, fertiggestellt am 22.9.2020), online veröffentlicht am 4.10.2020

Zitat:

F. Zusammenfassung

I. Die Auffassung der Untersuchungskommission, Wolfgang Wodarg habe das Ansehen von Transparency International Deutschland beschädigt, ist in keiner Weise haltbar:

1. Soweit Wolfgang Wodarg sich zu medizinischen Sachfragen rund um SARS CoV-2 geäußert hat, konnte die Medienberichterstattung über ihn bislang keine einzige seiner Thesen entkräften. Zwar wurden seine Thesen in den Leitmedien regelrecht verrissen. Bei keinem der Journalisten, die sich einbildeten Wolfgang Wodarg fachlich entgegen zu treten, konnte indes auch nur ansatzweise gleichwertiger medizinischer Sachverstand nachgewiesen. Keiner dieser Journalisten hat auch nur im Entferntesten den Einarbeitungsaufwand geleistet, den man leisten muss, wenn man als Nicht-Fachmann auch nur in die Nähe der Fähigkeit kommen will, die Thesen von Wolfgang Wodarg kritisch zu hinterfragen. Die zeitliche Abfolge, in der die Medienberichte über Wolfgang Wodarg erschienen, deutet auf abgestimmtes Verhalten in den Medien hin.

2. Soweit Wolfgang Wodarg bei den beteiligten Akteuren Motive gemutmaßt hat, die sich nicht im Schutz der Gesundheit und der Gesundheitssysteme erschöpfen, konnte er auf seine Erfahrungen aus dem Schweinegrippe-Alarm von 2009 zurück greifen. Die Qualität von Verschwörungsideologien erreichen seine Aussagen daher in keiner Weise. Vielmehr sollten die Erfahrungen von 2009 zum Anlass genommen werden, den Motiven und Hintergründen derzeitiger politischer Entscheidungen auf den Grund zu gehen.

3. Die Auswahl seiner Medienpartner darf Wolfgang Wodarg schon deshalb nicht zum Vorwurfgemacht werden, weil die Medien sich nicht pauschal in Gut und Böse einteilen lassen. Die Leitmedien, die man an sich als „gute“ Medien apostrophieren möchte und denen man gemeinhin Seriosität und Qualitätssicherung bescheinigt, sind gerade in der Corona-Berichterstattung beides auf der ganzen Linie schuldig geblieben. Befürworter und Gegner der Corona-Maßnahmen werden dort mit zweierlei Maß gemessen. Die Gegner dieser Maßnahmen werden aus der Position angemaßter Deutungshoheit zielgerichtet und teilweise mit augenfälliger Boshaftigkeit in ein schlechtes Licht gerückt. Gleichzeitigsind die Recherchen lückenhaft und hören gerade dort auf, wo das Ergebnis dieser Recherchen auf eine optimistischere Einschätzung der Bedrohung durch SARS CoV-2 hindeuten könnte. Die persönlichen Angriffe gegen die Maßnahmengegner verschleiern die Abwesenheit durchgreifender Sachargumente. ARD und ZDF sind schließlich in jüngerer Zeit dadurch in Erscheinung getreten, dasssie menschenverachtende und gewaltverherrlichende Computerspiele haben produzieren lassen undanschließend öffentlich zur Nutzung bereitgestellt haben.

II. Der Untersuchungsbericht ist von einer deutlich sichtbaren Belastungstendenz in der Person der Mitglieder der Untersuchungskommission getragen. Dies beginnt schon damit, dass die Untersuchungskommission ihr vernichtendes Urteil über Wolfgang Wodarg gefällt hat, ohne im Bericht zu dokumentieren, ob sie ihm überhaupt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat undwenn ja, wie diese Stellungnahme inhaltlich ausgefallen ist. Es muss daher davon ausgegangenwerden, dass die Untersuchungskommission Wolfgang Wodarg vor der Freigabe ihres Berichts nicht einmal angehört hat. Des Weiteren wird die Aufklärungsarbeit von Wolfgang Wodarg nicht wie geboten im Zusammenhang betrachtet. Vielmehr werden einzelne seiner Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und in der so isolierten Form als Ausdruck einer Verschwörungsideologieherabgewürdigt. Das wirkt so, als sei die Kritik von Wolfgang Wodarg an den Corona-Maßnahmengezielt fragmentiert worden, um auf diese Weise um jeden Preis einen solchen Vorwurf konstruierenzu können.

III.Wolfgang Wodarg ist ein kluger, kompetenter und unbescholtener Fachmann, dessen mutige Aufklärungsarbeit gerade in der Corona-Krise dringend benötigt wird. Denn die Corona-Politik und vor allem die Medienberichterstattung hierüber werden von signifikanten Ungereimtheiten begleitet, denen auf den Grund gegangen werden muss. Wenn man sich anschaut, in welchem halsbrecherischen Tempo und mit welchen halsbrecherischen Risiken derzeit an einem Impfstoff gegen SARS CoV-2 gearbeitet wird, muss man sich ernsthaft Sorgen machen, dass sich jene Fehleinschätzungen wiederholen, die wir bereits beim Schweinegrippe-Alarm beobachten mussten, und zwar in vielschlimmeren Ausmaßen als damals. Auf die Risiken einer COVID-19-Impfung hat Wolfgang Wodarg frühzeitig hingewiesen. Wenn die übrigen Mitglieder des Vorstands von Transparency International Deutschland danach trachten, Wolfgang Wodarg, der sich in der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen beträchtliche Verdienste erworben hat, aus dem Vorstand zu entfernen oder ihn gar ganz aus der Organisation auszuschließen, müssen sie sich mit allem Nachdruck die Frage gefallen lassen, ob sie selbst noch auf dem Boden der satzungsmäßigen Ziele dieser Organisation stehen.

IV. Gerade eine Organisation wie Transparency International darf sich nicht damit begnügen, in der Corona-Krise innerhalb der Organisation nur regierungsfreundliche Ansichten zuzulassen. Denn die fachliche Begründung der Corona-Politik basiert auf durchweg sehr voraussetzungsvollen Annahmen: SARS CoV-2 sei für den menschlichen Organismus völlig neu, niemand sei dagegen immun, das Virus könne sich rasch ausbreiten, es könne auch von Menschen weitergegeben, die keine Symptome hätten, und die Infektion lasse sich mittels PCR-Test nachweisen. Wir haben gesehen, dass diese Annahmen in keiner Weise eindeutig sind:

1. Ich gehe zwar davon aus, dass SARS CoV-2 existiert und die mit COVID-19 assoziierten Symptome verursachen kann. Die Evidenzlücken, die insoweit zu Beginn der Corona-Krise noch bestanden, sind, wenn ich den heutigen Forschungsstand richtig interpretiere, mittlerweile geschlossen worden. Und es ist unbestreitbar, dass bei jeder Reflexion über politisches Einschreiten die Möglichkeit tödlicher Verläufe und der Aufwand für die intensivmedizinische Behandlung schwerer Verläufe sowie das Leid der betroffenen Patienten eine Rolle spielen müssen. Ich bin also weit davon entfernt, ein Corona-Leugner zu sein!

