09.03.2021

Die neue deutsche Kanonenbootpolitik (II)  China kritisiert wachsende "Instabilität" im Südchinesischen Meer wegen wachsender westlicher Marinepräsenz. Deutschland entsendet ebenfalls ein Kriegsschiff.

German-Foereign-Policy.com, 9. März 2021
BERLIN/BEIJING (Eigener Bericht) - Warnungen aus Beijing begleiten die Ankündigung Berlins, ein deutsches Kriegsschiff ins Südchinesische Meer zu entsenden. Vergangene Woche hatte das Bundesverteidigungsministerium bestätigt, im August werde die Fregatte Bayern in den Indischen und den Pazifischen Ozean aufbrechen und dabei neben allerlei Übungen auch das Südchinesische Meer durchqueren. Die Ankündigung erfolgte, nachdem zwei US-Flugzeugträger samt ihren Kampfgruppen Manöver in dem Gewässer abgehalten und mehrere weitere Marinen, vor allem diejenigen Frankreichs und Großbritanniens, dortige Patrouillenfahrten noch für 2021 angekündigt hatten. Chinas Außenminister Wang Yi konstatierte am Wochenende, offensichtlich wünschten "einige westliche Länder Instabilität in der Region". Während die Bundesregierung - aus Sorge um deutsche Wirtschaftsinteressen - noch gewisse Rücksichten zu nehmen vorgibt, heißt es in einem aktuellen Papier aus dem Verteidigungsministerium, womöglich noch mehr als Russland entwickle sich China zur "Bedrohung" für deutsche Interessen - auch militärisch.


"Neue Bedrohungen"

Das Bundesverteidigungsministerium warnt vor "neuen Bedrohungen" durch Russland, vor allem aber durch China. Dies geht aus einem internen Planungspapier des Ministeriums hervor, über das die Zeitung "Welt am Sonntag" an diesem Wochenende berichtet hat. Während Moskau, wie das Ministerium urteilt, die "Destabilisierung und Schwächung der Nato als Handlungsmaxime" verfolge, strebe Beijing besonders die "Absicherung der wirtschaftlichen Entwicklung" sowie die "Gestaltung internationaler Ordnung entlang eigener Interessen" an - und dabei "überflügelt"es Russland "zunehmend im Rahmen weltweiter Einflussnahme", heißt es in dem Papier.[1] Die Volksrepublik verfüge unter anderem über zwei Millionen Soldaten, 1.600 Jagdflugzeuge und die "weltweit größten konventionellen Raketenpotenziale", darunter auch Hyperschallwaffen; darüber hinaus besitze sie "ein umfangreiches Portfolio an bewaffneten Drohnen". Die chinesischen Streitkräfte hätten außerdem "ein umfängliches Portfolio an weltraumgestützten Aufklärungs- und Wirkfähigkeiten" in ihrem Besitz, mit dem sie erfolgreiche Weltraumoperationen gegen andere Staaten durchführen könnten. Nicht zuletzt baue Beijing inzwischen auch seine nuklearen Kapazitäten aus, heißt es in dem Papier; es entwickle sich zur "Bedrohung".


Die Fahrt der Fregatte Bayern

Die Grundzüge des Papiers werden zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem die Bundesrepublik sich in größerem Umfang an den Bestrebungen der transatlantischen Mächte zu beteiligen beginnt, sich auch militärisch stärker als bisher gegen China in Stellung zu bringen. War das Vorhaben, eine deutsche Fregatte in die Asien-Pazifik-Region zu entsenden [2], im vergangenen Jahr noch an der Covid-19-Pandemie gescheitert, so soll es dieses Jahr endgültig realisiert werden. Dazu ist die Entsendung der Fregatte Bayern vorgesehen. Das Kriegsschiff soll Anfang August ins Mittelmeer aufbrechen, dort zunächst die NATO-Operation Sea Guardian unterstützen, anschließend durch den Suezkanal zur EU-Operation Atalanta am Horn von Afrika vorstoßen und nach der Teilnahme an dem Einsatz gegen Piraten den Indischen Ozean durchqueren.[3] Nach einer Fahrt durch die Straße von Malakka zwischen Malaysia, Singapur und Indonesien soll sie Australien erreichen, bevor sie sich vor der koreanischen Halbinsel an der Überwachung der UN-Sanktionen gegen Nordkorea beteiligt; zudem wird von einem Abstecher nach Japan berichtet.[4] Anschließend ist die Rückreise geplant, die durch das Südchinesische Meer führen wird - vor dem Hintergrund der zunehmenden Konflikte in dem Gewässer die vielleicht heikelste Phase der Fahrt.

Das Südchinesische Meer

Mit der Durchquerung des Südchinesischen Meeres beteiligt sich die deutsche Marine an einer deutlichen Ausweitung der Patrouillen der westlichen Mächte in einem Gewässer, das erhebliche Bedeutung für China besitzt. Dies liegt nicht nur daran, dass große Teile des Welthandels über das Südchinesische Meer abgewickelt werden; Experten schätzen den Wert der dort transportierten Waren auf rund vier Billionen US-Dollar pro Jahr. Schwer wiegt aber vor allem, dass China durch fremde Kriegsschiffe vor der eigenen Küste leicht angegriffen werden kann; eine Tatsache, die in China historische Erinnerungen wachruft: Die westlichen Kolonialmächte konnten im 19. Jahrhundert das chinesische Reich auch deswegen unterwerfen, weil dieses nicht in der Lage war, Angriffe ihrer Kriegsschiffe vom Südchinesischen Meer her erfolgreich abzuwehren. Derlei nie wieder geschehen zu lassen gehört zu den zentralen Zielen des chinesischen Militärs.[5]


Manöver mit Flugzeugträgern

Entsprechend schwer wiegt die Neuauflage der Kanonenbootpolitik des 19. Jahrhunderts, die die westlichen Mächte in wachsendem Maß praktizieren - unter dem Vorwand, nur die Freiheit der Seefahrt garantieren zu wollen. Zuletzt hielten zum Beispiel zwei US-Flugzeugträger samt ihren begleitenden Kampfgruppen Anfang Februar ein Manöver im Südchinesischen Meer ab - eine blanke Machtdemonstration, stellt man in Rechnung, dass derlei Übungen ohne weiteres auch in weniger sensiblen Seegebieten durchgeführt werden könnten. Ebenfalls Anfang Februar teilte die französische Verteidigungsministerin Florence Parly mit, das Atom-U-Boot Émeraude und ein Unterstützungsschiff der französischen Marine hätten nach einem mehrmonatigen Aufenthalt im Indischen und im Pazifischen Ozean sowie nach gemeinsamen Kriegsübungen mit den Seestreitkräften der USA und Japans ihrerseits das Südchinesische Meer durchquert: Dies sei ein "schlagender Beweis für die Fähigkeit der französischen Marine, in großer Entfernung und über einen langen Zeitraum zu operieren".[6]


Der Wunsch nach Instabilität

Mitte Februar wiederum brachen der französische Hubschrauberträger Tonnerre und die Fregatte Surcouf in der Marinebasis Toulon mit Kurs auf den Indischen und den Pazifischen Ozean auf; die Schiffe werden auf dem Weg zu und von gemeinsamen Manövern mit den Marinen der USA und Japans zweimal das Südchinesische Meer kreuzen.[7] In einem nächsten Schritt wird der neue britische Flugzeugträger Queen Elizabeth im Mai ablegen, um unter anderem Kriegsübungen mit den japanischen Streitkräften durchzuführen; die Vereinigten Staaten und die Niederlande sind mit Begleitschiffen bzw. Kampfjets beteiligt.[8] Beobachter gehen davon aus, dass auch die Queen Elizabeth das Südchinesische Meer durchqueren wird. Die Regierung Australiens hat inzwischen angekündigt, die Marine ihres Landes werde ebenfalls an ihrer Praxis festhalten, regelmäßig im Südchinesischen Meer Kriegsübungen durchzuführen.[9] Am Sonntag hielt Chinas Außenminister Wang Yi mit Blick auf die westliche Kanonenbootpolitik fest, alle Welt habe in den vergangenen Jahren "klar sehen können, dass die Faktoren für Instabilität und die Sicherheitsrisiken im Südchinesischen Meer hautpsächlich von außerhalb der Region kommen"; offenkundig wünschten "die USA und einige andere westliche Länder Instabilität in der Region".[10]


Widersprüchliche Interessen

Bei seiner Beteiligung an dem Flottenaufmarsch des Westens vor Chinas Küsten legt Berlin Wert auf die Feststellung, die Fregatte Bayern werde - anders als insbesondere US-Kriegsschiffe - nicht in die Zwölf-Meilen-Zonen der zahlreichen kleinen Inseln und Atolle im Südchinesischen Meer eindringen, die China für sich beansprucht. Beijing reklamiert für militärische Durchfahrten durch die Zwölf-Meilen-Zonen eine Genehmigungspflicht, die Washington routinemäßig demonstrativ ignoriert. Wie berichtet wird, strebt die Bundesregierung zudem einen Hafenbesuch der Fregatte Bayern in China an, um die gewollte Provokation, die die westliche Kanonenbootpolitik für die Volksrepublik darstellt, ein wenig abzufedern.[11] Ursache ist, dass eine ernsthafte Beschädigung der Beziehungen zu Beijing für die deutsche Wirtschaft fatal wäre. Zur Bedeutung des deutschen Chinageschäfts hat sich Ende Februar in exemplarischer Weise Ex-Siemens-Chef Joe Kaeser geäußert. Die Volksrepublik könne es sich "sehr wohl leisten, notfalls auf den deutschen Markt zu verzichten", urteilte Kaeser: "Umgekehrt ist das nicht der Fall. Hier gibt es sehr sensible und kritische Abhängigkeiten."[12] Diese hemmen - jedenfalls heute - die deutsche Gewaltbereitschaft gegen China noch etwas. german-foreign-policy.com berichtet in Kürze.

 

Bitte beachten Sie unsere Video-Kolumne Krieg gegen China.

 

[1] Christoph B. Schiltz: Verteidigungsministerium warnt vor neuen Bedrohungen durch Russland und China. welt.de 07.03.2021.

[2] S. dazu Asiens Schlüsselmeer.

[3] Thomas Wiegold: "Flagge zeigen für Werte, Interessen und Partner": Marine schickt Fregatte ins Südchinesische Meer (Update). augengeradeaus.net 02.03.2021.

[4] S. dazu Die neue deutsche Kanonenbootpolitik.

[5] Geoff Dyer: The Contest of the Century. The New Era of Competition with China. London 2014.

[6] Xavier Vavasseur: A French Navy SSN Patrolled the South China Sea. navalnews.com 09.02.2021.

[7] Xavier Vavasseur: French Amphibious Ready Group Sets Sails For The Indo-Pacific. navalnews.com 18.02.2021.

[8] Nick Childs: UK's Carrier Strike Group: beginning to come together. iiss.org 23.02.2021.

[9] Daniel Hurst: Australian military to continue patrolling South China Sea as Beijing warns Taiwan independence 'means war'. theguardian.com 29.01.2021.

[10] Danson Cheong, Tan Dawn Wei: US is disrupting security in South China Sea: Chinese Foreign Minister Wang Yi. straitstimes.com 08.03.2021.

[11] Daniel Brössler, Mike Szymanski: Reise in die Untiefen der Weltpolitik. sueddeutsche.de 04.03.2021.

[12] Nicole Bastian, Dana Heide: Joe Kaeser fordert gemeinsame europäische Antwort auf Chinas Wirtschaftsstrategie. handelsblatt.com 26.02.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8546

08.03.2021

There's No Glory in Prevention!

youtube.com, 07.03.202, Gunnars Rundbrief, Gunnar Kaiser

Überlegungen zu einer intellektuellen Tugend


Zitat: Es ist frappierend und ernüchternd zugleich, zu sehen, wie im Verlauf des letzten Jahres durch Angstrhetorik, Manipulation, Desinformation, Lügen durch Auslassen, fehlerhafte Berichterstattung, Einseitigkeit, unkritische Fügsamkeit, blindes Behördenvertrauen, feiges Abnicken sowie durch das verheerende Schweigen der Intellektuellen angesichts nie dagewesener Freiheitsbeschränkungen und der Aussetzung von Bürgerrechten mittels eines Regierens per Verordnung, ihr Schweigen angesichts der moralistischen Verengung des öffentlichen Diskurses, der offenkundigsten Doppelstandards und der Diffamierung und Mundtotmachung von Gegenmeinungen - wie im letzten Jahr ein Klima geschaffen worden ist, in dem alles andere als die Akzeptanz einer „Neuen Normalität“ jemanden bereits unter den Verdacht stellt, ein Wehrkraftzersetzer zu sein.


Das Immunsystem unserer Gesellschaft, eine freie und unabhängige Presse und kritische, sich mit keiner Seite gemein machende Intellektuelle, hat sich als äußerst geschwächt erwiesen. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass es nicht nur prekäre, sondern auch hoch dotierte Bullshit-Jobs gibt, und dass diese derzeit von unseren Medien-Intellektuellen ausgeführt werden. Diese haben sich nicht nur als unfähig erwiesen, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen in Zeiten der Krise zu verteidigen, sondern sogar als willens, die Krise für ihre eigene ideologische Agenda zu instrumentalisieren.


Wir haben im letzten Jahr erlebt, wie beinahe weltweit ein Narrativ geschaffen worden ist, das nicht mehr hinterfragt wird. Ebenso wie „die Regeln niemals hinterfragt werden dürfen“ (Lothar Wieler), darf es auch die offizielle Deutung des Geschehens nicht mehr. Beziehungsweise „kann“. Es sind in nie dagewesener Geschwindigkeit so viele „Selbstverständlichkeiten“ entstanden, dass die allermeisten Menschen zu Gedankenverbrechen nicht einmal mehr in der Lage sind, weil ihnen die Begriffe dafür fehlen, die Dinge auch anders zu sehen. Wer hingegen hinterfragt, gehört pauschal zu den Spinnern und Wirrköpfen (R. Becker), ist ein rücksichtsloser Covidiot (S. Esken) oder ein „Verschwörungsideologe“ (G. Scobel).



Wer vor einer schleichenden Entwicklung hin zur Technokratie, zum Bürokratismus und zur entsubstantialisierten Demokratie warnt, wird in eine Ecke mit Extremisten gestellt oder riskiert Job und Karriere - ein absolutes Armutszeugnis für jede Gesellschaft, die sich frei und offen nennen will; und das Schweigen der Intellektuellen angesichts dieser skandalösen Praktiken und dieser bedenklichen Prozesse macht sie zu Mitschuldigen.


Mithilfe dieses nicht mehr hinterfragbaren Narrativs werden in baldiger Zukunft Politiken geschafft werden, die eine große Transformation, einen Great Reset herstellen sollen, eine „Neue Normalität“, die jeglicher demokratischer Legitimierung entbehrt. Intellektuelle machen sich in einer Mischung aus Feigheit, geistiger Trägheit, überheblicher Arroganz, Opportunismus und ideologischer Blindheit ein weiteres Mal in der Geschichte zum Handlanger eines ebenso utopistischen wie gefährlichen Gesellschaftsumbaus, der nichts weniger als eine zentralistische, dirigistische, planwirtschaftliche, illiberale und entdemokratisierte Weltordnung zum Ziel hat.


Unterstützt wird dieser Umbau durch die Intellektuellen - neben ihrer üblichen Hybris und des Fehlens jeglicher „consequential knowledge“ (Th. Sowell) - deswegen, weil diese sich gern als „progressiv“ sehen und dabei von einem geradezu kapitalistischen Machbarkeitswahn besessen sind - allerdings nur auf die Befugnisse eines möglichst starken (Welt-)Staates bezogen. Was getan werden kann in der Krise, muss auch getan werden (andernfalls: KiPpPuNKtE!!). Diese progressiven Intellektuellen rufen, weil es wohlfeil klingt, liebend gerne „Vorwärts!“ - immer her mit der Schönen Neuen Weltordnung.



Ein konservativer Intellektueller sollte sich stattdessen lieber „Hesitate!“ auf die Fahnen schreiben, wie Roger Scruton es einmal gesagt hat. Was wir bräuchten, sind vor allem solche im besten Sinne konservative, auf Vorsicht drängende Intellektuelle, die sich nicht zu schade sind, „Zögert!“ zu rufen. Aber elitaristische Weltverbesserungspläne lassen sich damit freilich nicht so richtig umsetzen. Und es klingt auch nicht so sexy. Denn, wie Christian Drosten sagt: „There is no glory in prevention.“


Info: https://gunnarkaiser.substack.com/p/theres-no-glory-in-prevention

Video https://www.youtube.com/watch?v=LEnlt5ZmXy4  Dauer 5:45 Min.      

08.03.2021

PCR Test Erfinder Kary Mullis über den PCR Test !!!

  youtube.com, eingestellt am 17.10.2020  Übersetzung: Mihai Grigoriu


Zitat: Wie wird der PCR-Test missbraucht, um all die angeblich vorhandenen RNA-Virus zu bestimmen?

Kary Mullis: Ich denke... PCR missbrauchen ist nicht... Ich glaube man kann PCR nicht missbrauchen.

Die Ergebnisse , die Interpretation dessen, ja. Wenn man sagen kann... Wenn man dieses Virus in jemandem überhaupt finden kann...

...Und mit PCR -wenn man es gut macht- kann man fast ALLES im JEDEM FINDEN!

Man fängt an, an das buddhistische Konzept zu glauben, dass alles in allem enthalten ist.

Wenn man eine einzige Moleküle kann, bis etwas Messbares wird - was der PCR-Test machen kann... ...denn sind es nur SEHR WENIGE MOLEKÜLE, die man nicht wenigstens ein Mal im Organismus hast.  

Also, das kann man als ein Missbrauch ansehen: zu behaupten, DASS ES BEDEUTUNGSVOLL IST!

(PCR-Test) Erlaubt Dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, sie messbat zu machen und dann es so darzustellen, als ob es WICHTIG wäre. Das ist kein Missbrauch, sondern FALSCHE INTERPRETATION.

(Der Test) sagt NICHT aus, ob man krank ist, oder ob das, was "gefunden" wurde, dir WIRKLICH schaden würde. 


Info: https://www.youtube.com/watch?v=GFHkyHsFVVg


Kommentar: Noch unbekannt sind mir Ort, Zeit und Quelle dieser Mitschnittsequenzen. Weitere Informationen, zu Kary Mullis, der am 07.08.2019 verstorben war, stellte ich am 12.10.2020 in den Blog ein. Wikipediaeintrag zu Mullis https://de.wikipedia.org/wiki/Kary_Mullis Thomas Bauer

08.03.2021

Strafanzeige statt Unterstützung     -      Der Professor und sein Impfstoff

spiegel.de, 03.03.2021, 18.34 Uhr, Ein SPIEGEL-TV Film von Gudrun Altrogge
Winfried Stöcker hat in einem einfachen Verfahren einen Antigen-Impfstoff gegen Covid-19 entwickelt. Doch statt Lob und Unterstützung gab es eine Strafanzeige.


Zitat: Nicht nur beim Testen, sondern vor allem beim Impfen gibt sich die Regierung derzeit alle Mühe ihr Schneckentempo einzuhalten. Und falls doch mal jemand eine Idee hat, wie es schneller gehen könnte, wird er - Überraschung ! - nicht unterstützt, sondern hart ausgebremst. So wie Professor Stöcker, ein Arzt, der die Frechheit besaß, einfach mal einen Impfstoff zu erfinden. Gudrun Altrogge erzählt, warum er jetzt trotzdem kein Held ist, sondern richtig Ärger hat.


Info:  https://www.spiegel.de/panorama/der-professor-und-sein-corona-impfstoff-strafanzeige-statt-unterstuetzung-spiegel-tv-a-53b1657a-7500-421e-b673-911a3eadea01?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE (Enthält Video, Dauer 6:16 Min.)


Kommentar: Den ersten Artikel zum Antigen-Impfstoff gegen Covid-19 von Winfried Stöcker, stellte ich am 13.02.2021 in den Blog ein.          Thomas Bauer

08.03.2021

Corona-Grenzwert: 35, 50 oder egal?

zeit.de, vom 24. Februar 2021, 8:30 Uhr 753 Kommentare

Berliner Amtsärzte plädieren dafür, Öffnungspläne nicht an der Zahl der Neuinfektionen auszurichten. Damit stellen sie das wichtigste Maß der Pandemiebekämpfung infrage.


Zitat: Eine Analyse von

Wie viele Corona-Neuinfektionen kommen in einer Region binnen einer Woche auf 100.000 Einwohne rinnen und Einwohner? Es ist diese Sieben-Tage-Inzidenz, die seit Wochen das wichtigste Maß für die Politik aus Lockdowns und Lockerungen ist. Doch nur darauf zu schauen, ob das nun 20, 35 oder 50 sind, sei nicht sinnvoll, wenn es darum geht, was als erstes in der Pandemie wieder öffnen und was geschlossen bleiben müsse, sagen die Medizinerinnen und Mediziner, die in Berlin die Corona-Bekämpfung managen.


Zwölf Bezirke hat Berlin. Jeder davon mit einem Gesundheitsamt, geleitet von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Und alle zwölf haben sich in einem gemeinsamen Schreiben, das ZEIT ONLINE vorliegt, an die Berliner Senatskanzlei gewandt. Darin fordern sie, in der Debatte über Lockerungen nicht an den Inzidenzwerten festzuhalten. Die Ärztinnen und Ärzte plädieren dafür, die Maßnahmen stattdessen an "mögliche Konsequenzen der Betroffenen, und nicht nach Inzidenzen positiv getesteter Personen" anzupassen. Konkret heißt das: bei vulnerablen Gruppen, etwa älteren und vorerkrankten Menschen, Infektionen konsequenter zu vermeiden und im Gegenzug die Maßnahmen für all jene zu lockern, die kein "erhöhtes Erkrankungs- oder gar Sterberisiko" haben, und beispielsweise Kinder wieder in die Schule gehen zu lassen.


Die Idee, Risikogruppen besonders zu schützen und im Gegenzug anderen Menschen mehr Freiheit zu gewähren, ist im Laufe der Pandemie immer wieder formuliert und dann von den Verantwortlichen verworfen worden. Was ist also neu an diesem Berliner Papier? Mit ihrem Vorstoß rütteln die Leiter der Berliner Gesundheitsämter an den Inzidenzwerten, die von der Politik als Zielmarken in der Pandemiebekämpfung bundesweit gesetzt wurden. Eine Inzidenz von 50, später 35 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen pro Woche gilt politisch als eine Art Wegscheide: Wenn sie erreicht sind, kann eher gelockert werden, bis dahin sollten strengere Maßnahmen aufrechterhalten bleiben.


Und so knüpfen sich an das Erreichen dieser Werte viele Hoffnungen ‒ dass sie das Ende der zweiten Corona-Welle kennzeichnen und das Ende des Winter-Lockdowns einleiten. Noch ist das Land nicht einmal bei 50 angekommen. Was also ist der Grund für die Berliner Gesundheitsämter, die Zielwerte jetzt infrage zu stellen? Was ist dran an ihrer Forderung, gar nicht an klaren Zielmarken festzuhalten? Und was sagen wiederum jene zu diesem Vorschlag, die nicht nur 35 oder 50, sondern sogar das Ziel von zehn oder noch weniger Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern anstreben?


Der Zusammenschluss der Berliner Amtsärztinnen argumentiert so: Erstens handele es sich bei den angestrebten Wocheninzidenzen von 35 oder 50 pro 100.000 Einwohnern um eine politische Festlegung, die nicht auf epidemiologischer Grundlage beruhten, erklärt Nicolai Savaskan, Gesundheitsamtsleiter in Berlin-Neukölln. Das sieht auch Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie so: "Aus der Wissenschaft kann man diese Grundwerte nicht unbedingt ableiten." Man habe sich ja deshalb auf die Marken 50 und 35 festgelegt, weil die Gesundheitsämter ab dieser Inzidenz die Infektionsketten wieder gut nachverfolgen und unterbinden könnten. Ab welcher Grenze genau das so sei, variiere aber von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt, sagt Zeeb, je nach personeller und technischer Ausstattung etwa. Es handelt sich also um Durchschnittswerte, die dann aber immerhin für das ganze Land gelten.


Immer "Herr der Lage"?

Die Berliner Amtsärzte wollen das Argument der überforderten Gesundheitsämter nicht gelten lassen – zumindest nicht für sich. Sie selbst wären "zu jeder Zeit Herr der Lage gewesen". Und sie "passen dynamisch ihre Aufgaben der epidemiologischen Situation an", schreiben sie in dem Papier. Die Anpassung sah im Fall Berlins dann allerdings so aus, dass einige Gesundheitsämter im vergangenen Winter teilweise nicht mehr die Kontaktpersonen einer infizierten Person anriefen, sondern die Erkrankten diese Aufgabe in Absprache mit dem Gesundheitsamt selbst übernehmen und ihre Kontakte informieren mussten. So erzählt es der Neuköllner Amtsleiter Savaskan. Ob die Gesundheitsämter so ihre Aufgabe der Kontaktnachverfolgung noch ausreichend erfüllen, darüber lässt sich sicher streiten. Savaskan versichert aber, sie hätten in den letzten Monaten weiter dazugelernt und auch Personal aufgestockt. "100 Neuinfektionen bedeuten daher heute nicht mehr dasselbe wie zu Beginn der Pandemie", sagt er.


Das zweite Argument, das die Berliner Amtsärztinnen vorbringen: Es mache einen Unterschied, ob sich Menschen infizieren, bei denen die Krankheit ohne Symptome oder ohne schwere Krankheitslast verläuft, oder ob die Infektionen in Altenheimen oder Krankenhäusern aufträten, in denen Risikopatienten gefährdet sind.  Mit der pauschalen Wocheninzidenz von 35 oder 50 für ganz Deutschland würde zudem nicht differenziert, ob die jeweilige Zahl durch Infektionscluster zustande gekommen sei, etwa durch einen Ausbruch in einem Unternehmen, der schnell eingedämmt werden könne, oder ob der aktuelle Wert stattdessen auf ein diffuses Infektionsgeschehen zurückgehe, das sich schlechter eindämmen lässt. Und Inzidenzwerte unterschieden auch nicht, ob die 35 Neuinfektionen in einem lose besiedelten Landkreis wie Mühldorf am Inn oder einem dicht bevölkerten Stadtteil wie Berlin-Mitte stattfinden würden, sagt Savaskan.


