8. IPG: Der IGH erklärt die gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig.
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die deutsche Außenpolitik haben.
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Naher Osten/Nordafrika 23.07.2024 |
Matthias Goldmann
Brisantes Votum
Der IGH erklärt die gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig.
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die deutsche Außenpolitik haben.
Matthias Goldmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht
an der EBS Universität in Wiesbaden. Zudem ist er Juniorprofessor für
Internationales Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Goethe
Universität Frankfurt.
Nach den viel beachteten Entscheidungen des Internationalen
Gerichtshofs (IGH) über einstweilige Anordnungen im Gazakonflikt
erweckte das Gutachten vom 19. Juli 2024 ein verhältnismäßig geringes
Medienecho.
Dies steht im eklatanten Gegensatz zu seinem Inhalt. Der
internationale Gerichtshof bewertete nämlich kurzerhand die gesamte
israelische Besatzung des palästinensischen Gebiets, einschließlich
Gaza, für rechtswidrig. Dies dürfte erhebliche völkerrechtliche und
geopolitische Konsequenzen nach sich ziehen – auch für Deutschland.
Das Gutachten war von der Generalversammlung der UN im Dezember 2022
in Auftrag gegeben worden, einen Tag nach dem Amtsantritt von
Ministerpräsident Netanjahu.
Zwar haben die im Gutachten getroffenen Anordnungen keine
rechtsverbindliche Wirkung, dies ändert jedoch nichts am symbolischen
Wert und Präzedenzcharakter der Entscheidung.
Das gilt umso mehr, da sie mit überwältigender Mehrheit der
Richterinnen und Richter erging, einschließlich der Stimmen der
amerikanischen Richterin Sarah H. Cleveland und des deutschen Richters
Georg Nolte.
Die Generalversammlung der UN hatte dem Gerichtshof zwei Fragen
vorgelegt. Zum einen erbat sie seine Einschätzung, ob einzelne
israelische Praktiken wie zum Beispiel der Siedlungsbau im
Westjordanland gegen das Völkerrecht verstoßen.
Dieser Frage haftete eine geringe Brisanz an, ist es doch aufgrund der
recht eindeutigen Regelungen des humanitären Völkerrechts weitgehend
Konsens, dass die Besiedlung von besetzten Gebieten verboten ist.
Nachdem der IGH bereits 2004 die Rechtswidrigkeit des
Befestigungswalls auf palästinensischem Gebiet festgestellt hatte,
konnte man nun zur Siedlungspolitik eine ähnliche Entscheidung
erwarten.
Dazu kommt, dass selbst der Sicherheitsrat schon 2016 die
Rechtswidrigkeit der Siedlungspolitik – unter Enthaltung der USA – in
einer Resolution bekräftigt hatte. Allenfalls die Frage, ob die
israelische Besatzung einen Fall der Apartheid nach Art. 3 der
Rassendiskriminierungskonvention darstellte, sorgte für Spannung.
Der Gerichtshof hat diesen Erwartungen entsprochen und viele Aspekte
der israelischen Besatzungspolitik für rechtswidrig erklärt, unter
anderem die Wegnahme von Land und dessen Besiedlung.
Auch die Einrichtung von „wilden“ Siedlungen in sogenannten Outposts
habe Israel entgegen dem Völkerrecht geduldet beziehungsweise durch
Bereitstellung von Infrastruktur sogar befördert.
Die Diskriminierung der Bevölkerung einschließlich willkürlicher,
teils lang anhaltender Inhaftierung wertete der IGH als Verstoß gegen
das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der
Rassendiskriminierungskonvention, ließ allerdings offen, ob er sich
hierbei auf das Verbot der Rassentrennung oder auf Apartheid bezog.
Die Sondervoten lassen erkennen, dass diese Einordnung umstritten
blieb.
Brisanter als die erste Frage nach der Rechtmäßigkeit spezifischer
Politiken und Handlungen war die zweite Frage, ob die israelische
Besatzungspolitik die Besatzung nicht insgesamt rechtswidrig mache.
Bisher war weder autoritativ geklärt, ob eine Besatzung vorliegt,
noch, ob diese rechtmäßig ist.
Das Besatzungsrecht, das in seinem Kern aus der Zeit vor dem Ersten
Weltkrieg stammt, stellt nur Verhaltensanforderungen an die
Besatzungsmacht auf. Es geht von einem klassischen Krieg zwischen zwei
Staaten aus, in dem die Frage, ob eine Besatzung vorliegt, keine
besondere Herausforderung darstellt. Es regelt auch nicht, wann die
Besatzung enden muss. In der damaligen Praxis wurden Kriege meist
rasch durch Friedensverträge beendet.
