heise.de, vom 13. September 2021 Andreas von Westphalen
In Deutschland kommt mit der 3G-Regel langsam eine Frage in den Fokus, auf die es beispielsweise in Großbritannien und Israel schon eine Antwort gibt: In welchem Ausmaß können Geimpfte ansteckend sein?
Zitat: Im Januar 2021 stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eindeutig klar:Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nicht-Geimpften nicht infrage.
Offenbar ist dies nun wissenschaftlich sicher belegt, denn der Entschluss der (zumindest teilweisen) Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und auch Genesene stellt die Grundlage für die bundesweite 3G-Regel dar (ebenso wie die teilweise eingeführte 2G-Regel).
Offizielle Einschätzung
Das RKI bezieht zu dieser Frage eine klare Stellung (Stand: 27. August 2021): Auch wenn eingeräumt wird, dass "die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, (…) bereits niedrig, aber nicht Null" ist, lautet das Fazit:
Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich vor wenigen Tagen ganz in diesem Sinne (Bei 24' 40''):
Die Gefahr eine Weitergabe des Virus durch die Impfung sei nicht Null, aber deutlich niedriger. Spahn betonte, dass es keine Testpflicht für Geimpfte geben solle, denn dann höre die Pandemie nie auf.
Entsprechend sprach Spahn gegenüber Deutschlandfunk auch von einer "Pandemie der Ungeimpften". Sein Argument: "Die Infektionszahlen von Nicht-Geimpften seien zehn bis zwölf Mal höher als unter Geimpften."
Einspruch
Da die Frage, in welchem Maße vollständig Geimpfte die Infektion weitergeben und somit aktiver Teil des Infektionsgeschehens sind, die Kernfrage bildet, an der sich entscheidet, ob Geimpfte Teile der Grundrechte wieder erhalten bzw. im Umkehrschluss zuvor zugestandene Rechte wie der Besuch der Gastronomie nun von 2 bzw. 3 Gs abhängig gemacht werden (denn, so das Argument, Ungeimpfte können schließlich die verlorenen Grundrechte durch die Impfung wieder zurückgewinnen), kommt der wissenschaftlichen Einschätzung hier natürlich eine ganz besondere Bedeutung zu.
Da verschiedene Länder nicht nur deutlich früher mit der Impfung begonnen haben und zudem früher von der Delta-Variante betroffen waren, wie beispielsweise Israel oder Großbritannien, erstaunt es allerdings schon ein wenig, dass die Diskussion in Deutschland kaum mit Blick auf die Erfahrungen in eben diese Länder geführt wird. Insbesondere wenn der sogenannte Impf-Weltmeister Israel wieder zum Hochrisikogebiet erklärt wird.
Alexander Kekulé, Virologe, Epidemiologe und Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie am Universitätsklinikum Halle, fällt gerade mit Blick auf die Erfahrung der genannten Länder zur offiziellen Einschätzung, wie beispielsweise des RKI, der Ansteckungsgefahr durch Geimpfte ein eindeutiges Urteil:
Diese Behauptung des RKI ist, man muss es leider so deutlich sagen, vollkommen falsch.
Daher warnt er - ganz im Gegensatz zum Gesundheitsminister - auch dringend vor einer Entbindung der Testpflicht für Geimpfte und damit den 2 bzw. 3G-Regeln:
Während die häufig proklamierte "Welle der Ungeimpften" anhand der Tests und Krankenhauseinweisungen sichtbar und berechenbar ist, rauscht die Welle der Geimpften wie ein Tarnkappen-Bomber durch die Bevölkerung.
Studienlage
Tatsächlich stützen Untersuchungen und Ergebnisse mehrerer Studien der letzten Woche nicht die offizielle Einschätzung des RKI und der Regierung, sondern geben Kekulé recht: In Großbritannien betrug unter der Delta-Variante die Rate der Ansteckung von Geimpften 44 Prozent. Eine Studie in den USA kam zu dem Schluss, dass sich unter den Infizierten sogar drei Viertel doppelt Geimpfte befanden. In Israel sind unter den Menschen, die sich im Krankenhaus im kritischen Zustand befinden, knapp 60 Prozent geimpft (Letzteres lässt zwar keinen genauen Aufschluss über das Ausmaß der sogenannten Impfdurchbrüche zu, offenbart aber durchaus, dass das Problem kaum vernachlässigenswerter Natur ist).