Der Inzidenzwert hänge außerdem von "Testkapazitäten und dem Testwillen der Bürger ab", und bilde deswegen das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht immer ab, so formulieren es die Gesundheitsamtsleiter in ihrem Schreiben. Was heißt: Je mehr getestet wird, desto mehr lässt sich finden. Der Epidemiologe Hajo Zeeb sagt daher: "Weil die Inzidenz so variabel ist und von so vielen Faktoren abhängt, ist sie eigentlich kein guter Orientierungswert". Man dürfe sich also nicht einseitig daran orientieren, sondern solle sich ein Bild aus verschiedenen Kennzahlen machen, so Zeeb. Repräsentativere und deswegen aussagekräftigere Zahlen bekäme man allerdings nur, wenn Infektionszahlen basierend auf Zufallsstichproben ermittelt würden, sagte Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom von der London School of Economics kürzlich vor Journalistinnen und Journalisten. Um die Zahlen vergleichbar zu machen, müssten "diese Zufallsstichproben in allen Regionen gleich erhoben" werden, sagte Czypionka, und zudem die Altersstruktur der Infizierten berücksichtigt werden.


In den Berliner Gesundheitsämtern ist man der Ansicht, dass man selbst das Infektionsgeschehen vor Ort gut genug einschätzen könne, um differenziert auf die Situation zu reagieren und damit wirkungsvollere Maßnahmen ergreifen zu können, als wenn die Eindämmung des Virus an einen bundesweiten Grenzwert gekoppelt sei. In der Praxis stellt man sich das so vor: Wenn in Berlin-Neukölln vorrangig junge Menschen infiziert wären, müsste das Gesundheitsamt nicht mit drastischen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen reagieren. Wären jedoch in einem Bezirk mehr ältere und gefährdete Menschen erkrankt, müssten die Regler stärker nachgezogen werden. In einem Nachbarbezirk könnte es schon wieder ganz anders aussehen, weil die Infektionslage dort eine andere ist.


In ihren Überlegungen gehen die Amtsärzte und -ärztinnen wohl davon aus, dass sie das Virus in weniger gefährdeten Altersgruppen halten und eine Übertragung in ältere Bevölkerungsschichten vermeiden können. Doch das kann schnell geschehen, wenn eine Schülerin nach dem Hort ihre Oma besucht oder ihr Vater Risikopatient ist. Der Bremer Epidemiologe Zeeb bezweifelt daher, dass es möglich ist, solche Übertragungen zwischen den Altersgruppen zu verhindern. Auch Isabella Eckerle, Virologin an der Universität in Genf, hält es für wenig realistisch, dass das Virus nur in bestimmten Bevölkerungsteilen zirkulieren wird und nicht auf ältere Menschen überspringt.


Dabei widerspricht Eckerle auch der implizierten Vorstellung, dass Sars-CoV-2 vor allem ein Risiko für Betagte darstelle: "Auch Menschen Mitte, Ende 50 oder Anfang 60, die noch im Berufsleben stehen, können schwer erkranken, auf der Intensivstation landen und mitunter sogar an dem Virus sterben." Daneben zählten auch bei den Eltern von Schulkindern etliche zu einer Risikogruppe, etwa weil sie Diabetes oder Übergewicht haben. Gar nicht zu reden von den Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung. Und auch bei jungen Kindern könnten schwere Krankheitsverläufe auftreten, beispielsweise in Form des sogenannten multiinflammatorischen Syndroms (MISC) ‒ wenn auch sehr selten. In der Summe hätten Kita- und Schulkinder reichlich Kontakte in Bevölkerungsgruppen, bei denen eine Infektion mit Sars-CoV-2 schlimme Folgen haben könnten. "Diesen Trugschluss, man könnte das Virus in einer Altersgruppe halten, sollte man nach einem Jahr Pandemiebekämpfung langsam aufgeben", sagt Eckerle im Gespräch mit ZEIT ONLINE.


Alle wollen regional agieren – nur ab wann das geht, ist die Frage

Doch genau das scheinen die Berliner Amtsärzte mit ihrem Papier sagen zu wollen: Sie setzen auf eine rasche Durchimpfung der Risikogruppen und halten es für vertretbar, die Schulen und Kitas parallel zu öffnen. Begleitet werden sollte dieses Vorhaben allerdings von weiteren Public-Health-Maßnahmen wie Schnelltests für die Kinder und Lehrpersonen, das betont der Neuköllner Gesundheitsamtsleiter Savaskan.


(Hier diverse Grafiken zu:) Impffortschritt in der Gesamtbevölkerung / Geimpfte je 100 Einwohner / Tägliche Impfungen mit 7-Tage-Durchschnitt Quelle: Robert Koch-Institut, Stand: 08.03.2021, 8:00 Uhr


Die Forderungen der Berliner Amtsärztinnen kommen zu einem Zeitpunkt, da die Infektionszahlen in Deutschland nicht mehr weiter sinken, so wie es bis Mitte Februar noch der Fall war, der Anteil der ansteckenderen Mutante B.1.1.7 am gesamten Infektionsgeschehen immer größer wird und so mancher sich deshalb fragt, ob eine Öffnung von Schulen und Kitas denn gerechtfertigt ist ‒ oder ob Deutschland damit nicht wieder in eine neue Welle der Pandemie gerät.


Das Argument der Berliner Amtsärzte: Die Schließung von Schulen und Kitas wirke sich mittlerweile massiv auf die Entwicklung der Kinder aus. Die Zahl der adipösen Kinder, aber auch der Kinder mit psychischen Auffälligkeiten sei in den letzten Monaten gestiegen, sagt Savaskan. Auch sein Reinickendorfer Kollege stimmt zu: "Wir sehen, dass die Kinder die Kitas und Schulen dringend brauchen", sagt der Leiter des Gesundheitsamts Berlin-Reinickendorf Patrick Larscheid, und zwar "nicht nur zur Bildungsvermittlung, sondern auch für das soziale Lernen". Man gelange an einen Punkt, wo einige Kinder das Verpasste nicht mehr aufholen können, so Larscheid. "Deswegen glauben wir, dass der gesundheitliche Nutzen für die Kinder größer ist, wenn wir die Schulen öffnen, als wenn wir sie geschlossen halten." Das überwiege die Risiken für die Kinder, sich selbst und andere anzustecken, glaubt Larscheid. Wie genau der Schulbetrieb aber aussehen könnte ‒ ob also ein Wechselunterricht stattfinden sollte, Lüftungsanlagen installiert oder sonstige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssten ‒ lässt sich aus den Forderungen der Berliner Amtsärztinnen nicht erkennen. Dabei könnten genau diese Fragen den zentralen Unterschied machen, ob Schul- und Kitaöffnungen die Infektionszahlen nach oben treiben, oder sie sich ohne große Auswirkungen auf die Zahlen realisieren lassen.


Dass Kinder seltener Symptome zeigen oder einen schweren Krankheitsverlauf durchmachen, da sind sich die meisten Wissenschaftler und Forscherinnen mittlerweile einig. Doch noch immer ist nicht ganz klar, ob sich Kinder auch weniger häufig mit Sars-CoV-2 infizieren – und das Virus an andere weitergeben können. So kommt etwa eine Studie aus Israel zu dem Schluss, dass sich Kinder seltener infizieren und das Virus seltener an andere weitergeben (Plos Comutational Biology: Dattner et al., 2021), während etwa eine Gurgelstudie aus Österreich bilanziert, dass Kinder nicht seltener infiziert sind als ältere (Wagner et al., 2020). "Im Großen und Ganzen sind die Schulen ein Spiegel der gesamten Bevölkerung, was die Infektionszahlen angeht", sagt Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie. Das würde bedeuten, dass Kinder sich ähnlich häufig mit dem Virus infizieren wie Erwachsene ‒ und geöffnete Schulen und Kitas durchaus dazu beitragen könnten, dass die Infektionszahlen in Deutschland wieder stärker steigen.


Einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren, sehen viele Forscher und Wissenschaftlerinnen hierzulande kritisch. Die Initiative No Covid fordert beispielsweise, nicht schon bei einer Inzidenz von 35 oder 50 erste Maßnahmen zu lockern, sondern die Maßnahmen so intelligent nachzuschärfen, bis eine Sieben-Tage-Inzidenz von zehn erreicht ist. Den Vorschlag, die Infektionszahlen auf ein derart niedriges Niveau zu drücken, lehnen die Berliner Amtsärzte in ihrem Vorstoß ab. Ein "theoretischer Modellieransatz" wie "Zero Covid" ‒ sie meinen damit eigentlich No Covid ‒ werde "den Lebenswirklichkeiten" nicht gerecht, schreiben sie. Der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka gehört zwar nicht zur Initiative von No Covid, hat aber gemeinsam mit einer Gruppe von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen ein ähnliches Ausstiegskonzept erarbeitet, das ebenfalls auf der Zielmarke von zehn Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnerinnen beruht. Er sagt: "Realitätsfremd ist das nicht". Die zehn Neuinfektionen seien eben kein Ziel, das sofort erreicht werden könne. Doch diverse Länder hätten gezeigt, dass es durchaus möglich sei, die Neuinfektionen stark zu senken und unten zu halten. Aber Czypionka sagt auch: "Es wäre natürlich einfacher, das im europäischen Konzert zu machen."

Auch die Virologin Isabella Eckerle sagt: "Ich glaube, wenn die Inzidenzen hoch sind, braucht man über regionale Lösungen nicht diskutieren", dann müsse man erst einmal überall die Fallzahlen drücken. Auch wenn Inzidenzwerte von 35 oder 50 manchen willkürlich erscheinen würden: "Wir haben ja im letzten Jahr gesehen, dass wir um diese Werte herum einen Kipppunkt erreichen, ab dem wir die Infektionen nicht mehr gut nachverfolgen können." Die Lage dann also recht zügig außer Kontrolle gerät und die Intensivstationen volllaufen. Deshalb mache es durchaus Sinn, in Deutschland mindestens einen Wert zwischen 35 und 50 anzupeilen, besser allerdings noch deutlich tiefer. Außerdem mache ein eindeutig definierter Wert auch aus psychologischen Gründen Sinn, sagt Virologin Eckerle: "Wenn man immer wieder neu darüber diskutieren muss, ab welchem Punkt Maßnahmen ergriffen oder gelockert werden, dann ist es ja noch schwerer, diesen Vorgang in der Öffentlichkeit zu kommunizieren und durchzusetzen.


Info: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-02/corona-grenzwert-amtsaerzte-berlin-lockerungen-inzidenzwerte/komplettansicht


Kommentar: Allein eine Fehlerquote 2% (lt. RKI) bei denTests, d.h. auch wenn niemand positiv getestet ist, führt das bei diesem Rechenbeispiel zu einer Inzidenz von 57,35.      Thomas Bauer


(Grafik übernommen aus TELEGRAM)     

08.03.2021

*Wegen Gleichstellungsprogrammen weiterhin US-Soldaten in Afghanistan?

de.rt.com, vom 7. März 2021 11:13 Uhr

Gemäß dem Friedensabkommen mit den Taliban sollten die US-Truppen bis Mai aus Afghanistan abziehen. Nun wurden Berichte über das Scheitern der US-Gleichstellungsprogramme in dem Land veröffentlicht, die dazu aufrufen, die US-Präsenz zu bewahren und die Bemühungen fortzusetzen.


Zitat: Obwohl die 18 Jahre andauernden, 787 Millionen US-Dollar teuren US-Bemühungen zur "Gleichstellung der Geschlechter" für dieses Konzept nicht einmal ein Wort in den afghanischen Sprachen hervorgebracht haben, wird ein neuer Bericht wahrscheinlich von Washington benutzt werden, um den Verbleib seiner Truppen in Afghanistan für immer zu rechtfertigen.


Afghanistan: Laut UN-Bericht Tausende Tote trotz Friedensgesprächen


"Support for gender equality: Lessons from the US experience in Afghanistan" gehört zu einer Flut von Berichten, die für die neue US-Regierung erstellt und Ende Februar von John Sopko, dem Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR), vorgestellt wurden.

Das 242-seitige Werk geht auf die gesamte Geschichte der "US-Gender-Programme" in Afghanistan ein, beginnend mit der US-Invasion im Oktober 2001 bis zum Jahresende 2020, und beschreibt viele Probleme und Mängel der US-Bemühungen um "Gleichstellung". Die Autoren kommen aber zu dem Schluss, dass die Anstrengungen dort fortgesetzt werden sollten, ebenso wie die US-Militärpräsenz.

Der Forscher Richard Hanania vom Center for the Study of Partisanship and Ideology hob am Mittwoch eine Reihe von Passagen aus dem Bericht Sopkos hervor, die auf das Versagen der US-Bemühungen hinweisen.

Zum Beispiel haben alle US-Bemühungen in Afghanistan eine Politik des "Gender Mainstreaming" übernommen, "bei der die Gestaltung und Umsetzung von Entwicklungsprogrammen für Geschlechternormen und -disparitäten sensibel sein muss", so der SIGAR-Bericht. Dies veranlasste Hanania, an die Roosevelt-Regierung erinnern, die beispielsweise über die "ungleichen Auswirkungen" der Schlachten des Zweiten Weltkriegs nachdachte.

Der Bericht weist auch darauf hin, dass es weder in Paschtu noch in Dari, zwei der am weitesten verbreiteten Sprachen in Afghanistan, ein Wort für "Gender" oder "Gleichberechtigung" gibt und dass die Einheimischen stattdessen einfach englische Begriffe verwenden.


NATO in Sorge um Afghanistan: Bei zugesagtem Truppenabzug ist Friedensprozess gefährdet


Die Bemühungen der USA, den Frauenanteil in der afghanischen Armee und Polizei zu erhöhen, stießen auf "starken familiären und kulturellen Widerstand", da die Einheimischen eine solche Arbeit als unehrenhaft, unsicher und ungeeignet für Frauen betrachteten.

Im Januar 2020 gab es nur 3,25 Prozent Frauen in der uniformierten Polizei und weniger als ein Prozent beim Militär – weit unter dem Zehn-Prozent-Ziel, vom dem SIGAR zugeben musste, dass es anfangs "sehr ehrgeizig" gewesen zu sein schien, da selbst beim US-Militär nur 16 Prozent Frauen im Dienst sind. In dem Bericht heißt es dazu:

"Nach elf Jahren und 110 Millionen US-Dollar an Mitteln wirft dieser mangelnde Fortschritt bei der Einbeziehung von Frauen [in die afghanischen Sicherheitskräfte] unweigerlich die Frage auf, ob solche Ziele überhaupt realisierbar sind und wie viel Geld dafür aufgewendet werden sollte."

Ähnliche US-Bemühungen, die Beteiligung von Frauen in der Politik zu erhöhen, sind nicht besser verlaufen, wobei Frauen, die für ein Amt kandidieren, mit "allgegenwärtiger sexueller Belästigung" konfrontiert sind, wie zum Beispiel, dass sie "um sexuelle Gefälligkeiten als Gegenleistung für Unterstützung gebeten werden". Auch die Beteiligung von Frauen an Wahlen ist dramatisch zurückgegangen.

Eine Ausnahme war die Präsidentschaftswahl im Jahr 2014, die aber in jeder anderen Hinsicht eine Ausnahme war. Sie könnte den Afghanen auch die Demokratie verhagelt haben, da Betrugsvorwürfe in der ersten Runde dazu führten, dass mehr als 850.000 Stimmen bei der folgenden Neuauszählung für ungültig erklärt wurden. Das führte schließlich zur Machtaufteilung in der Regierung von Mohammad Aschraf Ghani und Abdullah Abdullah. Genau der gleiche Machtkampf wiederholte sich bei der Wahl im Jahr 2019.


NATO will sich vorerst nicht aus Afghanistan zurückziehen


Eine andere US-Initiative beharrte darauf, dass die Afghanen "geschlechtergerechte" Gemeinderäte haben müssten, um Gelder für Infrastrukturprojekte erhalten zu können. Ein SIGAR-Infrastruktur-Bericht, der ebenfalls Ende Februar veröffentlicht wurde, zeigte jedoch, dass ein Großteil der US-Infrastrukturfinanzierung in Objekte floss, die weder gewünscht noch benötigt wurden oder am Ende nicht gewartet werden konnten. Dies führte zu Objekten, die "ungenutzt oder aufgegeben wurden, nicht für die vorgesehenen Zwecke genutzt wurden, verfallen waren oder zerstört wurden."

SIGAR forderte die US-Beamten auf, "ein differenzierteres Verständnis der Geschlechterrollen und -beziehungen im afghanischen kulturellen Kontext zu entwickeln" und "zu beurteilen, wie man Frauen und Mädchen unterstützen kann, ohne Gegenreaktionen zu provozieren, die sie gefährden oder den Fortschritt aufhalten könnten."

Ein Beispiel dafür ist "eine sich ausbreitende Vorstellung in Afghanistan, dass das Land entweder Frauenrechte auf Kosten des Friedens oder Frieden auf Kosten der Frauenrechte haben kann."

Dennoch argumentiert SIGAR in einem Bericht, dass afghanische Frauen und Mädchen "seit 2001 entscheidende Fortschritte gemacht haben, vor allem beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung und einer größeren Beteiligung am öffentlichen Leben." Die USA sollten folglich die Gleichstellung der Geschlechter in Afghanistan weiter vorantreiben, indem sie sich unter anderem für die Einbeziehung von Frauen in die Friedensgespräche mit den Taliban einsetzen und darauf bestehen, dass die "entscheidend bedeutsamen" Errungenschaften erhalten bleiben.

Derartige Empfehlungen passen gut in den Hintergrund von Spekulationen, dass die Biden-Regierung von der US-Verpflichtung abrücken wird, die US-Truppen bis Mai 2021 aus Afghanistan abzuziehen, wie es noch laut dem Friedensabkommen mit den Taliban von 2020 vorgesehen ist.

Mehr zum Thema - USA streben Rückkehr in den UNO-Menschenrechtsrat an und fordern Ausschluss anderer Mitglieder


Info: https://de.rt.com/nordamerika/113935-wegen-gleichstellungsprogrammen-weiterhin-us-soldaten-in-afghanistan

08.03.2021

Nachrichten von Pressenza - 08.03.2021

pressenza.com, 08.03.2021

Ökofeminismus: Frauenbündnisse gegen Umweltzerstörung


Zitat: „Keine Zerstörung, keine Flucht! Ökofeminismus ist die revolutionäre Praxis unserer Zeit“, erklärt die Vandana Shiva auf ihrer Konferenz zum Thema Ökofeminismus und die Dekolonisierung von Frauen, Natur und Zukunft. „Wir wissen, dass die Erde lebendig ist. Die alten Traditionen haben stets die Mutter Erde verehrt.“  Die indische Philosophin und Autorin gilt als Vertreterin eines essentialistischen Ökofeminismus. Repräsentantinnen des Ökofeminismus sind all jene Frauen, die sich für die Verteidigung der natürlichen Ressourcen in ihren Territorien einsetzen. Zu den bekanntesten und auch im Ausland wahrgenommenen Vertreterinnen gehören Vandana Shiva, Yayo Herrero, Amaia Pérez Orozco, Alicia Puleo und natürlich Berta Cáceres, Menschenrechtsverteidigerin und Indigene. Cáceres setzte sich für den Schutz der Umwelt in Honduras ein und erhob ihre Stimme für die Rechte der indigenen Ethnie der Lenca. Im März 2016 drangen unerkannte Täter in ihr Haus ein und ermordeten sie. ...

Info: http://www.pressenza.net/?l=de&track=2021/03/oekofeminismus-frauenbuendnisse-gegen-umweltzerstoerung/


 -----------------------


Friedensstifterinnen, Kriegsgefangene und Menschenrechtsverteidigerinnenaus den Gefängnissen entlassen


pressenza.com, vom 07.03.2021

Vor genau 100 Jahren begründete Clara Zetkin den Internationalen Frauentag am 8. März, der bereits 1910 von der Frauenbewegung beschlossen wurde. Im Internationalen Jahr der Frau 1975 feierte die UNO den Internationalen Frauentag, und seit 1977 ist der 8. März der offizielle Tag für Frauenrechte und Weltfrieden.


Zitat: An diesem hundertsten Jahrestag fordern wir, Frauen aus verschiedenen Teilen der Welt, Taten statt nur symbolischer Glückwünsche von den Weltenlenker*innen.

Wir appellieren u.a. an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Generalsekretär der OSZE, den Generalsekretär der NATO, den Generalsekretär des Europarates und die Spitzenkräfte der multilateralen Organisationen, sich an die Interessenvertreter*innen und Mitgliedsstaaten zu wenden, um folgende Forderungen von Hunderten von Frauen*- und  Menschenrechtsorganisationen umzusetzen – ganz  im Geiste der Agenda für Frauen Frieden und Sicherheit:

  • die entscheidende Rolle von Frauen* anzuerkennen, die in den Konfliktzonen der Welt ihr Leben riskieren, um Frieden zu fördern und zu verteidigen und demokratische Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit für alle Menschen aufrechtzuerhalten.
  • Frauen*, als Kriegsgefangene, Menschenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen, aus den Gefängnissen freizulassen, deren „Verbrechen“ darin besteht, Frieden, Gerechtigkeit für alle und demokratische Rechtsstaatlichkeit zu wahren und voranzutreiben, indem sie ihre jeweiligen Regierungen zur Verantwortung ziehen.
  • echte Anstrengungen zu unternehmen, um die Umsetzung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates zu verbessern, um die Teilnahme von Frauen an allen Friedensverhandlungen zu sichern, um abzurüsten und um dadurch einen nachhaltigen Frieden zu gewährleisten.

Wahrscheinlich können die Frauen der Welt erst dann wirklich beginnen, den internationalen Frauentag in seiner vollen Bedeutung zu feiern.


Internationaler Appell initiiert von Gulnara Shahinian/Democracy today Armenia, Heidi Meinzolt/WILPF international Board for Europe, Jackie Abramian, Journalist) und unterzeichnet von über 100 Aktivist+innen und Organisationen aus der ganzen Welt.


Info:  http://www.pressenza.net/?l=de&track=2021/03/friedensstifterinnen-kriegsgefangene-und-menschenrechtsverteidigerinnen-aus-den-gefaengnissen-entlassen

08.03.2021

Zur strukturellen Diskriminierung von Frauen im Kapitalismus

unsere-zeit.de, Sozialistische Wochenzeitung der DKP, ,|
Sieht man sich die neue Biden-Regierung an, so scheint alles bestens zu sein: Frauen und schwarze Menschen, wohin man schaut. 46 Prozent von Bidens Kabinett sind weiblich. 50 Prozent sind „nicht weiß“, 15 Prozent lateinamerikanischer Herkunft, 23 Prozent Afroamerikaner, 11 Prozent stammen aus dem asiatisch-pazifischen Raum und es gibt sogar einen Menschen, der indigene Vorfahren reklamiert. Und mit Pete Buttigieg weist Bidens neue Truppe obendrein den ersten offen schwulen Bundesminister auf. Die Biden-Regierung präsentiert sich als Sieg der LGBT-Bewegung und der Identitätspolitik – eine der ersten „Executive Orders“ des Präsidenten war das Verbot von „Gender-Diskriminierung“. Halleluja!


Zitat: Doch was bedeuten Gleichberechtigung, Emanzipation, Frauenrechte in einer der schwersten Krisen des Kapitalismus? Wer sind die Opfer dieser Krise, wer die Nutznießer? Dorothea Langes ikonografisches Foto von Florence Owens Thompson aus dem Jahre 1936 macht das ganze Elend des Proletariats in der Krise deutlich. Owens Thompson war eine der bettelarmen Baumwollpflückerinnen in Kalifornien. Sie versuchte, was – zumeist proletarische – Frauen in den Krisen, den Katastrophen und gesellschaftlichen Zusammenbrüchen immer tun: zu retten, was zu retten ist. 16 Stunden zu arbeiten, Essen herbeizuschaffen, die Kinder irgendwie doch durchzubringen und schlicht zu überleben.

Die Vereinten Nationen gehen von einer krisenbedingten Zunahme der „extremen Armut“ (weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag) aus, die bis 2030 weltweit mehr als 200 Millionen Menschen betreffen wird. Die chinesischen Erfolge im Kampf gegen die Armut werden durch das profitgetriebene Krisenmanagement zumindest zum Teil konterkariert. Es gibt zig Millionen Florence Owens Thompsons – auch in den USA.

Global betrachtet verdienen Frauen 24 Prozent weniger als Männer. In „Entwicklungsländern“ arbeiten 75 Prozent der Frauen in der „informellen Ökonomie“, das heißt: Sie verdienen weniger, haben die schlechteren, weniger sicheren, prekären Jobs und sind gar nicht oder in nur geringem Maße medizinisch und sozial abgesichert. Diese Frauen haben trotz langer, teilweise extrem langer Arbeitszeit in der Regel keine Chance, der Armut zu entkommen. Eine junge Frau hat, global betrachtet, eine um vier Jahre längere berufliche Arbeitszeit vor sich als ihr gleichalteriger männlicher Kollege.

Dazu kommt die „selbstverständliche“, unbezahlte soziale Arbeit: die Aufzucht der Kinder, die Hausarbeit, die Kranken- und Altenbetreuung. Weltweit verrichten Frauen mehr als doppelt so viel an diesen Arbeiten als Männer. Der Wert dieser Arbeiten pro Jahr wird auf 10,8 Billionen US-Dollar geschätzt, rund 12 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts.

Aktuell sind über 40 Millionen Menschen Opfer der „modernen Sklaverei“. Frauen und Mädchen sind dabei mit 71 Prozent weit überrepräsentiert. Jede 130. Frau lebt in Sklaverei oder sklavereiähnlichen Verhältnissen. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Zahlen noch deutlich zu niedrig gegriffen sind.