2. Nicht gesichert ist aber, dass SARS CoV-2 dem menschlichen Organismus zur Gänze unbekannt ist. Die Annahme, das Virus sei in Wuhan vom Tier auf den Menschen übergesprungen, lässt bereits erhebliche Zweifel zurück. Vor allem aber ist auf Studien zu verweisen, die zu dem Ergebnis gelangt sind, dass das Immungedächtnis bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung den Erreger bereits vorbereitet ist; es besteht diesen Studien zufolge eine T-Zellen-Immunität. Andere Studien, die nachdem Prozentsatz der Verstorbenen unter den SARS CoV-2-Infizierten gefragt haben, haben Sterblichkeitsraten zutage gefördert, die in etwa jenen einer Grippewelleentsprechen.

3. Nicht gesichert ist auch, dass das Virus von Menschen weitergegeben werden kann, die selbst keine Symptome haben. Da Robert-Koch-Institut steht selbst auf dem Standpunkt, dass die asymptomatische Ansteckungsgefahr nur eine untergeordnete Rolle spiele, und verweist zum Beleg auf eine Meta-Analyse, deren Ergebnis lautet, dass es insoweit zwar gerechtfertigt ist, weiterhin wachsam zu bleiben,dass aber weitere Forschung dringend benötigt wird – es gibt also offenbar für eine solche Ansteckungsgefahr trotz intensiver Bemühungen in der Forschung noch keine Evidenz.

4. Die Annahme, eine Infektion mit SARS CoV-2 lasse sich mithilfe eines PCR-Testsnachweisen, ist nichttragfähig. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat selbst mit Recht darauf hingewiesen, dass die Tests nie zu 100% genau sind und dass in Zeiten niedriger Prävalenz die Gefahr von zahlreichen falschpositiven Testergebnissen besteht, die sogar die Mehrheit aller positiven Testergebnisse ausmachen können. Zudem sind PCR-Tests nicht in der Lage, reproduktionsfähige Viren einerseits und Fragmente abgetöteter Viren andererseits, die nach überstandener Infektion noch länger im menschlichen Körper nachweisbar sind, voneinander zu unterscheiden.

5. Die verbreitete Auffassung, dass der relativ glimpfliche Verlauf der Pandemie in Deutschland das Ergebnis ebenso entschlossenen wie besonnenen politischen Handelns sei, wird durch die Zahlen und Graphiken des Robert-Koch-Instituts nicht erhärtet. Vielmehr legen diese Zahlen eine abweichende Deutung nahe, der zumindest in der weiteren Diskussion ernsthaft nachgegangen werden muss – die Deutung nämlich, dass das Virus schon deutlich vor der Ausweitung der Testkapazitäten erhebliche Aktivität entfaltet seine Ausbreitungsgeschwindigkeit sich sodann ohne Rücksicht auf politische Intervention verlangsamt hat. Diese Interpretation wird zwar von anderen Stimmen bekämpft, doch enthalten die Einwände ihrerseits argumentative Schwächen. Die Frage nach der Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen wird derzeit weltweit untersucht. Die Debatte wird kontrovers geführt und muss fortgesetzt werden, bevor ggf. erzielte Erfolge bei der Eindämmung des Virus vorschnell der politischen Intervention zugeschrieben werden.

6. Bei dem Versuch, die SARS CoV-2-Infektionsketten um jeden Preis zu unterbrechen, sind womöglichan anderer Stelle Schäden verursacht worden, die dringend in den Blick zu nehmen sind. Vor allem steht zu befürchten, dass gerade die Corona-Maßnahmen ihrerseits Sterbefälle produziert haben.

7. Insgesamt ist festzuhalten: Selbst wenn SARS CoV-2 so gefährlich ist wie bisher angenommen, bedeutet dies noch lange nicht, dass individuelle und kollektive Freiheitsbeschränkungen irgendetwas zur Eindämmung beitragen können. Für die Influenza-Bekämpfung glaubt die WHO ausweislich einer eingehenden Ausarbeitung aus Oktober 2019 bei einem großen Teil solcher Einschränkungen selbst nicht daran, dass diese die Ausbreitung des Erregers wirkungsvoll einbremsen können. Warum das bei SARS CoV-2 anders liegen soll, leuchtet nicht ohne weiteres ein. Sollten sich die bisher ergriffenen Maßnahmen als Fehlentscheidungen erweisen, muss verhindert werden,dass sie sich wiederholen.

V. Um sicherzustellen, dass die Politik die richtige Reaktion auf SARS CoV-2 findet, muss über die Corona-Maßnahmen eine ergebnisoffene Diskussion stattfinden, in der sämtliche Positionen im Ausgangspunkt als gleichwertig respektiert werden. Die pauschale Verunglimpfung von Kritikern ist der falsche Weg – innerhalb ebenso wie außerhalb von Transparency International!

Info: https://clubderklarenworte.de/wp-content/uploads/2020/10/Prof.-Schwab-zu-Wodarg.pdf

19.10.2020

Der Arbeitszwang nutzt nur den Milliardären

infosperber.ch, Günther Moewes / 19. Okt 2020
Es braucht einen Jahrtausend-Schritt: Weg von einer beschäftigungs- zu einer bedarfsorientierten Wirtschaft.

Zitat: Ruiniert Arbeit die Welt? Die Frage klingt zynisch für jemanden, der gerade seine Arbeit verloren hat oder in Kurzarbeit ist. Man kann verstehen, dass er lieber weiter schädliche Kohle abbauen, Gülle ausbringen, vermeidbaren Überseehandel betreiben oder Waffen herstellen möchte. Genau das ist der Trick: Die Existenz von Einzelnen zwangsweise auch an solche Arbeit zu koppeln, die dem Gesamtwohlstand, dem Planeten und der Zukunft eher schadet, den privaten Profit weniger Milliardäre aber erhöht.