Auch für Deutschland gibt es Zahlen. Diese stehen im deutlichen Widerspruch zur Einschätzung des Gesundheitsministers. Im Wochenlagebericht des RKI vom 2. September 2021 werden folgende Zahlen für Impfdurchbrüche der letzten drei Wochen aufgeführt (S. 19): Für Kinder und Jugendliche: 1,1 Prozent. In der Gruppe 18-59 Jahre: 16,9 Prozent. Bei den über 60-Jährigen mit 40,2 Prozent ein Anteil, der bereits deutlich auf die Situation in Großbritannien oder Israel hinweist.
Hinzu kommt: Die Viruslast infizierter Geimpfter ist vergleichbar mit der Viruslast von Nicht-Geimpften. Allerdings ist bei Geimpften die Phase, in der sie ansteckend sein können, wohl kürzer. Insgesamt kann man beim derzeitigen Wissensstand schlussfolgern, dass Geimpfte sehr wohl Teil des Infektionsgeschehens sind (wenn auch in geringerem Maße) und eine Impfung also keineswegs vor einer Weitergabe der Infektion so eindeutig schützt, wie es die Bundesjustizministerin es als Voraussetzung der Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen formuliert hatte.
"Ich denke, der zentrale Punkt besteht darin, dass geimpfte Menschen wahrscheinlich in erheblichem Maße an der Übertragung der Delta-Variante beteiligt sind," erklärt Jeffrey Shaman, Epidemiologe an der Columbia University. Und er schlussfolgert:
In gewissem Sinne geht es bei der Impfung jetzt um persönlichen Schutz - um den Schutz vor einer schweren Krankheit. Die Herdenimmunität ist nicht relevant, da wir viele Beweise für Wiederholungsinfektionen und Durchbrüche sehen.
Persönliches Risiko
Es ist kaum zu bestreiten, dass die Impfung das Risiko eines schweren Krankheitsverlauf senkt und daher gerade für Menschen, die den Risikogruppen angehören, zu empfehlen ist. Wenn aber mit 2G oder 3G eine Situation herbeigeführt wird, die man vermutlich nur mit juristischer Finesse nicht als "Impfpflicht durch die Hintertür" bezeichnen kann, ist dies offenbar kaum mehr rechtlich mit der Gefahrenabwehr begründbar (also dass Menschen sich impfen sollen, um ihre Mitmenschen zu schützen).
Nach der aktuellen Datenlage dient die Impfung insbesondere dem persönlichen Gesundheitsrisiko (laut Aussage von Jens Spahn sind derzeit 90 - 95 Prozent der Covid-Patienten auf Intensiv nicht geimpft) und/oder dem Schutz des Gesundheitssystems, aber nur sehr bedingt der Einschränkung des Infektionsgeschehens und damit der Mitmenschen.
Im Hinblick auf den persönlichen Schutz wäre es aber ein Novum und sehr bedenklich, wenn der Staat paternalistisch das persönliche Risiko als Grundlage für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen benutzen würde, schließlich verbietet der Staat auch keine Zigaretten, Alkohol oder Sportboykott mit dem Hinweis auf die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen.
Im Hinblick auf den Schutz des Gesundheitssystems darf aktuell die Frage erlaubt sein, ob dieses so in Gefahr ist, dass derart weitreichende Einschnitte in die persönlichen Freiheitsrechte des Einzelnen vorgenommen werden dürfen. Betrachtet man die Zahlen im Krankenhaus zeigen alle Indikatoren eher auf Entspannung.
Gestützt wird dieser Eindruck auch im Hinblick auf Kinder, der Altersgruppe, in der die Inzidenz gerade explodiert. So erklärt Jörg Dötsch, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Uniklinik Köln:
Wir können in keiner Weise von einer bedrohlichen Situation sprechen. Im Moment werden bundesweit nach dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie zwischen zehn und 15 Kinder pro Woche mit Corona aufgenommen - bei mehr als 300 Kinderkliniken im ganzen Land ist das eine sehr geringe Anzahl.