Gleichberechtigung, Emanzipation ist eine Klassenfrage. Das US-Establishment kann es sich natürlich leisten, 46 Prozent der Kabinettsposten mit Frauen zu besetzen und sogar eine schwarze Frau zur Vizepräsidentin zu machen – wenn das die Zustimmungswerte zu seiner profinanzkapitalistischen und proimperialistischen Politik nach oben treibt. Aber was nützt das den 12,9 Prozent der US-Bürgerinnen, die in Armut leben? Bei den Frauen, die allein, ohne Mann, eine Familie durchzubringen versuchen, sind satte 24,9 Prozent arm. 2018 lebten fast 40 Millionen US-Bürger in Armut. Durch die Krise ist diese Zahl so rasch gestiegen wie seit 60 Jahren nicht mehr. Auch hier waren es die Frauen, die zuerst ihre prekären Jobs verloren, die in die Arbeitslosigkeit und Armut rutschten und die als „frontline workers“ in den medizinischen und pflegerischen Diensten bei der Bekämpfung der Pandemie am meisten gefährdet und am meisten ausgebeutet wurden.

Armut, Unterdrückung, ja selbst die Sklaverei ist weiblich. Was nützen den proletarischen Frauen die hochtönenden Phrasen der Identitätspolitik der „liberalen“ Funktionselite? Was nützt die gegenderte Sprache, wenn sich an der bedrückenden Wirklichkeit des neoliberalen Kapitalismus nichts ändert? Wenn die Ultrareichen weiterhin ihre Milliarden und Billionen scheffeln und ein Viertel der US-Bürger – „working class people“, vor allem Frauen – weiterhin in Armut, von Essensmarken und Food-Bank-Unterstützung leben muss? Und wenn Millionen mitten in der Pandemie ihre Krankenversicherung verloren haben – zusätzlich zu jenen zig Millionen, die sie nie hatten? Emanzipation ist eine proletarische Klassenfrage. Es ist mal wieder an der Zeit, über die strukturelle Frauenfeindlichkeit des Kapitalismus nachzudenken.

Categories Internationales Tags , , ,


Info: https://www.unsere-zeit.de/emanzipation-in-der-krise-142886

08.03.2021

Europa zuerst            -                Die EU und ihre Mitgliedstaaten blockieren nach ihrem ersten Impfstoff-Exportstopp weiterhin die Ausweitung der Vakzinproduktion per Freigabe der Patente.

German-Foreign-Policy.com, 8. März 2021

BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Nach ihrem ersten Exportstopp für Covid-19-Impfstoffe verhindern die EU-Staaten inklusive Deutschland unverändert eine globale Ausweitung der Vakzinproduktion durch die zeitweilige Freigabe der Patente. Die Patentfreigabe, die es ermöglichen würde, Vakzine weltweit in erheblich mehr Produktionsstätten herzustellen als bisher, soll diese Woche bei einer Zusammenkunft des zuständigen WTO-Ausschusses ("TRIPS Council") diskutiert werden. Berlin und Brüssel sperren sich weiter dagegen. Stattdessen ist die EU-Kommission vergangene Woche dazu übergegangen, in einer globalen Premiere die Ausfuhr von 250.000 AstraZeneca-Dosen aus Italien nach Australien zu verbieten; wie es heißt, benötige die Union den Impfstoff selbst. Die Maßnahme ist, wie bereits die Einführung von Exportkontrollen Ende Januar, weltweit auf massiven Protest gestoßen. Beobachter urteilen, Brüssels rigider Kurs gehe auf die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, sowie "ihre deutsche Entourage" zurück. Von der Leyen wiederum handle unter starkem Druck aus Berlin.


Zitat: Weltweite Proteste

Bereits die Einführung von Exportkontrollen, die die deutsch geführte EU-Kommission Ende Januar nicht zuletzt auf Druck aus Berlin beschlossen hatte [1], hatte weltweit massive Proteste ausgelöst. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, hatte scharfe Kritik an Brüssel geübt und moniert, derlei Maßnahmen kosteten im Kampf gegen die Pandemie wertvolle Zeit.[2] Die in Paris ansässige International Chamber of Commerce (ICC) hatte vor "verheerenden Folgen" gewarnt.[3] Kanadas Regierung hatte sich ausdrücklich zusichern lassen, Lieferungen in ihr Land seien von den Maßnahmen der EU nicht bedroht.[4] Mitte Februar hatten Wirtschaftsverbände aus Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Neuseeland, Südkorea, der Türkei und den USA in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen, dass die neuen, zeitraubenden Exportkontrollen "die komplexe Logistik hinter der Verteilung der Impfstoffe zu unterbrechen" drohten, die nicht zuletzt aufgrund der teilweise erforderlichen extremen Kühltemperaturen durchaus anfällig sei.[5] In Brüssel hatte es damals, sämtliche Vorwürfe abwehrend, stets geheißen, man wolle mit den Kontrollen ausschließlich Missbrauch vorbeugen, schließe aber Exportstopps jeglicher Art definitiv aus.


"Zerrissenes Regelbuch"

Seitdem die EU am vergangenen Donnerstag unter Bruch aller Zusagen ihren ersten Exportstopp verhängt hat, werden erneut weltweit Proteste laut. Wütende Äußerungen waren zunächst aus dem unmittelbar betroffenen Australien zu hören; der Präsident des Berufsverbands Australian Medical Association, Omar Khorshid, nannte die Maßnahme "enttäuschend"; Finanzminister Simon Birmingham kommentierte, er sei nicht überrascht, "dass einige Länder das Regelbuch zerreißen". Canberra dringt nun, bislang erfolglos, darauf, dass die EU die Entscheidung umgehend widerruft.[6] ICC-Generalsekretär John Denton stufte die Maßnahme als "sehr gefährlich" ein; er verwies zudem darauf, dass die Impfstoffproduktion auf sensiblen globalen Lieferketten beruht: Sobald ein betroffener Staat sich gegen einen Exportstopp zur Wehr setze und zur Vergeltung beispielsweise die Ausfuhr von Impfstoff-Bestandteilen untersage, sei ein Teufelskreislauf mit verheerenden Folgen nicht auszuschließen, warnte Denton.[7] Ungeachtet der Kritik plant Brüssel jetzt, die Exportkontrollen, die zunächst bis Ende März befristet sind, bis mindestens Juni dieses Jahres zu verlängern. Ergänzend sind mittlerweile Sanktionen gegen Impfstoffhersteller, die aus welchen Gründen auch immer mit ihren Lieferungen in Verzug geraten, im Gespräch.[8]


Die Präsidentin und ihre Entourage

Mit Blick auf den weltweit wachsenden Unmut über Brüssel nimmt in der EU der Druck auf die Kommissionsspitze um Präsidentin Ursula von der Leyen zu. Bereits nach der Einführung der Exportkontrollen hatte der französische Journalist und EU-Experte Jean Quatremer, der seit drei Jahrzehnten aus Brüssel berichtet, scharfe Kritik geübt: Dass die Kommission zunächst Kontrollen an der irisch-nordirischen Grenze habe einführen wollen, sei "ein unglaublicher Fehler" gewesen, der freilich nur geschehen sei, "weil die deutsche Kommissionspräsidentin ausschließlich mit ihrer deutschen Entourage kommuniziert hatte".[9] Am Wochenende stellte die Frankfurter Allgemeine Zeitung fest, "für Unbehagen" sorge in der EU, "dass das Umfeld von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die den Exportmechanismus unbedingt wollte, bei der Genehmigung von Exportverboten" - so auch im aktuellen Fall - "weitgehend frei entscheiden kann": "Nur wenn sie das Exportverbot eines EU-Staats unterbinden will, braucht sie dafür die Zustimmung der anderen Kommissare."[10] Die Kommissionsspitze um von der Leyen wiederum steht, wie Michael Link, europapolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und ehemaliger Staatsminister im Auswärtigen Amt, kürzlich bestätigte, unter starkem "Druck aus Berlin"; das habe wohl zu ihren jüngsten, heftig kritisierten Entscheidungen beigetragen.[11]


Die Impfstofflieferanten der Welt

Mit dem Impfstoffexportverbot preschen Berlin und Brüssel nach dem Scheitern ihres Vorhabens vor, sich als globale Impfstofflieferanten in Szene zu setzen. Bereits am 1. Mai vergangenen Jahres hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärt, Brüssel wolle sicherstellen, dass Impfstoffe "in jede Ecke der Welt für einen fairen und erschwinglichen Preis verteilt werden": "Daran arbeiten wir".[12] Noch Mitte Dezember hatte von der Leyen beteuert, die EU werde "in der Lage sein, unsere Nachbarn und unsere Partner auf der ganzen Welt zu unterstützen, damit niemand zurückgelassen wird".[13] Zum Hintergrund des Vorhabens sagte Bundeskanzlerin Merkel am 26. Januar auf dem Video-"Davos-Dialog" des World Economic Forums: "Die Frage, wer auf der Welt welchen Impfstoff wann bekommt, wird natürlich auch neue Verbundenheiten ... schaffen"; "denn wer in einer solchen Not Hilfe bekommt, erinnert sich daran natürlich sehr viel stärker, als das in guten Zeiten der Fall wäre".[14] Während die EU nun, nicht einmal in der Lage, die eigene Bevölkerung zu versorgen, dazu übergeht, anderen Ländern Impfstoffe vorzuenthalten, beliefern vor allem Russland, China sowie Indien (german-foreign-policy.com berichtete [15]) nicht nur das eigene Land, sondern produzieren längst auch für den Export.


Profit statt Leben

Zusätzlich zu ihrem ersten Impfstoffexportstopp setzt die Bundesregierung ihre Blockade bei der Freigabe der Covid-19-Impfstoffpatente fort. WHO-Generaldirektor Tedros hat sich Ende vergangener Woche zum wiederholten Mal für eine - notfalls auch befristete - Freigabe der Patente stark gemacht. Um die Pandemie zu besiegen, müsse man sämtliche global verfügbaren Vakzin-Produktionskapazitäten nutzen und zusätzlich schnell neue aufbauen, erklärt Tedros. Dazu aber sei es notwendig, dass alle potenziellen Produzenten die Formeln zur Impfstoffherstellung zumindest für die Dauer der Pandemie nutzen könnten.[16] In beschränktem Umfang geschieht das bereits: AstraZeneca lässt sein Vakzin unter anderem beim Serum Institute of India herstellen; Sinopharm und Sinovac übertragen die Produktion ihrer Impfstoffe beispielsweise dem Unternehmen G42 in Abu Dhabi und dem Instituto Butantan in São Paulo; auch das Moskauer Gamaleja-Institut will seine Vakzine durch Partnerfirmen in anderen Ländern produzieren lassen. Indien sowie Südafrika machen sich gemeinsam dafür stark, dieses Vorgehen auszuweiten (german-foreign-policy.com berichtete [17]). Diese Woche soll der zuständige WTO-Ausschuss ("TRIPS Council") erneut über das Vorhaben beraten. Abgelehnt wird es zwecks Sicherung des Profits der Pharmakonzerne vor allem von den westlichen Staaten - darunter die EU und ihre Mitgliedstaaten inklusive der Bundesrepublik.

 

[1] S. dazu Impfstoff-Exporthindernisse in der Pandemie.

[2] Coronavirus: WHO criticises EU over vaccine export controls. bbc.co.uk 30.01.2021.

[3] Thomas Colson: The EU's plan to block vaccine exports will be 'devastating' for global vaccine supply, warn business leaders. businessinsider.com 29.01.2021.

[4] Minister Ng speaks with European Commissioner for Trade about vaccine exports. canada.ca 30.01.2021.

[5] Adrian Flores: Business group joins global coalition in opposing EU vaccine restrictions. mybusiness.com.au 16.02.2021.

[6] Covid-19: Australia asks European Commission to review Italy's vaccine block. bbc.co.uk 05.03.2021.

[7] ICC warns EU vaccine export controls must be rolled back without delay. iccwbo.org 04.03.2021.

[8] Francesco Guarascio, John Chalmers, Giselda Vagnoni: EU to extend vaccine controls that scrapped Australian exports. afr.com 05.03.2021.

[9] Jean Quatremer: Brexit Britain's victory over the EU on Covid vaccination is not what it seems. theguardian.com 14.02.2021.

[10] Christoph Hein, Hendrik Kafsack, Werner Mussler: Wer das Regelbuch zerreißt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.03.2021.

[11] Hans von der Burchard: German election fever has EU sweating on vaccines. politico.eu 16.02.2021.

[12] Von der Leyen: Gleichgewicht zwischen Krediten und Zuschüssen. dw.com 01.05.2020.

[13] Von der Leyen: "Impfstart in Europa schon im Dezember möglich". kurier.at 27.11.2020. S. dazu Die Welt impfen.

[14] Rede von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich des Davos-Dialogs des World Economic Forum am 26. Januar 2021 (Videokonferenz).

[15] S. dazu Die Welt impfen (II).

[16] Tedros Adhanom Ghebreyesus: A 'me first' approach to vaccination won't defeat Covid. theguardian.com 05.03.2021.

[17] S. dazu Der Westen zuerst.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8544


Kommentar:  Ist das nur ein diplomatisches Affentheater infolge der Ausbreitung von  Erkältungsviren,  -  wohl kaum!    Thomas Bauer 

mehr lesen
07.03.2021

Zur Erinnerung  - 

2020-10-15

WHO veröffentlicht Studie Covid-19 weniger tödlich als vermutet?

Info: https://www.n-tv.de/wissen/Covid-19-weniger-toedlich-als-vermutet-article22104272.html


2020-10-14

WHO bestätigt (versehentlich), Covid nicht gefährlicher als Grippe – Kommentare im Ärzteblatt
Info:https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/137928


2020-11-22

Kanadischer Top-Pathologe zu Corona-Pandemie: „Größter Schwindel der jemals an Menschheit verübt wurde.“ (Video 5 Minuten))
Info:https://orbisnjus.com/2020/11/22/kanadischer-top-pathologe-zu-corona-pandemie-groesster-schwindel-der-jemals-an-menschheit-veruebt-wurde-video


Kommentar:      -     Oh,wie lang noch?      Thomas Bauer

06.03.2021

"Corona-Vergleichszahlen"  der Ärzte für Aufklärung

aerztefueraufklaerung.de, Letzte Aktualisierung: 05.03.2021 09:04 Uhr


Herzlich Willkommen!

Wir sind eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und Wissenschaftlern, die der Öffentlichkeit ihre fachliche und evidenzbasierende Expertise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stellt.
Die seriöse Aufklärung des tatsächlichen medizinischen Sachverhaltes bildet eine notwendige Grundlage zur Beurteilung und Ausgestaltung von medizinischen und politischen Maßnahmen im Umgang mit dem Virus.
Wir sind überparteilich und bekennen uns uneingeschränkt zu Demokratie, Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit.
Wir wenden uns kritisch gegen Desinformation, Lobbyismus, Demokratieabbau, politische Willkür, gesellschaftliche Spaltung und die Einschränkung von Grundrechten.


                                                             Corona-Vergleichszahlen


Stand: 05.03.2021Corona-positiv Getestete:Corona-assoziierte Todesfälle (CaT):CaT pro 1 Mio. EinwohnerTests pro 1 Mio. Einwohner
China
"Ursprungsland"
89.952
(zum Vortag +9)
4.636
(zum Vortag +0)
3111.163
Deutschland
"Gutes Gesundheitssytem"
2.484.309
(zum Vortag +11.413)
72.007
(zum Vortag +296)
858
(zum Vortag +4)
537.300
(zum Vortag: -13.860)
Thailand26.241
(zum Vortag +79)
85
(zum Vortag +0)
117.419
(zum Vortag +/-0)


Anm.: Hier vergleichen wir China (als das angebliche Ursprungsland des SARS-CoV-2-Erregers) mit Deutschland (in dem die Gesundheitsversorgung angeblich auf einem sehr hohen Niveau ist) und Thailand (ein Land, in dem die Fachexpertise "Infektologie" vor einigen Jahren implementiert wurde)

                                                   kontakt@aerzte-fuer-aufklaerung.de


Info: https://www.aerztefueraufklaerung.de

06.03.2021

Clarifying the evidence on SARS-CoV-2 antigen rapid tests in public health responses to COVID-19

thelancet.com, Published:February 17, 2021DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(21)00425-6

The use of rapid lateral flow antigen testing (LFT) for SARS-CoV-2 has been questioned1, 2, 3 with uncorroborated4

reports of poor LFT sensitivity. The debate surrounding the use of the Innova Lateral Flow SARS-CoV-2 Antigen Test in the UK risks confusing policy makers internationally and potentially stalling deployment of LFTs in other countries.5 As scientists and health professionals evaluating some of the world's largest pilots of LFT, we wish to challenge those interpretations and clarify the evidence on how such testing might be used to detect SARS-CoV-2 in minutes and improve COVID-19 control measures.

Testing for SARS-CoV-2 is central to COVID-19 management and has relied on quantitative reverse transcriptase polymerase chain reaction (PCR) technology. PCR seeks the genetic code of the virus from nose or throat swabs and amplifies it over 30–40 cycles, doubling each cycle, enabling even miniscule, potentially single, copies to be detected. PCR is thus a powerful clinical test, specifically when a patient is, or was recently, infected with SARS-CoV-2. Fragments of RNA can linger for weeks after infectious virus has been cleared,6

often in people without symptoms or known exposures.

7

However, for public health measures, another approach is needed. Testing to help slow the spread of SARS-CoV-2 asks not whether someone has RNA in their nose from earlier infection, but whether they are infectious today. It is a net loss to the health, social, and economic wellbeing of communities if post-infectious individuals test positive and isolate for 10 days. In our view, current PCR testing is therefore not the appropriate gold standard for evaluating a SARS-CoV-2 public health test.

Most people infected with SARS-CoV-2 are contagious for 4–8 days.7

Specimens are generally not found to contain culture-positive (potentially contagious) virus beyond day 9 after the onset of symptoms, with most transmission occurring before day 5.7, 8 This timing fits with the observed patterns of virus transmission (usually 2 days before to 5 days after symptom onset), which led public health agencies to recommend a 10-day isolation period.9 The short window of transmissibility contrasts with a median 22–33 days of PCR positivity (longer with severe infections and somewhat shorter among asymptomatic individuals).10 This suggests that 50–75% of the time an individual is PCR positive, they are likely to be post-infectious.11, 12

Once SARS-CoV-2 replication has been controlled by the immune system, RNA levels detectable by PCR on respiratory secretions fall to very low levels when individuals are much less likely to infect others.13, 14, 15 The remaining RNA copies can take weeks, or occasionally months,16, 17 to clear, during which time PCR remains positive.7

A public health test for detecting someone who might be contagious is, by logical deduction, expected to have a sensitivity of around 30–40% versus PCR when testing a random sample of asymptomatic people in a steady-state outbreak.18

Furthermore, the asymmetry of RNA reflecting more infectiousness nearer to the time of exposure, means that the sensitivity of the ideal test of infectiousness when measured against PCR may vary across the epidemic curve, from as high as 50–60% when an outbreak is surging to 20–30% or less as infections decline.19

LFT and the UK testing programme have been criticised1, 2, 3, 5 for poor sensitivity in people without symptoms. In our view, these criticisms misinterpreted data from the interim report on the pilot of community testing in Liverpool, UK.20, 21 When paired LFT and PCR testing was done in Liverpool, the epidemic curve was declining.20

At this point, a priori one should expect a public health test that is highly sensitive for detecting infectious virus to show low overall sensitivity relative to PCR in people without symptoms or known exposures.

Further confusion reigns over PCR cycle threshold (Ct) values, viral loads, and infectiousness. In the Liverpool pilot, Innova LFT picked up 19 of 24 (79%) samples with Ct below 20 and ten of 11 (91%) samples with Ct below 18.20

The 66% sensitivity in the Liverpool interim report20 was based cautiously on Ct below or equal to 25 indicating viable virus. For the laboratory processing of the Liverpool samples, Ct values of 21–18 most likely reflect the 100 000 to 1 million RNA copies per mL, quantities below which virus cultures usually become negative and transmission risks are low.

22, 23, 24 Other laboratories place this threshold at a Ct of 30.24

There is no international standardisation between laboratories and assays, leaving Ct calibration with viral load poorly reported and easy to misunderstand.

Early findings, widely reported,3

from a study by Ferguson and colleagues,25 suggested that LFT had only 3% sensitivity for detecting SARS-CoV-2 among PCR-positive students at Birmingham University. Test underperformance was implied to explain finding only two positive results among 7189 individuals tested with Innova LFT.25 In that study,25 in a random sample of 710 (10%) LFT-negative individuals there were six PCR-positive results. That finding was extrapolated to 60 cases in the whole cohort, giving an extrapolated sensitivity of two of 62 (3·2%). The Ct values from the six PCR-positive samples were projected to Ct values for the 60 cases (54 unobserved plus six observed); in all six observed cases, viral loads were very low (Ct ≥29 reflecting around <1000 RNA copies per mL in the laboratory used)—when LFT should be negative. By comparison, the Liverpool pilot saw virus levels 1000 to 1 million times higher.20 In our view, the Birmingham study showed that PCR-positive asymptomatic students at a time of falling COVID-19 incidence had low viral loads compared with symptomatic members of the public attending testing centres and that LFT was working as expected.26

We wholeheartedly support healthy scientific debate to inform policies promptly. The COVID-19 road ahead looks challenging; therefore, we need big, bold actions across science and society, such as the Liverpool community testing pilot. The prompt evidence from such pilots can inform policies and help maintain public confidence in the public health responses needed to navigate this pandemic's onward path.

IEB, MG-F, and MGS received grant funding from the UK Department of Health and Social Care to evaluate LFT in the Liverpool pilot that is discussed in this Comment. IEB reports fees from AstraZeneca as chief data scientist adviser via Liverpool University and a senior investigator grant from the National Institute for Health Research (NIHR) outside the submitted work. MGS is Chair of the Infectious Disease Scientific Advisory Board and a minority shareholder in Integrum Scientific LLC, Greensboro, NC, USA, a company that has interests in COVID-19 testing but not with lateral flow technology, and reports grants from the NIHR, the Medical Research Council, and the Health Protection Research Unit in Emerging and Zoonotic Infections, University of Liverpool. MJM reports research funding by the US National Institutes of Health Director's Early Independence Award DP5-OD028145 and from Open Philanthropy and Good Ventures. TEP is supported by the NIHR Health Protection Research Unit in Healthcare Associated Infections and Antimicrobial Resistance at Oxford University in partnership with Public Health England (PHE), the NIHR Biomedical Research Centre, Oxford, and worked with PHE Porton on validation of LFT.

References

  1. 1.
    • Deeks J
    • Raffle A
    • Gill M

    Covid-19: government must urgently rethink lateral flow test roll out.

    BMJ Opinion. Jan 12, 2021;

    https://blogs.bmj.com/bmj/2021/01/12/covid-19-government-must-urgently-rethink-lateral-flow-test-roll-outDate accessed: February 12, 2021

    View in Article

  2. 2.
    • Deeks J

    Lateral flow tests cannot rule out SARS-CoV-2 infection.

    BMJ. 2020; 371m4787

    View in Article

  3. 3.
    • Armstrong S

    Covid-19: tests on students are highly inaccurate, early findings show.

    BMJ. 2020; 371m4941

    View in Article

  4. 4.
    • Fearon E
    • Davis E
    • Stage H
    • et al.

    A response to “Covid-19: Controversial rapid test policy divides doctors and scientists”.

    BMJ. 2021; (published online Jan 12.)

    https://doi.org/10.1136/bmj.n81

    View in Article

  5. 5.
    • Kmietowicz Z

    Covid-19: controversial rapid test policy divides doctors and scientists.

    BMJ. 2021; (published online Jan 12.)

    https://doi.org/10.1136/bmj.n81

    View in Article

  6. 6.
    • van Kampen JJA
    • van de Vijver DAMC
    • Fraaij PLA
    • et al.

    Duration and key determinants of infectious virus shedding in hospitalized patients with coronavirus disease-2019 (COVID-19).

    Nat Commun. 2021; 12: 267

    View in Article

  7. 7.
    • Cevik M
    • Tate M
    • Lloyd O
    • et al.

    SARS-CoV-2, SARS-CoV, and MERS-CoV viral load dynamics, duration of viral shedding, and infectiousness: a systematic review and meta-analysis.

    Lancet Microbe. 2021; 2: e13-e22

    View in Article

  8. 8.
    • Jefferson T
    • Spencer EA
    • Brassey J
    • Heneghan C

    Viral cultures for COVID-19 infectious potential assessment—a systematic review.

    Clin Infect Dis. 2020; (published online Dec 3.)

    https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1764

    View in Article

  9. 9.
    • WHO

    Criteria for releasing COVID-19 patients from isolation: scientific brief.

    https://www.who.int/news-room/commentaries/detail/criteria-for-releasing-covid-19-patients-from-isolationDate: 2020

    Date accessed: February 12, 2021

    View in Article

  10. 10.
    • Sun J
    • Xiao J
    • Sun R
    • et al.

    Prolonged persistence of SARS-CoV-2 RNA in body fluids.

    Emerg Infect Dis. 2020; 26: 1834-1838

    View in Article

  11. 11.
    • Bullard J
    • Dust K
    • Funk D
    • et al.

    Predicting infectious SARS-CoV-2 from diagnostic samples.

    Clin Infect Dis. 2020; (published online May 22.)

    https://doi.org/10.1093/cid/ciaa638

    View in Article

  12. 12.
    • Eyre DW
    • Lumley SF
    • O'Donnell D
    • et al.

    Differential occupational risks to healthcare workers from SARS-CoV-2 observed during a prospective observational study.

    Elife. 2020; 9e60675

    View in Article

  13. 13.
    • Basile K
    • McPhie K
    • Carter I
    • et al.

    Cell-based culture of SARS-CoV-2 informs infectivity and safe de-isolation assessments during COVID-19.

    Clin Infect Dis. 2020; (published online Oct 24.)

    https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1579

    View in Article

  14. 14.
    • Huang CG
    • Lee KM
    • Hsiao MJ
    • et al.

    Culture-based virus isolation to evaluate potential infectivity of clinical specimens tested for COVID-19.

    J Clin Microbiol. 2020; 58: e01068-e01070

    View in Article

  15. 15.
    • Wölfel R
    • Corman VM
    • Guggemos W
    • et al.

    Virological assessment of hospitalized patients with COVID-2019.

