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30. September 2025 Roberto De Lapuente 158 Kommentare0

Roderich Kiesewetter fordert die Bundesregierung aktuell dazu auf, den Spannungsfall auszurufen. Wie sieht das Land in einem solchen Spannungsfall aus?
Der »Spannungsfall« wurde in den Sechzigerjahren mit starken Protesten auf Deutschlands Straßen quittiert. Damals, es war Kalter Krieg, verabschiedete der Bundestag die Notstandsgesetze, die Deutschland für Krisenzeiten rüsten sollten. Heute ist der Begriff weitgehend vergessen, doch er steht noch immer im Grundgesetz. Gemeint ist eine Ausnahmesituation zwischen Frieden und Krieg: Ohne dass ein feindlicher Angriff vorliegt, kann sich der Staat auf diese Weise besondere Befugnisse verleihen.
Die Basis ist Artikel 80a des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, dass der Bundestag den Spannungsfall feststellen kann. Es braucht hierzu eine Zweidrittelmehrheit*. Mit diesem Beschluss treten sodann Gesetze in Kraft, die in Friedenszeiten ruhen: eben jene Notstandsgesetze (zum Beispiel: Wirtschaftssicherstellungsgesetz, Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz). Sie erweitern die Handlungsfähigkeit des Staates – und schränken zugleich die Rechte des Einzelnen ein. Der Spannungsfall ist damit ein Zwischenzustand: Er unterscheidet sich vom Verteidigungsfall (bewaffneter Angriff) und vom inneren Notstand (massive innere Unruhen). Und er zeigt an: Wir sind noch nicht im Krieg, aber wir müssen uns darauf einstellen.
Was kann die Bundesregierung dann tun?
Militärische Maßnahmen: Die Wehrpflicht kann dann ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt werden. Grundwehrdienstleistende können einberufen, Reservisten aktiviert werden. Frauen können in Sanitäts- und Heilberufen verpflichtet werden (Art. 12a GG). Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern wird dann möglich – zur Sicherung von Objekten, Verkehrswegen oder zur Abwehr von Bedrohungen.
Mehrere Grundrechte treten in den Hintergrund – unter anderem: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) – die Überwachung von Kommunikation wird erlaubt. Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) – Bewegungsfreiheit kann beschränkt, Reiseverbote erlassen, Sperrzonen eingerichtet, Evakuierungen angeordnet werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) – Wohnungen können beschlagnahmt oder als Notunterkünfte oder Kommandozentralen genutzt werden; außerdem werden Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss möglich. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) – Bürger können zu bestimmten Tätigkeiten verpflichtet werden: etwa im Transportwesen, in Krankenhäusern oder in der Rüstungsindustrie.
Wirtschaftliche Eingriffe: Mit dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz kann der Staat tief in die Wirtschaft eingreifen: Rohstoffe können zugeteilt, Preise festgelegt und Betriebe zur Produktion bestimmter Güter verpflichtet werden. Tankstellen dürfen nur noch Militär, Polizei und Rettungsdienste versorgen. Auch Lebensmittel könnten rationiert werden.
Zivilschutz: Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz können Schutzräume genutzt, Städte evakuiert und Bürger zum Hilfsdienst verpflichtet werden. Feuerwehr, Rettungsdienste, Krankenhäuser stehen dann unter staatlicher Kontrolle.
Eingriffe in die Pressefreiheit: Offiziell bleibt Art. 5 GG unangetastet – auch im Spannungs- oder Ernstfall. Allerdings könnte journalistische Korrespondenz gesichtet werden – und kritische Berichterstattung als Defätismus eingeordnet werden. Die Bundesregierung müsste dann nicht mehr vorschieben, dass Desinformation betrieben wird, denn im Spannungsfall könnten auch Informationen mit hohen Wahrheitsgehalt defätistisch sein. Papierzuteilungen könnten zudem die Publikation von Zeitungen und Büchern ausbremsen.
International: Der Spannungsfall erleichtert NATO-Truppenbewegungen auf bundesdeutschem Gebiet, die Nutzung von Infrastruktur durch Verbündete und die Umsetzung von Bündnisplänen kann ohne parlamentarische Kontrollmechanismen erfolgen.