Die Berliner Zeitung berichtet weiter:
Im gesamten Monat August sei demnach ein Kind mit einem schweren Covid-19-Verlauf auf einer deutschen Intensivstation behandelt worden. In Nordrhein-Westfalen - dem bevölkerungsreichsten Bundesland mit der höchsten Inzidenz Deutschlands - sei die Situation etwas angespannter.
Dötsch erläutert:
In Köln zum Beispiel haben wir in der Altersgruppe der Schulkinder eine Inzidenz von 400. In unserer Klinik muss aktuell ein Kind wegen einer Corona-Erkrankung stationär behandelt werden, aber ihm geht es gut.
Zweifellos wäre aber eine stärkere staatliche Unterstützung des Gesundheitssystems eine ausgesprochen hilfreiche Maßnahme, um das Gesundheitssystem zu schützen.
Offene Frage
Unabhängig davon aber, wie ernst man die Lage in deutschen Krankenhäusern einschätzt - und ein Vergleich mit der zweiten und dritte Welle sollte einen durchaus beruhigen - bleibt die Frage bestehen: Wie kann rechtlich die fundamentale Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften noch begründet werden, wenn offenbar die Voraussetzung nicht zutreffend ist, dass Geimpfte im Prinzip kein Teil des Infektionsgeschehens mehr sind.
P.S.
Eine Presseanfrage an das RKI: "Wie erklären Sie das Fazit des RKI "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen" angesichts der aktuellen Datenlage?" wurde wie folgt beantwortet:
Die zitierte Passage wird derzeit überprüft. Durch die Delta-Variante hat sich - auch für Geimpfte - die nachweisbare Viruslast im oberen Rachenbereich erhöht. Inwieweit das bei Geimpften zu höheren Übertragungswahrscheinlichkeiten führt, ist noch nicht abschließend geklärt. Dennoch tragen die Impfstoffe aus Public Health Sicht deutlich zu einer Verbesserung der Epidemiologie bei. Vermutlich wird durch die Impfstoffe bei Vorliegen der Delta-Variante das Zeitfenster für die Ansteckungsfähigkeit verringert.
Eine Presseanfrage an das Bundesjustizministerium:
Durch die 3G-Regel ist nun die unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften eingeführt worden. Aktuell meldet das RKI in Deutschland in der Gruppe der über 60-jährigen 40,2 Prozent Impfdurchbrüche. Mehrere Studien belegen, die Viruslast bei infizierten Geimpften vergleichsweise hoch ist, wie bei nicht Geimpften. Daher stellt sich die Frage: Auf welcher wissenschaftliche Grundlage, die sicher belegt, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, stützt sich die Einführung der 3G-Regel?
Wurde wie folgt beantwortet:
Das Konzept dieser 3G-Regel zeichnet sich im Vergleich zu einer "2G-Regel" (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen) dadurch aus, dass auch Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ein Zugang zu den Einrichtungen oder Leistungen ermöglicht wird, wenn sie einen negativen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen können.
Die gegenwärtige wissenschaftliche Datenlage stützt die Einschätzung, dass die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei geimpften oder genesenen Personen - wenigstens für eine gewisse Zeit - erheblich vermindert ist.
Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ist durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.
Als Beleg wird auf die in diesem Artikel zitierte Einschätzung des RKI verwiesen, die das RKI derzeit überprüft. Leider wird in keiner Weise auf die aktuellen Zahlen der Impfdurchbrüche reagiert, die eben diese Einschätzung infrage stellen. Eine Presseanfrage an das Bundesgesundheitsministerium blieb bisher unbeantwortet.
Info: https://www.heise.de/tp/features/Impfung-und-Ansteckung-6190192.html
Teil 2:
G ist nicht gleich G
heise.de, 14. September 2021 Andreas von Westphalen
Die Gruppe der Genesenen findet aktuell kaum Beachtung in der öffentlichen Diskussion. Wie die wissenschaftliche Forschung aber zeigt, ist dies ein Fehler
Zitat: Bei den sogenannten 3G bzw. 2G-Regeln steht ein G selbstverständlich für Geimpfte. Ein weiteres für Genesene. Zwar erlauben beide Gs den Zugang zum digitalen Impfpass, jedoch mit einem wichtigen Unterschied: Während Geimpfte ein Jahr lang die Vorteile genießen dürfen, fallen Genesene genau sechs Monate nach der festgestellten Erkrankung aus dieser Gruppe heraus und dürfen dann bei einer 2G-Regel draußen vor der Tür bleiben oder bei einer 3G-Regel sich durch einen bald selbst zu bezahlenden Test freitesten.