Immer mehr menschliche Arbeit ist seit Beginn der Industrialisierung von Maschinen, Robotern und Computern übernommen worden. Deren ungleich höhere Produktivität hat Sozialprodukt und Wohlstand ständig erhöht. Immer mehr Menschen hätten frei werden können für neue sinnvolle soziale Tätigkeiten oder die Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Geld genug dafür wurde und wird ja von den Maschinen verdient.

Fassungslos werden sich spätere Generationen fragen, warum wir diesen Weg nicht gegangen sind. Sondern stattdessen die von den Maschinen verdienten Milliarden einfach widerstandslos wenigen ungewählten Milliardären überlassen haben. Die haben es dann mit Hilfe ihrer «Finanzmärkte» noch weiter multipliziert und sich nach und nach Aufgaben angeeignet, über die eigentlich gewählte Vertreter hätten entscheiden sollen. Vom privaten Medienkauf bis zur privaten Mondfahrt.

Immerhin zeigen die gigantischen Rettungspakete in der Corona-Krise, dass trotz der Milliardenvermögen der Superreichen offenbar noch weitere Abermilliarden generiert werden können. Was bisher stets bestritten wurde. Spätestens jetzt könnte man endlich Schumpeters Forderung folgen und schädliche Konzerne dem Planeten zuliebe ihrer verdienten »schöpferischen Zerstörung« überlassen. Zugunsten von Innovation. Man könnte das Geld den von schädlicher Arbeit Befreiten direkt geben.

Es wäre der erste Schritt in Richtung Grundeinkommen oder Mindesteinkommen. Arbeitszwang wäre nicht mehr Existenzvoraussetzung der Mehrheit. Die Entscheidung, welche Arbeit verantwortbar ist, könnte von jedem selbst getroffen werden. Es wäre der Jahrtausend-Schritt von einer beschäftigungsorientierten Wirtschaft zu einer bedarfsorientierten.


Zitat: Obiger Text ist dem Buch von Günther Moewes entnommen (Zwischentitel von der Redaktion): «Arbeit ruiniert die Welt – Warum wir eine andere Wirtschaft brauchen», Nomen-Verlag, Frankfurt a.M.
In Deutschland bestellen für 12.00 Euro; in der Schweiz bestellen für 19.90 CHF. Das Buch enthält Kolumnen, die Günther Moewes in der «Frankfurter Rundschau» publizierte.
Aus dem Verlagsprospekt: «Wie viele Viren, Dürren, Hassmails, Fluten und Orkane muss es noch geben, bis die Unverantwortlichen begreifen, dass ihre Wirtschafts- und Arbeitsideologie die Ursache ist? Das Mantra grosser Teile von Politik und Wirtschaft sind Wachstum und Arbeitsplätze, egal ob nützlich oder schädlich. Und die «Thinktanks» der neuen reichen «Superklasse» wollen uns durch allerlei Theorien weismachen, dass ohne eine ungleiche Vermögensverteilung nicht das Überleben der Menschheit gesichert werden kann.»

Info: http://cms.simdesign.de/start.php#Website

19.10.2020

Es sind dramatische Zahlen zum Biodiversitätsverlust in der EU

tagesschau.de, Stand: 19.10.2020 12:00 Uhr

Vögeln, anderen Tieren und gesamten Ökosystemen geht es immer schlechter. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Landwirtschaft. Von Gudrun Engel, ARD-Studio Brüssel


Zitat: Besonders Flora und Fauna in Gebieten, die exzessiv von der Landwirtschaft genutzt werden, geht es überwiegend schlecht: 39 Prozent der Vögel, 63 Prozent der anderen Tiere und sogar 81 Prozent der Ökosysteme, die in der Europäischen Union nach der FFH-Richtlinie (FFH ist die Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat) geschützt sind, seien in unzureichendem oder schlechtem Zustand. Vor allem Grasland, Wiesengebiete sowie Meere und Küsten werden genannt.

Info: https://www.tagesschau.de/ausland/eu-natur-umweltschutz-101.html


Weiteres:


ÜBERBLICK ÜBER UMWELTVERSCHMUTZUNG UND IHRE AUSWIRKUNGEN IN EUROPA

dnr.de, vom 20.10.2020, Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.

Die EU ist noch weit von einer „Null-Verschmutzung“, wie die EU-Kommission sie in ihrem Green Deal angekündigt hat, entfernt. Zu dem Schluss kommt eine neue Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA).

Info: https://crm.dnr.de/civicrm/mailing/view?reset=1&id=235


Termine:

23.10. Umweltrat: Biodiversitätsstrategie 2030, Klimagesetz

26.-27.10. Agrarausschuss im EU-Parlament

27.10. Industrieausschuss im EU-Parlament

28.-29.10. Umweltausschuss im EU-Parlament

29.-30.10. informelles Treffen der EU-Verkehrsminister*innen, Passauer Erklärung zur Zukunft der europäischen Mobilität

02.-03.11. Informelles Treffen der EU-Minister*innen für Verbraucher*innenschutz, Schwerpunkt: digitale Transformation

04.11. Rat für Wirtschaft und Finanzen

Bis 31.10. Aktionstage Good Food Good Farming

18.10.2020

Atomare Abrüstung, Zukunft von „New-Start“-Vertrag weiter ungewiss

deutschlandfunk.de, vom17. Oktober 2020

Die Zukunft des „New Start“-Vertrages zur atomaren Abrüstung bleibt ungewiss.

Die US-Regierung lehnte einen russischen Vorschlag ab, das Abkommen um ein Jahr zu verlängern. Moskau wollte erreichen, dass die Verlängerung ohne Bedingungen vereinbart wird. Die USA fordern, dass neben den Atomwaffen, die der Vertrag bereits erfasst, auch andere nukleare Waffen einbezogen werden. Washington dringt außerdem darauf, dass China an dem Abkommen beteiligt wird.

Zitat: New Start ist das letzte verbliebene nukleare Abrüstungsabkommen zwischen den USA und Russland und läuft im kommenden Februar ab.

Diese Nachricht wurde am 17.10.2020 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Info: https://www.deutschlandfunk.de/atomare-abruestung-zukunft-von-new-start-vertrag-weiter.2932.de.html?drn:news_id=1184415


Weiteres:


Atom-Abrüstungsvertrag  -  Putin schlägt New-Start-Verlängerung vor

tagesschau.de, Stand: 16.10.2020 22:24 Uhr

Im Februar könnte das letzte große Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA auslaufen. Nun hat der russische Präsident Putin vorgeschlagen, den New-Start-Vertrag ohne Vorbedingungen zu verlängern. Die USA lehnten ab.