    Nature. 2020; 581: 465-469

    View in Article

  16. 16.
    • Cevik M
    • Marcus JL
    • Buckee C
    • Smith TC

    SARS-CoV-2 transmission dynamics should inform policy.

    Clin Infect Dis. 2020; (published online Sept 23.)

    https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1442

    View in Article

  17. 17.
    • Cevik M
    • Kuppalli K
    • Kindrachuk J
    • Peiris M

    Virology, transmission, and pathogenesis of SARS-CoV-2.

    BMJ. 2020; 371m3862

    View in Article

  18. 18.
    • Cleary B
    • Hay JA
    • Blumenstiel B
    • et al.

    Using viral load and epidemic dynamics to optimize 2 pooled testing in resource constrained settings.

    medRxiv. 2021; (published online Jan 15.) (preprint).

    https://doi.org/10.1101/2020.05.01.20086801

    View in Article

  19. 19.
    • Hay J
    • Kennedy-Shaffer L
    • Kanjilal S
    • Lipsitch M
    • Mina M

    Estimating epidemiologic dynamics from single cross-sectional viral load distributions.

    medRxiv. 2020; (published online Oct 13.) (preprint).

    https://doi.org/10.1101/2020.10.08.20204222

    View in Article

  20. 20.
    • University of Liverpool
    Buchan I Liverpool Covid-19 Community Testing Pilot interim report. University of Liverpool, 2020

    https://www.liverpool.ac.uk/media/livacuk/coronavirus/Liverpool,Community,Testing,Pilot,Interim,Evaluation.pdfDate accessed: February 12, 2021

    View in Article

  21. 21.
    • Ashton M
    • Beale R
    • Buchan I
    • et al.

    Response to: Deeks et al. Briefing note for journalists on harm from continued rollout of the Innova Lateral Flow Test.

    University of Liverpool, Jan 22, 2021

    https://news.liverpool.ac.uk/2021/01/22/covid-19-liverpool-experts-challenge-flawed-reports-on-lateral-flow-tests/Date accessed: February 12, 2021

    View in Article

  22. 22.
    • Lee L
    • Rozmanowski S
    • Pang M
    • et al.

    An observational study of SARS-CoV-2 infectivity by viral load and 2 demographic factors and the utility lateral flow devices to prevent 3 transmission.

    University of Oxford, 2021

    http://modmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/01/infectivity_manuscript_20210119_merged.pdfDate accessed: February 12, 2021

    View in Article

  23. 23.
    • Marks M
    • Millat-Martinez P
    • Ouchi D
    • et al.

    Transmission of COVID-19 in 282 clusters in Catalonia, Spain: a cohort study.

    Lancet Infect Dis. 2021; (published online Feb 2.)

    https://doi.org/10.1016/S1473-3099(20)30985-3

    View in Article

  24. 24.
    • Pray IW
    • Ford L
    • Cole D
    • et al.

    Performance of an antigen-based test for asymptomatic and symptomatic SARS-CoV-2 testing at two university campuses—Wisconsin, September–October 2020.

    MMWR Morb Mortal Wkly Rep. 2021; 69: 1642-1647

    View in Article

  25. 25.
    • Ferguson J
    • Dunn S
    • Best A
    • et al.

    Validation testing to determine the effectiveness of lateral flow testing for asymptomatic SARS-CoV-2 detection in low prevalence settings.

    medRxiv. 2020; (published online Dec 24.) (preprint).

    https://doi.org/10.1101/2020.12.01.20237784

    View in Article

  26. 26.
    • Crozier A
    • Rajan S
    • Buchan I
    • McKee M

    Put to the test: use of rapid testing technologies for covid-19.

    BMJ. 2021; 372: n208

    View in Article


Downloadhttps://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2821%2900425-6 653 KB


Info: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext


Kommentar von Petra Jesinger:   Lancet kippt PCR-Test
Genugtuung ist das falsche Wort. Denn worum es geht ist dafür viel zu traurig. Eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitungen „The Lancet“ kritisiert den PCR-Test. Der Test sei zwar sehr sensitiv – aber genau das ist das Problem. 50-75 % der positiv Getesteten seien nicht infektiös, weil einfach zu geringe Virusfragmente ohne jede Pathogenität nachgewiesen werden. Unsere „Experten“ wie Karl Lauterbach oder Drosten haben ja Stein und Bein darauf geschworen, dass Menschen mit einem positiven Testergebnis infektiös seien. Jetzt ahnen wir, wie viele Millionen Tage Lebenszeit umsonst in Quarantäne verbracht wurden. Ob die Faktenchecker, die meine vielfach geäußerten Zweifel am PCR Test „widerlegt“ haben, nun auch das Lancet kritisieren werden?

Ich habe zuvor von Südafrika berichtet, wo eine südafrikanische Virusvariante praktisch unbekannt ist. Restaurants, Fitnessstudios, Geschäfte alles offen – und zwar ohne ein Massensterben. In Madrid herrscht auch munteres Leben – ohne steigende Infektionszahlen.

Bei uns werden die Inzidenzen nun natürlich wieder steigen, weil wir jetzt auf Teufel komm raus testen werden. Und der Fehlerteufel beim PCR-Test wird sich nicht lange bitten lassen - bei laut Lancet bis zu 75 % falsch positiven Befunden. Dadurch ist der nächste Lockdown bzw. Verlängerung jetzt schon vorprogrammiert.
Wenn man in die falsche Richtung reitet, nutzt auch galoppieren nichts.

(zu Link: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext )


06.03.2021

Church and Peace kommentiert jüngste sicherheitspolitische Entscheidungen der EU

pressenza.com, vom 05.03.2021 - Pressenza Wien

Zitat: Am 1.1.2021 hat mit dem Brexit, aber auch mit der neuen Budgetphase des Mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027), eine neue Ära der Europäischen Union begonnen. Der Vorstand von Church and Peace hat einige der verfügbaren rüstungs- und sicherheitspolitischen Beschlüsse, die unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft getroffen wurden, in einer Stellungnahme ausgewertet.

In einem breiten Bündnis von Kirchen und Zivilgesellschaft in verschiedenen europäischen Ländern und auf Ebene der Europäischen Union hat sich Church and Peace insbesondere seit 2016 immer wieder mit der neuen Sicherheits- und Verteidigungsstrategie der EUauseinandergesetzt. Dabei warnt das europäische Netzwerk beständig vor einer Gefährdung des Friedensprojekt Europa durch eine „schleichende Militarisierung der EU“, so auch im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027).

Dass der seit 2017 beschlossene Europäische Verteidigungsfonds, aus dem Rüstungsforschung und -produktion finanziert werden, im EU-Haushalt verankert und damit erstmals ein Budget für militärische Zwecke geschaffen wurde, bewertet der Vorstand von Church and Peace als einen gravierenden Paradigmenwechsel.

Bedauert wird, dass bisher verlässlich verfügbare Haushaltsinstrumente zusammengelegt wurden. Im Rahmen des nun neu entstandenen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit bestehe die Gefahr der übergreifenden Nutzung der Gelder, zumal „Migrationsabwehr“ ein Querschnittsthema sei.

Church and Peace kritisiert ebenso die vom Europäischen Rat beschlossene Europäische Friedensfaszilität, insbesondere da eines der Ziele ist, die militärischen Kapazitäten von Drittstaaten durch Ausbildung und Waffen zu stärken.

Als skandalös wird bewertet, dass es auch in dieser Ratspräsidentschaft nicht gelungen ist, eine menschenwürdige und solidarische Asyl- und Migrationspolitik zu beschließen. Angesichts der humanitären Dramen an den Außengrenzen der EU, die dort engagierte Mitglieder von Church and Peace bezeugen, können die Bewältigung der COVID 19-Krise und der Brexit dafür nicht als Legitimation herhalten.

Notwendig bleibt, dass die EU weiterhin dringend benötigte Mittel für entwicklungspolitische und zivile Aufgaben vorhält sowie die verabschiedeten Konzepte zur Mediation in enger Kooperation mit der Zivilgesellschaft umsetzt.

Der Vorstand von Church and Peace ruft Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Kirchen und Organisationen in Europa dazu auf, weiterhin darauf zu insistieren, dass die EU ihre bisherigen Kompetenzen für Frieden, Gerechtigkeit, Menschenrechte und Nachhaltigkeit weiterentwickelt und dadurch Europa als Friedensprojekt stärkt, statt menschliche und finanzielle Ressourcen in Rüstung und militärischen Aktionen zu binden. (Hier Originalartikel)


Info: http://www.pressenza.net/?l=de&track=2021/03/church-and-peace-kommentiert-juengste-sicherheitspolitische-entscheidungen-der-eu

05.03.2021

Navalny – MI 6. Britischer Desinformationskrieg gegen Russland | Von Rainer Rupp

https://kenfm.de, 05. 03. 2021


Ein Kommentar von Rainer Rupp.

Navalny, Navalny, Navalny. Der Name des bekennenden russischen Rassisten, der sich bis heute noch nicht von seinen Gewaltvideos gegen Muslime und Menschen mit dunkler Hautfarbe distanziert hat, erscheint immer noch in vielen Schlagzeilen unserer selbsterklärten Qualitätsmedien. Aber statt ihn wegen seiner Verherrlichung von Gewalt gegen Menschen zu verurteilen, wird dieser dokumentierte, gemeingefährliche Prediger des Rassenhasses von den „Edelfedern“ des deutschen Journalismus als Freiheitsheld der Demokratie gefeiert und als Märtyrer und unschuldiges Opfer von Zar Putin dem Schrecklichen in beklagt. Was steckt hinter diesem Wahnsinn?

Derweil ist die westliche Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des inzwischen 12 Monate dauernden Chaos aus willkürlichen und oft widersprüchlichen, aber stets diktatorischen Corona-Maßnahmen zunehmend demoralisiert. Hängt womöglich die Überflutung der Medien mit Navalny-Heldensagen und der Navalny-Opfer-Kult mit dem Versuch der westlichen Regierungen zusammen, vom eigenen Versagen abzulenken und zugleich die desillusionierte und müde gewordene, westliche Öffentlichkeit angesichts der geschilderten „Brutalität“ von Putin erneut für die tollen liberalen Werten der westlichen Demokraturen zu begeistern? Das wäre ein Erklärungsversuch, aber wie wir sehen werden, steckt da mehr dahinter.


Auf jeden Fall haben westliche Politiker und ihre Presstituierten erkannt, dass sich aus dem offiziell geschönten Navalny-Narrativ noch viel Honig zur Verleumdung und Diskriminierung Russlands saugen lässt, womit man auch weitere Strafmaßnahmen gegen Moskau rechtfertigen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Lack auf der Fake-Heldengeschichte über den mutigen „Oppositionspolitiker“ keine Kratzer bekommt und echte Geschichten über den Rassenhass-Prediger, die echten Geschichten über die CIA-Marionette und die echten Geschichten über Navalny als Bauchredner-Puppe des britischen Geheimdienstes weiterhin erfolgreich unterdrückt werden. Und hier kommt KenFM ins Spiel.


Im Vergleich zu den Mainstream-Schrottmedien, die zum Megaphon der transatlantischen Einheitspropaganda verkommen sind, stellt KenFM ein zunehmend einflussreiches Gegengewicht dar. So haben KenFM Leser und Hörer z.B. erfahren, dass ausgerechnet der rassistische Krawallmacher Navalny im Jahr 2010 von der  US-Botschaft in Moskau ein teures „Stipendium“ für einen Kurs an der US-Uni Yale bekommen hatte, für einen Kurs den die CIA zur Talentsuche für ihre „zukünftigen, globalen Führungspersönlichkeiten“ missbraucht. Kann jemand berichten, ob er oder sie in einem der selbst erklärten „Qualitätsmedien“ etwas über diesen Hintergrund erfahren hat? Das ist wichtig, denn Navalnys Aufenthalt in den USA blieb nicht ohne Folgen.


Nach Moskau kehrte ein veränderter Krawalny zurück, der plötzlich keine rassistischen Hetzreden und -Videos mehr machte. Denn in den USA, so habe er erzählt, habe ihm ein guter Freund und Mentor geraten, ein neues Betätigungsfeld zu suchen. Rassismus würde in Russland keine Massen ziehen. Vielmehr sollte er sich ganz auf die Denunzierung von Regierungskorruption konzentrieren. Genau das hat Navalny seither getan, zumindest nach außen. Dass er und seine anti-Korruptionsstiftung eine andere Agenda haben, enthüllt ein aufschlussreiches Video, zu dem wir am Ende dieser Tagesdosis kommen.


Aber offensichtlich hatte Navalnys US-Mentor seinerzeit vergessen, ihm zu raten, sich von seinen früheren rassistischen Hass- und Gewaltpredigten zu distanzieren. Zu seinem Nachteil hat er das bis heute nicht getan. Und das hat ihm letzte Woche die Aberkennung seines Edel-Status als „Prisoner of Conscience“ (Gewissensgefangener) durch die internationale Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ eingebracht, was dem glänzenden Lack  seiner Heldensaga einige hässliche Kratzer zugefügt hat.


Da diese hässlichen Kratzer nun so gar nicht ins Narrativ des noblen Navalny passen, haben unsere sogenannten „Qualitätsmedien“ die Geschichte entweder überhaupt nicht erwähnt oder nur ganz klein irgendwo unter anderen Artikeln versteckt. Eine Ausnahme machte das Magazin „Der Spiegel“, das sich besonders für Navalny eingesetzt  und seinen Schützling gegen die bösen Nachrichten, die auch in der KenFM Tagesdosis vom 27. Februar verbreitet worden waren, in Schutz genommen hatte. Aber an den in der Tagesdosis benannten Quellen und Fakten war nicht zu rütteln.


Also versuchte der Spiegel von diesen Fakten abzulenken und diese zugleich als irrelevant darzustellen. Das tat das Fake-„Nachrichtenmagazin“, indem es die ominöse Frage stellte: „Ist die Menschenrechtsorganisation (Amnesty International) Opfer russischer Einflussnahme geworden?“ Mit anderen Worten: Ist Navalny, bzw, sein guter Ruf, erneut Opfer der Desinformations-Machenschaften Putins geworden? Allerdings blieb dem Spiegel nichts anderes übrig, als zumindest kurz auf Navalnys dessen Vergangenheit als üblen Rassisten und Nationalisten kurz einzugehen, nur um das anschließend als Schnee von Vorgestern beiseite zu wischen.

Tatsächlich ist die aktuelle, massive Navalny-Kampagne westlicher Politiker und Medien gegen die russische Regierung nur ein Teilaspekt einer breit angelegten US/NATO/EU-Operation zur gesellschaftlichen und politischen Destabilisierung Russlands.


Für sich gesehen, ist die Verwendung von Propaganda und Desinformation durch globale und regionale Akteure als Instrument zur Förderung ihrer Interessen nicht neu und geschieht überall. Im westlichen Mainstream dominiert jedoch die Mär, dass Russland und China angeblich die Hauptquellen derselben weltweit seien. Dagegen ist der sogenannte Westen das unschuldige Opfer. Die Spezialdienste der Psychologischen Kriegsführung der NATO und EU, sowie die der jeweiligen Mitgliedsländer tun angeblich nichts anderes, als angebliche russische und chinesische Desinformationsangriffe abzuwehren.


Allein die vom Westen verbreitete Darstellung der eigenen Unschuld ist ein groß angelegtes, grobes Propagandakonstrukt. Denn die Dominanz der westlichen Regierungen auf diesem Gebiet ist für jeden halbwegs unvoreingenommenen Beobachter offensichtlich, vor allem zusammen mit Big Tech der so genannten „sozialen Medien“. Daher ist es nur logisch, dass die westlichen Staaten und Mainstream-Medien auch die Hauptquelle von Propaganda, Desinformation, Lügen, Halbwahrheiten und anderen Varianten von Medienfälschungen sind. Die aktuelle und beispiellose Zensurkampagne gegen Informationsquellen, die nicht zum westlichen Narrativ passen, ist ein weiterer Beweis für die Richtigkeit dieser Feststellung.


In Europa hat sich auf diesem Gebiet die britische Regierung seit etlichen Jahren mit besonderem Eifer innovativ hervorgetan und dafür auch viel Geld eingesetzt. Bereits auf dem Gipfeltreffen der Europäischen Union im November 2017 hatte die damalige britische Premierministerin Theresa May angekündigt, Russland als “feindlichen” Staat zu bezeichnen. Den alten und neuen Kalten Kriegern versprach sie damals, in den nächsten fünf Jahren, also von Anfang 2018 bis Ende 2022 mehr als 100 Millionen Pfund (116 Mio. €) international für die Bekämpfung der angeblichen “Desinformations-Bedrohungen“ durch den Kreml auszugeben. Welche erschreckenden Ausmaße dieses Initiative inzwischen erreicht hat, zeigt ein Mitte Februar 2021 vom Hacker-Kollektiv Anonymous veröffentlichter umfangreicher Datenschatz. Dabei handelt es sich um interne Dateien des britischen Foreign Commonwealth Office (FCO) (Außenministerium). Die Daten geben detaillierten Aufschluss über die britischen Destabilisierungsbemühungen gegen Russland und beleuchten dokumentarisch die Krakenartig operierende, geheime “Integrity Initiative (kurz II)“, welche die Speerspitze   Informationskrieg zur Destabilisierung Russland ist.

Tatsächlich ist diese Initiative nichts anderes als eine militärische Geheimdienstoperation, in die nachweislich sogar Wohltätigkeitsorganisation als nützliche Idioten eingebunden werden. Der gesamte Datensatz, in dem auch Navalny eine Rolle spielt, umfasst etwa 80 Megabyte und kann über den in der Endnote angegebenen Link heruntergeladen werden.


Den II-Dokumenten zufolge hat die britische Regierung eine Reihe von Service-Firmen beauftragt, heimlich Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs) – vor allem in EU- und NATO-Ländern, aber auch darüber hinaus -, auf mehreren Ebenen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu infiltrieren oder die Schirmherrschaft von bestimmten Programmen zu übernehmen, um auf diese Weise direkten Einfluss auf Medienprogramme und Berichterstattung zu nehmen. Dabei richten sich die II-Aktivitäten auf das Zurechtbiegen, Auslassen, Umdefinieren wichtiger Nachrichten aus und nach Russland. Parallel dazu laufen Aktivitäten, die auf alternative Medien in Russland zielen. Die II-Programme bieten unter Zwischenschaltung von „harmlosen“ Zwischenstationen z.B. Youtubern und Influencern direkte Unterstützung bei der Beschaffung von „interessanten“ Nachrichten an und sorgen auch für finanzielle Unterstützung über NGOs, mit denen II zusammenarbeitet.


Auch im westlichen Ausland täuschen die gut bezahlten II-Infiltranten des britischen Medusa-Schlangenkopfes „Integrity Initiative“ Medienunternehmen vor, z.B. im Namen wohltätiger Organisationen kulturelle Aktivitäten fördern zu wollen oder “Gleichgewicht und Pluralität” in der Medienberichterstattung zu gewährleisten, oder ganz neue Bildungsprogramme zu entwickeln. Tatsächlich aber soll der gewonnene Einfluss in den unterwanderten Medien und Nichtregierungsorganisationen dazu dienen, der so genannten „russischen Propaganda“ in NATO und EU-Ländern entgegenzuwirken. Übersetzt heißt das: Jede gute Nachricht aus Russland muss für die westliche Berichterstattung in ihr Gegenteil verkehrt oder zurechtgebogen werden und jede schlechte Nachrichte über Russland muss noch schlechter gemacht werden.


Die Navalny betreffenden Dokumente sind unter „Part 4 – Undermining Russia II -02-04“ des von Anonymous ins Netz gestellten Datenschatzes zu finden. (Nur für die Printversion: Beim Herunterladen kann man zwischen einer schnellen Bezahlversion wählen, die die 80 MB in einem Rutsch herunterlädt, oder einer langsamen, kostenlosen Version, in der jedes Teildokument einzeln heruntergeladen werden muss.)

Die in diesem Dokumentenpaket enthaltenen II-Emails, Bewerbungsschreiben, Verträge, Zielstellungen, Vorgaben, etc. sind selbsterklärend. Sie zeigen vor allem, wie weit fortgeschritten die Unterwanderung der russischen Blogger und jugendlichen Internetszene bereits fortgeschritten ist. So zeigen die II-Dokumente, dass es gelungen ist, in Russland ein Netzwerk populärer YouTuber aufzubauen, die vornehmlich die „Korruption in der Regierung“ zum Thema haben, egal ob Fakt oder Fiktion. Dabei erhalten die russischen Influencer Unterstützung von einigen Journalisten aus den baltischen Staaten, die wiederum direkt oder indirekt über II finanziert und mit Material gefüttert werden. Zudem geht aus den Dokumenten hervor, dass das britische Außenministerium (FCO) Erfahrung mit der Anstiftung zu Protesten in Russland hat.


In einer eigenen Analyse dieses Teil 4 (Part 4) des Datenschatzes richtet sich Anonymous wie folgt an seine Leser:

„Inzwischen müssen Sie die Identität eines der beliebten YouTuber erraten haben, der Korruption untersucht. Nachdem wir vor zwei Jahren die Netzwerkdateien erhalten und die Fallstudien untersucht hatten, haben wir nicht herausgefunden, welchen YouTuber des FCO durch ZINK unterstützt wurde. Wir hatten auf vorschnelle Schlussfolgerungen verzichtet, auch nachdem Journalisten entdeckt hatten, dass Wladimir Aschurkow, ein enger Vertrauter von Alexei Navalny, Teil des Integrity Initiative Kerns war.“

„Aber als wir Mr. Navalny und Bellingcat zusammen sahen, begannen die Dinge Sinn zu machen. … Auch stellte sich heraus, dass Navalny eine Schmierkampagne gegen „Russia Today (RT)“ begann – eines der wenigen Medien im Westen, die es denjenigen ermöglicht, die mit der offiziellen Position der westlichen Regierungen nicht einverstanden sind, ihre Meinung zu veröffentlichen. Beachten Sie bitte, dass Navalnys Kampagne gegen RT parallel zu der von Integrity Initiative lief. Da stellt sich natürlich die Frage, warum Navalny, der hauptsächlich in die Innenpolitik in Russland verwickelt ist, Zeit damit verbringt, gegen ein außerhalb des Landes operierendes Fernsehnetzwerk zu kämpfen? War RT wirklich so ein Problem für ihn? Nein, war es nicht. Es war ein Problem für die westlichen Imperialisten und anscheinend sagten sie Navalny, sie sollten sich ihnen (in der Schmierenkampagne gegen RT) anschließen.“

„Einige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Weiß Nawalny, dass er eine Marionette ist? War nicht irgendjemand von seinen engsten Unterstützern neugierig, warum das Vereinigte Königreich ihm so viel Aufmerksamkeit schenkte?“

„Und eine letzte Frage an diesen großen Freund von Bellingcat, Mr. Navalny. Lieber Freund, helfen Sie HMG (der Regierung ihrer Majestät) bewusst bei der Durchführung ihrer neokolonialen Operationen, weil Ihnen versprochen wurde, dass Sie Russlands Gouverneur werden würden, wenn das Land von Großbritannien kolonisiert wird oder sind Sie nur ein nützlicher Idiot von MI-6?“ 

„Egal, was Ihre Antwort sein wird, wissen Sie, dass Sie sich selbst exponiert haben, sobald Sie mit dieser toxischen Firma Bellingcat zu arbeiten begannen und wir sie seitdem beobachten. Wir hoffen, dass diese Untersuchung Ihre betrügerischen Versuche, den Briten bei der Kolonisierung eines anderen Landes zu helfen, ein für alle Mal stoppen wird.“

„Tatsächlich kontrolliert das (britische Außenministerium) FCO über seine Geheimdienste all jene “unabhängigen demokratischen Blogger” und investigativen Journalisten, die in Russland über staatliche Korruption berichten. Auch bei der Untersuchung der Zielgruppenanalyse zum Libanon – was im Grunde ein Fahrplan für einen gewaltlosen Sturz der Regierung war – wurden zuvor die bestmöglichen Einstiegspunkte und Probleme identifiziert, die die libanesische Jugend zur Teilnahme an Protesten anstiften könnten. Die Themen „Demokratie“ und „Religion“ wurden als chancenlos verworfen, da der Libanon ein ziemlich demokratisches Land ist, in dem alle religiösen Konfessionen in Frieden nebeneinander existieren. Stattdessen wurde empfohlen, dass das FCO den Fragen der Armut und Korruption mehr Aufmerksamkeit schenken sollte. „Nun, wir können sehen, was jetzt im Libanon vor sich geht, wenn diese “friedlichen” Demonstranten Autos verbrennen… Das bedeutet, dass die FCO Aufstände und Revolten organisieren kann.“ 

„Eine ähnliche Forschung wurde über Russland durchgeführt und das britische Verteidigungsministerium ist eine der britischen Regierungsinstitutionen, die die Forschung angeordnet haben. Das Ekelhafteste hier ist, dass sich die Briten weder wirklich um Korruption noch um Armut kümmern. Sie suchen nur nach einigen Schwachstellen in den Staaten, die sie für feindselig halten, damit sie dort so viel Schaden wie möglich anrichten können.“

Soweit der Auszug aus der Analyse von Anonymous.