Teil 1: Impfung und Ansteckung
Verfallsdatum und ungültige Nachweise
Im Gegensatz zu sonstigen Infektionen ist bei Covid-19 für Genesene per Verordnung nach sechs Monaten gleichsam ein Verfallsdatum eingebaut. In der "Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung" vom 8. Mai 2021 heißt es:
Als Genesenenausweis ist ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten.
Dies ist aber gerade im Hinblick auf die hohe Anzahl der asymptomatischen Infizierungen erstaunlich, denn diese Menschen wissen schlicht nicht, dass sie Genesene sind (Studien schwanken in ihrer Einschätzung des Anteils der asymptomatisch Erkrankten zwischen 4 und 81 Prozent. Eine Meta-Studie beziffert den Durchschnitt mit 17 Prozent).
So akzeptiert die Bundesregierung nicht nur, dass die offizielle Zahl der Infektionen das Infektionsgeschehen nur sehr ungenau abbildet, sondern viele Menschen gelten schlicht nicht als Genesene, obwohl sie infiziert waren, die Krankheit überstanden und Antikörper gebildet haben, was entsprechende Antikörpertests belegen können. Die wiederum allerdings nicht als Beleg für eine Erkrankung anerkannt werden und somit auch nicht zum digitalen Impfpass führen.
Die Frage muss erlaubt sein, warum ein Antikörpertest nicht anerkannt wird, gerade wenn es offensichtlich ist, dass dadurch nicht als Genesene anerkannt werden, obwohl sie es in medizinischer Hinsicht sind.
Erstaunliche Wirksamkeit
Die offizielle Wirksamkeit der aktuell benutzten Impfstoffe dürfte hinreichend bekannt sein. Aber wie hoch ist die Wirksamkeit durch eine überstandene Infektion und den dadurch gewonnen Antikörpern? Jutta Blume schrieb hierzu vor wenigen Tagen auf Telepolis:
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über mehrere Studien zu Reinfektionen, die in den USA, Großbritannien und Dänemark durchgeführt wurden. Sie stimmten darin überein, dass Genesene zu rund 80 Prozent vor einer Reinfektion geschützt waren. Bei den erneut Infizierten war die zweite Infektion in der Regel von kürzerer Dauer und sie verlief mit milderen Symptomen oder symptomlos.
Erstaunliche Dauer
Deutlich weniger bekannt als die Wirksamkeit der Impfstoffe dürfte die Dauer der Wirksamkeit sein. Zwar gilt rechtlich der Impfschutz ein Jahr (und damit doppelt so lang wie nach einer Genesung), doch zeigen Studien, dass eine Impfung keineswegs ein Jahr lang einen sicheren Schutz bietet. Schon gar nicht im Bereich von über 90 Prozent.
Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht die klinische Studie von Biontech und Pfizer. Da Pfizer (ebenso wie Moderna) im Frühjahr 2021 den Probanden der ungeimpften Kontrollgruppe ein Impfangebot gemacht hatte und dies nur sieben Prozent (im Fall von Moderna sogar nur zwei Prozent) abgelehnt haben, gibt es ein Problem mit der Kontrollgruppe. Sie verschwindet fast vollständig. So kommt die klinische Studie im Hinblick auf die Langzeitwirkung bereits ab sechs Monaten zu keinem wirklich validen Ergebnis. (Zu der komplexen ethischen Diskussion, inwiefern man Probanden der Kontrollgruppe in der konkreten Situation des Frühjahrs ein Impfangebot machen sollte und die Unsicherheit der Ergebnisse damit in Kauf nimmt, siehe hier und hier).
Peter Doshi, Mitherausgeber des renommierten British Medical Journals, kritisiert dieses Vorgehen aufs Schärfste:
Am 28. Juli 2021 veröffentlichten Pfizer und BioNTech aktualisierte Ergebnisse für ihre laufende Phase-3-Studie mit dem Impfstoff Covid-19. Der Vorabdruck erfolgte fast auf den Tag genau ein Jahr nach Beginn der historischen Studie und fast vier Monate, nachdem die Unternehmen Schätzungen zur Wirksamkeit des Impfstoffs mit "bis zu sechs Monate" bekannt gegeben hatten. Daten zur Nachbeobachtung nach 10 Monaten werden Sie hier jedoch nicht finden. Der Vorabdruck ist zwar neu, aber die darin enthaltenen Ergebnisse sind nicht besonders aktuell.