Zitat: Die US-Regierung lehnte den Vorstoß Putins ab. Der Vorschlag sei "ein Rohrkrepierer", teilte der Nationale Sicherheitsberater von US-Präsident Donald Trump, Robert O'Brien, mit. "Wir hoffen, dass Russland seine Position neu bewerten wird, bevor ein kostspieliges Wettrüsten einsetzt."


Zitat: USA stellen Bedingungen

Der US-Sonderbeauftragte für Abrüstungsfragen, Marshall Billingslea, hatte am Dienstag gesagt, die US-Regierung sei bereit, den Vertrag für eine gewisse Zeit zu verlängern - wenn Russland zusage, sein Arsenal taktischer Atomwaffen zu begrenzen. "Wir sind bereit, das gleiche zu tun."

O'Brien teilte nun mit, die USA hätten unter diesen Bedingungen ebenfalls eine Verlängerung um ein Jahr vorgeschlagen und seien nach den jüngsten Verhandlungen davon ausgegangen, dass Russland das akzeptieren würde. "Das wäre ein Gewinn für beide Seiten gewesen."

Der New-Start-Vertrag begrenzt die Nukleararsenale Russlands und der USA auf je 800 Trägersysteme und 1550 einsatzbereite Atomsprengköpfe. Moskau und Washington hatten im Juni eine erste Verhandlungsrunde über die Zukunft des Abkommens ohne greifbare Ergebnisse beendet. Wird der Vertrag nicht verlängert oder keine neue Vereinbarung geschlossen, gäbe es erstmals seit Jahrzehnten kein Abkommen mehr, das den Bestand an strategischen Atomwaffen begrenzt.

Info: https://www.tagesschau.de/ausland/putin-new-start-101.html

17.10.2020

Ausnahmezustand »Neue Normalität«

jungewelt.de, Ausgabe vom 13.10.2020

Am vergangenen Sonnabend erhielt der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner in Frankfurt am Main den Hans-Litten-Preis durch die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ). Die Laudatio trug der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz vor. Wir dokumentieren an dieser Stelle, redaktionell leicht gekürzt, die Rede, die Gössner anlässlich der Verleihung gehalten hat.


Zitat: Vermintes Gelände

So, und jetzt verlassen wir die geheimen Gefilde und wagen uns auf ziemlich vermintes Gelände: Wie bereits angekündigt möchte ich noch auf das Thema »Menschenrechte und Demokratie im Ausnahmezustand und in der »neuen Normalität« eingehen. Ich habe mich im Frühjahr sehr schwer getan, mich in diese Problematik einzumischen, Coronaabwehrmaßnahmen bürgerrechtlich zu hinterfragen und öffentlich Kritik zu üben – und zwar wegen der durchaus realen Befürchtung, am Ende als »Coronaverharmloser« dazustehen, als unsolidarischer »Grundrechtsfreak« oder verantwortungsloser Freiheitsapostel. Geht es doch bei Corona, wie es immer wieder heißt, um nicht weniger als um »Leben und Tod«. Der moralische Druck und die Angst waren jedenfalls immens und wurden von Regierungsseite und Massenmedien regelrecht forciert. Und so kam es, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung den Lockdown und die ergriffenen Abwehrmaßnahmen als »alternativlos« akzeptierte, dass viele Menschen, Verbände und auch die parlamentarische Opposition, einschließlich Linke und Grüne, allzu lange den Regierungskurs weitgehend mitgetragen haben. Sie haben sich aus unterschiedlichen Gründen mit ihrer Kritik zurückgehalten und selbst mutmaßlich unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe nicht oder nur zögerlich hinterfragt – trotz mitunter widersprüchlicher und willkürlicher Maßnahmen, trotz anfänglicher verfassungswidriger Aushebelung der Versammlungsfreiheit, trotz Gesetzesverschärfungen im Eiltempo und ohne Expertenanhörung, trotz weiterer Verschiebung des politischen Machtgefüges zugunsten der Exekutive, trotz weiterer Entmachtung des Parlaments.

Angesichts solcher Zurückhaltung oder auch Konfliktscheu fühlte ich mich regelrecht gedrängt, mit meinen skeptischen Gedanken und zuspitzenden Thesen zum alptraumhaften Coronaausnahmezustand und zur »neuen Normalität« dazu beizutragen, in dieser bedrückenden Zeit großer Unsicherheit bürgerrechtliche Orientierung zu bieten für eine offene, für eine kritische und kontroverse Debatte. Denn auch die gesellschaftliche Debatte hat – nicht zuletzt in den Medien – allzu lange unter Angst, Einseitigkeit und Konformitätsdruck gelitten, auch unter Diffamierung und Ausgrenzung. Diskussionskultur und Meinungsvielfalt haben in der Coronakrise jedenfalls gehörig gelitten, und sie leiden noch immer – auch wenn Zweifel, Kritik und Gegenstimmen längst lauter geworden sind, sich aber mitunter auch skurril bis gefährlich verirren.

Bei so viel immunschwächender, leicht manipulierbarer Angst und selten erlebter Eintracht waren und sind jedoch Skepsis und kritisch-konstruktives Hinterfragen vermeintlicher Gewissheiten und Verordnungen, die unser aller Leben stark durchdringen, nicht nur angezeigt, sondern dringend geboten – ebenso wie die Überprüfung harter Grundrechtseingriffe auf Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit. Schließlich kennzeichnet das eine lebendige Demokratie – nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern gerade in Zeiten großer Unsicherheit und Gefahren, die nicht nur aus einer, sondern aus unterschiedlichen Richtungen lauern, gerade in Zeiten, die nicht nur die Gegenwart, sondern in besonderem Maße auch unsere Zukunft schwer belasten. In solchen Zeiten sind vor allem auch demokratische Juristinnen und Juristen besonders gefordert.

Denn das Coronavirus gefährdet ja nicht allein Gesundheit und gar Leben von Menschen, sondern schädigt auch elementare Grund- und Freiheitsrechte, Rechtsstaat und Demokratie – »dank« jener gravierenden Coronaabwehrmaßnahmen, die dem erklärten und wichtigen Ziel dienen sollen, das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren sowie Gesundheit und Leben zu schützen. Abwehrmaßnahmen, die jedoch gleichzeitig – wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik – tief in das alltägliche Leben aller Menschen eingreifen, die dabei schwerwiegende individuelle, familiäre, schulische, berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Schäden und dramatische Langzeitfolgen verursachen, deren Ausmaß der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland noch lange schwer zu schaffen machen wird. Es war der Historiker René Schlott, der davor warnte, auf diese Weise die »offene Gesellschaft zu erwürgen, um sie zu retten«.