Entgegen dem Anraten der USA, sich aus aktuellen Konflikten
herauszuhalten, stellt der IGH in seinem neuerlichen Gutachten
zunächst fest, dass Israel das gesamte palästinensische Territorium
besetzt hält.
Hier folgt das Gericht der sogenannten funktionalen Theorie. Danach
erfordert eine Besatzung im Rechtssinn keine physische Präsenz,
sondern lediglich ein hohes Maß an Kontrolle über ein fremdes Gebiet.
Somit gelte auch Gaza vor dem 7. Oktober 2023 bereits als besetzt. Den
oft vorgebrachten Einwand, Palästina sei keine völkerrechtliche
Entität und könne daher nicht besetzt werden, weist der Gerichtshof
scharf zurück.
Er bekräftigt das vielfach, einschließlich von der
UN-Generalversammlung anerkannte Recht des palästinensischen Volkes
auf Selbstbestimmung in seinem gesamten Gebiet, das eine unteilbare
Einheit bilde.
Sodann zieht der IGH der Rechtmäßigkeit der Besatzung gewisse Grenzen.
Wenngleich bereits dieser Umstand als progressiv gelten könnte, geht
der IGH dabei jedoch sehr vorsichtig zu Werk.
Maßgeblich sei das allgemeine Völkerrecht, zu dem das völkerrechtliche
Gewaltverbot gehöre. Eine hiergegen verstoßende Annexion fremden
Gebiets mache jedenfalls eine ursprünglich rechtmäßige Besatzung
rechtswidrig.
Israel habe es nach seiner Siedlungspolitik und den weiteren, unter
der ersten Frage untersuchten Handlungen darauf angelegt, das
Westjordanland zu annektieren. Mithin sei die Besatzung rechtswidrig;
Israel müsse so bald wie möglich abziehen. Dies betrifft alle
Teilgebiete des palästinensischen Territoriums, einschließlich Gaza.
Für rechtswidrig besiedelte Orte müsse Israel Reparationen leisten.
Die Illegalität der Besatzung entbinde Israel schließlich nicht von
der Pflicht, die Schutzvorschriften des humanitären Völkerrechts
einzuhalten. Man möchte hinzufügen, dass dasselbe auch für Hamas gilt,
hinsichtlich deren Angriff vom 7. Oktober 2023 der IGH klare Worte der
Verurteilung findet.
Der IGH geht in diesem Gutachten vom Völkerrecht als einer kohärenten
Friedensordnung aus. Völkerrecht ist danach kein Sammelsurium
einzelner Regeln, die mächtige Staaten „à la carte“ sich zu eigen
machen oder aber von sich weisen können.
Das Völkerrecht des IGH besteht aus einem engen Geflecht von
miteinander in Beziehung stehenden Normen, die für alle Staaten
gleichermaßen gelten. Diese Normen bedingen und begrenzen sich
gegenseitig. Das Besatzungsrecht kann, wenngleich historisch älter,
nicht ohne das Gewaltverbot gedacht werden.
Diese Haltung wurde eigentlich lange auch von der Bundesrepublik
vertreten. Nicht umsonst gilt die Rede von der Konstitutionalisierung
des Völkerrechts als gleichsam deutsche Erfindung, um nicht zu sagen
Marotte. Darin kommt die Überzeugung zum Ausdruck, dass Politik nie
rechtsbefreit existieren kann, sondern immer schon an rechtliche
Grenzen gebunden ist. Eine feministische Außenpolitik bekräftigt
dieses Versprechen, indem sie die Menschenrechte ins Zentrum rückt –
einschließlich der Rechte marginalisierter Gruppen.
Der konstitutionelle Ansatz steht in engem Zusammenhang mit dem
Multilateralismus in den internationalen Beziehungen. Auch ihn bemüht
der IGH in der Entscheidung, indem er Generalversammlung und
Sicherheitsrat die Planung und Umsetzung des israelischen Abzugs
aufträgt und insoweit vermeidet, sich selbst als Konfliktmanager zu
betätigen.
Das Gutachten sollte in Deutschland Anlass zu Überlegungen geben, wie
sich Geopolitik in der gegenwärtigen Zeitenwende gestalten lässt. Die
Zeitenwende wurde initial als Abkehr von der Gemütlichkeit der
Nachwendezeit ausgerufen:
Die Amerikaner liefern Sicherheit, die Russen die Energie, Europa und
vor allem Deutschland erkauft sich die Vorteile durch Loyalität und
allerlei Aufräumarbeiten. Das geht nicht mehr, seitdem die Konflikte
zwischen Russland und der Nato-Welt unüberbrückbar und die
Rückendeckung durch Amerika unsicher geworden sind.