Ein Blick auf den Spannungsfall-Alltag
Auf Grundlage dieser Notstandsgesetzgebung könnte so zum Beispiel ein LKW-Fahrer dazu verpflichtet werden, künftig Treibstoff für die Bundeswehr zu transportieren und seinen eigentlichen Job ruhen zu lassen. Oder eine Familie muss vielleicht ihre Wohnung verlassen, weil sie als Quartier für Soldaten gebraucht wird. In einer Grenzregion dürften Zivilisten bestimmte Straßen nicht mehr nutzen und neu errichtete Sperrzonen nicht betreten. Wer im medizinischen Sektor arbeitet – oder mal gearbeitet hat –, könnte einen Bescheid zum Pflichtdienst erhalten. Fratzschers Arbeitsdienst für Rentner: Im Spannungsfall könnte er schnell Realität werden.
Es ist ferner davon auszugehen, dass die Bundesregierung im Spannungsfallmodus den Paragraph 109d StGB, Störpropaganda gegen die Bundeswehr, mit aller Härte verfolgen wird. Erleichterte Wohnungsdurchsuchungen spielte der Verfolgung von Menschen, die sich eine kritische Haltung zur neuen Normalität erlauben, nützlich in die Karten. Kritischen Journalisten könnte man Herr werden, indem sie zum Arbeitsdienst zwangsrekrutiert werden.
Der Spannungsfall erlaubt der Bundesregierung – ohne Kontrollmöglichkeiten –, tief in den Alltag der Bundesbürger einzugreifen und sie physisch wie psychisch massiv unter Druck zu setzen. Die Erfahrung mit dem Corona-Notstand lässt vielleicht erahnen, wie die politischen Eliten der Berliner Republik mit ihrer neuen Macht umgehen werden. Offiziell wird natürlich Russland als Auslöser des Spannungsfalles genannt sein, während die Bundesregierung einen regelrechten Krieg gegen die eigene Bevölkerung anfachen könnte – und würde?
Ohne Kontrolle
Zwar bleibt den Bürgern der Rechtsweg auch in einem Szenario des Spannungsfalles offen, sie könnten sogar Klagen gegen Maßnahmen des Spannungsfalles beim Bundesverfassungsgericht einreichen – was einem sehr bekannt vorkommen mag –, aber dass damit eine Kontrollfunktion gegen etwaigen Machtmissbrauch vorgebeugt würde, glaubt wohl kaum jemand nach den Erfahrungen im Krisenmodus ab dem Jahr 2020.
Wie missbrauchssicher der Spannungsfall nun tatsächlich wäre, darüber findet sich wenig Literatur – auch, weil er auf diese Weise noch nicht stattfand. Geregelt ist, dass der Spannungsfall keine Dauereinrichtung sein dürfe, sondern nur so lange gelten soll, wie eine Bedrohung stattfinde: Aber genau das ist ein Problem, denn den Spannungsfall beendet die Bundesregierung per Beschluss mit einfacher Mehrheit – kein kontrollierender Dritter. Es gibt folglich keine Kontrollinstanz, es sei denn, man wertet ein Bundesverfassungsgericht als solches – ein Gericht also, das mit politischem Personal durchsetzt ist und welches in der Vergangenheit schon relative Sympathie für die politischen Entscheider aufzeigte.
Roderich Kiesewetter forderte gestern also den Spannungsfall – was er hier fordert, ist die totale – und ja: totalitäre – Einflussnahme des Staates auf die privaten Leben der Bürger. Der Spannungsfall ist eine Kriegserklärung an allem, was jenen, die die Demokratie stets mit blumigen Worten gegen das Böse verteidigen, eigentlich unantastbar sein sollte. Spannend ist das allemal …
* An dieser Stelle hieß es zunächst, dass eine einfache Mehrheit reiche. Das trifft nicht zu. Ebenso hat der Bundesrat keine Zustimmungsberechtigung.
Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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Schlagwörter: Ausnahmezustand, Demokratie, Grundrechte, Notstand, Roderich Kiesewetter, Spannungsfall
158 Kommentare
Der feuchte Traum eines jeden totalitären Regimes.
Wir sind also wieder mal soweit? Dank eines Roderich Geisteskrank?9 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
„Zentrum Liberale Moderne“
Ist dieser nicht da auch mit im Bund ?
Merkel hat Uns das hinterlassen, die Förderung solcher Vereine geht auf Ihre Regierungszeit zurück ..