Tatsächlich basiert das Papier auf demselben Stichtag (13. März 2021) wie die Pressemitteilung vom 1. April, und das Hauptergebnis der Wirksamkeit ist identisch: 91,3 Prozent (95 Prozent CI 89,0 bis 93,2) Wirksamkeit des Impfstoffs gegen symptomatisches Covid-19 bei einer Nachbeobachtungszeit von "bis zu sechs Monaten". Auch ein ganzes Jahr nach Beginn der Studien gibt es damit also keine validen Daten über die Wirkung Impfstoffes über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus.
Im Hinblick auf die mit der Dauer abnehmende Wirkung des Impfstoffs schreibt er bezugnehmend auf die Daten des israelischen Gesundheitsministeriums im Juli:
Anfang Juli berichteten sie, dass die Wirksamkeit gegen Infektionen und symptomatische Erkrankungen "auf 64 Prozent gesunken ist." Ende Juli war sie auf 39 Prozent gesunken, als die Delta-Variante vorherrschend war. Das ist sehr niedrig. Zum Vergleich: Die FDA (Die "Food and Drug Administration" der USA) erwartet für jeden zulassungsfähigen Impfstoff eine Wirksamkeit von "mindestens 50 Prozent".
Studien belegen diese Einschätzung: Die Impfung löst in den ersten zwei, drei Monaten eine starke Abwehrreaktion aus. Anschließend finden Studien aber einen schnellen Rückgang der Wirksamkeit. Eine aktuelle Studie verglich die Entwicklung der Antikörper bei Geimpften und Genesenen. Das Ergebnis ist eindeutig:
Bei geimpften Personen sanken die Antikörpertiter in jedem Folgemonat um bis zu 40 Prozent, während sie bei Genesenen um weniger als 5 Prozent pro Monat abnahmen. Sechs Monate nach der BNT162b2-Impfung wiesen 16,1 Prozent der Probanden Antikörperspiegel unterhalb der Seropositivitätsschwelle von <50 AU/mL auf, während nur 10,8 Prozent der Genesenen 9 Monate nach der SARS-CoV-2-Infektion unter der <50 AU/mL-Schwelle lagen.
Betrachtet man nun die Dauer des Schutzes durch eine überstandene Infektion, werden signifikante Unterschiede erkennbar. Bereits im Herbst letzten Jahres ging der Virologe Christian Drosten davon aus, dass fast alle Patienten, die eine Infektion durchgemacht haben, bis geschätzt Ende 2021 als immun gelten können. Also gut 15 Monate.
Im Mai diesen Jahres schrieb die Weltgesundheitsorganisation, dass Genesene sicherlich sechs bis acht Monate immun wären. Wohlgemerkt richtet sich hier also die Entscheidung bei der Rechtsgrundlage für den digitalen Impfausweis an der Untergrenze aus. Im Gegensatz zu den Impfungen.
Die bereits zitierte Studie zeigt, dass nach neun Monaten 90 Prozent der Genesenen noch Antikörper haben, die gemäß der FAO als Beleg für die Wirksamkeit gefordert wird. Eine weitere aktuelle Studie spricht davon, dass Genesene "mindestens ein Jahr" geschützt sind.
Eine Studie: mit dem sprechenden "Titel Had COVID? You’ll probably make antibodies for a lifetime", die in Nature erschien, kommt zu einer noch positiveren Einschätzung der Wirksamkeit der natürlichen Immunität. Auch im Hinblick auf Menschen, die nur eine leichte Erkrankung überstanden haben, sehen die Forscher eine hohe Wirksamkeit der Abwehrkräfte:
Menschen, die sich von einer leichten COVID-19-Erkrankung erholen, verfügen über Knochenmarkzellen, die jahrzehntelang Antikörper produzieren können, obwohl virale Varianten den Schutz, den sie bieten, teilweise abschwächen könnten.