Doch was tritt an die Stelle dieser Konstellation? Allenthalben werden
Parallelen zum Kalten Krieg gezogen. Der Westen igle sich ein gegen
den systemischen Konkurrenten China, den Unwägbarkeiten der Situation
in den USA zum Trotz. Die europäische Handelspolitik folgt ziemlich
genau diesem Schema und knüpft dementsprechend Loyalitäten,
beziehungsweise erlässt Sanktionen.
Olaf Scholz rief jedoch die Zeitenwende aus, um eine Neuauflage des
Kalten Kriegs zu vermeiden. Nicht das Völkerrecht „à la carte“,
sondern die universellen Normen der Völkerrechtsordnung sollten
Deutschlands Außenpolitik leiten. Kaum etwas anderes scheint der
ambivalenten Lage des rohstoffarmen, alternden, von allerlei
Begehrlichkeiten bedrängten Europas angemessen.
Insofern wären gute Beziehungen zu den „blockfreien“ Staaten des
globalen Südens von großer Bedeutung. Auch sie wollen sich nicht
vereinnahmen lassen, sondern nach beiden Seiten hin abstützen. Eine
Nord-Süd-Allianz der Universalisten und Multilateralisten könnte
hieran anknüpfen.
Spätestens das Gutachten des IGH verdeutlicht, dass man insbesondere
in Deutschland noch weit davon entfernt ist, die universellen Werte
des Völkerrechts auch dann hochzuhalten, wenn es schmerzt. Das tritt
nun an einigen Stellen deutlich zutage.
Den Vorwurf der Apartheid an die Adresse Israels zu richten, stufte
der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein,
vor Kurzem noch als antisemitisch ein. Wenngleich das IGH-Gutachten
diesen Punkt offenlässt, erlaubt es jedoch eine Lesart, nach der
Apartheid vorliegt – so zumindest der südafrikanische Richter Dire
Tladi, der in diesem Punkt heftigen Widerspruch vom deutschen Richter
Nolte erntet.
Ein anderes Beispiel ist der Verweis auf demokratische,
rechtsstaatliche Institutionen in Israel. Er dient großen Teilen des
bundesdeutschen Diskurses zur Beschwichtigung bei
Völkerrechtsverstößen.
Dass der IGH nun die gesamte israelische Besatzungspolitik als
völkerrechtswidrig einstuft, dies keineswegs auf die Taten der
Netanjahu-Regierung begrenzt und damit der israelischen Justiz und
Politik – die gerade die Zweistaatenlösung abgelehnt hat – kein gutes
Zeugnis ausstellt, macht den Widerspruch zwischen der deutschen
Israel-Politik und dem in der Zeitenwende beschworenen universellen
Völkerrecht offensichtlich.
Um der Ankündigung der Zeitenwende Taten folgen zu lassen, ist hier
ein Umdenken notwendig. Damit Deutschland nicht am Ende von drei
Blöcken umgeben ist: neben den USA und China/Russland auch noch vom
globalen Süden – womöglich gar im Verein mit einigen europäischen
Staaten wie Irland, deren spezifische Geschichte diese anders auf den
Nahen Osten blicken lässt.
Neben dem Verlust an soft power wäre eine solche Konstellation nicht
zuletzt für europäische Rohstoffdeals oder Migrationsfragen keine
guten Nachrichten.
Dies bedeutet, dass Deutschland an der Umsetzung der IGH-Entscheidung
eine konstruktive Rolle spielen sollte. Das betrifft nicht nur die
bereits jetzt beträchtliche finanzielle Unterstützung für die
palästinensische Autonomieregierung. Deutschland sollte multilateralen
Lösungen hier den Vorrang einräumen und sie schützen – notfalls und in
letzter Instanz auch mit Sanktionen, wie bei anderen gravierenden
Völkerrechtsverstößen auch.
Ein weiterer, symbolisch wichtiger Schritt wäre die Anerkennung von
Palästina als Staat. Wenngleich man an der Effektivität der
palästinensischen Staatsgewalt zweifeln kann, nicht zuletzt wegen der
Terrorherrschaft der Hamas, hat Deutschland in der Vergangenheit nicht
immer der Effektivität den höchsten Rang eingeräumt.
Die Anerkennung Palästinas würde für die nun unausweichlichen
Verhandlungen über das Ende der Besatzung die Augenhöhe der beiden
zentralen Verhandlungspartner herstellen. Zudem wäre sie ein wichtiges
Zeichen im Hinblick auf die Zeitenwende – dessen Kurswert jedoch mit
jedem Tag des Zuwartens sinken dürfte.