Es ist hierzulande mit sinnvollen Schutzregeln zwar vieles richtig gemacht worden, aber leider auch manches falsch, zu wenig differenziert und nicht verhältnismäßig. Es gibt begründete Zweifel an der Angemessenheit mancher der panikartig und pauschal verhängten Lockdown-Maßnahmen auf ungesicherter Datengrundlage. Mit regionalem, lokalem und zielgruppenorientiertem, dennoch verantwortbarem Vorgehen hätten wohl viele Schäden, hätte viel persönliches Elend verhindert werden können.

Auch die Justiz, die anfänglich die exekutiven Freiheitsbeschränkungen kaum in Frage stellte, hat mittlerweile in fünfzig und mehr Fällen staatliche Coronamaßnahmen wegen Rechts- oder Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Allein das müsste doch zu denken geben. Die Gerichte mahnen mit Blick auf die jeweils aktuelle Coronainfektionslage – die im übrigen ebenfalls differenzierter als bislang beurteilt werden müsste – immer häufiger eine differenziertere Betrachtung und Behandlung des Einzelfalls an. Das gilt auch für Zeiten erhöhter Infektionszahlen, wie wir sie gegenwärtig erleben. Ich denke dabei nur an die fragwürdigen neueren Beherbergungsverbote und Quarantäneauflagen für Reisende aus inländischen Risikogebieten.

Wachsamkeit geboten

Bei all dem sollte doch Berücksichtigung finden, was zeitweise in Vergessenheit geraten ist: Auch soziale Verwerfungen und gesundheitliche Folgen, die durch die Restriktionen unseres täglichen Lebens verursacht werden, müssen in eine verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Freiheitsrechten, Gesundheit und Leben einbezogen werden. Denn das Grundgesetz kennt kein »Supergrundrecht Gesundheit«, das alle anderen Grundrechte in den Schatten stellt, genausowenig wie ein »Supergrundrecht Sicherheit«. Auch die (Über-)Lebenschancen (in) einer Gesellschaft, insbesondere auch für sozial benachteiligte Menschen und Gruppen sind bei Rechtsgüterabwägungen angemessen zu berücksichtigen. Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, Menschenleben nicht gegen Menschenrechte.

Und noch ein Warnhinweis für die Zukunft: Der Ausnahmezustand im modernen Präventionsstaat, wie er sich hierzulande längst entwickelt hat, tendiert dazu, auch nach erfolgter Krisenbewältigung zum rechtlichen Normalzustand zu werden; dies kann zu einer gefährlichen Beschleunigung des längst eingeschlagenen Kurses in Richtung eines präventiv-autoritären Sicherheits-, Kontroll- und Überwachungsstaates führen. Das hat sich nach 9/11 deutlich gezeigt. Deshalb ist schon jetzt höchste Wachsamkeit geboten, damit sich der neue gesundheitspolitische Ausnahmezustand nicht allmählich normalisiert – schließlich ist längst die Rede von »neuer Normalität« auf unbestimmt lange Zeit; und es ist schon jetzt höchste Wachsamkeit geboten, damit die längst zu verzeichnende autoritäre Wende sich nicht verfestigt mit einem paternalistischen Staat, einer restriktiven und überregulierten Gesellschaft sowie einem stark kontrollierten und verkrampften Alltag.

Im übrigen plädiere ich für die Einrichtung unabhängiger interdisziplinärer Kommissionen in Bund und Ländern. Deren Aufgabe sollte es sein, die Politik in der »Coronakrise« kritisch zu begleiten sowie Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit staatlicher Abwehrmaßnahmen und ihre sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen zu evaluieren. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen ließen sich dann Lehren ziehen für eine differenziertere und damit verhältnismäßige Bewältigung der weiteren Coronaentwicklung und künftiger Epidemien.

Doch es muss darüber hinaus auch darum gehen, Perspektiven für überfällige gesellschaftliche, gesundheitspolitische, sozioökonomische, ökologische und friedenspolitische Strukturveränderungen zu entwickeln und umzusetzen – in Richtung Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Abrüstung und Frieden, kurz: für eine gerechtere und zukunftsfähige Gesellschaft.

Zum Abschluss möchte ich nochmals der VDJ für den Hans-Litten-Preis, Rupert von Plottnitz für seine Laudatio und allen heute Mitwirkenden herzlich danken für diese Preisverleihung unter erschwerten Coronabedingungen – darüber hinaus auch meinen Mitstreitern und Wegbegleitern, denn alleine hätte ich das alles wohl nicht geschafft.

Und dann möchte ich noch, wie ich es gerne bei solchen Gelegenheiten mache, an einen Ausspruch des Schriftstellers Günther Eich erinnern, den ich in meinem Abitur 1967 mit Bedacht als Aufsatzthema ausgewählt hatte und der in gewisser Weise zu meinem Lebensmotto wurde: »Seid unbequem, seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt.« Dieser Satz, dieser Aufruf gilt gerade auch in diesen schweren Zeiten der Pandemie und großer Gefahren – die, wie gesagt, aus ganz unterschiedlichen Richtungen lauern. Die heutige Preisverleihung gibt mir hoffentlich Kraft, diesem Lebensmotto weiterhin treu zu bleiben. Bleiben wir alle zusammen grundrechtssensibel – auch in Zeiten von Corona. Vielen Dank!

Info: https://www.jungewelt.de/artikel/388252.ausnahmezustand-neue-normalit%C3%A4t.html


Weiteres:


Gedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand  (Rolf Gössner)

Der folgende Text ist die ergänzte und aktualisierte Langfassung eines Beitrags, der in gekürzter Version in der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“ Nr. 8 v. 18.04.2020 erschienen ist (http://www.ossietzky.net/). Update: 24.04.2020


Zitat: Achtens: Nach dem Infektionsschutzgesetz, das sich streckenweise wie ein Polizeigesetz liest, können der Bundesgesundheitsminister und zuständige Be­hörden zur Gefahrenabwehr – unter Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes – Meldepflichten anordnen, Quarantäne-Be­stim­mungen erlassen, Vorgaben zur Versorgung mit Medikamenten und Schutzausrüstung machen, Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit sowie Aufenthalts- und Kontaktverbote verfügen, ebenso Tätigkeitsverbote für bestimmte Berufsgruppen, Verbote von Veranstaltungen bis hin zur Schließung öffentlicher und privater Einrichtungen etc. Die Verbote der Bundes- und Landesbehörden sind mit Polizeigewalt durchsetzbar, Zuwiderhandlungen werden mit zuweilen drastischen Bußgeldern und Strafen bedroht.