Vierzehn Tage vor der Veröffentlichung der „Integrity Initiative“ Datenbank hatte der Sender „Russia Today“ International einen Video-Clip gezeigt, der keine Zweifel an der direkten Verbindung zwischen Navalnys „Rechter Hand“, Wladimir Aschurkow, zum britischen Geheimdienst MI 6 zulässt und was auch für Navalny selbst gilt. Das von RT-Reporter Murad Gazdiev präsentierte Video wurde verdeckt von der russischen Spionageabwehr aufgenommen und zeigt, wie Aschurkow, der auch als Chef-Manager von Navalnys FBK Antikorruptions-Stiftung fungiert, sich in einem Moskauer Restaurant mit einer Person aus der britischen Botschaft in Moskau trifft. Sein Gesprächspartner wurde als der Diplomat James William Thomas Ford, Zweiter Politischer Sekretär und zugleich Mitarbeiter des MI 6 identifiziert. Auch das Gespräch zwischen den Agenten wurde heimlich mitgeschnitten. Die Auszüge habe ich übersetzt:

Aschurkow:     „Wenn wir mehr Geld hätten, würden wir natürlich unsere Aktivitäten erweitern….Ein bisschen Geld… Wenn jemand das, … ich weiß nicht, mit 10, 20 Millionen Dollar pro Jahr unterstützen würde, würden wir ein ganz anderes Bild sehen. Und das ist kein großer Geldbetrag für Menschen, bei den Milliarden auf dem Spiel stehen (Passage unhörbar). Das ist die Botschaft, die ich bei meinen Spendensammlungen und Gespräche mit Menschen aus der Geschäftswelt vermittele; etwa so …“

Aschurkow imitiert ein fiktives Gespräch mit einem reichen Spender aus der Geschäftswelt: „Augenzwinker, Zwinker; Ellenbogenanstups, Anstups, ….. Finanzieren Sie uns an die Macht und wir werden Ihnen Milliarden zurückzahlen“

Das sagt ausgerechnet der Mann, der zusammen mit Navalny angeblich einen Kreuzzug gegen die Korruption führt. Als Oppositionelle versuchen die beiden offensichtlich genau das zu machen, was sie der Regierung vorwerfen: die Bombardierung der Wähler mit billiger Propaganda, während man Hinterstubengeschäfte mit Oligarchen macht.

Weiter erklärt Aschurkow seinem Gegenüber: „Wir müssen auf verschiedenen Schachbrettern spielen. Massenproteste, Bürgerinitiativen, Propaganda, Kontakte zur Elite und ihnen erklären, dass wir vernünftige Menschen sind und nicht alles zerstören und ihr Vermögen wegnehmen werden, so etwa“.

Dann zeigt Aschurkow, dass er nicht um den heißen Brei herumschleicht, und er erinnert Mr. Ford vom MI 6, dass Großbritannien  hier immerhin viel zu gewinnen hätte. Aber klug und vorsichtig lässt sich Ford nicht  zu einer direkten finanziellen Unterstützung verpflichten und zeigt Aschurkow einen Weg, wie er doch noch zu seiner gewünschten Finanzspritze kommt, ohne dass man der britischen Regierung etwas nachweisen kann. „Arbeiten Sie mit Transparency International zusammen”, schlägt er Aschurkow vor. Natürlich weiss auch Aschurkow, dass diese Organisation bereits von Großbritannien finanziert wird.

„Na ja, das ist vielleicht, was ich tun werde, wir werden sehen, was dabei herauskommt. Kein kleiner Job“, antwortet  er.

Was wir hier gesehen haben, ist schon ein starkes Stück, nicht zuletzt, weil sich der britische MI 6-Geheimdienstler Ford und sein russischer Agent mitten in Moskau sehr sicher zu fühlen schienen. Die Hauptaufgabe des MI 6 besteht immerhin darin, geheimes Material über das wirtschaftliche und militärische Potenzial Russlands zu sammeln. Zugleich engagiert er sich aktiv in der der russischen Opposition und stellt ihr über verschiedene NGOs Finanzmittel zur Verfügung.

Es war übrigens Mr. Fords russischer Agent Wladimir Aschurkow, Navalnys „Rechte Hand“, der beim Treffen der EU-Außenminister in Brüssel am 11.Februar in persönlichen Online-Gesprächen mit einigen der Minister diese zur Verhängung von schärferen Sanktionen gegen Russland drängte und auch über deren Ausgestaltung Empfehlungen gab, ohne dass ein westliches „Qualitätsmedium“ daran Anstoß genommen hätte. Allerdings hat Aschurkow seinen ständigen Wohnsitz inzwischen nach London verlegt.

Quellen:

  1. https://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-und-alexej-nawalny-status-als-gewissensgefangener-aberkannt-a-a6f41996-d9bc-4ac2-94db-7c4c88d5f29d
  2. https://euobserver.com/foreign/140012
  3. file:///C:/Users/Nutzer/Documents/Eigene%20Dateien/AAA-Folders/00%20-%20Navalny%20-%20CIA/massive%20UK%20govt%20effort%20to%20co-opt%20Russian-language%20anti-Kremlin%20media%20&%20influencers%20-%20Navalny.html
  4. https://ufile.io/ltsh22zy
  5. https://www.youtube.com/watch?v=6TaG7jOlRm
  6. https://www.bloomberg.com/news/articles/2021-02-11/eu-starts-work-on-russia-sanctions-over-navalny-imprisonment

Audio https://kenfm.de/multimedia_kenfm/podcast/tagesdosis-20210305.mp3   Dauer:

Info: https://kenfm.de/navalny-mi-6-britischer-desinformationskrieg-gegen-russland-von-rainer-rupp/

05.03.2021

Die Post-Wagenknecht-LingeDie Partei DIE LINKE nach ihrem Bundesparteitag

www.andreas-wehr.eu, 05.03.2021

Die Partei DIE LINKE nach ihrem Bundesparteitag

„Die linken Parteien haben ihre frühere Wählerschaft im Stich gelassen.“ So beschrieb Sahra Wagenknecht in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die Situation der Linken: „Was heute als links gilt, hat mit den traditionellen Anliegen linker Politik oft nicht mehr viel zu tun. Statt um soziale Ungleichheit, Armutslöhne und niedrige Renten drehen sich linke Debatten heute oft um Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen. Diejenigen, für die linke Parteien eigentlich da sein sollten, also die Beschäftigten, die untere Mittelschicht, die Ärmeren, wenden sich deshalb ab. Von Arbeitern und Arbeitslosen werden linke Parteien kaum noch gewählt. Die linken Parteien sind Akademikerparteien geworden. Linke Parteien sind heute vor allem in der urbanen akademischen Mittelschicht verankert, da kommen viele ihrer Mitglieder und Funktionsträger her. Vor allem letztere sind oft unter privilegierten Bedingungen aufgewachsen und haben kaum einen Zugang zum Leben normaler Menschen.“[1]

Ganz ähnlich formulierte es der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Fabio de Masi in einem Schreiben, in dem er seine Gründe dafür nannte, weshalb er nicht noch einmal für den Bundestag antritt: „Parteien in der Tradition der Arbeiterbewegung waren immer lebensnah. Sie kannten die Lebenswirklichkeit der Menschen, die von ihrer Hände Arbeit lebten. Sie haben Grundwerte wie Solidarität durch Verankerung in der Lebenswelt der Beschäftigten verteidigt. Die Debatten der Meinungsführer in den akademischen Milieus, die Codes der digitalen Empörung und Hashtags, die häufig nur wenige Stunden überdauern und nichts kosten, sind dafür kein Ersatz. (…) Identität ist wichtig im Leben. Sie darf aber nicht dazu führen, dass nur noch Unterschiede statt Gemeinsamkeiten zwischen Menschen betont werden und sich nur noch 'woke' Akademiker in Innenstädten angesprochen fühlen. Eine Politik, die nur noch an das Ego und die individuelle Betroffenheit, aber nicht mehr an die Gemeinschaft appelliert, ist auch Donald Trump nicht fremd.“[2]

Die so von Wagenknecht und de Masi kritisierte Partei DIE LINKE denkt aber nicht daran sich dieser Sicht anzuschließen. Auf ihrem Ende Februar 2021 online abgehaltenen Bundesparteitag blickte Katja Kipping vielmehr selbstzufrieden auf fast neun Jahre Politik an der Parteispitze zurück. Unter der Überschrift „Was wir in den letzten Jahren erreicht haben“ nannte sie an erster Stelle „die neuen Mitglieder“.[3]

Der Linkspartei gehören gegenwärtig 60.350 Mitglieder an. Vergleicht man diesen Stand mit den Zahlen in den Jahren nach der Entstehung der Partei aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG 2007, so ist offensichtlich, dass sie seitdem erheblich geschrumpft ist – damals waren es noch 76.000. Vor allem im Osten verliert sie gegenwärtig weiter an Mitgliedern. Etwa in Sachsen: Deren Zahl ging dort von 8.261 im Jahr 2017 auf 7.416 in 2020 zurück. Oder in Brandenburg: Dort schrumpfte die Partei in nur drei Jahren von 6.061 auf 5.229. Selbst in Thüringen, wo sie unter Bodo Ramelow bei Landtagswahlen erfolgreich war, ging die Mitgliederzahl zwischen 2017 und 2020 um 398 zurück. Der Verlust im Osten konnte immerhin in einem gewissen Umfang mit Zuwächsen im Westen – mit Ausnahme des Saarlands – ausgeglichen werden, so dass seit 2018 nicht mehr Sachsen sondern Nordrhein-Westfalen der mitgliederstärkste Landesverband ist.[4]

Dass es bei der Mitgliederentwicklung nicht noch schlimmer kam, lag vor allem an den Neueintritten, die für die Amtszeit von Kipping und Riexinger seit 2012 mit 27.000 angegeben wird. Die Partei gewann vor allem junge Mitglieder: „Der Anteil von unter 35-jährigen Mitglieder stieg von 24 Prozent auf 27 Prozent der Mitgliedschaft. Bei den Neumitgliedern liegt der Anteil von unter 35-jährigen bei 63 Prozent (…), damit verjüngt sich die Mitgliedschaft weiter deutlich“, heißt es im Tätigkeitsbericht des Parteivorstandes.[5] Es kam zu erheblichen Verschiebungen in der Zusammensetzung der Mitgliedschaft: „In den knapp neun Jahren mit Katja Kipping und Bernd Riexinger als Vorsitzende hat sie sich stark demografisch gewandelt. (…) Das liegt daran, dass die vielfach noch DDR-geprägte Mitgliedschaft im Osten stark geschrumpft ist, und zwar weniger durch Austritte als durch Todesfälle.[6]

Über die Zahl der Austritte wurden auf dem Parteitag keine Angaben gemacht. Es dürften aber nicht wenige gewesen sein, die die Partei in den letzten Jahren verließen, weil sie etwa mit ihrer Arbeit in Länderregierungen nicht einverstanden waren, oder ihr Parteibuch zurückgaben, da sie nicht länger einer Organisation angehören wollten, in der führende ihrer Mitglieder die DDR zum „Unrechtsstaat“ erklärten.[7]

Unter den Neumitgliedern dürften sich viele jener finden, die Sahra Wagenknecht in ihrem Interview als der „urbanen akademischen Mittelschicht“ zugehörig ansprach, denen die Alltagssorgen der Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten fremd sind. Das aber sind genau diejenigen, die von der von Katja Kipping angeführten Parteiströmung „Emanzipatorische Linke“ für die Partei umworben werden, für die eben „Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen“ entscheidend sind. Und so orientiert sich die Alltagspolitik der Linken mehr und mehr an Jugendbewegungen wie „Fridays for Future“ und an Demonstrationen von „Black Lives Matter“. Die Partei beteiligt sich an Aktionen für das Recht auf Migration, an Kampagnen gegen Nazis und alle die, die man für Rechtsradikale hält, schließlich engagiert man sich vor allem für die Freiheiten der unter LGBTQ versammelten Gruppen.

Zwar wird immer wieder darauf verwiesen, dass sich die politische Arbeit nicht allein auf „Identitätspolitik“ zugunsten einzelner gesellschaftlicher Gruppen verenge, sie sich vielmehr auch an Aktionen der Mieterbewegung, etwa mit der Kampagne „Bezahlbare Miete statt fetter Rendite“, und mit der Aktion „Pflegenotstand stoppen“ auch an gewerkschaftlichen Kämpfen beteilige. Doch diese Aktivitäten stehen nicht im Mittelpunkt ihrer Politik, sie beschränken sich in der Regel auf Auftritte im Internet und auf Unterschriftenlisten. Gut gemeinte Kampagnen für mehr soziale Gerechtigkeit wie die auf dem Bielefelder Parteitag 2015 beschlossene Aktion „Das muss drin sein“ blieben folgenlos. Der vor allem vom Co-Vorsitzenden Bernd Riexinger unternommene Versuch, identitäre Politik mit dem Eintreten für soziale Forderungen unter dem Label „verbindende Klassenpolitik“ zusammenzubringen, fand allein auf dem Papier statt.

Viele der neuen, meist jungen Mitglieder dürften hinzugekommen sein, um die Partei nach ihrem Bilde zu formen. Ihnen geht es darum, aus der sich einstmals als sozialistische Kraft verstehenden Linkspartei eine ökolibertäre, an identitären Themen orientierte Partei zu machen. Man orientiert sich dabei an den Grünen und neuerdings auch an den Jungsozialisten, die sich unter Kevin Kühnert ebenfalls auf diesen Weg begeben haben.

Für Kritiker dieses Kurses wird der Raum zunehmend enger. Die beiden jetzt so selbstzufrieden auf ihre Amtszeit zurückblickenden Katja Kipping und Bernd Riexinger vergaßen in ihrer Bilanz anzuführen, dass sich Sahra Wagenknecht 2019 nach einer beispiellosen Ausgrenzungs- und Diffamierungskampagne, an der beide Parteivorsitzende ihren entscheidenden Anteil hatten, entnervt vom Posten der Fraktionsvorsitzenden zurückzogen hat. Gegenwärtig kämpft sie in Nordrhein-Westfalen um ihre Wiederaufstellung als Kandidatin für den Bundestag – mit ungewissen Ausgang. Fabio de Masi hat mit seinem Rückzug aus dem Bundestag bereits resigniert.

In dieses Bild passt auch, dass bei den Wahlen für den Parteivorstand auf dem Februar-Parteitag prominente Kritiker durchfielen, etwa der Gewerkschaftssekretär und führende Repräsentant der Sozialistischen Linken in der Partei, Ralf Krämer. Nicht gewählt wurde auch Harri Grünberg von Cuba Si. Die Parteiführung wird es dadurch künftig leichter haben, sich von der bisherigen, gegenüber Kuba solidarischen Politik zu verabschieden. Bei einem kurz vor dem Parteitag bereits unternommenen Absetzungsversuch von Kuba, musste man am Ende noch Kompromisse im Parteivorstand eingehen. Nun ist das nicht mehr länger notwendig. In einer Stellungnahme der Sozialistischen Linken (SL) in der Partei heißt es zu den Wahlen zum Parteivorstand: „Die Strömung der 'Bewegungslinken', die gemeinsam mit der Antikapitalistischen Linken (AKL) und dem linksliberalen Lager der Partei ein paar Dutzend Stimmen mehr mobilisieren konnte, konnte alle ihre 20 KandidatInnen für den Parteivorstand durchsetzen. Dem gegenüber sind die Vertreter der Sozialistischen Linken, der Kommunistischen Plattform oder der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hartz IV sowie von Cuba Si nicht mehr in dem 44-köpfigen Gremium des Parteivorstands vertreten.“[8]

Es spricht viel dafür, dass diese beispiellose Niederlage der sozialistischen Kräfte auf einem   Bundesparteitag einen Wendepunkt in Politik und Ausrichtung der Partei darstellt, ist sie doch Ausdruck einer tiefgreifenden demografischen Veränderung der Mitgliederstruktur. DIE LINKE ist unwiederbringlich auf dem Weg eine ökolibertäre Partei der urbanen akademischen Mittelschichten zu werden, die anschlussfähig für SPD und Grüne ist. Zwar sprechen die Protagonisten dieser Entwicklung weiterhin viel von „Sozialismus“, von „Kapitalismus“ und sogar von „Systemüberwindung“. Aber das war bei den Jungsozialisten in der SPD nicht anders, und dies wiederholte sich dann bei den Grünen. Dies sind alles nur Worte - sie vergehen. Mit Genugtuung kann denn auch die taz den Ausgang des Parteitags mit den Worten bilanzieren: „Die Post-Wagenknecht-Linke“.[9]

Kipping und Riexinger nahmen als Ergebnis ihrer Amtszeit in Anspruch, dass die Linkspartei in den vergangenen neun Jahren „moderner“ geworden und aus der politischen Landschaft nicht mehr wegzudenken sei. „Wir übergeben eine Partei, die für kommende Auseinandersetzungen gut aufgestellt ist“, sagte Riexinger in seiner Abschiedsrede.[10]

Zu solch einer optimistischen Einschätzung kann man aber nur gelangen, wenn man den Niedergang der Partei bei Wahlen ignoriert. Bei nahezu allen Landtagswahlen der vergangenen Jahre büßte die Partei zum Teil erheblich an Stimmen ein. In Brandenburg fiel sie von 27,2 Prozent im Jahr 2009 auf 18,6 in 2014. Bei der Wahl im September 2019 ging es weiter bergab: DIE LINKE verlor dort mit 7,9 Prozent mehr als jede andere Partei. Mit 10,7 Prozent blieb ihr am Ende nur noch ein gutes Drittel der Stimmen von 2009. Auch in Sachsen fiel sie von 20,6 Prozent in 2009 auf 18,9 Prozent in 2014 und schließlich auf nur noch 10,4 Prozent im September 2019 – was einen weiteren Rückgang um nicht weniger als 8,5 Prozent bedeutete - dies kommt annähernd einer Halbierung ihrer bisherigen Wählerschaft gleich! Die beiden Bundesländer waren keineswegs Ausnahmen: In Sachsen-Anhalt fiel der Anteil von 23,7 Prozent in 2011 auf 16,3 Prozent in 2016. In Mecklenburg-Vorpommern ging es von 18,4 Prozent in 2011 auf 13,2 im Jahr 2016 bergab. Nur in Thüringen gab es ein leichtes Plus von 27,4 Prozent in 2009 auf 28,2 Prozent 2014. Auch in Berlin konnte DIE LINKE zulegen, ohne allerdings die guten Ergebnisse von 1999 bzw. 2001 wieder erreichen zu können.

Auch in den westlichen Bundesländern sieht die Bilanz nicht viel besser aus. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelang es während der Amtszeit von Kipping und Riexinger nicht, in die Landtage zurückzukehren. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie in Bayern ist die LINKE von der Fünfprozenthürde weit entfernt. Lediglich in Hessen und in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg konnte sie leicht zulegen. Mit nur noch 5,5 Prozent fiel schließlich das Ergebnis bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 desaströs schlecht aus. Doch über all diese Niederlagen schwiegen Kipping und Riexinger in ihren Reden auf dem Parteitag!

Die Serie der Niederlagen wird sich sehr wahrscheinlich bei der anstehenden Bundestagswahl fortsetzen. Nach den gegenwärtigen Umfragen wird der Linkspartei nur noch ein Ergebnis zwischen sechs und acht Prozent zugetraut. Vor vier Jahren hatte sie 9,2 Prozent erhalten und lag damit noch vor den Grünen! Ganz anders lauten dagegen die Umfragewerte für die von der Partei kaltgestellte Sahra Wagenknecht. Sie gehört seit Jahren zu den beliebtesten Politikern des Landes!

          

[1] In ihrem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 23.10.2021 sprach Sahra Wagenknecht ausdrücklich von den „linken Parteien“, also auch von SPD und Grünen. https://www.sueddeutsche.de/politik/sahra-wagenknecht-linke-renten-1.5092048?reduced=true Inzwischen hat der Konflikt um die identitäre Ausrichtung linker Politik die SPD erreicht. So wurde der in der FAZ am 22.02.2021 von Wolfgang Thierse veröffentlichte Artikel „Grabenkämpfe gegen Gemeinsinn: Wie viel Identität verträgt die Gesellschaft?“ von der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und dem stellvertretenden Vorsitzenden Kevin Kühnert scharf kritisiert. Woraufhin Thierse ihnen anbot, die SPD zu verlassen. Vgl. „Wolfgang Thierse bietet Rücktritt aus der SPD an nach Kritik über Äußerungen zur Identitätspolitik“, in RT Deutsch vom 03.03.2021, https://de.rt.com/inland/113876-wolfgang-thierse-bietet-ruecktritt-aus-spd-an/

[2] Fabio de Masi will nicht mehr kandidieren - „Eine solche Debattenkultur hat nichts mit Aufklärung zu tun“, in: Cicero vom 24.02.2021, https://www.cicero.de/innenpolitik/fabio-de-masi-linke-debattenkultur-aufklaerung

[3] Das ist die neue Zeit! Rede der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE, Katja Kipping auf dem siebten Parteitag am 26.02.2021, https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/detail/das-ist-die-neue-zeit/

[4] Vgl. DIE LINKE, Mitgliederzahlen 2017-2020, https://www.die-linke.de/partei/ueber-uns/mitgliederzahlen-2017-2026/

[5] Tätigkeitsbericht des Parteivorstandes S. 143 https://www.die-linke.de/fileadmin/download/parteitage/siebenter_parteitag_2021/berichte/T%C3%A4tigkeitsbericht_des_Parteivorstandes.pdf

[6] Die Post-Wagenknecht-Linke, in: taz vom 28.02.2021, https://taz.de/Parteitag-der-Linkspartei/!5754253/

[7] Die Zahl der noch aus der DDR stammenden Mitglieder hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Ausdruck davon ist die Existenzkrise der Zeitung ND, die fast ausschließlich von diesen Mitgliedern gelesen wird.

[8] Erklärung zum Bundesparteitag: Nur gemeinsam kommen wir nach vorn! vom 04.03.2021, https://sozialistische-linke.de/2021/03/04/erklaerung-zum-bundesparteitag-nur-gemeinsam-kommen-wir-nach-vorn/

[9] Ebenda

[10] So geht das nicht weiter, in: junge Welt vom 27.02.2021 https://www.jungewelt.de/artikel/397751.linke-parteitag-so-geht-das-nicht-weiter.html?fbclid=IwAR25gOfkP7JFuNTAKFe7LCv6KUGqy9OdxMmbxkFxwr_oUIyPQRl1qVkKxko

Zurück

Verwandte Beiträge: 14.02.2020

15.11.2019

28.03.2018

03.10.2017

15.06.2015


Info: https://www.andreas-wehr.eu

05.03.2021

Europas neues Sturmgewehr       Verteidigungsministerium vergibt Auftrag zum Bau des neuen Sturmgewehrs an Heckler & Koch. Die Firma hatte ungeklärte Verbindungen zu Wirecard.

German-Foreign-Policy.com, 5. März 2021
OBERNDORF/BERLIN (Eigener Bericht) - Ein Gerichtsprozess wegen illegalen Waffenhandels und unklare Verbindungen zum Skandalkonzern Wirecard überschatten die Neuvergabe des Auftrags zum Bau des neuen Bundeswehr-Sturmgewehrs an Heckler & Koch. Das Berliner Verteidigungsministerium hatte den Auftrag im September zunächst an das Unternehmen C. G. Haenel aus dem thüringischen Suhl vergeben - eine Entscheidung, die wegen der geringen Größe der Firma und ihrer Zugehörigkeit zu einem Konzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für Aufsehen gesorgt hatte. Der zu Wochenbeginn bekanntgewordene Beschluss, C. G. Haenel den Auftrag zu entziehen und ihn dem Traditionslieferanten Heckler & Koch zu übertragen, entspricht den Bestrebungen Berlins und Brüssels, die Ausrüstung der Streitkräfte Europas tendenziell zu vereinheitlichen. Gegen die Oberndorfer Waffenschmiede läuft gegenwärtig allerdings ein Verfahren wegen unerlaubter Schusswaffenlieferungen nach Mexiko; außerdem war der derzeitige Mehrheitseigner Wirecard eng verbunden. Dies gilt wegen der aktuellen Ermittlungen gegen den Konzern als ernste Hypothek.


Zitat: Caracal Germany

Mit der am Montagabend bekanntgewordenen jüngsten Entscheidung zum künftigen Sturmgewehr der Bundeswehr nimmt der jahrelange Streit um die Waffe die nächste bemerkenswerte Wendung. Schon der Beschluss der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2015, das erst 1997 eingeführte Standardgewehr G36 aus dem Verkehr zu ziehen und durch ein neues zu ersetzen, hatte weithin Diskussionen ausgelöst: Deutsche Soldaten, die das G36 nutzen - auch im Einsatz -, bestätigen regelmäßig, sie seien mit ihm durchaus zufrieden. Für erhebliches Aufsehen gesorgt hatte dann die - branchenüblich mit jahrelanger Verspätung erfolgte - Ankündigung im September 2020, den Auftrag zum Bau der 120.000 neuen Sturmgewehre an die Firma C. G. Haenel aus dem thüringischen Suhl zu vergeben. Haenel hatte zwar schon zuvor den Auftrag zum Bau des neuen Scharfschützengewehrs G29 für die Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten; dabei handelte es sich allerdings um eine deutlich kleinere, der Haenel-Mitarbeiterzahl - zuletzt wurde sie mit neun beziffert - angemessener erscheinende Bestellung: Das erste, 2016 ausgelieferte Los umfasste lediglich 115 Waffen. Debatten hervorgerufen hatte die Auftragsvergabe an Haenel außerdem, weil die Firma zu dem Rüstungskonglomerat EDGE Group aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört; dort wird sie als "Caracal Germany" geführt (german-foreign-policy.com berichtete [1]).


Konkurrenzkämpfe

Seitdem dauern die Auseinandersetzungen an. Heckler & Koch, bereits seit 1959 Lieferant des Standardsturmgewehrs der Bundeswehr (zunächst des G3, dann des G36), hatte scharf protestiert und den Vorwurf erhoben, Haenel habe mit seinem Modell, dem Maschinenkarabiner MK556, gleich mehrere Patente verletzt. Haenel weist den Vorwurf zurück; die Sache liegt in mehreren Verfahren bei Gericht. Die Bundesregierung zog ihren Auftrag bereits im Oktober wieder zurück; man wolle die Vorwürfe klären, hieß es zur Begründung. Wie das Verteidigungsministerium an diesem Dienstag bestätigte, schließt es Haenel nun wegen der Patentstreitigkeiten endgültig von dem Auftragsverfahren aus.[2] Unklar ist nach wie vor, wieso die Patentfragen - das zu beschaffende Sturmgewehr soll zur Standardwaffe der Bundeswehr für die nächsten Jahrzehnte werden - nicht bereits vor der ursprünglichen Auftragsvergabe im September geklärt wurden. Unklar ist auch, ob die Begründung für den Haenel-Ausschluss vor Gericht Bestand haben wird; Haenel-Geschäftsführer Olaf Sauer hat kürzlich bestätigt, sein Unternehmen werde bei einem endgültigen Auftragsentzug "den Rechtsweg beschreiten".[3] Hält die Firma daran fest, wird sich die Einführung des neuen Sturmgewehrs weiter verzögern, laut Einschätzung von Beobachtern möglicherweise erneut um Jahre.