„Liberale Moderne“ Kriegsrecht steht immer schon für liberal o))Scheint, es hat der Endkampf begonnen um die Ukraine , für nichts anderes steht seine Forderung ..
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Die Liste klingt so, als ob für Unseredemokraten dann nach den Corona-Freibriefen ein Traum wahr wird, wenn jetzt der Spannungsfall ausgerufen wird.
Wenn es keinen russischen Angriff auf die NATO gäbe, müsste man ihn glatt erfinden.
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Der Zugang zum Weihnachtsmarkt wird mit elektronischen Pässen geprüft, Ausgangssperren lähmen das Land, Jugendliche werden mit Polizeiautos durch den Stadtpark gejagt… Ach so. Nein, das war ja das andere.
Vielen Dank für diesen Bericht.
Wie weitgehend die Eingriffe bei diesem sogenannten „Spannungsfall“ gehen, war mir gar nicht so bewusst.
Wie weit der Staat auch ohne das Ausrufen des „Spannungsfall“ geht, haben wir bei Corona gesehen – und auch, wie „gut“ er damit bei der großen Mehrheit durchgekommen ist.
2022 hatte ich in der Humanen Wirtschaft einen Beitrag veröffentlicht: „Je refuse – ich verweigere.“
Ist auch in dem Buch „Kein Frieden – keine Zukunft“, das bei overton heruntergeladen werden kann, als Kapitel enthalten. Darin hatte ich den Rückzug auf sich selbst als mögliche Lösung beschrieben. Trotzdem habe ich dann in den letzten drei Jahren noch viel für den Frieden geschrieben – ohne großen Erfolg. Stell dir vor, es ist Krieg und kein Schwein juckt es – bis es zu spät ist. Selbst diese so essentielle Frage ist den meisten offenbar gleichgültig.2 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Die Demo gegen die geplanten Notstandsgesetze war meine erste Demo überhaupt, aus der Schule heraus.
Damals wusste ich eigentlich noch gar nicht, was das genau ist, aber seit Corona weiß ich, dass noch schlimmer werden kann.
Und so ein Spannungsfall, bevor die Ergebnisse der letzten BT-Wahl für ungültig erklärt werden, wegen BSW, ermöglicht dann ein Weitermachen in Selensky-Manier.
https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html7 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Na Prost. Spannende Zeiten. Schon die Androhung des Spannungsfalls ist ja furchterregend in den Konsequenzen. Was muss man alles tun, um halbwegs vorbereitet zu sein, wenn morgen der Spannungsfall kommt? Trinkwasservorrat? Dauerbackwaren? Konserven? Wie lange muss der Koffeinvorrat reichen? Noch mal auftanken?
Oder noch Schlimmeres?Also das was sowieso gemacht wird bekommt dadurch den Ansrich der Legalität. Da dieser Staat weder demokratisch noch ein Rechtsstaat ist, ist der Unterschied von Seiten der herrschenden Despoten ziemlich klein.
Der hysterische Wahnsinn kennt leider nach oben keine Grenze. Aber wo endet er?
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Der Typ klingt als träumte er ständig vom totalen Krieg! Ein pathologischer Fall!
Der Spiegel und andere Medien schreiben von einer notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag; die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich:Die Basis ist Artikel 80a des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, dass der Bundestag – mit Zustimmung des Bundesrates – den Spannungsfall feststellen kann. Es braucht hierzu lediglich eine einfache Mehrheit.
„Die Feststellung des Spannungsfalls bedarf der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Bundestag. Das Initiativrecht liegt sowohl bei der Bundesregierung als auch beim Bundestag. Der Bundesrat hat, anders als beim Verteidigungsfall, keine Mitwirkungsbefugnisse.“
Quelle Wikipediahttps://de.m.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall
.
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Und nicht vergessen – auch Private Personenwagen können „zum Wehrdienst eingezogen werden“ – die werden dann einheitlich in grau umlackiert und erhalten rechts- und links eine grossen Registrierungnummer aufgepinselt. Ich* habe das alles schon bei der Übung „Deutsches Eck“ 1975, im Rhein-/Maingebiet, mit geübt, da gab es zB. eine Übungseinlage „wilder Streik bei OPEL in Rüsselsheim“, als das erste Mal Bundeswehr und zivile Einrichtungen gemeinsam den Ernstfall probten.