 

Darüber hinaus ist der Bundesgesundheitsmini­ster gemäß Infektionsschutzgesetz ermächtigt, Ausnah­men von geltenden Gesetzen und Verordnungen zu verfügen. Mit solchen Regelungen wird die verfassungsrechtliche Bindung der Regierung an Gesetze unterlaufen. Solche Blan­ko-Ermäch­tigun­gen der Bundes-Exeku­tive ohne parlamentarische Kontrolle und Ländermitwir­kung (Bundesrat) unterminieren die Verfassungsgrundsätze der Gewaltenteilung und des Föderalismus, weshalb diese Ermächtigungsnormen nach Auffassung etlicher Verfassungsrechtler*innen verfassungs­widrig sein dürften.

 

Neuntens: In der Krise besteht darüber hinaus die Gefahr, dass ohnehin problematische Trends noch verstärkt werden: So die Militarisierung der „Inneren Sicherheit“ sowie die seit Jahren forcierte staatliche Überwachung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt in der aktuellen „Corona-Krise“ weiterhin die Ortung von Handys an, die zunächst noch verhindert werden konnte: Auf diese Weise könnten automatisiert Bewegungs- und Verhaltensmu­ster der Mobilfunk-Nutzer erstellt werden, um festzustellen, mit welchen Personen Infizierte an welchen Orten Kontakt hatten. Das wäre ein schwerer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

 

Die Weitergabe anonymer Telekommunikationsdaten u.a. durch die Telekom an das Robert-Koch-Institut ist bereits Praxis. Und künftig sollen es Apps auf Handys richten, die über Bluetooth sämtliche Kontakte zu anderen Handys mit Apps in der Nähe registrieren und für bestimmte Zeit speichern. Damit könnten im Falle der Infizierung eines der Handybesitzer die Kontaktpersonen auf digitalem Wege informiert werden, mit dem Ziel, dass sich diese Corona-Tests unterziehen oder gleich in Quarantäne begeben. Die App-Nutzung solle auf „freiwilliger Basis und anonymisiert“ erfolgen. Ob das wirklich funktioniert, ist fraglich, vor allem wenn nicht eine starke Mehrheit von Handybesitzern solche Apps installiert. Denn eine solche Mehrheit wäre nötig, damit dieses Instrument überhaupt ausreichend Wirkung entfalten kann. Damit könnte sich der Druck auf Mobilfunk-Nutzer*innen derart steigern, dass Freiwilligkeit nicht mehr gegeben wäre.

 

Im Übrigen ist schon deshalb besondere Vorsicht geboten, weil die digitale Überwachung sozialer Kontakte mehr als heikel wäre – und möglicherweise ein Einfallstor für weitere Begehrlichkeiten, wie etwa die verpflichtende Nutzung solcher Apps und möglicherweise auch für andere Zwecke. Von einigen Gesundheitsbehörden, wie etwa in Niedersachsen, werden bereits illegal persönliche Daten von Corona-Infizierten und Kontaktpersonen an die Polizei gemeldet. Inzwischen fliegen auch Polizei-Drohnen, so in Hessen und NRW, um die Corona-Kontaktregeln aus der Luft zu überwachen und Menschen im öffentlichen Raum per Lautsprecher von oben zu ermahnen. Whist­le­­blo­wer Edward Snowden warnte angesichts der Corona-Überwa­chungs­maßnah­men und -pläne bereits vor einem weiteren Schritt in den Überwachungsstaat.

 

Zehntens: Noch eine Trend-Verstärkung droht im Zuge der „Corona-Krise“: Die Bundeswehr wird bereits per Amtshilfe im Logistik- und Sanitätsbereich und für Desinfektionsaufgaben unterstützend eingesetzt – was durchaus sinnvoll sein kann. Sie hat bereits 15.000 Soldaten für den Inlandseinsatz zur Unterstützung von Ländern und Kommunen mobilisiert, bereitet sich aber auch auf die Unterstützung der Polizei vor, u.a. mit Militärpolizisten der Feldjäger für "Ordnungsdienste“ und zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Spiegel 27.03.20, IMI-Stand­punkt 2020/010). Doch polizeiähnliche Exekutivbefugnisse des Militärs im Inland sind verfassungsrechtlich höchst umstritten, da Polizei und Militär, ihre Aufgaben und Befugnisse strikt zu trennen sind – eine wichtige Lehre aus der deutschen Geschichte. Die Bundeswehr darf nicht zur nationalen Sicherheitsreserve im Inland werden, schon gar nicht mit hoheitlichen Kompetenzen und militärischen Mitteln. Soldaten sind keine Hilfspolizisten, sie sind nicht für polizeiliche Aufgaben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern zum Kriegführen ausgebildet und mit Kriegswaffen ausgerüstet; und sie sind auch nicht dafür da, real existierende personelle Defizite der Polizei auszugleichen.

Info:https://www.ossietzky.net/8-2020&textfile=5113


Weiteres:


Dazu jetzt erschienen:

Menschenrechte und Demokratie im Ausnahmezstand, Gedanken und Thesen zum Corona-Lockdown, zu »neuer Normalität« und den Folgen, von Rolf Gössner, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (Hrsg.), 2020 Ossietzky Verlag GmbH, Dähre, 52. S.

Bestellen: ossietzky@interdruck.net

16.10.2020

Berliner Think-Tank dringt auf Strukturreformen in der Rüstungspolitik zwecks beschleunigter Aufrüstung.

german-foreign-policy. com, 16. Oktober 2020

BERLIN (Eigener Bericht) - Berlin soll zwecks effizienterer und schnellerer Aufrüstung den Bundessicherheitsrat zu einer Art "Querschnittsministerium" mit "bürokratischem Unterbau" und eigenem Staatsminister aufwerten: Das fordert die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in einer aktuellen Analyse der deutschen Rüstungspolitik. Zudem gelte es, den Bundestag stärker als bisher in die langfristige Beschaffungsplanung einzubinden und ein "mehrjähriges Planungsinstrument" für die deutsche Aufrüstung nach dem Modell des Bundesverkehrswegeplans zu schaffen, heißt es bei der DGAP. Es mangele Deutschland an einer "national koordinierten Rüstungspolitik"; die deutsche Rüstung sei "schlecht organisiert".


Zitat: So solle, heißt es in der Analyse, eine spürbare "Stärkung des Bundessicherheitsrats" eingeleitet werden, der "zum Kontroll- und Koordinationsgremium für Sicherheitspolitik ertüchtigt werden" müsse - "zu einem Querschnittsministerium mit stärkerem bürokratischem Unterbau und einem eigenen Staatsminister". Die Aufwertung des Bundessicherheitsrats zu einem "Nationalen Sicherheitsrat" ist zuletzt von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gefordert worden.[6] Die DGAP plädiert nun dafür, bei dem aufgewerteten Sicherheitsrat eigens eine "Rüstungszelle" anzusiedeln. Darüber hinaus solle, in Analogie zu "anderen mehrjährigen Planungsinstrumenten wie dem Bundesverkehrswegeplan", ein "Bundeswehrbefähigungsgesetz" beschlossen werden, dem "jeweils aktualisierte Bedarfspläne" beizufügen seien: "Dies wäre ein wichtiges politisches Signal an Bundeswehr, Industrie und europäische Partner". Nicht zuletzt sei der Bundestag "in die langfristige Planung" der Rüstungsbeschaffung einzubeziehen; dazu solle das Verteidigungsministerium über die Beschaffungsplanung "mindestens einmal im Jahr mit dem Parlament diskutieren". So könne unter den Abgeordneten "schrittweise das Verständnis für die Bedürfnisse des Ministeriums und das Vertrauen in seine Arbeitsweise reifen".

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8413

16.10.2020

Zur Corona-Politik wird eine Generaldebatte im Bundestag gefordert

n-tv.de, vom 16. Oktober 2020
In der Corona-Politik von Bund und Ländern ist der Bundestag bisher nicht beteiligt. Während die Kritik an dem Sonderregime der Exekutive lauter wird, sorgt ein Eilverfahren aus dem Bundesgesundheitsministerium zusätzlich für Irritation: Minister Spahn will seine Pandemie-Sonderrechte massiv ausweiten.


Zitat: Das Bundesgesundheitsministerium will im Eilverfahren die Sonderrechte für Minister Jens Spahn in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängern und ausbauen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes würde es Spahn ermöglichen, eigenmächtig Verordnungen zu erlassen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist": So heißt es in einem Gesetzentwurf, der AFP vorliegt.

Die Sonderrechte für den Gesundheitsminister für Verordnungen im Pandemiefall sind bislang befristet. Der Entwurf des Ministeriums sieht nun vor, dass sie "verstetigt" werden sollen. Das Parlament soll ein Mitspracherecht bekommen: "Dem Deutschen Bundestag wird insoweit das Recht eingeräumt, entsprechende Verordnungen abzuändern oder aufzuheben", heißt es in dem Entwurf.


Zitat: SPD sieht "weit reichende Grundrechtseingriffe"

Der Koalitionspartner SPD kündigte allerdings Widerstand gegen die Pläne an. "Das wird so nicht kommen", hieß es aus der SPD-Bundestagsfraktion. Einer Entfristung der Verordnungsermächtigung für den Minister werde die SPD nicht zustimmen: Hier gehe es um "weit reichende Grundrechtseingriffe". Die SPD bemängelte zudem, dass das Ministerium die Vorlage "sehr kurzfristig" in die Abstimmung gegeben habe. "Corona-Schutzmaßnahmen sind nötig", erklärte der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. "Aber sie müssen rechtmäßig sein, und dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen."


Zitat: Die Linksfraktion forderte ebenfalls eine bessere Einbindung des Bundestags in die Corona-Bewältigung. Die Bund-Länder-Spitzenrunden träfen "quasi als große Ersatzregierung alle Entscheidungen an den Parlamenten vorbei" und entzögen sich damit der Kontrolle, kritisierte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte im "Spiegel". "Mit dieser schleichenden Entmachtung von Bundestag und Länderparlamenten muss Schluss gemacht werden."


weiteres:


Bundestag nicht einbezogen Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime

n-tv.de, Politik, vom 14. Oktober 2020
Während Bund und Länder angesichts steigender Infektionszahlen die Zügel straffer ziehen, sehen Verfassungsrechtler die neuen Regeln mit Unbehagen. Der Chef des Mainzer Verfassungsgerichtshofs mahnt die Regierung, dass nun zwingend der Bundestag einzuschalten sei.


Zitat: Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften in den Corona-Rechtsverordnungen womöglich "von einem Tag auf den anderen kassieren", weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen, sagte Brocker der "Rhein-Zeitung". "Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung", betonte Brocker. "Nicht weil die Maßnahmen per se zu weitgehend wären, sondern weil weiterhin allein die Exekutive handelt."


Zitat: Weiter argumentierte der Jurist: "Die Corona-Krise ist weder allein die Stunde der Exekutive noch der sie kontrollierenden Judikative: Alle drei Staatsgewalten müssen ihren Beitrag leisten und deshalb dringend als zentrales Staatsorgan auch der Deutsche Bundestag". Die Landesparlamente könnten diese verfassungsrechtliche Lücke entgegen anderslautenden Vorschlägen nicht allein schließen. Der Deutsche Bundestag sollte die Warnhinweise der Verwaltungsgerichte als Handlungsaufforderung begreifen, gesetzgeberisch tätig zu werden und so die Verordnungen als dringend notwendiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie verfassungsrechtlich abzusichern, forderte Brocker. "Dies ist aus grundrechtlicher Sicht gerade jetzt angesichts bevorstehender Verschärfungen von Schutzmaßnahmen dringend geboten."

Info: https://www.n-tv.de/politik/Spahn-will-dauerhaft-mehr-alleinige-Macht-article22106598.html


Kommentar:  Eine Generaldebatte im Deutschen Bundestag  muss den Blick neben dem juristischen, verfassungsrechtlichen auch auf den Wissenschaftlichen in der Corona-Krise leisten. Das bedeutet, dass dort auch der entsprechend begründeten Kritik an der offiziellen Sicht bei der Einschätzung der erklärten Corona-Pandemie, nachzugehen ist.        Thomas Bauer 

15.10.2020

Berliner Regierungsberater sorgen sich über US-Einflussarbeit in Ost- und Südosteuropa mit Hilfe der "Drei-Meere-Initiative".