"ITAR-free"

Unabhängig davon hat sich das Verteidigungsministerium gestern festgelegt, Heckler & Koch mit dem Sturmgewehr HK416 den Zuschlag zu erteilen. Die Waffe wurde im Jahr 2004 von der US-Spezialeinheit Delta Force eingeführt und wird von weiteren US-Spezialkräften genutzt; unter anderem heißt es, sie sei das Gewehr gewesen, mit dem am 2. Mai 2011 in Abbottabad (Pakistan) Osama bin Laden von US-Militärs erschossen worden sei.[4] Vor allem aber findet sich die Waffe inzwischen in den Beständen einer wachsenden Zahl europäischer Streitkräfte. So haben die Armeen Frankreichs und Norwegens das HK416 als Standardwaffe eingeführt. Spezialtruppen nutzen es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Estland, Irland, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und der Türkei. Außerhalb Europas wird das Gewehr beispielsweise von Sonderkommandos Australiens, Georgiens und Indonesiens eingesetzt. Die jetzt in Aussicht stehende Einführung als Standardwaffe der Bundeswehr festigt die Stellung von Heckler & Koch als einer der führenden Schusswaffenlieferanten der Streitkräfte Europas. Dazu passt, dass die künftige Standardwaffe der Bundeswehr "ITAR free" sein soll; gemeint ist damit der Verzicht auf US-Bauteile, deren Nutzung zur Einhaltung der US-Rüstungsexportvorschriften ("International Traffic in Arms Regluations", ITAR) verpflichtet.


Illegale Waffenexporte

Überschattet wird die angekündigte Auftragsvergabe zum einen von einem immer noch andauernden Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter von Heckler & Koch wegen illegaler Verkäufe von Sturmgewehren des Typs G36 nach Mexiko. Die Oberndorfer Waffenschmiede hatte in den Jahren von 2006 bis 2009 rund 10.000 Sturmgewehre nach Mexiko geliefert, obwohl dies für mehrere mexikanische Bundesstaaten wegen brutaler Menschenrechtsverletzungen der dortigen Polizei nicht zulässig war. In der Tat sind mindestens 4.200 G36 in vier dieser Bundesstaaten gelangt und dort nachweislich bei Massakern zum Einsatz gekommen. So starben etwa am 12. Dezember 2011 zwei Demonstranten im Bundesstaat Guerrero, als Polizisten mit deutschen G36-Sturmgewehren auf sie feuerten. Nachdem in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 gleichfalls in Guerrero 43 Studenten spurlos verschwunden waren, wurden an mehreren Tatorten Patronenhülsen entdeckt, die ebenfalls den Einsatz von G36-Sturmgewehren belegen.[5] Nachdem das Stuttgarter Landgericht im Februar 2019 zwei Firmenmitarbeiter wegen des G36-Exports nach Mexiko zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zur Zahlung einer Strafe in Höhe des Erlöses verurteilt hatte - es ging um insgesamt 3,7 Millionen Euro -, ist ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof eingeleitet worden. Das Urteil wird am 11. März erwartet.


Hypothek Wirecard

Zum anderen machen aktuell unklare Beziehungen des Heckler & Koch-Mehrheitseigners zu Wirecard Schlagzeilen. Der französische Investor Nicolas Walewski hatte der Oberndorfer Waffenschmiede ab 2015 Darlehen zur Verfügung gestellt - gegen Aktien als Pfand. Im Jahr 2018 startete Walewski den Versuch, das Pfand einzulösen und die Aktien vollständig zu übernehmen; damit wären er bzw. die von ihm kontrollierte Luxemburger Finanzholding Compagnie de Développement de l'Eau (CDE) in den Besitz eines ganz erheblichen Anteils an Heckler & Koch gelangt. Da der Deal genehmigungspflichtig war, waren langwierige Verhandlungen mit dem deutschen Wirtschaftsministerium die Folge; Berlin ließ Walewskis Hintergrund sogar durch den BND durchleuchten - angeblich, weil die Finanzkonstruktionen des Franzosen unter anderem auf recht undurchsichtigen Firmennetzen in der Karibik beruhten. Spätestens ab 2019 ließ sich der übernahmewillige Investor dabei von Ex-Wirecard-Finanzvorstand Burkhard Ley beraten, den er kannte, weil er selbst bereits 2006 größere Wirecard-Anteile übernommen hatte.[6] Dabei kam Walewski auch in Kontakt mit dem ehemaligen Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche, den er in den Heckler & Koch-Aufsichtsrat hieven wollte. Die Übernahme der Waffenschmiede wurde im Juli 2020 schließlich genehmigt, der Aufsichtsratsposten für Fritsche, dessen Rolle im Wirecard-Skandal nach wie vor nicht aufgeklärt ist [7], hingegen nicht. Nicht zuletzt wegen der weiter anhaltenden Ermittlungen in Sachen Wirecard gelten Walewskis Verbindungen zu dem Skandalkonzern für Heckler & Koch als riskante Hypothek.

 

[1] S. dazu Das deutsch-emiratische Sturmgewehr.

[2] Thomas Wiegold: Bundeswehr soll HK416 von Heckler & Koch als neues Sturmgewehr bekommen. augengeradeaus.net 02.03.2021.

[3] Peter Carstens: Haenel kämpft. Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.02.2021.

[4] Caleb Larson: HK416: The Gun that Took Out Bin Laden. nationalinterest.org 05.01.2021.

[5] Julian Limmer: Tödliches Geschäft mit Mexiko - Prozess gegen Heckler & Koch am Bundesgerichtshof. blickpunkt-lateinamerika.de 12.02.2021. S. auch Von Sturmgewehren und Menschenrechten.

[6] Felix Holtermann, Lars-Marten Nagel, Michael Verfürden: Wie Wirecards Ex-Finanzvorstand bei der Übernahme von Heckler & Koch half. handelsblatt.com 21.02.2021.

[7] S. dazu Der Fall Wirecard (II) und Der Fall Wirecard (III).


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8543 

04.03.2021

Kriegsübung trotz Pandemie (III)    U.S. Army Europe und Bundeswehr bereiten trotz Pandemie das Großmanöver Defender Europe 21 vor - gegen Russland.

German-Foreign-Policy.com, 4. März 2021

BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) - Die NATO-Staaten bereiten sich auf ein zweites "Defender Europe"-Großmanöver vor. Mit ersten Aktivitäten ist voraussichtlich im Mai zu rechnen. Die letztjährige Kriegsübung Defender Europe 20 wäre in ihrer ursprünglich geplanten Form das größte US-geführte Manöver in Europa seit dem Ende des Kalten Kriegs gewesen. Defender Europe ist als Manöverserie konzipiert und soll jedes Jahr stattfinden, um das neue Level der Militarisierung Europas aufrechtzuerhalten und auszubauen. Defender Europe 21 ist in einem vergleichbaren Maßstab geplant wie die Übung im vergangenen Jahr; es richtet sich erneut gegen Russland, hat allerdings einen anderen regionalen Schwerpunkt - das Schwarze Meer statt der Ostseeregion. Auch Deutschland ist involviert, einerseits direkt mit eigenen Soldaten, andererseits durch logistische Unterstützungsleistungen. Im vergangenen Jahr war dabei auch zivile Infrastruktur in den Dienst der NATO-Truppen gestellt worden. Die Vereinigten Staaten planen neben den gegen Russland gerichteten Defender Europe-Manövern auch eine Übungsserie Defender Pacific - gegen China.


Zitat: Defender Europe 20

Defender Europe 20 hatte ursprünglich die größte Militärübung von NATO-Truppen in Europa seit dem Ende des Kalten Krieges werden sollen. Rund 20.000 US-Soldaten sollten im Rahmen des US-geführten Manövers über den Atlantik nach Europa verlegt werden und gemeinsam mit hier stationierten US-Einheiten und mit Truppen verbündeter Staaten Übungen im Rahmen eines übergreifenden Konfliktszenarios abhalten. Insgesamt war die Beteiligung von 37.000 Soldaten aus 16 NATO-Staaten und zwei verbündeten Ländern geplant. Im Kern ging es darum, die Militärs mit einer Vielzahl von Verlegerouten aus den USA quer durch Europa bis zur russischen Grenze vertraut zu machen; ergänzend sollten in verschiedenen Ländern von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer in einem simulierten "Schlachtfeldnetzwerk" zahlreiche Kriegsübungen durchgeführt werden. In seiner Planung griff das Militärbündnis auf Übungsformate zurück, die es in der Region schon seit Jahren regelmäßig durchführt.[1]


Mit deutscher Beteiligung

Anfang 2020 war das US-geführte Manöver bereits angelaufen, als die beginnende Covid-19-Pandemie den Militärs einen Strich durch die Rechnung machte und die vollständige Durchführung der Übungspläne verhinderte. Allerdings wurde Defender Europe 20, während in großen Teilen der Welt das zivile Leben in Reaktion auf die Pandemie massiv eingeschränkt wurde, zwar verkleinert, jedoch nicht gänzlich abgesagt. Als im März 2020 die Entscheidung zur Reduzierung des Manöverumfangs fiel, waren bereits knapp 6.000 US-Soldaten in Europa angekommen. Bevor sie zurück über den Atlantik verlegten, führten sie trotz der Pandemie noch einige Kriegsübungen durch (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Die Bundeswehr hatte pandemiebedingt die Manöverteile in Deutschland Mitte März offiziell eingestellt. Dabei hatte die Bundesrepublik für Defender Europe 20 neben militärischer auch in erheblichem Umfang zivile Infrastrukur bereitgestellt (german-foreign-policy.com berichtete [3]). Der Befehlshaber der U.S. Army Europe, General Christopher Cavoli, gab in einem Interview außerdem an, das deutsche Verteidigungsministerium habe nachträglich den Anteil der Manöverkosten übernommen, die eigentlich die US-Streitkräfte hätten bezahlen müssen - im Rahmen des sogenannten Host Nation Support.[4]


Defender Europe 21

Schon im Sommer vergangenen Jahres gaben führende US-Militärs bekannt, Defender Europe 21 sei bereits in Planung und solle von Frühjahr bis Sommer 2021 stattfinden.[5] Diese Ankündigungen bestätigen sich jetzt: Nach Angaben der Bundesregierung ist das Manöver für den Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 14. Juni 2021 geplant - mit rund 31.000 Soldaten, darunter 430 von der Bundeswehr. Dass weniger deutsche Militärs teilnehmen als im vergangenen Jahr, liegt daran, dass der regionale Manöverschwerpunkt dieses Jahr nicht auf der Ostseeregion, sondern im Süden, am Schwarzen Meer, liegt; besonderes Augenmerk erhält dabei laut General Cavoli die Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien.[6] Trotz der großen Entfernung zur Schwerpunktregion wird die Bundeswehr laut Angaben der Bundesregierung ganz wie im vorigen Jahr logistische Aufgaben beim Verlegen der multinationalen Verbände durch Deutschland und weitere Länder des Kontinents übernehmen. Insgesamt hat Berlin bis jetzt 2,9 Millionen Euro für das Manöver eingeplant.


Defender Pacific

Wie die Bundesregierung bestätigt, ist die US-geführte Übung Defender Europe inzwischen als alljährlich wiederkehrendes Manöver konzipiert. Dabei werde der geographische Schwerpunkt der Übungsserie in geraden Jahren "im nördlichen, in den ungeraden Jahren im südlichen Bündnisgebiet der NATO" liegen.[7] Hinzu kommt, dass die Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr auch eine Manöverserie unter dem Titel Defender Pacific gestartet haben. Bei ihr geht es darum, den Aufmarsch von US-Truppen über den Pazifik gegen China zu proben. Defender Pacific 21 wird sich dabei laut Auskunft der US-Streitkräfte auf den Südwestpazifik fokussieren. Das riesige Gebiet umfasst zahlreiche kleine Inseln und Inselgruppen und reicht bis Australien; im Zweiten Weltkrieg umfasste der alliierte Befehlsbereich Southwest Pacific auch große Teile der Inselwelt Südostasiens, darunter die Philippinen sowie Teile Indonesiens und Malaysias - und nicht zuletzt das Südchinesische Meer.[8] Die Bundeswehr wird sich laut Auskunft der Bundesregierung nicht beteiligen. Allerdings ist für dieses Jahr eine Übungsfahrt eines deutschen Kriegsschiffs durch das Südchinesische Meer bis nach Japan geplant.[9]


"Nach Osten ausgerichtet"

"Wir treffen Vorbereitungen, um bereit zu sein, zu kämpfen und zu gewinnen", äußerte der für Defender Europe zuständige US-General Cavoli im Februar über das Manöver.[10] Ein zentraler Aspekt der Kriegsvorbereitungen ist laut Cavoli die militärische Mobilität in Europa. Die Defender Europe-Manöverserie sei eingeführt worden, um Schwachstellen der Infrastruktur ausfindig zu machen und politische wie regulatorische Hemmnisse abzubauen. Cavoli spricht dabei von einem "informellen Bündnis" der U.S. Army Europe mit der EU, die hohe Summen zur Verbesserung der militärischen Mobilität bereitstellt. Dabei katalogisiere die U.S. Army die bestehende europäische Infrastruktur und teste sie in den Übungen, um dann der NATO mitzuteilen, welche Verbesserungen notwendig seien. Die NATO wiederum leite die US-Wünsche dann an die EU weiter, um ihr zu "helfen, ihre Infrastrukturgelder in dual use-[...]Infrastruktur zu leiten". Bei militärischen Aspekten der EU-Infrastrukturmaßnahmen hätten die US-Militärs "ein Wörtchen mitzureden". Die Herausforderung bestehe darin, "dass wir, als die NATO expandierte, in Territorium expandierten, das vorher der anderen Seite angehörte und dessen Militärinfrastruktur für Equipment des Warschauer Paktes ausgelegt und durchweg nach Westen ausgerichtet war. Wir brauchen dagegen Infrastruktur, die auf westliches Equipment ausgelegt und nach Osten ausgerichtet ist" - für den neuen Kalten Krieg, dessen Blockgrenze teilweise bis direkt an die russische Grenze verschoben ist.[11]

 

[1], [2] S. dazu Kriegsübung trotz Pandemie.

[3] S. dazu Testmobilmachung gen Osten (II).

[4] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.

[5] DEFENDER-Europe 21 Planning Underway. ausa.org 15.07.2020.

[6] Antwort auf die Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/25900, 15.01.2021.

[7] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.

[8] Sydney J. Freedberg Jr.: Facing Cuts, Army Chief Touts Pacific Role. breakingdefense.com 19.01.2021.

[9] S. dazu Die neue deutsche Kanonenbootpolitik.

[10], [11] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8541

03.03.2021

TKG-Novelle Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen

netzpolitik.org, 03.03.2021 um 08:33 Uhr - - in Überwachung - 5 Ergänzungen

Das Bundesinnenministerium fordert eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger:innen, die im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren. Wir veröffentlichen den Volltext des Forderungskataloges.


Zitat: Das Innenministerium will alle Nutzer:innen von Messengern und E-Mail-Diensten mit ihren persönlichen Daten registrieren lassen. Das Bundesinnenministerium (BMI) will kurzfristig noch in die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hereinverhandeln, dass Nutzer:innen von WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und allen anderen „nummernunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen. Das geht aus einem internen Papier des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU) hervor).

Betroffen wären damit auf jeden Fall E-Mail-Dienste und alle Arten von Messengern. Da viele soziale Netzwerke auch Messenger anbieten, gibt es hier unter Umständen noch weitere Dienste, die darunter fallen könnten. Das BMI will, dass die Bürger:innen ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.

Im BMI-Papier, welches der E-Mail-Anbieter Posteo am Dienstagabend veröffentlicht hat und das wir hier im Volltext publizieren, heißt es: „TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.“ Die Daten der Bürger:innen sollen zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden. Zusätzlich zur Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen, sollen nun also bei dieser Personen-Vorratsdatenspeicherung auch die Namen und Adressen aller Bürger:innen anlasslos festgehalten werden.

Posteo berichtet in dem Blogpost auch von informierten Kreisen, die bestätigten, dass das BMI möglichst viele der 15 Punkte aus dem Forderungspapier auf den letzten Metern in das Gesetz verhandeln wolle. Schon im Entstehungsprozess des Gesetzes hatte es viel Gerangel der beteiligten Ministerien gegeben, weil das Innenministerium möglichst viele Überwachungsbefugnisse in das Gesetz packen wollte.

„Beispielloser Angriff auf das freie Internet“

Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kritisiert gegenüber netzpolitik.org einen massiven Eingriff in die Grundrechte und einen maßlosen Ausbau der Überwachung aller Bürger:innen:

Das wäre ein beispielloser Angriff auf europäische Werte und das freie Internet. Dinge, mit denen wir uns sonst so gerne von China abgrenzen. Dieser Angriff auf die Kommunikationsfreiheit aller und die Meinungsfreiheit von Minderheiten sucht seinesgleichen und wäre ein maßloser Versuch, Grundrechte einzuschränken. Eine anlasslose Speicherung von Personendaten unbescholtener Bürger:innen auf Vorrat ist außerdem unverhältnismäßig und von einem autoritären Denken durchzogen, welches dem Grundgesetz widerspricht.

Es gibt noch weitere Gefahren, die mit dem Vorschlag einhergehen: Nutzer:innen müssten werbegetriebenen Datenkonzernen wie Google oder Facebook ihre wahre Identität samt Alter offenlegen. Die Verteilung von verifizierten Personendaten an Internetunternehmen in der ganzen Welt erhöht nicht nur die Attraktivität von Hacker-Angriffen, sondern führt bei Datenverlusten dazu, dass verifizierte Personendaten in Umlauf gelangen und beispielsweise für Identitätsdiebstahl genutzt werden können. Was vom BMI als Gewinn für die Sicherheit verkauft wird, würde für die Internetnutzer:innen zu mehr Unsicherheit führen. 

Auch denkbar sind laut Posteo Auswirkungen auf die deutsche Internetwirtschaft, die von einer Abwanderungsbewegung der Nutzer:innen betroffen sein könnte. Das wiederum könnte dazu führen, dass internationale Dienste deutsche Nutzer:innen aussperren müssen. Inwieweit die Forderung überhaupt praktikabel umsetzbar wäre, ist ebenfalls unklar.

 Nur eine Blendgranate?

Der Vorstoß von Innenminister Seehofer mutet auch deshalb absurd an, weil es in den letzten Monaten bereits Überlegungen der Bundesregierung gab, einen Identifikationszwang für Messenger einzuführen – und man sich explizit dagegen entschied. Die Idee stammt ursprünglich aus der Innenministerkonferenz und das Wirtschaftsministerium hatte erwogen, sie im neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umzusetzen. In einer schriftlichen Verbändeanhörung wurde sie jedoch von allen Seiten zerrissen. Die einhellige Meinung in Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Grundrechtswidrig, teuer und unpraktikabel.

Am Ende entschied das Ministerium von Seehofers Unions-Kollege Peter Altmaier sich gegen den Identifizierungszwang (wir berichteten). Der Innenminister hat den Gesetzentwurf für das TTDSG gemeinsam mit dem Bundeskabinett im Februar beschlossen, jetzt versucht er es auf einem anderen Weg.

Posteo weist in seinem Blogbeitrag allerdings darauf hin, dass die Forderung nach Identifizierung aller Nutzer:innen nur ein Ablenkungsmanöver sein könnte, um von den 14 anderen Punkten des Papiers abzulenken. Es könnte dem Koalitionspartner SPD ermöglichen, das Schlimmste herauszuverhandeln und den anderen Punkten stillschweigend zuzustimmen.

Denn diese weiteren Punkte haben es in sich. So will das BMI auch Internetcafes, Krankenhäuser oder Hotels verpflichten, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Der Kreis derer, die Daten für eine spätere mögliche Auskunft an den Staat speichern müssen, würde im großen Stil ausgebaut.

Der E-Mail-Dienstleister Posteo, der bislang nur wenige keine Daten seiner Nutzer:innen sammelt (Korrektur: Posteo wies uns daraufhin, dass sie explizit keine Daten sammeln), sieht darin einen Versuch, die Anbieter in eine ganz neue Rolle zu drängen: „Hier wird nun zielgerichtet konstruiert, dass immer alles erfasst werden muss, was für die Strafverfolgung notwendig ist – und nicht – wie bisher bei E-Mail-Diensten – nur das, was aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.“

Mitwirkung beim Aufspielen von Staatstrojanern

Darüber hinaus will das Innenministerium Unternehmen, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, verpflichten im Rahmen einer so genannten Quellen-TKÜ sowie bei Online-Durchsuchungen „Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren“. Diese Anbieter sollen also verpflichtet werden, im Fall des Einsatzes von Staatstrojanern den Datenstrom so umzuleiten oder hierzu die notwendigen Hilfestellungen zu geben, dass die Sicherheitsbehörden Geräte von Nutzer:innen überwachen können.


Update, 3. März, 19:56

Tilo Jung hat in der Bundespressekonferenz bei der Bundesregierung nachgefragt zum Papier des BMI. Darin bestätigt das BMI nicht nur die Echtheit des Papiers, sondern rechtfertigt die geforderte Ausweispflicht bei Messengern und E-Mail:

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Der CDU-Digitalpolitiker und Abgeordnete Thomas Jarzombek sagte auf Twitter, dass das Papier keine Position der Regierung sei. Es handele sich um „Punkte des BMI, die in der Ressortabstimmung durchgefallen sind.“

Offenlegung: Posteo spendet regelmäßig an netzpolitik.org.

 


Hier das Dokument in Volltext:


  • Datum: 23. Februar 2021
  • Behörde: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
TKG-Novelle – Themen für das parlamentarische Verfahren

Innenpolitische Forderungen / Regelungsvorschläge

  1. TK-Dienste zur Mitwirkung bei der QTKÜ/ODS verpflichten
  2. Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifizierungsmerkmalen verpflichten
  3. TK-Dienste zur unverzüglichen, vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten verpflichten
  4. Regelungen der Pflichten für TK-Diensteanbieter im TKG
  5. Begriffsbestimmung Bestandsdaten anpassen
  6. Begriffsbestimmung Verkehrsdaten anpassen
  7. Verpflichtung zur Datenerhebung für Auskunftsersuchen
  8. Zusammenhängende und vollständige Überwachungskopie
  9. TK-Dienste zur unverschlüsselten Ausleitung in Roaming-Fällen verpflichten
  10. Unentdeckte Nutzung des IMSI-Catchers sicherstellen
  11. Erhebung von genaueren Standortdaten
  12. Erreichbarkeiten der TK-Dienste verbessern
  13. TK-Dienste zur Erteilung von Auskünften u.a. zu Netzstrukturen verpflichten
  14. TK-Dienste zur besonderen Absicherung bei der Speicherung von Anordnungsdaten im Zusammenhang mit TKÜ-Maßnahmen verpflichten
  15. Meldepflicht an BKA bei Datenleak Fällen


1. TK-Dienste zur Mitwirkung bei der QTKÜ/ODS verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. X [neu] TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: TK-Dienste, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, sollen im Rahmen einer Quellen-TKÜ bzw. Online-Durchsuchung verpflichtet werden, Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren (Mitwirkungspflichten bei QTKÜ/ODS). Die QTKÜ/ODS ist erforderlich, um beispielsweise nicht erfassbare Kommunikationsprogramme oder spezielle Eigenentwicklungen überwachen zu können.


Erläuterung:

Bestimmte TK-Diensteanbieter sollen zur Mitwirkung bei einer QTKÜ/ODS verpflichtet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen zur Durchführung der QTKÜ/ODS vorliegen. Es wird mit der Regelung keine Änderung bzgl. der Rechtsgrundlage vorgenommen, sondern lediglich eine Mitwirkung im TKG konkretisiert.

Dabei sollen nur diejenigen TK-Diensteanbieter verpflichtet werden, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten. Diese sollen dabei mitwirken, dass die Sicherheitsbehörden selbständig und zielgerichtet auf dem zu überwachenden Endgerät (ausschließlich auf diesem), die entsprechende Software aufbringen können. Der TK-Diensteanbieter ist damit weder für die Überwachungssoftware selbst noch für dessen Einbringung verantwortlich, sondern wirkt – wie bspw. in der Strafprozessordnung vorgegeben (z.B. gemäß §100a Abs 4 StPO) – an der Telekommunikationsüberwachung mit. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll der TK-Diensteanbieter für die Sicherheitsbehörden den Datenstrom so umleiten bzw. die hierzu notwendigen Hilfestellungen geben, damit die Sicherheitsbehörden entsprechend die Software aufbringen können. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen werden von den Unternehmen dagegen nicht abverlangt. Insbesondere eröffnet die Vorschrift nicht die Möglichkeit, Unternehmen zur Modifikation ihrer Anwendungen zu verpflichten, damit mittels dieser Anwendungen dann aus dem Endgerät Informationen ausgeleitet werden. Auch ergibt sich aus der Vorschrift keine Verpflichtung der Unternehmen, spezifische technische Vorkehrungen für die Umleitung der Kommunikation über technische Einrichtungen der berechtigten Stelle vorzuhalten. Es bleibt dabei, dass die berechtigten Stellen ausschließlich mit eigenen Werkzeugen arbeiten, und es geht ausschließlich um deren Einbringung, die ggf. von den genannten Unternehmen durch die Mithilfe bei der Umleitung des Datenstroms zu unterstützen ist.

TK-Diensteanbieter, die beispielsweise ausschließlich Messengerdienste anbieten und somit keinen eigenen Zugang zum Internet anbieten, sind von dieser Regelung daher nicht betroffen. Auch werden keine Anbieter von Webseiten, Online-Händler oder Ähnliches verpflichtet.