Um die Zeitenwende in der deutschen Politik und Gestaltung fest zu
verankern, ist letztlich auch ein Umdenken in der Erinnerungspolitik
erforderlich. Die zentrale Stellung des Holocausts wird nicht bedroht,
sondern gefestigt, indem der Holocaust stellvertretend für die
Abgründe der Menschlichkeit steht, die jederzeit und jeden Orts
aufbrechen können.
Ein solches Gedenken ist inklusiv und verbindend. Es stützt sich nicht
auf eine abstrakte, national gedachte und administrativ durchgeboxte
Staatsräson, sondern auf jene konkrete, universale Utopie der
Menschenrechte, um die es bei der Zeitenwende eigentlich geht.
——
siehe auch:
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)01169-3/fulltext#
Zählen der Toten in Gaza: schwierig, aber unerlässlich
Rasha Khatib <https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)01169-3/fulltext#>
<mailto:rasha.alkhatib@aah.org>
Martin McKee <https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)01169-3/fulltext#>
Salim Yusuf <https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)01169-3/fulltext#>
Veröffentlicht: 05. Juli 2024DOI: https://doi.org/10.1016/S0140-6736(24)01169-3
Bis zum 19. Juni 2024 waren 37 396 Menschen im Gazastreifen seit dem
Angriff der Hamas und der israelischen Invasion im Oktober 2023
getötet worden, so das Gesundheitsministerium von Gaza, wie das
UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten berichtete.
(…)
——
9. IPG: Alles nur Routine?
Die USA stationieren wieder Mittelstreckenraketen in Deutschland – mit weitreichenden Konsequenzen.
Es fehlt eine ernsthafte Strategiedebatte.
https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/alles-nur-routine-7655/?utm_source=pocket-newtab-de-de
Außen- und Sicherheitspolitik
16.07.2024 |
Alexander Graef & Tim Thies & Lukas Mengelkamp
Alles nur Routine?
Die USA stationieren wieder Mittelstreckenraketen in Deutschland – mit
weitreichenden Konsequenzen. Es fehlt eine ernsthafte
Strategiedebatte.
Dr. Alexander Graef ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für
Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg
(IFSH) und Mitglied des Younger Generation Leaders Network on
Euro-Atlantic Security (YGLN).
Es war wohl die überraschendste Nachricht des NATO-Gipfels in der
vergangenen Woche: In vier kurzen Sätzen verkündeten die USA gemeinsam
mit der Bundesregierung, bis 2026 amerikanische, landgestützte
Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren.
Die gemeinsame Erklärung liest sich so knapp, als handele es sich um
einen Routineakt. Tatsächlich wird der Schritt weitreichende
sicherheitspolitische Konsequenzen haben. Der Vorgang ist bezeichnend
für das Fehlen einer ernsthaften strategischen Debatte in Deutschland.
(…)
Die Stationierung von amerikanischen Raketensystemen in Deutschland
ist deshalb weder ein militärisches Wundermittel ohne Risiken, noch
alternativlos. Stattdessen wirft sie neue Fragen der Kriegsverhütung,
der Kriegsführung und des Eskalationsmanagements auf.
Diese lassen sich nicht mit dem bloßen Verweis auf mehr und
vermeintlich immer bessere Abschreckung beantworten. Vielmehr bedarf
es eines substantiellen Abwägungsprozesses.
Doch während man in den USA derartige Fragen intensiv und auch
öffentlich diskutiert, werden diese hierzulande kaum problematisiert.
Stattdessen verfällt man zum Teil in Extreme. Während die einen im
Zuge der Zeitenwende jede militärische Investition unkritisch
begrüßen, sehen andere darin eine reine Provokation auf dem direkten
Weg zum Dritten Weltkrieg.
Gleichzeitig wird manchmal der Eindruck erweckt, Russland könnte im
Kriegsfall militärisch vollständig besiegt werden. Doch damit wird
eine der grundlegendsten Einsichten des Nuklearzeitalters verdrängt.
Bereits 1956 kam der US-amerikanische Stratege William W. Kaufmann zum
Schluss, dass die klassische konventionelle Kriegsführung bis zur
totalen Niederlage zwischen Atommächten zwangsläufig in einer
nuklearen Eskalation enden würde.
Angesichts dieser fundamentalen und nicht auflösbaren Risiken braucht
es eine offene Debatte über und Analyse von militärstrategischen
Optionen zum Eskalationsmanagement.
Diese sollten auch ein Mindestmaß an Verhaltensregeln und gezielten
Kommunikationskanälen umfassen, damit nicht jeder militärische
Zwischenfall und jede mögliche Fehleinschätzung in die Katastrophe
führen. Keinesfalls aber darf der Eindruck entstehen, die Bevölkerung
würde ohne Risikoabwägung vor vollendete Tatsachen gestellt.
Denn damit wäre einer gezielten Verunsicherung von außen Tür und Tor geöffnet.
———————
siehe auch die transatlantische Begründung:
https://ata-dag.de/aktuelles/debatte/kuenftige-stationierung-von-mittelstreckenwaffen-in-deutschland/21392/
Künftige Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland
Kommentar zur gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
Generalleutnant a. D. Heinrich Brauß, Beigeordneter NATO-Generalsekretär für Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung
(2013–2018), Mitglied des Vorstands der Deutschen Atlantischen Gesellschaft
(…)
Kommentar zur gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
Am 10. Juli 2024 veröffentlichten die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland am Rande des Gipfeltreffens der NATO in Washington, D.C., folgende gemeinsame Erklärung zur Stationierung weitreichender Waffensysteme in Deutschland:
„Die Vereinigten Staaten von Amerika werden, begi
Künftige Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland
Künftige Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland
Heinrich Brauss <https://ata-dag.de/person/heinrich-brauss/>
16. Juli 2024
5 min
——
10. SZ: Heribert Prantl: Verteidigung: Die Friedensbewegung hat die Kraft der protestierenden Hoffnung verloren
https://www.sueddeutsche.de/meinung/verteidigung-friedensbewegung-kolumne-lux.Qd7wop41JXWHXNrMWnKyj2?reduced=true
Verteidigung:
Die Friedensbewegung hat die Kraft der protestierenden Hoffnung verloren
18. Juli 2024, 15:39 Uhr
Der deutsche Verteidigungsminister begründet die Aufrüstung mit einer militärischen „Fähigkeitslücke“.
An so einer Lücke leidet auch die Friedensbewegung.
Kolumne von Heribert Prantl
(…)
—
In der Printausgabe der SZ vom 19.7.2024 steht der Text
auf Seite 5 unter der Überschrift: „Nur Frieden“.
Es ist still. Es ist totenstill. In Deutschland werden
Tomahawk-Marschflugkörper, SM-6-Raketen und Hyperschallraketen
aufgestellt - und es bleibt still im Land. Kein lauter Protest, kein
Aufschrei, keine De-monstrationen. Deutschland ist das einzige Land in
Europa, in dem diese US-Waffensysteme stationiert werden. Sie richten
sich gegen Russland.
Warum ist es so still? Weil Sommer ist, weil Ferien sind?
Weil die Erklärung der USA und der Bundesrepublik zur Stationierung so
unglaublich lapidar und kurz ist? Sie ist ganze neun Zeilen lang. Hat
die Stille damit zu tun, weil noch Zeit zu sein scheint? Die
Stationierung soll ja erst 2026 beginnen.
Oder ist es still, weil die allgemeine Überzeugug herrscht, dass von
diesen Raketen nur Frieden ausgeht.
Vom deutschen Boden wird künftig nur Frieden ausgehen -
das haben jedenfalls die damals noch zwei deutschen Staaten 1990 im
Zwei-plus-Vier-Vertrag versprochen. Die DDR und die Bundesrepublik
waren die zwei; die vier waren Frankreich, die Sowjetunion,
Großbritannien und die USA.
Dieser Vertrag hat den Weg für die deutsche Wiedervereinigung frei
gemacht. Geht also von diesen neuen Raketen, die atomar bestückt
werden könnten, der Frieden aus?
(…)
Die Angst davor hat in den Achtzigerjahren die Pershing-Proteste
beflügelt. Heute lähmt die Angst. Damals hat sie Protestkraft
entwickelt, heute nimmt sie die Kraft. Viele schalten gleich ganz und
gar ab, wenn es um Krieg, Rüstung und Waffen geht - weil sie das
Gefühl haben, vor einem Berg zu stehen, über den sie nicht schauen
können, weil der immer höher wird.
Man nennt das Aussichtslosigkeit.
Und so manche vermeiden es, für Abrüstung zu kämpfen, weil sie nicht
schon deswegen als Putin-Freunde gelten wollen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius argumentiert mit einer
„Fähigkeitslücke", um die militärische Aufrüstung zu begründen. An
einer Fähigkeitslücke leidet aber auch die Friedensbewegung. Sie hat
die Kraft der protestierenden Hoffnung verloren.
——
11. Change org: Gegen die atomare Bedrohung
https://www.change.org/p/gegen-die-atomare-bedrohung
Appell gegen die nukleare Aufrüstung
Die Anzeichen verdichten sich, dass die USA in naher Zukunft in
Deutschland Hyperschallraketen stationieren wollen. Wir appellieren an
die Bundesregierung eine Aufstellung von US-Hyperschallraketen in
Deutschland zu verhindern.
Diese Raketen steigern, wie auch die ebenso unverantwortliche
Stationierung der russischen Hyperschallraketen in Kaliningrad,
aufgrund ihrer kurzen Flug- und damit faktisch nicht mehr vorhandenen
Vorwarnzeit das Risiko eines Atomkriegs aus Versehen. (…)
—
12. Friedensdekade: Unterschriftenaktion „Umkehr zum Frieden"
https://www.friedensdekade.de/wp-content/uploads/2024/05/240425_FRI_unterschriften_RZ_download-2.pdf
Unterschriftenaktion „Umkehr zum Frieden“
Mit meiner Unterschrift bitte ich die Kirchenleitungen, die sieben
Punkte des Friedens-Appells in die politische
und gesellschaftliche Debatte einzubringen. Ich trete ein:
Mit meiner Unterschrift bitte ich die Kirchenleitungen, die sieben
Punkte des Friedens-Appells in die politische
und gesellschaftliche Debatte einzubringen. Ich trete ein:
1 für die „Ertüchtigung“ zum Frieden durch eine entschiedene Stärkung
aller gewaltfreien Mittel und Methoden zur Lösung von Konflikten
2 für die Förderung von Initiativen der Friedensbildung in möglichst
allen Bildungseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen, Hochschulen;
auch kirchliche Bildungsangebote)
3 für die Anerkennung und Stärkung diplomatischer Bemühungen bei
schwelenden oder bereits ausgebrochenen gewaltsamen Konflikten
4 für die Reform und den Ausbau verbindlicher internationaler Rechts-
und Ordnungs systeme (z. B. UNO, OSZE)
5 für eine Reduzierung der deutschen Rüstungsexporte – mit dem Ziel
eines mittelfristigen Ausfuhrverbots
6 für eine öffentliche kritische Auseinandersetzung mit dem Einsatz
bewaffnungsfähiger Drohnen und anderer automatischer Waffensysteme
7 für die weltweite Ächtung und Abschaffung von Atomwaffen
----
Jetzt Unterschreiben:
(…)
——————
13. Pressehütte: Aufruf für Zeitungsanzeigen: Atombombenopfer mahnen: Für ein Europa ohne Atomwaffen!
JETZT unterschreiben: https://pressehuette.de/aufruf-nuclearban-2024/aufruf-unterstuetzen/
Die Gefahr eines Atomkrieges war noch nie so hoch wie heute. Weltweit
existieren 12.100 Atomwaffen, davon circa 2.100 in hoher
Alarmbereitschaft. Die Anzahl einsatzbereiter Sprengköpfe wächst. Die
Atomwaffenstaaten rüsten weiter auf. Der Ukrainekrieg birgt die
ständige Gefahr einer auch nuklearen Eskalation.
Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Türkei haben
als NATO-Mitglieder im Rahmen der nuklearen Teilhabe US-Atomwaffen auf
ihrem Territorium stationiert. Jedes Jahr im Oktober simuliert die
NATO mit dem Manöver „Steadfast Noon“ einen Atomkrieg in Europa.
Belarus beteiligt sich an der nuklearen Teilhabe Russlands. Frankreich
verfügt wie Großbritannien über ein eigenes Atomwaffenarsenal.
Einzelne Stimmen fordern sogar eigene Atomwaffen für die EU.
Atomwaffen sind Massenvernichtungswaffen. Jede einzelne hat das
Potential, hunderttausende Menschen unterschiedslos zu töten und zu
verstrahlen. Die Überlebenden der Atomwaffeneinsätze und über 2.000
Tests weltweit leiden bis heute unter den humanitären Folgen, zum Teil
schon in vierter Generation. Der Internationale Gerichtshof hat in
einem Gutachten vom 8. Juli 1996 darauf hingewiesen, dass die Drohung
mit und der Einsatz von Atomwaffen »generell« gegen das humanitäre
Völkerrecht verstoßen.
Stoppen wir den Irrsinn, der von diesen verheerenden Waffen ausgeht.
Beenden wir den Mythos der nuklearen Abschreckung. Unterstützen wir
die Überlebenden.
Die größte Sicherheit für die Menschen in Europa konnte in den letzten
Jahrzehnten durch Entspannungspolitik und Rüstungskontrolle erreicht werden!
Was die Menschheit mehr denn je braucht: Dialog und Abrüstung!
Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag kann dazu beitragen. 70 Staaten
weltweit haben ihn bereits ratifiziert. Mit Irland, Malta, Österreich,
San Marino und dem Vatikan sind auch fünf Staaten in Europa dabei.
Machen wir uns dafür stark, dass die EU keine eigenen Atomwaffen erhält!
Rufen wir dazu auf, dass es zu ernsthaften Abrüstungsverhandlungen
insbesondere zwischen den USA, Russland und der VR China kommt!
Setzen wir uns für den Abzug beziehungsweise die Abrüstung aller
Atomwaffen in der EU und den Beitritt aller Mitgliedsstaaten zum
UN-Atomwaffenverbotsvertrag ein!
Wir verurteilen jede nukleare Drohung und rufen für die Gedenktage
anlässlich der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zwischen
dem 5. und 9. August zu Aktionen auf, um an möglichst vielen Orten an
die Atomwaffen-Opfer zu erinnern. Nehmen wir dabei kooperative
Sicherheit durch eine Politik der Friedenslogik in den Blick um die
nukleare Abschreckung überwinden zu helfen.
Eine Aktion der Friedenswerkstatt Mutlangen e.V. in Kooperation mit
Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e.V.; Church and Peace
e.V.; ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear weapons)
Deutschland e.V.; Deutsche Sektion der Internationalen Ärzt*innen für
die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung
e.V. (IPPNW); Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale
Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; Ohne Rüstung Leben e.V. und
dem Trägerkreis „Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen“
<>werden! <>
Was die Menschheit mehr denn je braucht: Dialog und Abrüstung!
Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag kann dazu beitragen. 70 Staaten
weltweit haben ihn bereits ratifiziert. Mit Irland, Malta, Österreich,
San Marino und dem Vatikan sind auch fünf Staaten in Europa dabei.
Machen wir uns dafür stark, dass die EU keine eigenen Atomwaffen erhält! <>
Rufen wir dazu auf, dass es zu ernsthaften Abrüstungsverhandlungen
insbesondere zwischen den USA, Russland und der VR China kommt!
Setzen wir uns für den Abzug beziehungsweise die Abrüstung aller
Atomwaffen in der EU und den Beitritt aller Mitgliedsstaaten zum
UN-Atomwaffenverbotsvertrag ein!
Wir verurteilen jede nukleare Drohung und rufen für die Gedenktage
anlässlich der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zwischen
dem 5. und 9. August zu Aktionen auf, um an möglichst vielen Orten an
die Atomwaffen-Opfer zu erinnern. Nehmen wir dabei kooperative
Sicherheit durch eine Politik der Friedenslogik in den Blick um die
nukleare Abschreckung überwinden zu helfen.
Eine Aktion der Friedenswerkstatt Mutlangen e.V. in Kooperation mit
Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e.V.; Church and Peace
e.V.; ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear weapons)
Deutschland e.V.; Deutsche Sektion der Internationalen Ärzt*innen für
die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung
e.V. (IPPNW); Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale
Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; Ohne Rüstung Leben e.V. und
dem Trägerkreis „Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen“
<>
—— <>
14. Lebenshaus: Aufruf: “Hiroshima und Nagasaki mahnen: Für eine Welt ohne atomare Massenvernichtungsmittel!”
https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/aktionen/015164.html
Bitte um Unterstützung: AUFRUF für Zeitungsanzeigen:
“Hiroshima und Nagasaki mahnen: Für eine Welt ohne atomare Massenvernichtungsmittel!”
Die Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki jähren sich im August 2024 zum 79. Mal.
Diese Jahrestage erinnern uns daran, dass sich solche Tragödien nicht wiederholen dürfen.
Die Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki jähren sich im August
2024 zum 79. Mal. Diese Jahrestage erinnern uns daran, dass sich
solche Tragödien nicht wiederholen dürfen.
Seit Januar 2023 stehen die Zeiger der "Weltuntergangsuhr", welche die
Gefährdung der Menschheit und des gesamten Planeten signalisiert, auf
90 Sekunden vor Mitternacht und damit so nahe am Abgrund, wie nie
zuvor. Besorgniserregend ist auch eine erneute Debatte über eine
deutsche oder europäische Atombewaffnung.
Die Vorstellung "begrenzter Atomkriege" ist irreal und höchst
gefährlich. Und die am 10. Juli 2024 am Rande des NATO-Gipfeltreffens
von Kanzler Scholz und US-Präsident Biden bekannt gegebene
Vereinbarung, ab 2026 weitreichende US-Mittelstreckenraketen in
Deutschland zu stationieren, würde bei der Umsetzung eine
brandgefährliche Situation entstehen und die Kriegsgefahr, auch die
Gefahr eines Atomkriegs, erheblich wachsen lassen.
Als Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für Gerechtigkeit,
Frieden und Ökologie e.V. wollen wir mit Unterstützung von hoffentlich
vielen Menschen und Organisationen aus nah und fern am 3. August einen
Aufruf "Hiroshima und Nagasaki mahnen:
Für eine Welt ohne atomare Massenvernichtungsmittel!" im Reutlinger
Generalanzeiger und evtl. in weiteren Zeitungen veröffentlichen (Text
siehe unten oder hier zum Herunterladen ). Die Namen der
unterstützenden Menschen bzw. Organisationen werden unter dem Aufruf
aufgeführt. Dafür bitten wir Sie / euch um Unterstützung. Spenden Sie
/ spendet für die Anzeige mindestens 10 Euro als Einzelperson, 25 Euro
als Organisation.