German-Foreign-Policy.com, 15. Oktober 2020

BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) - Mit Sorge beobachten Berliner Regierungsberater zunehmende US-Aktivitäten in Ost- und Südosteuropa. Im Rahmen der sogenannten Drei-Meere-Initiative baut Washington seit einigen Jahren seinen Einfluss in zwölf Ländern vom Baltikum bis zur Adria und zum Schwarzen Meer systematisch aus. Zentrales Instrument ist die Energiepolitik. Ziel ist es zum einen, Russlands Einfluss auf dem Erdgasmarkt zu schwächen; dazu fördert die Trump-Administration den Bau von Flüssiggasterminals und Erdgaspipelines und den Absatz von US-Frackinggas. Zum anderen ist Washington bemüht, China abzudrängen, das im Rahmen der Neuen Seidenstraße zunehmend mit der Region kooperiert. Vergangene Woche hat Rumänien den Bau zweier Atomreaktoren, den es zuvor mit der Volksrepublik vereinbart hatte, den Vereinigten Staaten übertragen. Bei alledem bleibt Berlin, das Ost- und Südosteuropa als sein exklusives Einflussgebiet betrachtet, außen vor. Es gelte, erklären Regierungsberater, einer "geostrategischen Drift" der Drei-Meere-Initiative entgegenzuwirken und die EU "gegenüber externen Akteuren zu stärken".


Zitat: "Ein geopolitischer Faktor"

Dass dies den Ambitionen der deutschen Eliten diametral zuwiderläuft, zeigt eine Analyse, die die vom Kanzleramt finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) bereits im März publizierte. Darin heißt es, die Drei-Meere-Initiative sei "zumindest potentiell ... ein geopolitischer Faktor in Europa".[10] Es sei vorteilhaft, wenn die Bundesrepublik der Initiative beitrete - nicht zuletzt, um "einer künftigen geostrategischen Drift des Zusammenschlusses entgegenzuwirken". Es gehe darum, zukünftig "die EU strategisch und vor allem geoökonomisch gegenüber externen Akteuren zu stärken und keine neuen Abhängigkeiten durch Infrastrukturen entstehen zu lassen".

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8412


Kommentar: 

"Der Sklave will nicht frei werden. Er will Sklavenaufseher werden."        Gabriel Laub

14.10.2020

Die deutsche Luftwaffe trainiert mit Nato-Partnern die Verteidigung des Bündnisgebiets mit Atomwaffen.

deutschlandfunk.de, 13. Oktober 2020

Zitat: Nach Informationen der Deutschen-Presse Agentur hat in dieser Woche eine entsprechende geheime Bündnisübung begonnen. Dabei werde unter anderem der Einsatz von Jagdbombern trainiert, die im Kriegsfall mit Nuklearwaffen bestückt werden könnten. Ein Schauplatz der Übung sei der Fliegerhorst Nörvenich in Nordrhein-Westfalen. Zudem werde auf dem Stützpunkt Büchel in der Eifel geübt, hieß es. An dem Manöver beteiligten sich auch niederländische, belgische und italienische Kampflugzeuge. Diese Nachricht wurde am 13.10.2020 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Info: https://www.deutschlandfunk.de/atomkrieg-deutsche-luftwaffe-trainiert-fuer.1939.de.html?drn:news_id=1183034

14.10.2020

Die Bundeswehr führt diese Woche ihr jährliches Nuklearmanöver durch. US-Umstellung auf "Mini-Nukes" erhöht Atomkriegsgefahr.

German-Foreign Policy, 14. Oktober 2020

Zitat: BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) - Die Bundeswehr hat laut Berichten ihre diesjährige Atomkriegsübung begonnen. Demnach trainiert in dieser Woche die Luftwaffe im Rahmen des Manövers "Steadfast Noon" die Abläufe, die durchgeführt werden müssen, wenn deutsche Piloten im Rahmen der sogenannten Nuklearen Teilhabe US-Atombomben abwerfen. "Steadfast Noon" findet jedes Jahr im Herbst statt. Dieses Jahr ist unter anderem der Fliegerhorst Nörvenich unweit Köln eingebunden, der als Ausweichstandort für die 20 auf dem Fliegerhorst Büchel (Eifel) eingelagerten US-Atombomben vorgesehen ist. In Büchel findet gleichzeitig ein zweites Manöver statt, bei dem es darum geht, "wichtige Infrastruktur vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen". Sowohl die dortigen Kernwaffen wie auch die Kampfjets, die sie abwerfen können, sollen für Milliardensummen modernisiert werden; die neuen Atombomben vom Typ B61-12 können zudem mit geringerer Sprengkraft eingesetzt werden, was die Hemmschwelle zum Nuklearkrieg senkt. Berichten zufolge ist in NATO-Dokumenten von "nuklearen Erstschlägen" die Rede.


Zitat: Die US-Nuklearstrategie

Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil die aktuelle, am 2. Februar 2018 veröffentlichte US-Nuklearstrategie ("Nuclear Posture Review") die Fähigkeit zum Führen eines angeblich begrenzten Nuklearkriegs mit Atombomben von vergleichsweise niedriger Sprengkraft verlangt. Dabei geht es darum, Kernwaffen auf regionalen Schlachtfeldern einzusetzen, aber nicht zu einem umfassenden Vernichtungsschlag auszuholen. Offiziell soll diese Fähigkeit lediglich der Abschreckung dienen: Man wolle etwa Russland oder China den Verzicht auf einen "begrenzten" Atomschlag nahelegen, heißt es. Dafür, dass sich die USA ihrerseits im Kriegsfall lediglich auf Abschreckung beschränken würde, gibt es allerdings - das betonen Kritiker [8] - keinerlei Gewähr.


Zitat: Wie es heißt, hat die NATO ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Atomkrieg ebenfalls jüngst intensiviert. Das hat im Juni ein deutscher Auslandskorrespondent berichtet, der in Brüssel tätig ist und als dort bestens vernetzt gelten kann. Demnach hätten die NATO-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel im Juli 2018 ein "als geheim eingestuftes Dokument" zur Kenntnis genommen, das "erstmals" konstatiert habe, "konventionelle Verteidigung und nukleare Abschreckung" seien nicht mehr, "wie bisher in der Nato üblich", voneinander zu trennen; man müsse künftig "beides gemeinsam" bedenken.[9] Weiter heißt es, die NATO-Verteidigungsminister hätten auf ihrem Treffen Mitte Juni 2020 einem weiteren "streng geheim[en]" Papier zugestimmt, das vom NATO-Oberbefehlshaber in Europa (Supreme Allied Commander Europe, Saceur), US-General Tod D. Walters, erstellt worden sei und sich gegen Bedrohungen im gesamten Operationsraum - zu Lande, zu Wasser, in der Luft, im Cyber- und im Weltraum - wende: mit allen "defensiven und offensiven Fähigkeiten" der NATO "von der Raketenabwehr bis zu nuklearen Erstschlägen". Zudem behalte sich das Bündnis vor, konventionell bestückte Mittelstreckenraketen in Europa zu stationieren; sie könnten bei Bedarf jederzeit "nuklear aufgerüstet werden".

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8410

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