*) als Reservist im Sachgebiet S2 (militärische Sicherheit und Feindlage)4 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Da warte ich ja schon länger drauf. Nie regiert es sich schöner als im Notstand oder eben im „Spannungsfall“.
Die lobotomisierten Deutschen würden auch das nahezu geräuschlos schlucken.Ich habe mit mehreren Kommentaren auf den inneren und den äußeren Notstand hingewiesen, und immer ohne Echo. Es gibt ein Theaterstück, die ablaufende Politik nämlich, und ein Drehbuch, nämlich das Grundgesetz. Am Ende dieses Drehbuchs steht die Verkündigung des Verteidigungsfalles durch den Bundespräsidenten, und dann geht die Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Dazu genügt der Angriff auf ein russisches Flugzeug, das 12 Minuten im Luftraum war, wenn der z. B. zum Abschuss eines deutschen Flugzeuges führt.
Interessant wäre noch festzustellen wessen Bauchrednerpuppe der Oberst.a.D. spielt, da er ja scheinbar nur Texte vorträgt, die ihm befohlen sind. Erst nein, über vlt., schließlich ja, insgesamt recht zügig, als dann die Kampfmittel gegen die eigene Bevölkerung zur Verfügung stehen:
Roderich Kiesewetter
5. Mai 2020 ·
Aktuell erreichen mich zahlreiche Anfragen und Nachfragen, in denen vor einer angeblichen geplanten Impfpflicht gegen Corona die Rede ist. Bezug genommen wird hierbei vielfach auf Informationen eines Youtube-Kanals eines Fotografen und eines Fitness-Influencers, die angeblich nun Corona-Experten sind und über „offizielle Fakten“ informieren. Ich stelle hiermit klar: ES IST KEINE ALLGEMEINE IMPFPFLICHT GEPLANT!
Tatsächlich handelt es sich hierbei um Falschinformationen, die durch verschwörungstheoretische Kreise von Bürgern aufgenommen werden. Es ist keine allgemeine Impfpflicht geplant und es ging auch nie um eine Impfpflicht, sondern zunächst um die Überlegung zu einer Art Immunitätsnachweis. Dies wurde nun aber wegen der zunächst ethischen Überprüfung aus dem Gesetzesentwurf rausgenommen. Ebenfalls wäre ein Immunitätsnachweis mangels wissenschaftlichem Nachweis noch gar nicht möglich.Roderich Kiesewetter
@RKiesewetter
Wir werden an einer rasche Debatte über die #Impfpflicht nicht mehr vorbeikommen, endlich das #Geschwurbel stoppen! Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Ein Elefant namens Impfpflicht
7:53 vorm. · 22. Nov. 2021https://x.com/RKiesewetter/status/1462675503454765069
Roderich Kiesewetter
@RKiesewetter
Ich bin auch für eine allgemeine Impfpflicht!
3:10 nachm. · 24. Dez. 2021https://x.com/RKiesewetter/status/1474381968611622966
Die Militarisierung aller Angelegenheiten begann unmittelbar mit der Etablierung dieses Regimes ab 2020. Breuer und Kiesewetter tauchen auch in Regelmäßigkeit zusammen in Artikeln auf.
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Es hält nicht lange an, mit der „Demokratie“ in Deutschland.
Nach den Erfahrungen mit dem totalitären Nazi- Regime, das Deutschland in den Untergang geführt hatte, fordern heute wieder Politiker der „demokratischen Mitte“ den totalitären Staat.
Unfassbar!1 Antwort auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Anstatt kriminellen Politikern mehr Rechte zu erteilen, sollten diese mal für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Beihilfe zum Genozid in Gaza, Versklavung der ukrainischen Bevölkerung für einen Krieg der Nato mit ebenfalls Mio Toten) zur Rechenschaft gezogen werden.
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Also ist Deutschland seit 1968 eine Kryptodiktatur.
Die Coronamaßnahmen erscheinen immer mehr wie eine Übung für den Spannungs- oder Kriegsfall. Damals Leiter des Corona-Krisenstabs: ein hochrangiger Militär, nämlich der damalige Generalleutnant und jetzige Generalinspekteur Carsten Breuer, also inzwischen sogar der höchstrangige Militär.