Bankverbindung:
Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.
GLS Bank
IBAN DE36 4306 0967 8023 3348 00
Verwendungszweck: Hiroshima-Nagasaki 2024
Formlose Rückmeldungen für diese Anzeigenaktion benötigen wir bis spätestens Samstag, 27. Juli 2024 - 18 Uhr
(möglichst bitte mit Namen und Anschrift per Mail an: info@lebenshaus-alb.de oder per Post an:
Lebenshaus Schwäbische Alb e.V., Bubenhofenstr. 3, 72501 Gammertingen).
—
ANZEIGENTEXT
Hiroshima und Nagasaki mahnen: Für eine Welt ohne atomare Massenvernichtungsmittel!
Am 6. und 9. August 1945 zerstörten die USA mit zwei Atombomben die
japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Millionen Menschen sind bis
heute an den Folgen dieser Abwürfe sowie der über 2.000 Atomtests
gestorben oder leiden unter oft schweren chronischen Erkrankungen.
Seit Beginn des Atomzeitalters 1945 war die Gefahr eines Atomkrieges
noch nie so hoch wie heute. Aktuell bedrohen uns weltweit 12.121
Atomwaffen, davon etwa 2.100 in höchster Alarmbereitschaft, Tendenz
steigend. Die neun Atomwaffenstaaten rüsten weiter auf. Die Eskalation
im Ukrainekrieg birgt die ständige Gefahr, dass sie in einem Atomkrieg
enden kann.
Atomwaffen sind Massenvernichtungswaffen. Jede davon kann Millionen
Menschen töten, radioaktiv verstrahlen und noch viele Generationen
später Erbkrankheiten auslösen. Ein Atomkrieg würde das Ende unserer
Zivilisation und eine Katastrophe für die Ökosysteme des Planeten
bedeuten.
Stoppen wir den Irrsinn, der von diesen verheerenden Waffen ausgeht.
Beenden wir die vermeintliche "Logik" der nuklearen Abschreckung. Es
gibt keine Sicherheit mit nuklearen Massenvernichtungsmitteln.
Die größte Sicherheit für die Menschen in Europa konnte in den letzten
Jahrzehnten durch Entspannungspolitik und Rüstungskontrolle erreicht
werden! Die Menschheit braucht mehr denn je Dialog und Abrüstung!
Der im Januar 2021 in Kraft getretene Atomwaffenverbotsvertrag der
Vereinten Nationen kann dazu beitragen. Inzwischen sind 70 Staaten dem
Vertrag beigetreten. Deutschland fehlt bisher bei diesem historischen
Abkommen.
Setzen wir uns auf dem Weg zu einer Welt frei von Atomwaffen ein für
den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland sowie der Unterzeichnung
des Atomwaffenverbotsvertrags durch die Bundesregierung!
Stellen wir uns jenen Politikerinnen und Politikern entgegen, die für
die Europäische Union eigene Atomwaffen fordern, und machen wir uns
stark für eine gesamteuropäische atomwaffenfreie Zone unter Einbindung
Russlands!
Rufen wir dazu auf, dass es zu ernsthaften Abrüstungsgesprächen
insbesondere zwischen den USA, Russland und der VR China kommt!
Wir verurteilen jede nukleare Drohung und rufen für die
Hiroshima-Nagasaki-Gedenktage zwischen dem 6. und 9. August zu
Aktionen auf, um an möglichst vielen Orten an die Atomwaffen-Opfer zu
erinnern. Nehmen wir dabei kooperative Sicherheit durch eine Politik
der Friedenslogik in den Blick, um die nukleare Abschreckung
überwinden zu helfen.
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15. Friedenskooperative: Alle Infos zum Hiroshima und Nagasaki Gedenktag am 6. und 9. August 2024
https://www.friedenskooperative.de/hiroshimatag2024
Alle Infos zum Hiroshima und Nagasaki Gedenktag am 6. und 9. August 2024
Das Netzwerk Friedenskooperative stellt eine umfangreiche Übersicht zu den Aktivitäten
rund um den 79. Hiroshima- & Nagasaki-Gedenktag zur Verfügung, die wir kontinuierlich erweitern.
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Mit freundlichen Grüßen
Clemens Ronnefeldt
Referent für Friedensfragen beim deutschen
Zweig des internationalen Versöhnungsbundes
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P.S. Nach einer Sommerpause melde ich mich wieder.
unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.