Regelungsvorschläge:

Art. 1 § 169 neuer Absatz

„(x) Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbracht werden, hat den berichtigten Stellen die zur Durchführung einer Maßnahme nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und §100b Absatz 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes oder nach § 11 Absatz 1a des Artikel 10-Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Hilfestellungen zu gewähren, insbesondere

1. die Aufstellung und den Betrieb von technischen Mitteln für die Durchführung von Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 100b Absatz 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes oder § 11 Absatz 1a des Artikel 10 Gesetzes in seinen Räumen zu dulden und Bediensteten der für diese Maßnahmen zuständigen Stelle Zugang zu diesen technischen Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu gewähren sowie

2. den für den in der Anordnung genannten Anschluss bestimmten Datenstrom über technische Mittel der berechtigten Stellen für die Durchführung von Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 100b Abs. 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes, 11 Absatz 1a des Artikel 10 Gesetzes umzuleiten, auch wenn sich diese nicht in ihren Räumen befinden,

soweit dies jeweils technisch möglich und zumutbar ist.“


2. Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifizierungsmerkmalen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 171 Abs. 3 TKG-E (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden)


Forderung: Diese Forderung basiert auf einer Forderung der Innenministerkonferenz (NdS / MVP). TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Somit kann zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall die Anonymität aufgehoben werden.


Erläuterung:

Es wird auch weiterhin sehr schwer möglich sein, Straftäter, die anonym im Netz agieren und sich hierzu insbesondere der Messengerdienste bedienen, zu identifizieren.

Die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste sollen zukünftig verpflichtet werden von den Nutzern bei Anmeldung zu ihrem jeweiligen Telekommunikationsdienst sog. Identifizierungsmerkmale (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu erheben und zu speichern. Nach den aktuellen Vorgaben in § 111 TKG sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, verpflichtet, konkret benannte Bestandsdaten vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten sind darüber hinaus verpflichtet, die erhobenen Bestandsdaten vor Freischaltung zu verifizieren.

Bei dieser Verpflichtung geht es um diejenigen TK-Diensteanbieter, die nummernunabhängige TK-Dienste anbieten, also insbesondere Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste. Die auf diese Weise erhobenen Identifizierungsmerkmale können dann durch die Sicherheitsbehörden im Einzelfall bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage abgefragt werden. In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp und Facebook angeboten werden. Diese haben inzwischen die klassische Telefonie und SMS in vielen Fällen abgelöst.

Bei nummerngebundenen interpersonellen TK-Diensten mit Laufzeitverträgen (z.B. Festnetz- und Mobiltelefonverträgen) ist eine Verpflichtung zur Verifikation der erhobenen Daten im Regelfall nicht notwendig, da diese – bspw. für die Rechnungsstellung – ein Eigeninteresse an validen Identifizierungsmerkmalen haben und daher i.d.R. auch beauskunften können.

Da im Rahmen des TKG keine Vorgaben für Telemediendienste geregelt werden, fallen die Dienste vieler Start-Ups, wie beispielsweise Anbieter von Webseiten, Online-Händler oder Ähnliches nicht unter diese Regelung.

Es ist davon auszugehen, dass der Aufwand auf Seiten der verpflichteten TK-Diensteanbieter sich – zumindest teilweise – in Grenzen hält, da bereits Identifizierungsmerkmale zum Teil jetzt schon erhoben werden, um diese als geldwerten Vorteil zu nutzen. Des Weiteren wäre selbst ein Erfüllungsaufwand im hohen zweistelligen Millionen-Bereich verhältnismäßig, da dem ein geringfügiger Mehraufwand des einzelnen Nutzers und eine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung gegenüberstehen.


Regelungsvorschläge:

Einfügung eines Satzes zu Beginn des Art. 1 § 171 Absatz 2 Satz 1 TKG-E neu

(2) Die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen.

Sowie Einfügungen in Art. 1 § 171 Absatz 3 TKG-E:

„(3) Die Verpflichtung zur unverzüglichen Erhebung und Speicherung nach Absatz 1 Satz 1 gilt hinsichtlich der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 entsprechend für denjenigen, der nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste erbringt und dabei Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 erhebt, wobei an die Stelle der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 die entsprechenden Kennungen des Dienstes und an die Stelle des Anschlussinhabers nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Nutzer des Dienstes tritt. Die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend“


3. TK-Dienste zur unverzüglichen, vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 173 Abs. 6 TKG-E (Manuelles Auskunftsverfahren)


Forderung: Übernahme der im aktuell geltenden TKG bereits bestehenden Verpflichtung zur unverzüglichen und vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten. Im derzeit geltenden TKG ist diese Verpflichtung noch enthalten. Im dem vom Kabinett am 16.12.2020 beschlossenen Entwurf fehlt diese Regelung.


Erläuterung:

In Einzelfällen und sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sollen die TK-Diensteanbieter verpflichtet werden, „unverzüglich und vollständig“ die Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. In der aktuellen Fassung des TKG-E ist die Regelung zur „unverzüglichen und vollständigen“ Beauskunftung entfallen.

Wie im geltenden Telekommunikationsgesetz geregelt (§ 113 Abs. 4 TKG) soll auch weiterhin derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, verpflichtet werden, zu beauskunftende Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. Diese Pflicht für TK-Diensteanbieter im TKG ist für die Sicherheitsbehörden zwingend notwendig, um bei zeitkritischen Lagen (z. B. Anschlagsgefahr) entsprechend reagieren zu können. Auch das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 überführt diese Regelung unverändert.


Regelungsvorschlag:

Einfügung eines neuen Satzes 1 in § 173 Abs. 6 TKG-E

(6) Derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.


4. Regelungen der Pflichten für TK-Diensteanbieter im TKG


Regelungsort: BMI wünscht Anpassung der Gesetzesbegründung zu Art. 1 § 169 TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Es muss auch zukünftig in der Gesetzesbegründung klar formuliert werden, wie das Verhältnis bzw. die Systematik zwischen TKG und den jeweiligen Fachgesetzen (bspw. BPolG oder BKAG) ist.


Erläuterung:

Wenn aufgrund des Verfahrensstandes keine Änderungen mehr in der Gesetzesbegründung aufgenommen werden können, sollte im Ausschussbericht ein Hinweis erfolgen.

Formulierungsvorschlag für Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses:

Es wird klargestellt, dass die Novellierung des TKG die bestehende Systematik zwischen TKG und den jeweiligen Fachgesetzen (z. BKAG, BVerfSchG BPolG) nicht verändert. Die Anforderungen an die Telekommunikationsdienste hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung regelt das TKG auch weiterhin. Gleiches gilt für die unverzügliche und vollständige Übermittlung der zu beauskunftenden Bestandsdaten durch Telekommunikationsdienste.


5. Begriffsbestimmung Bestandsdaten anpassen


Regelungsort: Art. 1 § 3 Nr. 6 TKG-E (Begriffsbestimmungen)


Forderung: Beibehaltung der Begriffsbestimmung des geltenden TKGs, damit von der Begriffsdefinition alle Bestandsdaten umfasst werden, die durch den TK-Diensteanbieter erhoben werden.


Erläuterung:

Die Begriffsdefinition muss alle Bestandsdaten erfassen, die durch die TK-Diensteanbieter erhoben werden, dies entspricht auch dem geltenden Recht (Begriffsdefinition in § 3 Nummer 3 TKG). Welche Bestandsdaten im Einzelfall an die berechtigten Stellen dann beauskunftet werden dürfen, regelt § 173 TKG-E in Verbindung mit den Fachgesetzen und der DS-GVO. Die Zulässigkeit der Verarbeitung richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DS-GVO. Da Bestandsdaten ein wesentliches erstes Instrument für die weitere Ermittlung darstellen, gefährdet jede zusätzliche Einschränkung den Ermittlungserfolg.

Die aktuelle Fassung des TKG-E schränkt bereits in der Definition den Begriff der Bestandsdaten auf „Bestandsdaten, die erforderlich sind, für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste“, erheblich ein. Im noch geltenden TKG gibt es diese Beschränkung nicht. Bestandsdaten dürfen gemäß § 95 Absatz 1 TKG nur erhoben und verwendet werden, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erforderlich ist. Im Rahmen der Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG werden die nach §§ 95 und 111 TKG erhobenen Bestandsdaten beauskunftet.


Regelungsvorschlag:

Streichung und Ergänzung des § 3 Nummer 6 TKG-E

6. „Bestandsdaten“ Daten eines Endnutzers, die erforderlich sind für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden;

Neufassung des Satzes 1 in Art. 1 § 173 Abs. 1 TKG-E:

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf von ihm nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) erhobene Bestandsdaten sowie die nach § 171 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden.


6. Begriffsbestimmung Verkehrsdaten anpassen


Regelungsort: Art. 1 § 3 Nr. 70 TKG-E (Begriffsbestimmungen)

Forderung: Beibehaltung der Begriffsbestimmung des geltenden TKGs, damit von der Begriffsdefinition alle Verkehrsdaten umfasst werden, die durch den TK-Diensteanbieter erhoben werden.


Erläuterung:

Die aktuelle Fassung des TKG-E schränkt bereits in der Definition den Begriff der „Verkehrsdaten“ auf „Verkehrsdaten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind“, erheblich ein. Die Begriffsdefinition muss alle Verkehrsdaten erfassen, die durch die TK-Diensteanbieter erhoben werden, dies entspricht auch dem geltenden Recht (Begriffsdefinition in § 3 Nummer 30 TKG). Welche Verkehrsdaten im Einzelfall an die berechtigten Stellen beauskunftet werden dürfen, regelt § 176 TKG-E in Verbindung mit den Fachgesetzen und dem Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz (TTDSG-E). § 9 TTDSG-E ersetzt die Regelung des § 96 TKG. Da Verkehrsdaten ein wesentliches Instrument für die weitere Ermittlung darstellen, gefährdet jede zusätzliche Einschränkung den Ermittlungserfolg.


Regelungsvorschlag:

Ergänzung und Streichung im Art. 1 § 3 Nummer 70 TKG-E

„Verkehrsdaten“ Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind;


7. Verpflichtung zur Datenerhebung für Auskunftsersuchen


Regelungsort: Art. 1 § 171 Abs. 1 Satz 1 TKG-E (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden)


Forderung: Die bestehenden Regelungen des aktuell geltenden TKG (§ 111 TKG) sind in das Gesetz zu übernehmen, damit auch künftig u.a. diejenigen von der Datenerhebungspflicht erfasst werden, die an einem TK-Dienst mitwirken. Ziel ist es, auch zukünftig alle wesentlichen Anbieter von TK-Diensten zu verpflichten, beispielsweise Rufnummern, Anschlusskennungen und Anschrift des Anschlussinhabers herauszugeben. Wichtig ist zudem aus Sicht der Sicherheitsbehörden, dass auch die Internetzugangsdienste hier als Verpflichtete explizit im Gesetzeswortlaut aufgenommen werden.


Erläuterung:

Alle TK-Diensteanbieter einschließlich der an der Erbringung der TK Dienste Mitwirkenden sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Dies entspricht dem geltenden Recht in § 111 Absatz 1 TKG. Die Erfassung von Mitwirkenden ist erforderlich, wenn diese einen eigenverantwortlichen Zugriff auf die zu schützenden Daten erlangen und nicht ohnehin bereits dadurch als Diensteanbieter zu klassifizieren sind. Es ist denkbar, dass auch Auftragsverarbeiter an der Erbringung von Telekommunikationsdiensten mitwirken. Des Weiteren können Fallkonstellationen bestehen, in denen Dritte einen eigenen Zugriff auf die Daten haben und datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind, ohne aber selbst Diensteanbieter zu sein.

Neben den nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten und Signalübertragungsdiensten (die im aktuellen Entwurf erfasst sind) sollen auch Internetzugangsdienste und insbesondere alle Mitwirkenden ausdrücklich miterfasst werden.

Telekommunikationsdienste sind verpflichtet, wie auch bislang, die erhobenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Es handelt sich bei diesem Satz lediglich um eine Klarstellung. Die Vorgaben zur Erhebung von Daten für Zwecke der Auskunftserteilung an Sicherheitsbehörden verfehlten ihren Sinn und Zweck, wenn nicht auch korrekte Daten erhoben würden. Ohne eine Überprüfung der Daten kann keine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden. Für im Voraus bezahlte Mobilfunkdienste muss diese Prüfung vor Freischaltung erfolgen. Bei anderen Diensten kann dies zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.


Regelungsvorschlag:

Ergänzungen im Art. 1 § 171 Absatz 1 TKG-E

§ 171 – Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

(1) Wer nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebenen Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 172 und 173 vor der Freischaltung folgende Daten zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind:

1. die Rufnummern,

2. andere von ihm vergebene Anschlusskennungen,

3. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,

4. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,

5. bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses,

6. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie

7. das Datum der Vergabe der Rufnummer und soweit abweichend das Datum des Vertragsbeginns.

Das Datum der Beendigung der Zuordnung der Rufnummer und sofern davon abweichend das Datum des Vertragsendes sind bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, sofern die Daten nicht in Endnutzerverzeichnisse eingetragen werden. Die Richtigkeit der nach Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen. Für das Auskunftsverfahren nach § 173 ist die Form der Datenspeicherung freigestellt.


8. Zusammenhängende und vollständige Überwachungskopie


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 6 TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Bereits heute liegen bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) oftmals Überwachungskopien vor, die bsp. in verschiedene Fragmente aufgeteilt oder passagenweise gedoppelt sind. Es wird daher gefordert, dass im Rahmen einer TKÜ nicht nur eine vollständige, sondern genau eine zusammenhängende Überwachungskopie durch den Anbieter von TK-Diensteanbieter an die Sicherheitsbehörde auszuleiten ist.


Erläuterung:

In der Ermächtigungsgrundlage für die Technische Richtlinie für die Umsetzung von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TR TKÜV) soll ausdrücklich die Möglichkeit aufgenommen werden, Vorgaben zur Sicherstellung einer zusammenhängenden Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation zu machen. Dies ist insbesondere bei zeitkritischen Lagen zwingend notwendig, um zeitnah die Gesprächsinhalte auswerten zu können. Da bisher keine Verpflichtung für die Anbieter besteht eine zusammenhängende und vollständige Kopie auszuleiten, muss zunächst seitens der Sicherheitsbehörden dies entweder selbst vorgenommen werden oder es müssen parallel Auswertungen vorgenommen werden, die zu großen Teilen den selben Inhalt aufweisen können. Neben dem erhöhten Aufwand auf Seiten der Sicherheitsbehörden kann dies insbesondere in Zeitkritischen Lagen (Überwachung potentieller Attentäter oder mögliche kurz bevorstehende Anschläge) zu erheblichen und gefährlichen Zeitverzögerungen bei der Auswertung führen.

Die Bundesnetzagentur wird berechtigt und verpflichtet technische Einzelheiten festzulegen, um die Sicherstellung einer zusammenhängenden und vollständigen Erfassung der zur überwachenden Telekommunikation zu garantieren. Aufgrund der komplexen Architektur der 5G-Netztechnologie (u. a. durch Virtualisierungen und Network Slicing) werden zukünftig mitunter mehrere Erfassungspunkte und unterschiedliche zu überwachende Kennungen innerhalb einer TKÜ-Maßnahme existieren, weshalb diese Regelung an Bedeutung gewinnen wird.

Derzeit werden die geschilderten Probleme und mögliche Lösungen im Rahmen einer federführend vom LKA Stuttgart gegründeten Bund-Länder-Expertengruppe diskutiert KomGÜT). An dieser Expertengruppe wirken die Bundesnetzagentur, alle Netzbetreiber, verschiedene berechtigten Stellen (u.a. BKA) und vor allem die Hersteller der Auswertetechnik der berechtigten Stellen mit. Sofern hier Optimierungsmöglichkeiten gefunden werden, können diese durch eine Anpassung der TR TKÜV verpflichtend vorgegeben werden.


Regelungsvorschlag:

Ergänzung im Art. 1 §171 Abs. 7 TKG-E

(7) Die Bundesnetzagentur legt technische Einzelheiten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, insbesondere technische Einzelheiten, die zur Sicherstellung einer zusammenhängenden und vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen und zur Speicherung der Anordnungsdaten sowie zu den Mitwirkungspflichten bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 170 erforderlich sind, in einer im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände und der Hersteller zu erstellenden Technischen Richtlinie fest. Dabei sind internationale technische Standards zu berücksichtigen; Abweichungen von den Standards sind zu begründen.


9. TK-Dienste zur unverschlüsselten Ausleitung in Roaming-Fällen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 13 neu TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Strafverfolgungsbehörden sollen auch bei Roaming von ausländischen Endgeräten/SIM-Karten, die in DEU eingesetzt werden, eine unverschlüsselte Überwachungskopie erhalten.


Erläuterung:

Sofern die rechtlichen Bedingungen vorliegen, sollen die Netzbetreiber bei Roaming-Szenarien verpflichtet werden, auch weiterhin Gesprächsinhalte von Straftätern auszuleiten. Derzeit besteht eine Regelung, nach der im Rahmen der TKÜ eine unverschlüsselte Ausleitung von Gesprächen erfolgen muss, wenn das TK-Unternehmen die Verschlüsselung selbst vornimmt und die Verschlüsselung daher aufheben kann. In den Fällen, bei denen der ausländische Heimnetzbetreiber die Verschlüsselung vornimmt, ist dies nicht möglich.

Die Änderung der technischen Abwicklung von Roaming-Gesprächen (verschlüsselte VOIP Telefonate ins Heimnetz) hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit von TKÜ-Maßnahmen. Roaming-Partner werden zukünftig oftmals lediglich einen verschlüsselten Gesamtdatenstrom transportieren. Somit besteht für die Netzbetreiber in Deutschland – da Sie die Verschlüsselung nicht selbst initiiert haben – faktisch keine Möglichkeit zur Entschlüsselung. Dies bedeutet in der Praxis, dass Gesprächsinhalte von Straftätern, die ihre Gespräche in Deutschland über eine ausländische SIM-Karte führen, nicht mehr im Klartext ausgeleitet werden können.

Vor diesem Hintergrund wird eine neue Pflicht für Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze eingeführt, die vorschreibt, eine unverschlüsselte Kopie in ihren Roaming-Verträgen in der EU vorzusehen, sofern Standards hierfür existieren. Die Regelung ist auf Roamingpartner in der EU beschränkt. Eine von den Endnutzern selbst aufgebrachte Verschlüsselung bleibt hiervon unberührt.

Die Pflicht kann jedoch nur eingehalten werden, wenn deutsche Netzbetreiber dies mit ihren Roaming-Vertragspartnern entsprechend vertraglich vereinbaren.

Regelungsvorschläge:

Einfügung eines neuen Absatzes 13 in Art. 1 § 169 Absatz 1

(13) Betreiber von öffentlichen Mobilfunknetzen, die Nutzer eines Betreibers von öffentlichen Mobilfunknetzen in der europäischen Union nach Absprache anschließen und zu dessen Telekommunikationsanlage vermitteln, haben bei der durch ihn bereitzustellenden Überwachungskopie sicherzustellen, dass eine durch den ausländischen Betreiber netzseitig aufgebrachte Verschlüsselung zu dessen Nutzern aufgehoben wird, soweit hierfür standardisierte Verfahren zur Verfügung stehen, die in der Technischen Richtlinie nach Absatz 6 beschrieben werden.

Einfügung eines neuen Buchstaben f) in Art. 169 Abs. 5

(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. Regelungen zu treffen

a) über die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Eckpunkte für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen und die Erteilung von Auskünften einschließlich der Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen und der Erteilung von Auskünften durch einen von dem Verpflichteten beauftragten Erfüllungsgehilfen und die Speicherung von Anordnungsdaten sowie zu den Mitwirkungspflichten bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 168,

b) über den Regelungsrahmen für die Technische Richtlinie nach Absatz 6,

c) für den Nachweis nach Absatz 1 Nummer 4 und 5, und

d) für die nähere Ausgestaltung der Duldungsverpflichtung nach Absatz 1 Nummer 6,

e) für die nähere Ausgestaltung der Auskunftserteilung nach Absatz 12 und

f) für die nähere Ausgestaltung der Sicherstellungspflichten nach Absatz 13 sowie

2…


10. Unentdeckte Nutzung des IMSI-Catchers sicherstellen


Regelungsort: Art. 1 § 170 Satz 1 TKG-E (Mitwirkung bei technischen Überwachungsmaßnahmen)


Forderung: Es ist durch die Mobilfunknetzbetreiber sicherzustellen, dass die Sicherheitsbehörden IMSI-Catcher einsetzen können, ohne dass dies dem Endnutzer bekannt wird.


Erläuterung:

Nach dem TKG-E werden Mobilfunkbetreiber verpflichtet, auch weiterhin den Einsatz von IMSI-Catchern bei gesetzlich geregelten Ermittlungsmaßen zu ermöglichen. Bislang ist eine Mitwirkungshandlung der Mobilfunknetzbetreiber beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht erforderlich, da diese Geräte sich „einfach“ selbst im Mobilfunknetz als Funkzelle ausgeben. In neuen Mobilfunknetzen müssen dagegen ins Netz eingebrachte Geräte vom Netz aktiv „akzeptiert“ werden, und können ansonsten nicht genutzt werden. Dadurch wird die Einbringung von IMSI-Catchern „bisheriger Machart“ in den neuen Netzen nicht mehr möglich sein. Positiv zu würdigen ist, dass zukünftig somit Unbefugte, wie z.B. ausländische Nachrichtendienste diese nicht mehr einsetzen können. Gleichzeitig wird es dadurch aber auch den deutschen Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich ohne eine Mitwirkung des Mobilfunkbetreibers einen IMSI-Catcher einzusetzen. Die hierfür notwendigen Regelungen zur Mitwirkung des Mobilfunkbetreibers sind bereits im Entwurf des TKG enthalten, jedoch fehlt die notwendige Ergänzung, dass die Einbringung eines IMSI-Catchers seitens befugter deutscher Sicherheitsbehörden dem Endnutzer nicht bekannt werden darf.


Regelungsvorschlag:

Art. 1 § 170 TKG-E

§ 170 – Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten

Jeder Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes hat den berechtigten Stellen nach § 100i Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 53 BKAG, § 22a BPolG, [ZfdG], § 9 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 5 des MAD-Gesetzes und § 5 des BND-Gesetzes, oder nach Landesrecht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 169 Absatz 5 und der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 ohne dass dies dem Endnutzer bekannt wird Folgendes zu ermöglichen:

1. den Einsatz von technischen Mitteln der berechtigten Stellen in seinem Mobilfunknetz, die der zur Ermittlung folgender Informationen von Mobilfunkendgeräten dienen:

a) des Standortes,

b) der Gerätenummer,

c) der Kennung zur Identifizierung des Anschlusses und

d) der des Standortes von empfangsbereiten Mobilfunkendgeräten und zur Ermittlung von temporären oder dauerhaften Anschlusskennungen, die Mobilfunkendgeräten in seinem Mobilfunknetz zugewiesen sind,

zu ermöglichen sowie

2.

eine automatisierte Auskunftserteilung über die temporär und dauerhaft in seinem Mobilfunknetz zugewiesenen Anschlusskennungen unverzüglich zu erteilen.

§ 169 Absatz 6 und 10 gilt entsprechend. Verpflichtungen nach Maßgabe des § 169 bleiben unberührt.


11. Erhebung von genaueren Standortdaten


Regelungsort: Art. 39 Nummer 4 neu § 7 Abs. 1 Nummer 7 TKÜV


Forderung: Die Provider sollten verpflichtet werden in spezifischen Gefahrenlagen (Terrorlagen, Entführungen, suizidgefährdete Personen), alle vorhandenen Daten nach dem Stand der Technik und mit der größtmöglichen Genauigkeit zum Standort eines Endgeräts an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Derzeit werden von den Providern nur die Standortdaten der Funkmasten aber nicht die Standortdaten der Mobilfunkendgeräte übermittelt. Diese Daten sind bei spezifischen Gefahrenlagen aber viel zu ungenau.


Erläuterung:

Sofern die rechtlichen Bedingungen vorliegen, sollen die Mobilfunkbetreiber genaue Standortdaten an die Sicherheitsbehörden übermitteln.

Im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung werden derzeit lediglich die GPS-Koordinaten des Funkanlagenstandortes („Funkzelle“) durch die Verpflichteten an die berechtigte Stelle übermittelt. Je nach Standort und topografischen Gegebenheiten, kann durch eine Funkzelle ein sehr großer Radius von bis zu 70 km rund um den Standort des Funkanlagenstandortes versorgt werden, in dem sich das zu überwachende bzw. zu lokalisierende Endgerät befindet. Für die Ortung von beispielsweise Entführten oder Vermissten sind diese Genauigkeiten in Wald- oder Stadtgebieten unzureichend. In den Mobilfunknetzen aller Generationen liegen aber bereits jetzt schon dem Mobilfunkbetreiber standortrelevante Daten vor, die eine weitaus genauere Positionierung des mobilen Endgerätes zulassen.

Zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit soll nunmehr geregelt werden, dass nicht nur wie bisher die Standortdaten des Funkanlagenstandortes („Funkzelle“) an die berechtigte Stelle zu übermitteln sind, sondern auch zusätzlich der tatsächliche Standort des mobilen Endgerätes. Dies soll mit der bestmöglichen Genauigkeit nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt werden. Hierbei sind explizit die Standortdaten adressiert, die dem Netzbetreiber aufgrund des Betriebs der mobilen Endgeräte bereits jetzt schon zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund soll geregelt werden, dass die BNetzA und die berechtigten Stellen in der TKÜV im Einzelnen festlegen können, welche Standortdaten im Netz zur Verfügung stehen und bei der TKÜ mitgeteilt werden müssen.


Regelungsvorschlag:

Einfügung neuer Nummer 4 in Art. 39 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)

§ 7 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„bei einer zu überwachenden Kennung, deren Nutzung nicht ortsgebunden ist, Angaben zum Standort des Endgerätes mit der größtmöglichen Genauigkeit, die in dem das Endgerät versorgenden Netz für diesen Standort nach Maßgabe der Technischen Richtlinie nach § 36 unter Berücksichtigung des Stands der Technik zur Verfügung steht; zur Umsetzung von Anordnungen, durch die Angaben zum Standort des empfangsbereiten, der zu überwachenden Kennung zugeordneten Endgerätes verlangt werden, hat der Verpflichtete seine Überwachungseinrichtungen so zu gestalten, dass sie diese Angaben automatisch erfassen und an die berechtigte Stelle weiterleiten;“.


12. Erreichbarkeiten der TK-Dienste verbessern


Regelungsort: Art. 1 § 173 Abs. 7 Satz 4 TKG-E (Manuelles Auskunftsverfahren)


Forderung: Die Erreichbarkeit von TK-Diensten im Rahmen der manuellen Bestandsdatenauskunft ist zu verbessern. Eine Regelung ist nun notwendig, da sich auf dem Markt neben den etablierten Diensteanbietern (mit guter Erreichbarkeit) inzwischen weitere Diensteanbieter hinzugekommen sind.