Und wer hat uns (jedes-)mal wieder verraten … die „Sozialfaschisten“ (von den Kulturfaschisten der CDU braucht man nicht zu reden, da wusste man das schon immer, aber in der SPD hat immer so getan, als würde sie zum protofaschistischen Autoritarismus in Opposition stehen). Willi „mehr Demokratie wagen“ Brandt (Vizekanzler unter einem Altnazi, Notstandsgesetze, Radikalenerlass) rotiert wahrscheinlich im Grab – vor Begeisterung.
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Dass Politiker darüber sprechen, den Spannungsfall ins Gespräch zu bringen, sollte uns alarmieren. Artikel 80a GG ist kein bloßes Verwaltungsinstrument — er ist die Tür zu Notstandsbefugnissen, die tief in persönliche Freiheiten, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die Wirtschaft eingreifen können. Wer solche Mechanismen normalisiert, schafft die rechtliche und rhetorische Grundlage, nach der Krieg nicht mehr als absolute Ausnahme, sondern als mögliche Option erscheint.
Dem muss entgegengetreten werden: Notstandsinstrumente benötigen engste verfassungsrechtliche Schranken, öffentliche Debatten und unabhängige Kontrolle — nicht vage Drohszenarien und hastige Gesetzesaktivierungen. Wer Freiheit ernst nimmt, muss jetzt laut werden, bevor aus einer theoretischen Erwägung staatliche Realität wird.
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Ich konnte einfach nicht widerstehen, hier noch einmal auf Kiesewetters Verständnis der Deutschen Geschichte hinzuweisen.
»Die Motivation hinter der deutschen Russophobie wird immer deutlicher. Beispielhaft sei hier der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter genannt, der offen aussprach, was er denkt: Die Russen müssen die Niederlage lernen, so wie einst die Deutschen 1945. Man könnte Kiesewetter dankbar für seine Ehrlichkeit sein. Immerhin umkreist er seine Gesinnung nicht wortreich, sondern sagt, was er denkt. Dennoch ist Dankbarkeit der falsche Reflex, denn der CDU-Politiker drückt – man kann sich des Eindrucks nicht erwehren – die Bereitschaft aus, einen aus seiner Sicht unvollendeten Krieg zu beenden, und zwar mit einem neuen Sieger.«
https://www.overdrive.com/media/9555441/luge-und-wahrheit
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Jaques Baud, hat eben diese Lügen Narrative bloss gestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=wZIQmnCZQds
Das es die Beschlüsse im Maidan waren, die Bevölkerung im Donbass zu bombardieren und deren Autonomie Status zu ignorieren.
Es gab keine RU Invasion auf der Krim. Im Gegenteil legten freiwillig 20’000 UA Soldaten ihre Patte ab und tragen neu
eine von RU.Ebenso wechselten 75% der UA Marine zu Russland.
Ausserdem fand eine Abstimmung für einen festen Verbleib in RU statt mit weit über 80% Zustimmung. RU hält die Gesetze !!
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Zunehmend erleide ich persönliche Spannungsfälle, wenn ich europäische Politiker reden höre. Deren innere Erlebniswelt ist mir suspekt. Halte ich nicht mehr für gesund, da müssen doch irgendwelche destruktiven Erlebnisse in den Lebensläufen die rationale Bewertung aktueller Ereignisse beeinträchtigen.
Ich bemerke, wie ich mich zunehmend vom Staat distanziere, ihn nicht als ordnendes Prinzip einer freien Gesellschaft wahrnehme, sondern als lästigen Störenfried. Meine Reaktion darauf ist eher „macht euren Scheiß doch alleine“ als „ich muss raus, Maul aufreißen, Widerstand!“. Ich bin genervt von meiner Müdigkeit in dieser Hinsicht. Die schiebe ich gerne auf äußere Einflüsse, eher ein schwacher Trost…
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2/3 der abgegebenen Stimmen. Damit ist dieBlaupause klar. Alle unsicheren Kantonisten werden vorher in Schutzhaft genommen. Das hat bei den Vorgängern der CDU schonmal geklappt.
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Es besteht immer die Möglichkeit „eines tödlichen NATO-Unfalls“, und aufgrund des rücksichtslosen Handelns „hyperaktiver, bankrotter und eiskalter Nazi-EU-Idioten“ könnte ein Krieg ausbrechen.
Eine solche Konfrontation birgt das reale Risiko einer Eskalation bis hin zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen.
Russland braucht keinen grossen Krieg, da es alles hat, was es braucht, aber auf einen NATO-Angriff wird es blitzschnell und ohne zu warten reagieren.
Dann kann uns nicht einmal Gott helfen !!
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Ich stelle mal die Wette auf, dass die tolle AFD beim Spannungsfall mehr als das Zünglein an der Waage sein wird.
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Wenn der Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht seinem Namen und seiner Aufgabe gerecht würde, stände der Transatlantiker Roderich Kiesewetter, der den „Krieg nach Russland tragen“ will, schon längst vor Gericht und müsste sich für seine verbalen Verstöße gegen das deutsche Grundgesetz verantworten:
Roderich Kiesewetter/CDU betreibt (neben Serap Güler/CDU, Boris Pistorius/SPD und Ex-Außenministerin Analena Baerbock/Grün:in) aus meiner Sicht vorsätzliche und grob fahrlässige Kriegshetze gegen Russland und provoziert damit eine militärische Ausweitung des BILATERALEN Russland-Ukraine-Konfliktes auf Deutschland (und die EU/NATO).
Er wäre damit mitverantwortlich für die dann zu befürchtenden materiellen und gesundheitlichen Schäden (bis hin zu Todesopfern) in der deutschen Bevölkerung.In einer friedlichen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) basiert, müsste durch den Verfassungsschutz gegen ihn (und die weiteren o.g. Personen) deshalb längst Strafanzeige am Bundesverfassungsgericht gestellt worden sein wegen des Tatverdachts des Verstoßes gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen
Artikel 26: Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und (zumindest ideologische) Vorbereitung eines Angriffskrieges, zumindest jedoch militärischer Maßnahmen außerhalb Deutschlands mit Angriffscharakter
Artikel 87a: Inkaufnahme oder bewusste Einplanung des missbräuchlichen Einsatzes der deutschen Streitkräfte für militärische Maßnahmen mit Angriffscharakter außerhalb Deutschlands
sowie wegen aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Völkerstrafgesetzbuch.
Begründung:
1. Roderich Kiesewetter (deutscher CDU-Politiker) in einem Video-Kommentar im ÖRR:
Zitat: „…Wir müssen den Krieg nach Russland tragen durch Zerstörung russischer Militäreinrichtungen und Hauptquartiere“.
2. Serap Güler (deutsche CDU-Politikerin) in einer Talk-Runde im ÖRR:
Zitat: „…die Versorgungswege in Russland, worüber die russischen Soldaten in der Ukraine versorgt werden, anzugreifen, diese Frage stellt sich jetzt“.
3. Boris Pistorius (Verteidigungsminister/SPD) im Deutschen Bundestag:
Zitat: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein“
Und er nennt auch gleich den zukünftigen Kriegsgegner dazu:
„Putin hat diesen Krieg vom Zaun gebrochen, er trägt dafür die Verantwortung“.
4. Analena Baerbock (deutsche Ex-Außenministerin/Grün:in) auf der parlamentarischen Versammlung des Europa-Rates:
Originalzitat (Englisch): „We are fighting a war against Russia and not against each other“
Zitat (Deutsche Übersetzung): „Wir führen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“Herr Kiesewetter sowie die weiteren o.g. Personen rufen zweifelsfrei (teilweise unverholen, teilweise subtil) zu militärischen (Angriffs-) Handlungen auf ein fremdes Hoheitsgebiet (konkret Russland) auf, obwohl von diesem nicht einmal militärische Angriffshandlungen auf das deutsche Territorium angedroht , geschweige denn ausgeübt wurden. Es liegt also für Deutschland kein Verteidigungsfall vor, der eine entsprechende militärische Gegenreaktion unter deutscher Beteiligung im Rahmen einer Verteidigungsreaktion evtl. rechtfertigen könnte.
Alle Genannten erfüllen damit den Tatverdacht der Kriegshetze, denn sie unternehmen zweifelsfrei Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten.
Gemäß Art 26 (1) GG sind ihre Äußerungen verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.Wenn man weiter bedenkt, dass an der „Zerstörung russischer Militäreinrichtungen und Hauptquartiere“ (Kiesewetter) und den „Angriffen auf Versorgungswege in Russland“ (Güler) neben deutschen Waffen auch auch die nationalen Streitkräfte Deutschlands beteiligt sein könnten, sind ihre oben zitierten Äußerungen auch nach Art 87a (2) GG verfassungswidrig und damit strafbar, denn Art 87a (2) GG besagt:
„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“.
Präventive militärische (Angriffs-) Handlungen stellen aber keine Verteidigungsmaßnahmen dar, denn das könnte praktisch jeden Angriff als „präventive“ Verteidigungsmaßnahme rechtfertigen.
Das gilt erst recht für ein fremdes Hoheitsgebiet, von dem keine akute militärische Bedrohung für Deutschland ausgeht.
Damit verstößt Herr Kiesewetter sowie die weiteren o.g. Personen also auch gegen Art 87a (2) GG.Mit der Forderung Kiesewetters zur Ausrufung des „Spannungsfalls“ nach Art 80a GG betreibt er nun einen „legalen“ Missbrauch des Grundgesetzes zum Schaden der Bevölkerung.
Dazu muß man Folgendes bedenken:
Der „Spannungsfall“ war nicht schon immer Teil des Grundgesetzes.
Er wurde erst im Rahmen der berüchtigten „Notstandsgesetze“ (Notstandsverfassung) 1968 (also in der Ära des „kalten Krieges) ins Grundgesetz eingefügt und ermöglicht eklatante Eingriffe in verschiedene Grundrechte. Er wurde bis heute nicht wieder entfernt, obwohl die Ära des kalten Krieges längst beendet schien. Ein Irrtum, wie sich heute zeigt, denn die Falken fliegen noch und die weißen Tauben sind müde.Die Feststellung des “Spannungsfalles“ setzt allerdings eine Spannungslage im Sinne einer außenpolitischen Konfliktsituation voraus, die (Zitat) „MIT GROSSER/ERHEBLICHER WAHRSCHEINLICHKIET ZU EINEM BEWAFFNETEN ANGRIFF AUF DIE BUNDERREPUBLIK DEUTSCHLAND FÜHREN WIRD“.
Es bestand aber zumindest solange gar keine außenpolitische Konfliktsituation (mit Russland), bis sich deutsche Superdemokraten (die sich letztlich alle als Bellezisten entpuppt haben) in den BILATERLAEN Russland-Ukraine-Konflikt einmischten und mit dieser selbstverschuldeten Eskalation zum Nachteil Deutschlands nun auch noch die Ausrufung des Spannungsfalls rechtfertigen wollen (der nächste logische Schritt der Eskalation wäre die Ausrufung des Verteidigungsfalls!).
Das kann man nur dahingehend interpretieren, dass Kiesewetter nicht nur auf das Grundgesetz pfeift, sondern es mit seiner Forderung nach Anwendung von Art 80a GG auch noch schamlos für seine Kriegstreiberei und die weitere Konditionierung des deutschen Volkes in Richtung Krieg missbraucht.
Kiesewetters persönlicher Leitspruch als Transatlantiker könnte lauten:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s völlig ungeniert oder mit anderen Worten: Der Zweck heiligt JEDES Mittel.
Es gibt allerdings eine strenge Ausnahme, weil für Transatlantiker wie Kiesewetter offensichtlich ein Fremdwort:
Diplomatie!9 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Klingt so, also hätte Lapuente ein Problem damit hat, wenn das Kabinett den Spannungsfall beenden darf. Kontrollinstanz ist übrigens der Bundestag. Der ist jederzeit berechtigt mit einfacher Mehrheit die Aufhebung zu verlangen.Aber genau das ist ein Problem, denn den Spannungsfall beendet die Bundesregierung per Beschluss mit einfacher Mehrheit – kein kontrollierender Dritter. Es gibt folglich keine Kontrollinstanz, …
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/russlands-angriff-auf-europa4 Antworten auf diesen Kommentar anzeigen ▼
Der Spannungsfall ist damit ein Zwischenzustand: Er unterscheidet sich vom Verteidigungsfall (bewaffneter Angriff) und vom inneren Notstand (massive innere Unruhen). Und er zeigt an: Wir sind noch nicht im Krieg, aber wir müssen uns darauf einstellen.
„Wir leben nicht mehr in einem vollständigen Frieden“, erklärt Bundesaußenminister Johann Wadephul am Sonntag in der „ARD“-Talkshow Caren Miosga mit Blick auf Russland.
(ab hier verkürzt)