Bei Kindern ist die Immunantwort nach einer überstandenen Krankheit noch stärker als bei Erwachsenen. So das Ergebnis einer Studie deutscher Wissenschaftler. Diese zeigt zudem, dass Kinder sich innerhalb der Familien deutlich seltener ansteckten als Erwachsene und der Verlauf meist deutlich milder war.
Erstaunlicher Schutz
Vergleicht man die Wirksamkeit der Antikörper durch eine Genesung und durch eine Impfung im Hinblick auf die Gefahr einer Reinfektion bzw. eines sogenannten Impfdurchbruchs sind die Unterschiede mehr als bemerkenswert: Eine israelische Studie, die Arno Kleinebeckel in Telepolis ausführlich vorstellte, vergleicht den Schutz durch eine Impfung und durch eine Genesung. Diese schützt 13 Mal besser als eine Impfung vor einer Neu-/Ersterkrankung.
Sciene kommentiert:
Der natürliche Immunschutz, der sich nach einer SARS-CoV-2-Infektion entwickelt, bietet einen wesentlich besseren Schutz gegen die Delta-Variante des pandemischen Coronavirus als zwei Dosen des Impfstoffs von Pfizer-Biontech.
Auch wenn man sicherlich berücksichtigen muss, das aufgrund der demographischen Unterschiede zwischen der Gruppe der Geimpften und der Genesenen dieses Zahlen nicht absolut zu nehmen sind, so dürfte doch an dieser Stelle mehr als hinreichend klar sein, dass eine Genesung ein deutlich unterschätzter Schutz gegen die Ausbreitung des Virus darstellt, der offenbar stärker ist als durch eine Impfung. (Selbstverständlich sollte man weder daraus nicht schließen, dass eine freiwillige Ansteckung eine vernünftige Lösung ist, noch übersehen, dass Impfungen die Zahl lebensgefährlicher Krankheitsverläufe deutlich reduziert)
Anzahl der Genesenen: Es herrscht Nebel
Sobald erkennbar wird, wie wichtig eine Genesung im Kampf die Ausbreitung des Virus darstellt, wird es unverständlich, dass die deutsche Bundesregierung bisher keine Anstrengung unternommen hat, die Zahl der Genesenen möglichst genau zu erfassen. Stattdessen wird sich einzig auf die Zahl der Impfungen fokussiert. Ebenso unverständlich ist, warum nicht schon lange eine repräsentative Antikörperstudie durchgeführt wurde und den Bürgern ein kostenloser Antikörpertest angeboten wird.
Nach offiziellen Angaben gelten in Deutschland derzeit 3,7 Millionen Menschen als Genesene. Cornelia Stolze kommentiert hierzu in der Berliner Zeitung:
Zu Anfang der Pandemie wurden (…) nur 10 Prozent der Infektionen entdeckt. 90 Prozent aller Fälle gingen also überhaupt nicht in die Statistik des RKI ein. Knapp ein Jahr später lag die Dunkelziffer noch immer bei 30 Prozent. Rein rechnerisch könnten demzufolge ohne weiteres 7 bis 8 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen auch ohne Impfung gegen SARS-CoV-2 geschützt sein.
Eine Antikörper-Studie aus Magdeburg kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass nicht weniger als jede zweite Infektion unbemerkt bleibt. Bei all diesem Nebel, den die Zahl der Genesenen umgibt, würde die Regierung sehr gut daran tun, möglichst schnell den Nebelscheinwerfer einzuschalten, anstatt die Zahl der Genesenen den Geimpften in jeder Hinsicht unterzuordnen.
Eine Frage des Rechts
Aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Lage ergibt sich glasklar eine zentrale Frage: Aufgrund welcher nachprüfbarer Tatsachen wird die rechtliche Entscheidung getroffen, dass Genesene Geimpften gegenüber rechtlich schlechter gestellt (Art. 3 Abs. 1 GG) und mithilfe des digitalen Impfausweises einen wesentlichen Teil ihrer Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1 GG) nur sechs Monate lang zurückerhalten und danach wieder nachhaltigen Beschränkungen unterworfen werden?
P.S.
Eine Presseanfrage an das Bundesjustizministerium wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass für die hier thematisierte Einschätzung von Geimpften und Genesenen das Bundesgesundheitsministerium zuständig sei. (Andreas von Westphalen)
Info: https://www.heise.de/tp/features/G-ist-nicht-gleich-G-6190470.html