Erläuterung:

Verpflichteter ist wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt.

Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass die Reaktionszeiten, die bisher nur für die Umsetzung von Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation gelten, künftig auch für Auskunftsverlangen der Sicherheitsbehörden im Rahmen des Manuellen Auskunftsverfahrens nach § 173 des Telekommunikationsgesetzes gelten sollen, weil die erfragten Bestandsdaten der Vorbereitung der Anordnungen dienen und insbesondere für den Erlass sog. Eilanordnungen in kurzer Zeit (auch außerhalb der Dienstzeit) benötigt werden. Ohne diese Regelung treten bei den Sicherheitsbehörden nicht vertretbare zeitliche Verzögerungen bei Ermittlungen und insbesondere der Gefahrenabwehr ein. Sicherheitsbehörden müssen bei ihrer Aufgabenerfüllung auf aktuelle Telekommunikationsdaten zurückgreifen. Ohne Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten kann der Anschluss zu einer IP-Adresse häufig nur bestimmt werden, so lange die Verbindung besteht. Daher laufen Datenabfragen bei Providern zu IP-Adressen teilweise bereits mit nur wenigen Stunden Verzögerung ins Leere. Im Bereich der Cyberabwehr ist eine schnellstmögliche Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen notwendig, um die Angreifer überhaupt ermitteln zu können.

Der nachfolgende Vorschlag führt für die TK-Unternehmen zu einem überschaubaren Mehraufwand, da die damit Verpflichteten ohnehin einen Bereitschaftsdienst für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen eingerichtet haben.


Regelungsvorschläge:

Einfügung Paragraphenverweis in Art. 1 § 173 Absatz 7 TKG-E

(7) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte gesicherte elektronische Schnittstellen nach Maßgabe der Verordnung nach § 169 Absatz 5 und der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 bereitzuhalten, durch die auch die gegen die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte gesicherte Übertragung gewährleistet ist. Dabei haben Verpflichtete mit 100 000 oder mehr Nutzern die Schnittstelle sowie das E-Mail-basierte Übermittlungsverfahren nach der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 bereitzuhalten. Verpflichtete mit weniger als 100 000 Nutzern müssen nur das E-Mail-basierte Übermittlungsverfahren bereithalten. Darüber hinaus gilt für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Übermittlung der zugehörigen Auskünfte § 12 Abs. 1, § 31 Absatz 2 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 6 und 7, § 34 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 sowie § 35 der Verordnung nach § 169 Absatz 5 entsprechend. Die Verpflichteten haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen geprüft und die weitere Bearbeitung des Verlangens erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben wird. Die Prüfung und Freigabe durch eine verantwortliche Fachkraft nach Satz 5 kann unterbleiben, sofern durch die technische Ausgestaltung der elektronischen Schnittstelle die Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen automatisch überprüft werden kann.

Einfügung eines Satzes in § 12 Abs. 1 TKÜV Art. 39 Änderungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Nummer 5 neu

5. In § 12 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend für Auskunftsverlangen nach § 171 des Telekommunikationsgesetzes für diejenigen Verpflichteten, die nach § 3 verpflichtet sind, technische Vorkehrungen für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten.“


13. TK-Dienste zur Erteilung von Auskünften u.a. zu Netzstrukturen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 12 neu TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Netzbetreiber, Betreiber von TK-Anlagen und Anbieter von TK-Diensten – auch Anbieter von Messengerdiensten (Over-The-Top-Dienste) – sollen verpflichtet werden, Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Struktur der Netze, Anlagen und Dienste zu erteilen, damit die Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Diese Auskünfte sind erforderlich, da die heutigen Netzstrukturen, Anlagen und Dienste zunehmend komplexer werden und somit die Überwachungstechnik individueller auf die jeweiligen Architekturen und Szenarien abgestimmt werden muss.


Erläuterung:

Die Norm begründet für Betreiber von Telekommunikationsnetzen und von Telekommunikationsanlagen sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Pflicht, den berechtigten Stellen, die für die einzelfallbezogene Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen erforderlichen Auskünfte über die Strukturen der von ihnen betrieben Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsanlagen sowie über die von ihnen erbrachten Telekommunikationsdiensten zu erteilen. Diese Auskünfte dienen dem Zweck, die angeordneten Einzelmaßnahmen der informationstechnischen Überwachung minimalinvasiv umzusetzen und sind daher unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geboten.

Die technische Fortentwicklung der Telekommunikationsnetze führt zu immer komplexeren Netzstrukturen. Dies gilt sowohl für den Festnetz- als auch für den Mobilfunkbereich. Gleiches gilt für Telekommunikationsdienste und die für diese notwendigen Telekommunikationsanlagen. Die berechtigten Stellen werden daher bei der Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen oftmals mit neuen Herausforderungen konfrontiert und es wird ihnen in vielen Fällen aufgrund der Unkenntnis des Netzaufbaus nicht mehr möglich sein ihre Befugnisse auch überhaupt umsetzen zu können. Die neue Regelung in Absatz 12 soll diesem Umstand Rechnung tragen.

Die entsprechenden Auskünfte über die Strukturen der Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsanlagen und Telekommunikationsdienste sollen lediglich im Einzelfall zur Durchführung einer konkreten Maßnahme bei den Verpflichteten eingeholt werden.


Regelungsvorschläge:

Einfügung eines neuen Absatzes 12 in Art. 1 § 169 TKG-E

„(12) Betreiber von Telekommunikationsnetzen und von Telekommunikationsanlagen sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten haben den berechtigten Stellen auf Anfrage zur Durchführung von Einzelfallmaßnahmen nach §§ 100a, 100b und 100i Absatz 1 StPO, § 49, 51 und 53 BKAG, § 22a BPolG, [ZfdG], §§ 3, 11 Artikel 10-Gesetzes G-10, § 9 Abs. 4 BVerfSchG, auch in Verbindung mit § 5 MAD-Gesetz und § 5 BND-Gesetz, oder nach Landesrecht Auskünfte ...

Info: https://netzpolitik.org/2021/tkg-novelle-seehofer-will-personalausweis-pflicht-fuer-e-mail-und-messenger-einfuehren

03.03.2021

Deutschland und Europa am Scheideweg: Bewaffnete Drohnen

Zitat: aus E-Mail von Elsa Rassbach, vom 02. März 2021, 04:22

Deutschland und Europa am Scheideweg Bewaffnete Drohnen und digitale Waffensysteme


Ihr Lieben,

endlich ist es so weit!

...

Lisa Ling und ich haben mit der englischen Übersetzung des Textes schon begonnen mit dem Ziel (aber nicht Versprechen) bis morgen Abend sie als fertige Text-Datei anbieten zu können.


Nick Mottern, der Inhaber und Redakteur des Blogs KnowDrones (https://www.knowdrones.com  <https://www.knowdrones.com/>) wird die englischsprachige Fassung der Infos in den USA verbreiten. Ich werde sie auch an ein paar weitere US-Verteiler, zu denen ich Zugang habe, schicken.  (Leider ist Nicks Webmaster gerade im Krankenhaus, so dass er im Augenblick nicht auf seine Webseite posten kann.)


Es tut mir sehr leid, dass alles so lange gedauert hat. Ich weiss, dass Ihr darunter aus Sorgen für das Projekt gelitten habt.


Die Whistleblower müssten auch alles absegnen, was sie immer verlangen.  Wir dürfen nie vergessen, dass sie bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit durch schwere Rechtskonsequenzen bedroht sind, wenn sie gewisse Fehler machen.  Wegen dieser Gefahr, die sie — und nicht wir —  eingehen, sind ihre Ansprüche m. E. berechtigt.


Ich hoffe, dass wir die Unannehmlichkeiten — auch in unserem Verhalten zueinander — bald vergessen und vergeben werden.


Es ist ein wunderbares, gut fundiertes Projekt — und zur richtigen Zeit!

Möglicherweise können wir hiermit wirklich etwas bewirken.


In Zuversicht

Elsa

...

Zitat: Eine Veranstaltungsreihe der Drohnen-Kampagne in Koooperation mit dem Alois-Stoff Bildungswerk der DFG-VK NRW

Drei Online Diskussionsveranstaltungen mit Betroffenen, Whistleblowern und Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Teilen der Welt

ZOOM-Anmeldung: https://www.drohnen-kampagne.de


Kritik aus der Zivilgesellschaft, aus Wissenschaft und Politik hat dafür gesorgt, dass der Bundestag bisher kei.ne Entscheidung zur Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr getroffen hat. Im Dezember hat die SPD nun die Munitionierung von „Heron TP“-Drohnen für die Bundeswehr vorläufig verweigert, weil die im Koalitionsvertrag vereinbarte „ausführliche Würdigung“ ethischer und rechtlicher Fragen noch aussteht. Jedoch sollen die „Heron TP“-Drohnen nur eine „Zwischenlösung“ sein: Gleichzeitig treibt die Bundesregierung europäische bewaffnete Drohnenprojekte voran.


+ Voraussichtlich am 24. März soll der Bundestag über die deutsche Beteiligung an der Entwicklung der bewaffnungsfähigen „Eurodrohne“ abstimmen, ein gemeinsames Projekt von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Die SPD-Führung hat im Februar den Koalitionspartnern zugesagt, der nächsten Entwicklungsphase der Eurodrohne zuzustimmen, sich jedoch vorbehalten, über deren Bewaffnung erst später zu entscheiden.


+ Mitte dieses Jahres wird der Bundestag vermutlich über die deutsche Teilnahme an der Finanzierung des „Future Combat Air Systems” (FCAS) entscheiden, das Frankreich, Deutschland und Spanien ab 2040 einsetzen wollen. Das System besteht aus neuartigen Kampfflugzeugen, die Atomwaffen tragen und die mit bewaffneten „Eurodrohnen“ und weiteren, im Schwarm fliegenden bewaffneten autonomen Drohnen, vernetzt werden sollen. Branchenkenner rechnen für FCAS mit einem Umsatz von 500 Mrd. Euro.


+ Das vorläufige „Nein“ zur Bewaffnung der „Heron TP“-Drohnen ist international eine Ermutigung, die digitale Kriegsführung unter Kontrolle zu bringen und bewaffnete Drohnen zu ächten. Darüber sprechen wir mit US-Veteran*innen des Drohnen-Programms, Expert*innen der Künstlichen Intelligenz und des Völ.kerrechts sowie mit Gästen aus Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan und dem Irak.


  • 11. März um 19 Uhr

(Grußwort von den Ko-Veranstaltern der dreiteiligen Veranstaltungsreihe: Laura von Wimmersperg, Drohnen-Kampagne, und Joachim Schramm, Bildungswerk DFG-VK NRW)


Der türkische Drohnenkrieg um Berg-Karabach Game-changer für mehr unbemannte Aufrüstung?


Der Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien im Herbst 2020 gilt als erster zwischenstaatlicher Konflikt, der durch den Einsatz von Kampfdrohnen gewonnen wurde. Die Türkei unterstützte die Kämpfe Aserbaid.schans mit ihren „Bayraktar TB2“. Im Vergleich zu den Drohnen der bisherigen Marktführer aus den USA und Israel sind diese kleiner und preislich deutlich günstiger. Deutschland lieferte dafür Technik zur Herstellung von Munition. Dem Einsatz gingen Angriffe in Syrien, Kurdistan und Libyen voraus.

.

Nach den USA, Israel und China will die Türkei nun bewaffnete Drohnenmacht werden. Dieser Rüstungs- Wettlauf dient vielen Staaten als Argument, ebenfalls bewaffnete unbemannte Systeme beschaffen zu müssen. Im Militär sorgt deren zunehmende Verbreitung aber auch für neue Anstrengungen zur Modernisierung der Luftabwehr. Wir gehen deshalb der Frage nach, wie Kampfdrohnen die heutige Kriegsführung bereits verändert haben.


* Chris Cole, Mitgründer der Initiative Dronewars UK

* Bahruz Samadov, Doktorand und Autor aus Aserbaidschan

* Gevorg Mnatsakanyan, Journalist und Wehrpflichtiger aus Armenien

* Kamaran Othman, Menschenrechtsbeobachter für das Christian Peacemaker Team in Irakisch-Kurdistan

Moderation: Matthias Monroy
Für die Veranstaltung am 11. März bitten wir HIER um eine Registrierung.


  • 14. März um 19 Uhr

Einsatzort Afghanistan:

Bewaffnete Drohnen um Soldat*innen zu schützen?

Folgen der Bewaffnung von Drohnen aus Sicht der Betroffenen.


Die Bevölkerung Afghanistans hat seit 2001 unter Drohnenangriffen der US-Regierung und seit 2007 der britischen Regierung gelitten. Die Bundeswehr setzt seit 2010 nicht-bewaffnungsfähige „Heron 1“-Drohnen in Afghanistan ein. Angeblich zum Schutz der Soldat*innen will sie die in 2018 geleasten bewaffnungsfähigen „Heron TP“-Drohnen nun bewaffnen. Allerdings sind bei den Auslandseinsätzen seit 2014 keine deutschen Soldat*innen durch Angriffe getötet worden.


Das Verteidigungsministerium beteuert, dass die bekannten ethischen und rechtlichen Folgen des Drohnenkriegs durch strengere Einsatzregeln für die eigenen bewaffneten Drohnen vermieden werden können. Die Stimmen von Zeug*innen und Expert*innen, die direkten Erfahrungen mit diesem Waffensystem haben, zeigen die Grenzen solcher Einsatzregeln auf.


Anmoderation: Elsa Rassbach, deutsch-amerikanische Filmemacherin und Mitgründerin der Drohnen-Kampagne

* Lisa Ling, militärische Kommunikationstechnikerin und Drohnen-Whistleblower im Dokumentarfilm “National Bird”

* Cian Westmoreland, ehemaliger RF / SATCOM-Techniker der U.S. Air Force; im 73. EACS richtete Stützpunkt Kandahar als Signalrelais für bemannte/unbemannte Flugzeuge über Afghanistan ein

Moderation: Emran Feroz, österreichisch-afghanischer Journalist und Autor des Buches „Tod per Knopfdruck: Das wahre Ausmaß des US-Drohnen-Terrors oder Wie Mord zum Alltag werden konnte“
Für die Veranstaltung am 14. März bitten wir HIER um eine Registrierung.


  • 18. März, um 19 Uhr

Kampfdrohnen in Deutschland verhindern -

eine Chance für ihre internationale Ächtung und den Stopp des FCAS?

Aus den Perspektiven der Künstlichen Intelligenz und des Völkerrechts


Kampfdrohnen sind bisher völkerrechtlich nicht verboten, aber sie werden als Angriffswaffen weltweit menschenrechts- und völkerrechtswidrig eingesetzt. Aufgrund ihres häufig dauerhaften Einsatzes, ferngesteuert von weit entfernten Bodenstationen, führen sie zudem zu einer Entgrenzung des Krieges. Völkerrechtlich fragwürdig ist auch die Entwicklung hin zu autonomen Kampfdrohnen, die durch Algorithmen gelenkt werden. So ist die Bundesrepublik mit dem „Future Combat Air System“ (FCAS) an der Entwicklung eines europäischen Kampfflugzeugs beteiligt, das von weitgehend autonomen, bewaffneten und unbewaffneten Drohnen begleitet werden soll.


Bergen Kampfdrohnen die Gefahr einer schleichenden Automatisierung der Kriegsführung? Wie ist der Einsatz völkerrechtlich zu bewerten? Lassen sich Perspektiven ihrer internationalen Kontrolle, Abrüstung und Ächtung aufzeigen?


* Carolyn Horn, Senior Legal Advisor von Dr. Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für außergerichtliche, standrechtliche oder willkürliche Hinrichtungen

* Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler und Friedenswissenschaftler

* Dr. Jakob Foerster, Forscher im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Moderation: Peter Förster, Friedensaktivist
Für die Veranstaltung am 18. März bitten wir HIER um eine Registrierung


###


ZOOM & LIVE STREAM!

— Links für die Anmeldung & das Streaming der Veranstaltungen finden sich auf der Webseite:

https://www.drohnen-kampagne.de

— Videos von allen Veranstaltungen werden unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht.

— Simultane Deutsch-Englische Übersetzung

— Die veranstaltenden Gruppen sind erreichbar unter:

seminar@drohnen-kampagne.org

 

###


Eine Veranstaltungsreihe der Drohnen-Kampagne, ein 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützer-Gruppen, in Koooperation mit dem Alois-Stoff Bildungswerk der DFG-VK NRW

Mit Unterstützung von:

DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

Bertha von Suttner Stiftung der DFG-VK

Katholischer Fonds Kooperation eine Welt

Gefördert durch:

Brot für die Welt

mit Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes

Weitere Unterstützer:

Attac Deutschland

Netzwerk Friedenskooperative

Internationaler Versöhnungsbund


Fragen: seminar@drohnen-kampagne.org

Info: https://www.drohnen-kampagne.de

03.03.2021

In der Eskalationsspirale
Brüssel verhängt neue Sanktionen gegen Moskau. Hintergrund sind Einflussverluste der EU gegenüber Russland.

German-Foreign-Policy.com, 3. März 2021

BERLIN/BRÜSSEL/MOSKAU (Eigener Bericht) - Mit neuen Sanktionen eskaliert die EU den Konflikt mit Russland weiter. Am gestrigen Dienstag hat Brüssel Zwangsmaßnahmen gegen vier russische Amtsträger verhängt: Sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen; etwaiges Vermögen in EU-Mitgliedstaaten wird eingefroren. Parallel hat auch Washington neue Sanktionen erlassen; der Schritt hat zum Ziel, transatlantische Einigkeit im Machtkampf gegen Moskau zu demonstrieren. Während die EU ihre Aggression - im Gestus angeblicher moralischer Überlegenheit - als Einsatz für die Menschenrechte deklariert, verschärft sie ihr Vorgehen vielmehr aus machtpolitischen Gründen: Russland hat zuletzt großen Einfluss in Ländern gewonnen, die Berlin als unmittelbares Interessengebiet der EU ansieht - so in Syrien; zudem ist es der Bundesregierung nicht gelungen, sich im Rahmen des "Minsker Prozesses" als Ordnungsmacht östlich der EU gegen Russland durchzusetzen. Um den Druck zu erhöhen, befeuert Brüssel nun - auch mit den Sanktionen - die Nawalny-Proteste; in den deutschen Eliten ist ausdrücklich von "Regimewandel" die Rede.


Zitat: Die nächste Sanktionsrunde

Die EU verschärft ihren Druck auf Moskau und hat dazu am gestrigen Dienstag Sanktionen gegen vier russische Amtsträger verhängt. Betroffen sind der Leiter des zentralen Ermittlungskomitees, Alexander Bastrykin, Generalstaatsanwalt Igor Krasnow, der Befehlshaber der Nationalgarde, Wiktor Solotow, und der Leiter des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow. Die EU wirft ihnen vor, für "schwere Menschenrechtsverletzungen" verantwortlich zu sein, insbesondere für "willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen" sowie für "ausgedehnte und systematische Unterdrückung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit" insbesondere im Fall des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny und seiner Anhänger.[1] Den vier Amtsträgern wird jetzt die Einreise in die EU verweigert; sollten sie Vermögen in einem Mitgliedstaat der Union besitzen, wird dieses eingefroren. Außerdem ist es Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU von nun an untersagt, ihnen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Union weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auf Beschluss ihrer Außenminister vom 22. Februar erstmals das neue Sanktionsregime anwendet, das sie am 7. Dezember 2020 eingeführt hat; es ist weit gefasst und richtet sich gegen tatsächliche oder angebliche Menschenrechtsverletzungen aller Art.[2]


Transatlantisch abgestimmt

Parallel zur Verhängung der jüngsten EU-Sanktionen haben auch die Vereinigten Staaten neue Zwangsmaßnahmen gegen russische Amtsträger angekündigt - im offenkundigen Bestreben, eine enge transatlantische Abstimmung beim Vorgehen gegen Moskau zu demonstrieren. Betroffen sind sieben Funktionäre sowie 14 Unternehmen bzw. Institutionen, denen vorgeworfen wird, in welcher Form auch immer Verantwortung für das staatliche Vorgehen gegen Nawalny bzw. für seine mutmaßliche Vergiftung zu tragen.[3] Brüssel hatte entsprechende Sanktionen bereits im Oktober beschlossen; Washington zieht nun nach. Bemerkenswert ist, dass weder die EU noch die USA für ihren Vorwurf, russische Staatsstellen hätten Nawalny zu ermorden versucht, Beweise vorgelegt haben; allenfalls wird auf angebliche Geheimdienstinformationen verwiesen. Das Muster prägt die Begründung außenpolitischer Aggressionen durch die westlichen Staaten seit vielen Jahren - vom angeblichen "Hufeisenplan" zur Vertreibung der albanischsprachigen Bevölkerung des Kosovo bis hin zu den angeblichen Massenvernichtungswaffen des irakischen Präsidenten Saddam Hussein. Beides erwies sich im Nachhinein als Lüge. Für die Verantwortlichen in Deutschland wie den Vereinigten Staaten blieben die Lügen und die mit ihnen legitimierten Kriege folgenlos.


Keine Ordnungsmacht

Während die EU - im Gestus angeblicher moralischer Überlegenheit - vorgibt, sich mit ihren Sanktionen lediglich für Menschenrechte einsetzen zu wollen, bilden machtpolitische Erwägungen den tatsächlichen Hintergrund. Zum einen hat Moskau in den vergangenen Jahren nennenswerten bis maßgeblichen Einfluss in gleich mehreren Ländern gewonnen, die Berlin als unmittelbares Interessengebiet der EU betrachtet - insbesondere in Syrien, aber auch in Libyen sowie im Konflikt um Bergkarabach.[4] Zum anderen ist es der Bundesregierung nicht gelungen, sich im Konflikt in der Ostukraine mit dem "Minsker Prozess" zur Ordnungsmacht östlich der EU aufzuschwingen; "wir sind in den letzten Jahren nicht vorangekommen", räumte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Februar auf der Onlineversion der Münchner Sicherheitskonferenz ein. Deshalb sei es "ganz wichtig, dass wir eine gemeinsame transatlantische Russland-Agenda entwickeln"; dies soll den Druck auf Moskau verstärken.[5] Nach den EU-Russland-Sanktionen vom Herbst [6] sind die gestern verhängten Zwangsmaßnahmen ein zweiter konkreter Schritt. Weitere sind in Zukunft nicht auszuschließen, solange Berlin sein Ziel, Moskaus Einfluss zumindest zurückzudrängen, verfehlt.


Die "Generation Putin"

Dabei zielen Berlin, Brüssel und Washington mit ihren Nawalny-Sanktionen vor allem darauf ab, Russlands jüngere Generation gegen die Regierung in Moskau zu mobilisieren. Anders als von den westlichen Mächten unablässig behauptet wird, ist Nawalny in Russland nicht wirklich populär: Im Januar ergab eine Umfrage des Lewada-Instituts, dass lediglich 19 Prozent der Bevölkerung die Aktivitäten des Oppositionellen billigten; 56 Prozent lehnten sie explizit ab. Lediglich fünf Prozent gaben an, Nawalny zu vertrauen; 64 Prozent hingegen beurteilten die Aktivitäten von Präsident Wladimir Putin positiv.[7] Nur unter den 18- bis 24-Jährigen, der "Generation Putin", konnte das Lewada-Institut eine überwiegend mit den Nawalny-Protesten sympathisierende Haltung erkennen: In dieser Altersgruppe stuften 38 Prozent die Proteste positiv ein, während gerade einmal 22 Prozent sie ausdrücklich ablehnten. Nawalny habe "über seine Kanäle in den Sozialen Medien eine direkte Verbindung" zur jungen Generation aufgebaut, erläutert ein Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen). Über die Stoßrichtung der westlichen Agitation, die zur Zeit bei Russlands jüngerer Generation ansetzt, hatte Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, kürzlich erklärt: "Wir wollen ... nicht weniger als einen Regimewandel".[8]


Russlands Gegensanktionen

Moskau hat nach der Bekanntgabe der EU- und der US-Sanktionen sofort Gegenmaßnahmen in Aussicht gestellt. Es gehe Brüssel offenkundig darum, "die russische Führung zu diffamieren", urteilte der einflussreiche Vorsitzende des Ausschusses für internationale Angelegenheiten im Föderationsrat, Konstantin Kossatschow: "Russland wird zweifellos darauf antworten."[9] "Wir werden mit Sicherheit antworten", bekräftigte nach der Bekanntgabe der US-Sanktionen auch Außenminister Sergej Lawrow und erklärte, "Reziprozität" - "eine der Regeln der Diplomatie" - gelte weiterhin.[10] Schon im Dezember hatte Moskau - als Gegenmaßnahme gegen zuvor von Brüssel verhängte Sanktionen - seinerseits ein Einreiseverbot gegen Funktionsträger aus der EU verhängt.[11] Die Eskalationsspirale schreitet voran.

 

[1] Global Human Rights Sanctions Regime: EU sanctions four people responsible for serious human rights violations in Russia. consilium.europa.eu 02.03.2021.

[2] S. dazu Die Weltenrichter (II).

[3] Biden administration accuses Russian intelligence of poisoning Navalny, and announces its first sanctions. nytimes.com 02.03.2021.

[4] S. dazu Der deutsch-russische Schatz und Machtlos im Südkaukasus.

[5] S. dazu "Das Bündnis ist wieder da".

[6] S. dazu Die neue Russlandstrategie.

[7], [8] S. dazu Im Kolonialherrenstil.

[9] Russia to respond to EU's new sanctions over Navalny case, senior lawmaker says. tass.com 02.03.2021.

[10] Russia to respond to possible US sanctions over Navalny - Lavrov. tass.com 02.03.2021.

[11] Russia strikes back at EU over Navalny-fueled sanctions. tass.com 22.12.2020.

Info:  https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8539

Seite 483 von 520

< 1 2 3 4 .. 10 .. 20 .. 30 .. 100 .. 200 .. 300 .. 400 .. 450 .. 460 .. 470 .. 480 481 482 483 484 485 486 .. 490 .. 500 .. 510 .. 517 518 519 520 >
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok